Lenz, Fritz. Allgemeines über Krankheit und krankhafte Erbanlagen. In: Baur-Fischer-Lenz. Menschliche Erblehre und Rassenhygiene. Band I, 2. Hälfte. Erbpathologie. München/Berlin 1940
«Das Lehrbuch “Menschliche Erblichkeitslehre und Rassenhygiene” von Erwin Baur, Eugen Fischer und Fritz Lenz erschien zwischen 1921 und 1940 in 5 Auflagen. Zeitgenössische Kritiker beurteilten das Werk in ihren Rezensionen bis auf wenige Ausnahmen positiv und machten es so in kurzer Zeit zum Standardwerk der Rassenhygiene. Nach 1933 wurde die Schrift als die “wissenschaftliche” Grundlage der von den Nationalsozialisten verfolgten rassenhygienischen Politik angesehen. Das “Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” vom 14.07.1933 stellte das erste von den Nationalsozialisten erlassene rassenhygienische Gesetz dar. Es sah vornehmlich die Unfruchtbarmachung von Menschen vor, die an psychiatrischen oder neurologischen Leiden erkrankt waren. Anhand einer Rezensionsanalyse des “Baur, Fischer, Lenz” wird die Stellung von Nervenärzten zur Rassenhygiene aufgezeigt und untersucht, inwieweit Neurologen und Psychiater durch positive Rezensionen des Werkes die Verwirklichung rassenhygienischer Politik vor 1933 intellektuell vorbereiteten und nach 1933 die neue Gesetzgebung mittrugen.» Aus: Fangerau, H., Müller, I. Das Standardwerk der Rassenhygiene von Erwin Baur, Eugen Fischer und Fritz Lenz im Urteil der Psychiatrie und Neurologie 1921–1940. Nervenarzt 73, 1039–1046 (2002). https://doi.org/10.1007/s00115-002-1421-1 [https://link.springer.com/article/10.1007/s00115-002-1421-1#citeas]
Zitate von Fritz Lenz
Seite 1
«Es ist kennzeichnend für lebende Wesen, daß sie in ihrer Bauart und in ihren Reaktionsweisen im allgemeinen an ihre Umwelt angepaßt sind; [. . .] Nicht selten begegnen uns aber auch Lebewesen, die diese Anpassung, sei es infolge äußerer Einwirkungen, sei es infolge der ererbten Veranlagung des Lebewesens, mehr oder weniger vermissen lassen, bei denen also die Erhaltung des Lebens beeinträchtigt ist. Den Zustand eines Lebewesens, das an den Grenzen seiner Anpassungsfähigkeit lebt, nennen wir krank.[. . .] Volle Gesundheit bezeichnet den Zustand der vollen Anpassung».
Seite 2
«Die Definition der Begriffe Krankheit und Gesundheit wird zweckmäßig letzten Endes nicht auf die Erhaltung des Individuums sondern auf die der Rasse bezogen. Unfruchtbarkeit z. B. wird allgemein als krankhaft angesehen, obwohl dadurch die Erhaltung des Individuums nicht gefährdet wird. Andererseits bringen Geburt und Wochenbett unvermeidlich gewisse Gefahren für die Mutter mit sich; und doch rechnen wir Geburt und Wochenbett nicht zu den Krankheiten, obwohl die Frau daran ähnlich darniederliegt wie an einer Krankheit. Diese Vorgänge sind eben notwendig zur Erhaltung der Rasse und darum sind sie normal.»
Seite 3
«Jene Anpassung, an der wir die Begriffe Gesundheit und Krankheit scheiden, ist also letzten Endes nicht auf die Erhaltung des Individuums, sondern auf die der Rasse gerichtet.»