«Es ist wenig bekannt, aber die Institution, die ab August 1939 für die Tötung behinderter Kinder verantwortlich war, der „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden“, organisierte auch Tötungen auf Verlangen. In Norddeutschland wurden sie in der Heil- und Pflegeanstalt Uchtspringe bei Stendal vollzogen.»
Quelle: Aussage von Hans Hefelmann. In: Staatsanwaltschaft Hamburg, 147 Js 58/67, Ordner „Aussagen“. Zitiert nach Götz Aly: Medizin gegen Unbrauchbare, S. 12. In: Ders. et al. (1985): Aussonderung und Tod. Die klinische Hinrichtung der Unbrauchbaren. Berlin, S. 9-33.