«Aktive Sterbehilfe» und «Sterbehilfe» ohne Verlangen in stadtzürcher Alters- und Krankenheimen – eine Frage der Zeit?

17. November 2016


«Aktive Sterbehilfe» und «Sterbehilfe» ohne Verlangen in stadtzürcher Alters- und Krankenheimen – eine Frage der Zeit?


 

Wird mittlerweile schon die Zulassung von „aktiver Sterbehilfe“ und „Sterbehilfe“ ohne Verlangen in stadtzürcher Alters- und Krankenheimen geplant? Die Frage muss in dem heftigen politischen Streit um die Zulassung von „Sterbehilfe“-Organisationen in stadtzürcher Alters- und Krankenheimen gestellt werden. Denn: Die stadtärztliche Umfrage QUESTA (G. Bosshard, V04.12, Rechtsmedizinisches Institut der Universität Zürich) bringt die Frage nach Tötung auf Verlangen (=“aktive Sterbehilfe“) und sogar nach Tötung ohne Verlangen ins Spiel.

Die vorliegende Umfrage QUESTA wurde unter Leitung des stadtärztlichen Dienstes Zürich (A. Wettstein) im Advent 2000 in stadtzürcher Alters- und Krankenheimen durchgeführt. Den Betagten wurden Fallbeispiele vorgelegt. Dann wurden sie gefragt, wie sie in diesen Fällen entscheiden würden. Gemäss QUESTA wurde als erstes zur Beurteilung vorgelegt: „eine ausgeprägt pflegebedürftige, nicht urteilsfähige Patientin.“ Dann weist QUESTA den Interviewer an, folgende Fragen zu stellen: „Frage nach passiver Sterbehilfe, Frage nach aktiver Sterbehilfe (genauer: `LAWER`).“ (QUESTA, S. 5)

LAWER ist die international übliche Abkürzung von „Life-terminating Act Without Explicit Request of patient“, zu Deutsch: Lebensbeendigendes Handeln (Töten)  o h n e  ausdrückliches Verlangen des Patienten! (Vgl. z. B.: Life-terminating act without explicit request of patient. In: Lancet, Vol 341: May 8, 1993, 1196)

Angeblich ging der Streit bisher um die Beihilfe zum Suizid, wie sie Exit betreibt. Geht es also hinter verschlossenen Türen schon um mehr? Gemäss Stadtarzt Wettstein in einem vorliegenden kommentierenden Schreiben zu QUESTA hat die Studie eine politische Funktion: Ohne Meinungsumfragen „bekommen wir nichts durch“. Die Gegner des Exit-Erlasses von Stadtrat Neukomms ist gewaltig. Neukomm feuert aber, statt inhaltliche Argumente zu bringen, aus allen Abwehrkanonen: Eine radikale Gegnerschaft sei angeblich nicht bereit, andere Argumente anzuhören. QUESTA legt aber den furchtbaren Verdacht nahe, ob mit einer derartigen Kanonade nicht einfach von den QUESTA-Fragen nach Tötung auf Verlangen und Tötung ohne Verlangen abgelenkt werden soll?

Angesichts dieser Fragen kann nur davor gewarnt werden, weiterhin Angehörige in stadtzürcher Altersheime zu geben, wo sie mit derartigen Fragen geplagt und in Depressionen getrieben werden und … Was ist mit der Frage nach Tötung auf Verlangen? Und was ist mit der Frage nach LAWER = Tötung ohne Verlangen? Demokratie heisst auch Rechenschaftspflicht des Amtes gegenüber dem Volk. Der Stadtrat ist dem Volk eine gute Antwort schuldig.

 

Kirchen intervenieren bei Neukomm wegen Exit-Erlass

 

Presse vom 26. Januar 2001: Ruedi Reich, reformierter Kirchenratspräsident, Irene Gysel, reformierte Kirchenrätin und Peter Henrici, römisch-katholischer Weihbischof trafen sich mit Stadtrat Neukomm und äusserten ihre „grosse Besorgnis“ über den Exit-Erlass.

 

 

Hartmannbund und „Europa gegen Euthanasie“ erinnern Neukomm ans Dritte Reich

 

30. Januar 2001: In einem offenen Brief an Stadtrat Neukomm fordern der Hartmannbund (Verband niedergelassener Ärzte Deutschlands) mit seinen 62 000 Mitgliedern und der Verband „Europa gegen Euthanasie“, dem auch der Niederländische Ärzteverband (NAV) angehört, die Rücknahme des Exit-Erlasses und ziehen Parallelen zum Dritten Reich.

 

 

Zürcher Kantonsrat will nicht gegen Neukomms Exit-Erlass aktiv werden

 

Tages-Anzeiger und Zürichsee-Zeitung vom 30. Januar 2001: Mit 60 zu 43 Stimmen erklärte der Kantonsrat das Postulat von Blanca Ramer (CVP, Urdof), Peter Bielmann (CVP, Zürich) und Stefan Schwitter (CVP, Horgen) mit der zynischen Begründung für nicht dringlich, schliesslich sei die Zulassung von Exit-Tötern in Stadtzürcher Alters- und Krankenheime schon vor drei Monaten erlassen worden. Das Postulat hatte vom Regierungsrat einen Bericht über die Rechtsgrundlagen bezüglich „Sterbehilfe“ gefordert.

 

 

Mehrheit im Stadtzürcher Parlament stellt sich hinter Neukomms Exit-Erlass

 

7. Februar 2001: Eine Mehrheit von Sozialdemokraten und hartgesottenen Wirtschaftsliberalen aus der FDP, die ihre Finanzinteressen über den Menschen stellen, hat sich hinter den Neukomm-Erlass gestellt, wonach in Zukunft die 2000 Bewohner in Stadtzürcher Alters- und Krankenheimen mit staatlicher Billigung von Exit-Tötern besucht und vergiftete werden dürfen. Nach stadträtlicher Auskunft hätten bisher 1-2 Personen pro Jahr in städtischen Alters- und Krankenheimen mittels Exit-Tötern ihrem Leben ein Ende bereiten wollen. Das sind nur 7.5 Promille! Eine derart niedrige Zahl würde niemals eine allgemeine Regelung rechtfertigen. Sie zeigt vielmehr, dass der Neukomm-Erlass die Initialzündung für einen Flächenbrand auf städtischer Ebene ist, womit die Parlamentarische Initiative Cavalli zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen („aktive Sterbehilfe) unterstützt werden soll.

 

 

Bundesrat: Zürcher Exit-Erlass ist korrekt!

 

Neue Zürcher Zeitung vom 1. März 2001: Der Neukomm-Erlass, wonach ab 1. Januar 2001 Patiententöter-Organisationen wie Exit Zugang zu Stadtzürcher Alters- und Pflegeheimen erhalten, sei korrekt. Dies antwortete der Bundesrat auf eine einfache Anfrage von Nationalrätin Dorle Vallender (FDP, AR). Es werde in Zürich keine Verleitung und Beihilfe zum Suizid zugelassen, die nach StGB verboten ist. Der Staat habe keinen Grund, gegen Patiententöter-Organisationen vorzugehen, wenn diese geltendes Recht beachteten. Beihilfe zum Suizid sei nur strafbar, wenn sie eigennützig geschehe. Patiententöter-Organisationen wie Exit unterstützten aber lediglich ihre Mitglieder bei der Durchsetzung des „Selbstbestimmungsrechtes des Menschen im Leben und im Sterben“, wie sich der Bundesrat ausdrückte.

 

 

Situation in Berner Altersheimen

 

Der Bund vom 2. Februar 2001: Voraussetzung für „aktive Sterbehilfe“ sei die Entscheidungsfähigkeit des Patienten, sagte die Verwalterin des Burgerspitals Bern, Elisabeth Mühlematter. Sie ist für 120 alte Menschen in ihrer Institution verantwortlich und hält „aktive Sterbehilfe“ für einen Notschrei, aber auch für Ausdruck des „Selbstbestimmungsrechts des Patienten! Kommentar: Ein weiterer Fall, wo der Neukomm-Erlass die Parlamentarische Initiative Cavalli zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen stützt.

Berner Zeitung vom 2. Februar 2001: Die Altersheime von Bern billigen mehrheitlich „Sterbehilfe“ in ihren Institutionen. „Unseren Pensionären ist es erlaubt, sich mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation im eigenen Zimmer selbst zu töten“, sagt Franz Frey, Geschäftsführer der Stationären Alterseinrichtungen Bern (SAB). Das sei eine Frage des „Selbstbestimmungsrechts“. Alle 14 Einrichtungen des SAB stehen hinter dieser Regelung. Ursula Begert, Direktorin für soziale Sicherheit, sagte, die „aktive Sterbehilfe“ (Tötung auf Verlangen“ sei nicht klar geregelt!!! Die städtischen Altersheime seien frei, ob sie Exit-Tötern Zutritt gewähren oder nicht. In der Alterssiedlung Résidence Stadtbach West dagegen haben Exit-Töter keinen Zutritt.

 

 

Situation in Emmer Altersheimen

 

Neue Luzerner Zeitung vom 31. Januar 2001: SVP-Einwohnerrat Urs Dickerhof hat eine Interpellation zur „Sterbehilfe“ in Altersheimen der Gemeinde eingereicht. Darin will er wissen, ob und von wem „aktive Sterbehilfe“ (Tötung auf Verlangen!) zugelassen sei und wer die Einhaltung eventueller Richtlinien kontrolliere. Kommentar: Das ist (gewollt oder ungewollt!) das „niederländische Modell“ a la Cavalli. Wieder ein Beweis, wie der Neukomm-Erlass die Parlamentarische Initiative Cavalli zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen stützt.

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