1993 – «Euthanasie» heute
Herbsttagung 1993 ∙ Moritz Nestor
Verehrte Anwesende,
wir kommen im Rahmen unserer Analyse des Zeitgeistes nicht umhin, auch das Thema «Euthanasie» anzuschneiden, weil es in unserer heutigen Welt wieder Realität geworden ist und immer mehr werden wird. Es ist ein Thema, wovon wir uns ehrlich gesagt nicht haben vorstellen können, das es jemals wieder auf uns zukommen würde.
Gestatten Sie zu Beginn eine Vorbemerkung zu diesem schrecklichen Thema: Holland, das Land, von dem ich nun öfters sprechen werde, ist ein schönes Land – und ich glaube nicht, dass die Mehrheit der holländischen Bevölkerung wirklich bejaht, was sich heute in ihrem Land in Sachen «Euthanasie» abspielt. Das holländische Volk wird desinformiert. Die «Argumente» der Protagonisten dieser Kampagne gleichen denen fatal, die man aus der Drogenlegalisierungskampagne kennt.
Wichtig scheint vor allem auch, dass das Thema «Euthanasie» kein ausschliesslich holländisches Phänomen ist. Dort ist man bereits zur Praxis übergegangen. Quer durch Europa und die angloamerikanische Welt gibt es derzeit einen wachsenden Druck, «Euthanasie» zu «legalisieren», wie man fälschlicherweise sagt. In Wirklichkeit handelt es sich bei der neu aufbrechenden «Euthanasie»debatte um einen Teil eines Umwertungsprozesses der Grundwerte unserer Kultur.
Zum Beispiel zitiert die New York Times vom 30. Oktober 1991 Jacques Attali, den Präsidenten der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und persönlichen Berater von François Mitterand: «Sobald er das Alter von 60-65 Jahren überschreitet, lebt der Mensch länger als seine Fähigkeit zu produzieren und dann kostet er die Gesellschaft eine Menge Geld. … In der Tat, aus gesellschaftlicher Sicht ist es vorzuziehen, daß die menschliche Maschine eher plötzlich stoppt, als einem fortschreitendem Verfall entgegenzusehen …. Euthanasie wird auf jeden Fall eines der wichtigsten Instrumente für die Zukunft der Gesellschaften. In der Logik des Sozialismus … muß das Problem wir folgt dargestellt werden: Die kollektivistische Logik ist Freiheit, und fundamentale Freiheit ist der Suizid; demzufolge ist das Recht auf Selbsttötung entweder direkt oder indirekt ein absoluter Wert in solch einer Gesellschaft.»[1]
Der Fall Chabot
Wer die Wochenendausgabe der NZZ vom 29./30. Mai dieses Jahres aufschlägt, findet dort auf Seite 9 die Überschrift «Unerforschte Wege der Euthanasie in Holland». Das dort Geschriebene ist ein Schlag ins Gesicht: «Eine 50jährige [körperlich gesunde] Sozialarbeiterin hatte im September 1991 [in Holland] im Beisein von zwei Ärzten in ihrem eigenen Haus … tödliche Pillen geschluckt. Zuvor hatte sie den Harlemer Psychiater Chabot … in insgesamt 30stündigen Gesprächen davon überzeugt, dass sie fest entschlossen war, nicht weiter zu leben.» Die Frau lebte in äusserst tragischen Lebensumständen, war jedoch nicht vereinsamt und hatte noch enge Kontakte zu Verwandten und Bekannten, hatte aber dennoch «nach Überzeugung des Psychiaters, der sich mit insgesamt sieben Kollegen über den Fall beraten hatte, mit dem Leben abgeschlossen.»
Ende April 1993 wurde dieser Psychiater nun in der nordniederländischen Stadt Assen von einem Gericht freigesprochen. «Die Richter erkannten … eine auswegslose Notsituation an, in der die Ärzte keine andere Wahl hatten, als zu helfen.» So die NZZ.
Verehrte Anwesende, Sie haben richtig gehört: «Die Richter erkannten … eine auswegslose Notsituation an, in der die Ärzte keine andere Wahl hatten, als zu helfen.»! Getötet haben sie.
Aber dem nicht genug. Die Richter rechtfertigten diesen Freispruch weiter damit, dass die Frau – hätte der Arzt ihr nicht die Todespillen gegeben – «zu einer ‚grauenvollen‘ Art des Selbstmordes Zuflucht genommen hätte.»
Der Psychiater handelte keinesfalls im Entscheidungsnotstand, sondern äusserst überlegt. Er «hatte sich selbst bei der vor zwanzig Jahren errichteten ‚Niederländischen Vereinigung für freiwillige Euthanasie‘ für besonders schwierige Fälle zur Verfügung gestellt.» Er habe nach eigenen Angaben «nicht stillschweigend durch das Ausschreiben der entsprechenden Rezepte … zur Selbsttötung beitragen [wollen]. Er habe bewußt den Entschluß gefasst, bei der Selbsttötung zu helfen»! Und um diese vorsätzliche Tat zu legitimieren, versetzt er sich in eine moralisch klingende Position: «wenn es gesellschaftlich akzeptiert werde, dass niemand gegen seinen Willen am Leben erhalten werden könne, so müsse auch diese Hilfe akzeptiert werden.» «Unsere Gesellschaft, so meinte er, habe den Schlüssel zum Arzneimittelschrank nun einmal den Ärzten in die Hand gegeben. Deshalb müsse der Patient den Doktor von seinem unumstösslichen Todeswunsch zu überzeugen wissen. … Der Psychiater … sieht in den rund 100 Selbstmorden, die in den Niederlanden pro Jahr von Menschen über 70 Jahre verübt werden, einen Beweis, dass viele alte Menschen, auch ohne ernste körperliche Leiden, einfach mit dem Leben abgeschlossen haben. Ohne Hilfe der Gesellschaft könnten sie jedoch keinen milden und würdigen Tod sterben, sondern würden dazu getrieben, sich vor den Zug zu werfen oder vom Dach zu stürzen.»
Der Remmeling-Report
«Das holländische Kabinett hat verärgert auf die Warnung des Sekretäres des päpstlichen Rates für die Familie, Mgr. Sgreccia, reagiert, dass die holländische Euthanasiepolitik in eine Situation, vergleichbar mit Hitler-Deutschland, führe.»[2] Man zitierte den Sekretär ins Aussenminsterium und verlas ihm die Leviten. Er habe die zur Zeit in Holland laufende Gesetzesinitiative falsch interpretiert.[3]
Im September 1991 veröffentlicht ein von der holländischen Regierung unterstützter Ausschuss unter Vorsitz des Generalstaatsanwalts Remmelink einen Bericht über die Euthanasiepraxis in Holland. Der Bericht ist ein Musterbeispiel von zeitgenössischer Demagogie und derart skandalös, dass ich näher darauf eingehen muss. Der Bericht nennt 2’300 Fälle von «Euthanasie» im Jahr 1989/90 in Holland, dies bei einer jährlichen Gesamtsterblichkeit von 129’000.
2 000 Fälle von «Euthanasie» pro Jahr – allein dies ist schon eine erschreckende Zahl, zu der sich die holländische Regierung jedoch offen stellt, wenn man den Bericht genau liest!
Am 19. Oktober publiziert Dr. Karel Gunning, Präsident der Weltföderation der Ärzte, welche menschliches Leben respektieren in der Zeitschrift The Lancet eine kritische Analyse dieses Berichtes.[4] Dreh- und Angelpunkt des Berichts ist die darin verwendete Definition von Euthanasie als Resultat
(1) der Gabe einer tödlichen Substanz (sprich Gift),
(2) «applied by a doctor»,
(3) auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten.[5]
Nur Fälle, die von dieser «Definition» erfasst werden, werden in dem «Remmeling-Bericht» überhaupt als «Euthanasie» bezeichnet. Alle anderen Tötungsdelikte werden berichtet, aber «wegdefiniert». So kommt die immer noch erschreckende «niedere» Zahl von jährlich 2 300 «Euthanasie»toten pro Jahr zustande.
In Wirklichkeit aber ist die Zahl der Opfer sehr viel höher. Bei, wie gesagt, rund 130 000 Todesfällen im Jahr 1989/90 hatte nämlich in nahezu 20 000 Fällen der Arzt «die (ausdrückliche oder stillschweigende) Absicht, den Patienten zu töten.»[6]
Unter diesen 20 000 Fälle findet sich folgendes:
- In 400 Fällen handelte es sich um aktive Hilfe des Arztes beim Selbstmord, wobei die tödliche Substanz (also das Gift) vom Arzt verabreicht [7] und vom Patienten selbst eingenommen wurde. Hierzu zählt auch der eingangs zitierte Fall Chabot.
- In weiteren 1 000 Fällen, die nicht als «Euthanasie» bezeichnet wurden, «administered» der Arzt die tödliche Substanz ohne ausdrücklichen Wunsch des Patienten. Der Berichtet definiert diese vorsätzlichen Tötungen um in «im äussersten Notfall angewandter Akt der Menschlichkeit».
- In fast 16 000 Fällen – das sind 80% der erwähnten 20 000 – wurde kein Gift gegeben, sondern ein Medikament entweder überdosiert oder abgesetzt. Der Arzt hatte dabei rund 5 000 Mal [8] die ausdrückliche und etwa 11 000 Mal [9] stillschweigende Tötungsabsicht. Diese Fälle werden im Remmeling-Bericht aber als «normal medical practice» – «normale medizinische Praxis» also – bezeichnet.
- In fast 12 000 Fällen aber – das sind fast 60% der 20 000 – lag keinerlei ausdrücklicher Wunsch des Patienten vor, das Leben zu beenden.
In einem «Informationsblatt des Justizministeriums für die ausländische Presse» betrug sogar im Jahre 1992 die Zahl der berichteten Fälle nur etwas über 1 300. Damit wurden über 18 000 Fälle nicht mitgeteilt.“[10]
Die holländiche Regierung fährt also, trotzdem ihre Desinformation offengelegt wurde, unbehindert einen konsequenten Verschleierungskurs.
Wenn man einmal in Rechnung stellt, dass unter dem Nationalsozialismus während des Zweiten Weltkrieges rund 120 000 Psychatriepatienten getötet wurden, so hat Holland mit 20 000 pro Jahr diese Zahl in sechs Jahren erreicht. Dies nur zur Dimensionsabschätzung.
Der Bericht Schwartzenberg
In der Sitzung vom 11. September 1989 gibt der Präsident des Europäischen Parlaments bekannt, daß er einen Entschließungsantrag der Holländerin Van Hemeldonck an den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz, der im Rahmen des Europäischen Parlaments arbeitet, überwiesen hat. Der Entschließungsantrag behandelt das Thema «Sterbetreuung todkranker Patienten».
Am 1. Dezember 1989 ernannte der Ausschuss Léon Schwartzenberg zum Berichterstatter. Dreimal, am 27. November 1990, am 20. März 1991 und am 25. April 1991 behandelte der Ausschuss einen Entwurf des Berichts und nahm ihn in der letzten Beratung mit sechzehn zu elf Stimmen bei drei Enthaltungen an. Der Ausschuss reichte den Bericht am 29. April 1991 im Europäischen Parlament ein, wo er abgewiesen wurde – zum Glück.
Der Bericht zeigt beispielhaft einige der wichtigsten Argumentationsfiguren der «Euthanasie»liberalisierer.
Würde und Schmerz
Die zentrale Argumentation des Schwartzenberg-Berichts ruht auf zwei Behauptungen: Die erste lautet: «Grundlage des menschlichen Lebens ist die Würde».[11] Die zweite lautet: «Körperliche Schmerzen sind sinnlos und unheilvoll und können die Menschenwürde verletzen.»[12] Auf den ersten Blick geht man eventuell ohne Widerspruch mit. Viele gutgläubige Menschen lassen sich davon in der Tat täuschen, denn wer möchte nicht einem Leidenden helfen?
Gerade aber mit solchen, in Wirklichkeit nur scheinbar ethischen Formulierungen wird desinformiert. Denn: Seit wann ist die Würde Grundlage des Lebens? Das Leben ist doch in Wirklichkeit die Grundlage der Würde! Mit dieser Verdrehung schafft sich der Bericht das, was er anschliessend beweisen möchte, dass nämlich Leben eventuell keinen Sinn mehr hat, wenn die Würde zu stark verletzt wird, zum Beispiel eben bei grossen Schmerzen.
Um die Argumentation des Schwartzenberg-Berichts kurz zu wiederholen: «Grundlage des menschlichen Lebens ist die Würde» und «Körperliche Schmerzen sind sinnlos und unheilvoll und können die Menschenwürde verletzen.» Danach kommt einem von Schmerzen gepeinigten Menschen unter (im Übrigen im Bericht nicht genannten) Umständen keine Würde mehr zu.
Das heisst, es kann nach Auffassung des Berichts auch menschlich sein, einen Leidenden zu töten. In der Tat verschleiert der Bericht genau diese Konsequenz in schönen Worten und wertet damit den Begriff des Tötens um. Der Bericht spricht nämlich von einem sogenannten «Recht, vor unnötigen medizinischen Behandlungen bewahrt zu werden.»[13]
Damit ist der entscheidende Damm der Unantastbarkeit des Lebens eingerissen, und der leidende Mensch wird zur Tötung freigegeben! Wer könnte dann die Grenze festsetzen, wann ein Mensch derart Schmerzen leidet, dass er so wenig Würde hat, dass man ihn töten kann, ja töten muss, weil es angeblich unwürdig sei, weiterzuleben? Wer übernimmt hierfür die Verantwortung? Kann Würde denn überhaupt abnehmen wie Wasser in einem Glas? Dies nur einige Fragen. Der Begriff Tötung hat jedenfalls dadurch eine radikale Umwertung erfahren.
Naturrecht und Würde als Grundlage ärztlicher Ethik
Wie schon gesagt, die Behauptung des Berichts, Grundlage des menschlichen Lebens sei die Würde, stellt in Wirklichkeit die Grundtatsachen des menschlichen Lebens auf den Kopf. In Wirklichkeit ist nicht die Würde die Grundlage des menschlichen Lebens, sondern das Leben ist unverzichtbare Grundlage und unbedingte Voraussetzung für die Würde.
Lassen Sie mich dazu etwas ausholen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, und sie kommt jedem Menschen – gleich welcher Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Kultur – zu. Sie ist in der deutschen Verfassung daher oberster Grundsatz, Bezugs- und Ausgangspunkt aller Grundartikel, in denen die Menschenrechte geschützt werden und die Würde des Menschen wird dort durch die sogenannte Ewigkeitsklausel für alle Zeiten gültig festgeschrieben. Die Würde kommt dem aber Menschen zu, weil er Person ist. Und Person ist jeder Mensch, wenn er zur Welt kommt, weil alle Menschen die gleiche Natur haben. Man sieht, wie die Würde des Menschen direkt auf der allgemeinen, allen Menschen zukommenden Natur beruht. Person-Sein beruht also auf dem menschlichen Leben selbst. Ohne Leben keine Würde. Dieser Grundsatz ist unteilbar. Und weil alle Menschen von Natur aus die gleiche Anlage haben, Person sein zu können, sind sie von Natur aus gleich und haben alle das gleiche Recht, als Mensch geachtet zu werden. Sogar dem Toten bringen wir noch diese Achtung entgegen und schreiben ihm Würde zu, denn er ist sozusagen die Erinnerung an das gewesene Leben, an die gewesene Person, der einst die unteilbare Würde und Achtung zukam. Wir achten im Toten sozusagen stellvertretend das Leben.
Nun hat man sehr bewusst den Satz so formuliert, dass man gesagt hat, die Würde des Menschen sei unantastbar. Natürlich gibt es Situationen, in denen die Menschenwürde konkret verletzt werden kann. Wir hören dies täglich. Und trotzdem bleibt die Würde des Menschen unverzichtbar an seine Natur gebunden und kommt ihm zu, auch wenn er in unwürdigen Verhältnissen leben muss. Auch bei einem beinamputierten Menschen – um ein sinnfälliges Beispiel zu nennen – sprechen wir ja im gleichen Sinne immer noch von einem Zweibeiner. Genauso hat der Mensch Würde, solange er lebt und weil er lebt.Gerade daraus, dass man die Würde nicht deshalb aufgibt, nur weil sie missachtet, beleidigt oder sonstwie beeinträchtigt wird, gerade daraus entsteht die Kraft, die Würde für jeden zu fordern. Hier liegt die Kraft, der Beleidigung der Würde zu widerstehen. Hier liegt die Kraft, dem Leidenden wieder zu seinem Recht auf Achtung seiner unveräusserlichen Würde zurückzuverhelfen. Das muss Ausgangspunkt staatlichen Rechts sein. Das muss aber auch Ausgangspunkt jedes helfenden Berufs sein. Der Arzt – und das gilt im Übrigen gleichermassen unbedingt für den Pädagogen, Psychologen, Lehrer, ja alle anderen Berufe, die dem Menschen verpflichtet sind – hat also nur eine einzige Grundpflicht: Leben zu erhalten!
Dieser Imperativ kann nie – und wir unterstreichen das, weil die Euthanasieliberalisierer genau dies umdeuten wollen – dieser Imperativ, nämlich der Arzt dürfe nur eines: Leben erhalten, kann nie unmenschlich werden. Gerade anhand des Schwartzenberg-Berichts haben wir jetzt gesehen, welche Umdeutungen nötig sind, um diesen Imperativ dennoch ausser Kraft zu setzen.
Was wir jetzt, verehrte Anwesende, als Lehre von der Menschenwürde dem Schwartzenberg-Bericht gegenübergestellt haben, ist die wertvollste kulturelle Tradition, die wir besitzen. Ihre Grundidee ist es, dass sich alle Menschen freiwillig und nur mit Gewinn für jeden einzelnen unter die allgemeine Regel des Zusammenlebens stellen können, dass die allen von Natur aus zukommende Würde in allen Handlungen und Gesetzen geachtet werden muss. Die europäische Naturrechtslehre, die uns diese Grundlage geschenkt hat, hat die Verfassungen der westlichen Demokratien hervorgebracht. Hierauf haben die Kulturen der Neuzeit versucht, den Krieg einzudämmen, das Leben im weitesten Sinne gegen Willkür zu schützen. Der „ewige Friede“ war das Ziel, das Denker wie Kant dabei im Sinne hatten. Der Schwartzenberg-Bericht schneidet mit seiner gefährlichen Argumentation genau diese Tradition ab, und – er überantwortet dadurch, den Menschen wieder der Willkür absolutistischer Herrschaft, also jenen Mächten, die ja geradedurch das Naturrecht abgeschafft wurden.
Daher sei dem Geist des Schwartzenberg-Berichts ein Zitat von Christoph Wilhelm Hufeland gegenüberstellen. Er, ein Zeitgenosse Goethes und Schillers, schrieb im Jahre 1806 im Journal der praktischen Arznei- und Wundarzneikunde folgendes:
«Wenn ein Kranker von unheilbaren Übeln gepeinigt wird, wenn er sich selbst den Tod wünscht, wenn Schwangerschaft, Krankheit und Lebensgefahr erzeugt, wie leicht kann da selbst in der Seele des Besseren der Gedanke aufsteigen: Sollte es nicht erlaubt sein, jenen Elenden etwas früher von seiner Bürde zu befreien? So viel Scheinbares ein solches Räsonement für sich hat, so sehr es selbst durch die Stimme des Herzen unterstützt werden kann, so ist es doch falsch; und eine darauf gegründete Handlungsweise würde im höchsten Grade Unrecht und strafbar sein. Sie hebt geradezu das Wesen des Arztes auf. Er soll und darf nichts anderes tun, als Leben erhalten. … Und masst er sich einmal an, diese Rücksicht mit in sein Geschäft aufzunehmen, so sind die Folgen unabsehbar, und der Arzt wird der gefährlichste Mann im Staate. Denn ist einmal die Linie überschritten, glaubt sich derArzt einmal berechtigt, über die Notwendigkeit eines Lebens zu entscheiden, so braucht es nur wenig, um den Unwert und folglich die Unnötigkeit enes Menschenlebens auch auf andere Fälle anzuwenden.»[14]
Was für ein Kontrast, wenn wir die Gesinnung Hufelands dem des Schwartzenberg-Berichts gegenüberstellen! Zwei Welten treffen aufeinander! Der Schwartzenberg-Bericht hat die humane Grundlage unserer Kultur völlig verlassen. Um so schockierender, dass er überhaupt den Weg ins Eropäische Parlament fand. Und wenn wir auch froh sein müssen, dass er (noch) abgelehnt wurde, so gibt sehr zu denken, dass er überhaupt genügend Befürworter unter Volksvertretern fand, die doch ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sein sollten.
«Gnadentod»-Ideologie, «selbstbestimmtes Sterben»
Es dürfte nun völlig klar sein, was darunter verstanden werden muss, wenn der Bericht im weiteren folgendes fordert: «Man muss sich davor hüten, um jeden Preis zu heilen zu versuchen, wenn die Krankheit nach dem derzeitigen medizinischen Wissensstand unheilbar ist, und eine aussichtslos gewordene Behandlung sollte nicht mit aller Gewalt fortgesetzt werden, wenn dadurch die persönliche Würde des Kranken verletzt wird.»[15] Auf dem schwammigen Boden des Berichts, den wir zuvor analysiert haben, sind durch solche Sätze jeder Willkür Tür und Tor geöffnet.
Weil der Schwartzenberg-Bericht fälschlicherweise die Würde als Grundlage des Lebens beschrieb, hat er Grundtatsachen umgewertet, und das zieht zwingend weitere Umwertungen im Bild von der menschlichen Natur nach sich. Zum Beispiel behauptet der Bericht nun so etwas wie einen Todestrieb: «Das Verlangen,» schreibt er, «für immer einzuschlafen, bedeutet nicht die Verneinung des Lebens, sondern die Forderung, ein Dasein zu beenden, dem die Krankheit letztlich jede Würde genommen hat».[16] Nach diesen Worten könnte es einem Psychiater einfallen, in Fällen schwerer Depression ein solches Verlangen zu diagnostizieren und den Patienten zu töten. Nach der Definition des Berichtes, die ja in Wirklichkeit eine Umwertung ist, würde er den Patienten allerdings von einem würdelosen Dasein «erlösen; und er würde sich heftig in seiner angeblichen Menschlichkeit gekränkt fühlen, wenn man ihm die Tötung vorhalten würde.
Jetzt schliesst sich der Kreis. Sie erinnern sich an den eingangs zitierten Fall aus Holland. Dort lag genau solch ein Fall vor. Der niederländische Psychiater Chabot war mit sieben Kollegen zusammen zu dem Schluss gekommen, dass die betreffende Patientin, die körperlich war und soziale Kontakte unterhielt, keinen Wunsch mehr hatte zu leben. Also verabreichte man Gift. Um diesen Mord, was es Wirklichkeit ist, zu rechtfertigen redet Chabot auch herbei die Menschen hätten ein natürliches Recht, dass ihr Wunsch sterben zu wollen auch beachtet würde.
Man muss überhaupt nicht leugnen, dass diese Frau den Lebensmut verloren hatte. Ihr Schicksal war sehr schwer. Aber der Arzt muss in seinem ganzen Tun davon ausgehen, dass der Patient seine Hoffnung auf Leben aufs Grab pflanzt. Und wo der Lebensmut des Patienten schwindet, muss der Arzt – aus Schuldigkeit dem Leben gegenüber – unter allen Umständen immer annehmen, dass der Patient im Grunde seines Herzens nichts als leben möchte, und er muss genau wissen, dass dieser Wunsch spätestens dann wieder heftig erwacht, wenn der Patient auch nur eine kleine Chance sieht, dass das Leben weitergehen könnte. Es ist dies ja gerade die Problematik des Patienten, dass der Arzt das Leben gegen die Angriffe des Patienten verteidigen muss. Und diese Angriffe des Patienten auf sein eigenes Leben sind letztlich dem verzweifelten und ungeschickten Kampf um ein sinnvolles Leben erwachsen. Ein Psychiater, der diesen Weg verlässt und zur Tötung Zuflucht nimmt, muss daher geächtet werden.
Der Schwartzenberg-Bericht will jedoch, ganz im Gegenteil dazu, diese Praxis international festschreiben. Daher fordert er «selbstbestimmtes Sterben». Die zentrale und zutiefst unethische Forderung des Berichts, die aus seinen falschen Voraussetzungen, (1) die Würde sei die Grundlage des Lebens und (2) die Würde könne durch Schmerzen verletzt werden oder gar erlöschen, die zentrale unethische Forderung, die hieraus resultiert, ist nämlich: Dass «beim Fehlen jeder kurativen Therapie und nach dem Fehlschlagen von psychologisch wie auch medizinisch korrekt angewandter palliativer Behandlung, und jedes Mal, wenn ein im vollen Bewusstsein befindlicher Kranker nachdrücklich und unablässig fordert, daß seiner Existenz, die für ihn jede Würde verloren hat, ein Ende gesetzt wird, und wenn ein hierfür eingesetztes Kollegium von Ärzten feststellt, daß es unmöglich ist, neue spezifische Behandlungen anzuwenden, diese Forderung befriedigt werden muß, ohne daß auf diese Weise die Achtung vor dem menschlichen Leben verletzt wird;»[17] Jetzt zeigt es sich einem im Klartext: Die Würde werde nicht verletzt, wenn man den Patienten umbringe, denn – so das entscheidende Argument eine Seite zuvor – , das «Verlangen, für immer einzuschlafen, bedeutet nicht die Verneinung des Lebens.»
Naziideologie
Vergegenwärtigen wir uns noch einmal kurz die Argumentationskette des Berichts, wie wir ihn bis jetzt analysiert haben, dann entsteht ein erschreckendes Bild: «Grundlage des menschlichen Lebens ist die Würde», und «Körperliche Schmerzen … können die Menschenwürde verletzen» behauptet der Bericht. «Man muss sich davor hüten, um jeden Preis zu heilen versuchen», wird daraus gefolgert und der Bericht fordert daher «das Recht, vor unnötigen medizinischen Behandlungen sowie vermeidbaren physischen und psychischen Leiden bewahrt zu werden». Dies alles wir durch die schein-anthropologische Behauptung gestützt: «Das Verlangen, für immer einzuschlafen, bedeutet nicht die Verneinung des Lebens …». Mitleid ist das Motiv, das hier ungenannt als Rechtfertigung im Hintergrund steht. Wer hätte nicht Mitleid mit einem unnötig leidenden Menschen? Wie leicht ist es, dieses Mitleid z missbrauchen?
Diese Argumentsationskette entspricht hierin den ersten Schritten, die die Nazis unternahmen, um der Bevölkerung die natürliche Scheu vor der Tötung Schwacher und Kranker zu nehmen. Sie begannen mit der sprachlichen Umwertung der ethischen Grundbegriffe ‚Mitleid‘, ‚Tötung‘ und ‚Würde‘. Natürlicherweise hat der Mensch ein starkes Gefühl von Mitleid mit dem Kranken, und die Nazis wussten nur zu genau, dass sie die Bevölkerung überlisten mussten, um diesen Damm zu brechen.
Die psychologische Waffe, die sie zum Zwecke der Umwertung einsetzten, bestand darin, dass sie dieses Mitleidgefühlmit dem Kranken und Leidenden in die Irre leiteten: Sie verbreiteten dazu Propagandafilme mit Leidenden und bedrängten damit den Zuschauer hartnäckig, um in ihm möglichst starkes Mitleid zu erwecken. Gezielt weckten sie dadurch die Sehnsucht nach Erlösung im Zuschauer. Nach einer Weile boten sie dann – zuerst nur andeutungsweise – an, man könne eventuell den Kranken befreien. Die Kamera rückt unter dramatischer Musik die Giftflasche in den Mittelpunkt. Gewissensqualen, die der leidet, der den Gedanken an die „erlösende“ Tat leidet, wurden darauf dem Zuschauer bewusst dargestellt und dadurch der innere Druck im Zuschauer erhöht.
Je mehr sich der Zuschauer mit Leid des Kranken im Film identifizierten, um so mehr sehnte sich der Zuschauer nach einer Erlösung von diesem drückend empfundenen Gefühl. Der Regisseur wusste zu gut, wann er dann dem an seinen Mitleidgefühlen leidenden Zuschauer die scheinbare Lösung anbot: Was wäre, wenn man hier durch Gift erlöst? Wäre das nicht eine Gnade? Wenn sich im Zuschauer dann am Ende des Filmes ein Gefühl des Verständnisses mit der Tötung einstellte, hatte der Propagandist schon halb gewonnen.
Unterschlagung der Würde
Der Bericht argumentiert mit der schein-ethischen Zauberformel: Wenn „ein im vollen Bewusstsein befindlicher Kranker nachdrücklich und unablässig fordert, daß seiner Existenz, die für ihn jede Würde verloren hat, ein Ende gesetzt wird“, dann sei dieser Wunsch letztlich zu respektieren. Mit Bedacht heisst es aber: „die für ihn jede Würde verloren hat“. Die Betonung liegt darauf, dass die Würde für den Patienten verloren scheint. Der Bericht formuliert nicht, dass sie es ist. Der subjektive Eindruck des Patienten ist also Kriterium, nicht die verantwortliche Entscheidung des Arztes. Wie absurd dies ist, haben wir schon im eingangs zitierten Fall Chabot gesehen.Dass dieser Psychiater nicht imstande war, der despressiven Patientin zu helfen, und dass seine sieben Kollegen nicht weiterwussten, kann man ohne weiteres verstehen. Es waren eben schlechte Psychiater. Daraus aber ein Recht auf Tötung abzuleiten und diesen dann auch noch als Wunsch der Patientin auszugeben, ist zynisch und lädt die schlechte Ausbildung des Arztes auf dem Rücken der Patientin ab.
Die „Ethik“ des Schwartzenberg-Berichts beruht also in diesem Punkt nicht auf einem allgemeinen Masstab, sie beruht nicht auf nachprüfbaren Kriterien, sondern auf höchst subjektiven „Gefühlen“ und „Wünschen“. Mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit und Objektivität der Kriterien ist aber auch gleichzeitig jeder Anspruch auf Ethik in der Krankenbehandlung aufgegeben. Wenn mich nur noch mein subjektiver Wunsch am Leben erhält und nicht mehr das daher absolut geschützte Leben selbst, dann kann man auch jedem Patienten den Wunsch nach Sterben unterschieben, wenn es einmal aus persönlichen Rachegefühlen oder politisch-ideoplogischen Motiven heraus opportun sein sollte. Was machen wir nämlich dann, wenn drei Ärzte, die sich einig sind, dass ein depressive Patient, der seit Monaten Suizidgedanken äussert, ein abgefeimter Faschist sei, dem man eigentlich nur das Schlechteste wünscht? Wie, wenn diese Ärzte nun Gift verschreiben, um ihre persönlichen Rachegefühle zu kühlen und auf den Totenschein aber schreiben, der Patient habe objektiv den Wunsch nichr mehr besessen zu leben?
Versteckter Foltervergleich
In der Tat, das kann nicht geleugnet werden, können Schmerzen in einem gewissen Sinn die Menschenwürde verletzten, aber in einem ganz anderen Zusammenhang, als dies der Schwartzenberg-Bericht suggeriert. Und das ist das Entscheidende: Wenn ein Mensch zum Beispiel gefoltert wird, dann verletzt jeder Schlag zutiefst die Menschenwürde, aber diese Verletzung der Würde in diesem konkreten Fall bedeutet nicht, dass der Gefolterte, weil man seine Würde aufs Schwerste kränkt, ab keine Würde mehr besässe. Gerade in ihrer Verletzung zeigt sich die Würde ganz besonders. Und ihre Verletzung schreit nach ihrer Rehabliitierung. Wie wir aber einem Folteropfer nicht die Würde absprechen, weil ihm in der Tat „sinnlose und unheilvolle“ – wie der Schwartzenberg-Bericht schreibt – Schmerzen zugefügt werden, so wenig werden wir erst einem Kranken die Würde absprechen, nur weil er Schmerzen leidet. Oder würden wir etwa einem Menschen, der gerade Tabletten geschlucket hat, sterben helfen, nur weil wir dächten, der hat so grosse Schmerzen und keine Würde mehr, so dass wir ihm nicht mehr den Magen auspumpen?
Der Bericht rückt jedoch dem Arzt, wenn er „um jeden Preis zu heilen versucht“[18], in die Nähe des Folterers, denn was wäre ein Arzt anders, der einem Kranken unnötige Schmerzen zufügte? Genau dies aber wird dem Arzt unterschoben, wenn er unter allen Umständen versucht, Leben zu erhalten.
Und die Schweizer Presse …..
Bemerkenswert an dem eingangs zitierten Artikel der NZZ ist vor allem sein auffallend verharmlosender Titel: „Unerforschte Wege der Euthanasie in Holland“. Wem klingt das nicht das Argument der Drogenlegalisierer in den Ohren? Diese verschleiern ihr Vorhaben auch, indem sie von „Forschung“ reden. Man müsse Drogen ohne Vorurteile anschauen lernen, man müsse forschend einen Mittelweg einschlagen: weder verteufeln noch einfach bejahen. Man machte buchstäblich der gesamten Schweizer Bevölkerung weis, man wisse noch viel zu wenig über Drogen und betreten Neuland.
Die deutsche Zeitung „Glaube und Kirche“ hat weniger Skrupel, die Dinge beim Namen zu nennen: „Holland muß weltweit geächtet werden!“ fordert dort am 13. April 1993 eine fette Überschrift unmissverständlich. Und in einem Kasten daneben wird auch die richtige historische Parallele gezogen: Unter der Überschrift „Neue Nazis“ heisst es dort: „Tatsächlich: die neuen Nazis sind unter uns und sie morden schon wieder!“ Der Vergleich zeigt, welche Informationsaufgabe der Presse wirklich zukäme: Einmal angenommen, die gesamte internationale Presse würde mit einem Aufschrei reagieren und Holland tatsächlich weltweit ächten ….!
Literatur
Attali, Jacque. La médecine en accusation, L’Avenier de la vie. Ed Senghers. Paris. In: Euthanasia & the European Bank. The New York Times vom 30. 10. 1991. Übersetzung zitiert nach: Rösler, Roland. Pressespiegel. B10 z 10-30-91.
Europäisches Parlament. Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz über Sterbebegleitung. Berichterstatter: Herr Léon Schwartzenberg. 30. April 1993. Sitzungsdokumente, Ausgabe in deutscher Sprache. A3-0109/91. PE 146 436 ENDG.
N. N. Eutanaasia & the European Bank. In: Rösler, Pressespiegel vom 10-30-91, S. 2
Gunning, Karel F. Remmelink and after. In: ALERT Information on Authanasia. Published by Alert. London 24.6.1992
Gunning, Karel F. Euthanasie in Holland. Strassbourg Gesprächskreis
Gunning, Karel F. In: The Lancet. Vol. 338. 19. Oktober 1991, S. 1010ff.
Hufeland, Ch. W. In: Journal der praktischen Arznei- und Wundarzneikunde. 1806
pmr. Unerforschte Wege der Euthanasie in Holland. In: NZZ vom 29./30. Mai 1993, S. 9
Rösler, Roland. Pressespiegel vom 30. Oktober 1991.
Anmerkungen
[1] Euthanasia & the European Bank. In: Rösler, Pressespiegel vom 10-30-91, S. 2.
[2] Gunning, Karel F. Euthanasie in Holland, S. 2.
[3] Zepp-La Rouche, Helga. Die Massentötung alter, kranker Menschen in Holland. Sollte Holland weltweit geächtet werden? In: SKS, Nr. 11 vom 21. März 1993.
[4] Gunning, Karel. In: The Lancet. Vol. 338. 19. Oktober 1991, S. 1010ff.
[5] Gunning, Karel. Remmelink and after. In: ALERT Information on Authanasia. Published by Alert. London 24.6.1992. Wenn nicht anders vermerkt, stammen alle folgenden Informationen über den Remmeling-Bericht hierher.
[6] Gunning, Karel F. Euthanasie in Holland, S. 2.
[7] Gunning, Karel F. Euthanasie in Holland, S. 3.
[8] Gunning, Karel F. Euthanasie in Holland, S. 3.
[9] Gunning, Karel F. Euthanasie in Holland, S. 3.
[10] Gunning, Karel F. Euthanasie in Holland, S. 3.
[11] Europäisches Parlament. Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz über Sterbebegleitung, S. 4.
[12] Europäisches Parlament. Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz über Sterbebegleitung, S. 4.
[13] Europäisches Parlament. Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz über Sterbebegleitung, S. 4.
[14] Hufeland, Christoph Wilhelm. Journal der praktischen Arznei- und Wundarzneikunde. 1806.
[15] Europäisches Parlament. Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz über Sterbebegleitung, S. 4.
[16] Europäisches Parlament. Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz über Sterbebegleitung, S. 5.
[17] Europäisches Parlament. Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz über Sterbebegleitung, S. 6. [eigene Hervorhebung]
[18] Europäisches Parlament. Bericht des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz über Sterbebegleitung, S. 4.