Bericht der holländischen Regierungskommission über Euthanasie (1989/90)

10. Februar 2026

Dr. med. Richard Fenigsen M.D., Ph.D. (1991)
Übersetzung Moritz Nestor * (1998)

 



 

Am 17. Januar 1990 ernannte die damals neugebildete niederländische Regierungskoalition eine Kommission zu Erforschung der gegenwärtigen Euthanasiepraxis unter Ärzten. Unter Vorsitz von Prof. J. Remmelink, Generalstaatsanwalt am Obersten Gerichtshof der Niederlande, beauftragte diese Kommission das Institut für Soziale Gesundheitsvorsorge an der Erasmus-Universität zu Rotterdem mit einer landesweiten Umfrage. Am 14. Juni 1990 wies die Zweite Kammer des Parlaments einen Antrag zurück, wonach die Untersuchung der Kommission sich auf die Fälle von Euthanasie beschränken sollte, bei denen ein ausdrückliches Verlangen des Patienten, getötet zu werden, vorgelegen hatte. Stattdessen billigte die Kammer den Plan der Kommission, sowohl Fälle von Euthanasie auf Verlangen des Patienten als auch alle Formen „lebensbeendender Massnahmen ohne Verlangen des Patienten“ zu untersuchen.[1]

Drei Studien wurden hierzu durchgeführt. In einer ersten, retrospektiven wurden zunächst mehr als 400 Ärzte nach ihrer Meinung über Euthanasie gefragt und wie sie diese „durchführen“. In einer zweiten, prospektiven Studie wurden dann dieselben Ärzte gebeten, während der Dauer von sechs Monaten alles zu protokollieren, was sie mit Patienten, die in ihrer Praxis gestorben waren, getan hatten. Im dritten Teil der Umfrage traf man eine repräsentative Auswahl von Todesfällen aus dem Register des Statistischen Zentralamtes, und alle an der Behandlung dieser Verstorbenen beteiligten Ärzte wurden gebeten, ihre Aufzeichnungen zu diesen Fällen zur Verfügung zu stellen.

Lange Jahre hatte es in Holland eine oft hitzige, aber meist ergebnislose Debatte über Euthanasie gegeben. Kritiker hatten behauptet, Euthanasie käme sehr, sehr häufig vor, „unfreiwillige Euthanasie“ sei weitverbreitet, und es geschehe viel Unrechtmässiges. Euthanasiebefürworter hatten dies hingegen immer zurückgewiesen. Den Ergebnissen der von der Remmelink–Kommission in Auftrag gegebenen Studie wurde angesichts dieser Situation mit grosser Spannung entgegengesehen.

Die Kommission veröffentlichte ihren Bericht am 10. September 1991.[2] Man sah sofort, dass er die bis dahin wertvollsten, umfassendsten und verlässlichsten Informationen über Euthanasie in den Niederlanden enthielt. Und es zeigte sich, dass der Bericht zwei sehr unterschiedliche Botschaften enthielt: eine beruhigende, die in den von der Kommission gezogenen Schlüssen und ihren Kommentaren zum Ausdruck kommt und eine sehr alarmierende, die in den Daten und Befunden des Berichts selbst enthalten ist.

 

Jährliche Euthanasie-Raten

Original-Ausgabe eines Bandes des Remmelink-Berichts 1991, Herausgeber: Ministerium der Justiz zusammen mit dem Ministerium für Wohlsein, Volksgesundheit und Kultur

Der Bericht enthält alle notwendigen Informationen zur Ermittlung der jährlichen Rate von Euthanasiefällen in den Niederlanden. Aus diesen Informationen kann man aber natürlich unterschiedliche jährliche Raten herauslesen, und zwar je nachdem, von welcher Definition von Euthanasie man ausgeht. Vernünftigerweise verwendet man am besten eine deskriptive Definition von Euthanasie wie die von Joseph Fletcher, da sie alle wesentlichen Formen von Euthanasie erfasst.[3]

Nach Angaben des Berichts kommen in den Niederlanden jährlich 25 306 Euthanasiefälle (im Sinne Fletchers) vor. Darunter finden sich 2 300 Fälle von aktiver freiwilliger Euthanasie,[4] 400 Fälle von Beihilfe zum Suizid durch den Arzt[5] und 1000 Fälle von aktiver unfreiwilliger Euthanasie.[6]

In 5 800 Fällen wurde eine lebensverlängernde Behandlung auf Wunsch der Patienten hin abgebrochen oder nicht angewandt,[7] und 4 756 oder 82% dieser Patienten starben.[8]

Bei insgesamt 25 000 Fällen wurden lebensverlängernde Massnahmen auf Wunsch des Patienten abgebrochen oder nicht angewandt.[9] Bei 8 750 Fällen hiervon oder 35%geschah dies mit dem Vorsatz den Patienten zu töten.[10]

22 500 Patienten hatten eine Überdosis Morphium bekommen.[11] Bei 8 100 von ihnen war dabei der Vorsatz des Arztes zu töten im Spiel.[12]

Diese zusammengezählt 25 306 Euthanasietoten machen 19,4% aller 130 000 Todesfälle pro Jahr in den Niederlanden aus.[13]

Die Schlussfolgerung der Kommission, es kämen jährlich nur 2 300 Euthanasiefälle vor, beruht darauf, dass sie lediglich „aktive, lebensbeendende Massnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten“ als „Euthanasie“ definierte. Damit wählte die Kommission eine normative Euthanasiedefinition, die bestimmt, was Euthanasie sein soll. Alle andere Euthanasieformen – 23 306 Fälle pro Jahr – werden durch diese Definition nicht erfasst. Es muss jedoch zugunsten der Autoren gesagt werden, dass der Bericht die Daten dieser 23 006 Fälle vollständig offenlegt.

Man muss zur Gesamtzahl aller Euthanasiefälle noch eine gewisse (wahrscheinlich geringe) Zahl von Tötungen behinderter Neugeborener, Kindern mit lebensbedrohlichen Krankheiten, psychiatrischen Patienten und von Patienten mit AIDS hinzurechnen, da gemäss Bericht „lebensbeendende Massnahmen“ auch in diesen Fällen „angewendet“ werden.[14]

 

Die Zahlen über unfreiwillige Euthanasie

Medisch Contact (Dezember 2021): «Ook bij gevorderde dementie is euthanasie mogelijk» / «Auch bei fortgeschrittener Demenz ist Euthanasie möglich» 

Folgt man den Zahlen des Berichts, so ereignen sich in Wirklichkeit in den Niederlanden jährlich 14 691 Fälle von unfreiwilliger Euthanasie. Das sind 11,3% aller jährlichen Todesfälle im ganzen Land. Unter diesen 14 691 finden sich 1 000 Fälle von aktiver unfreiwilliger Euthanasie,[15] 8 100 Fälle, bei denen Überdosen von Morphium mit der Absicht zu töten verabreicht worden waren[16] (darunter 4´941 Fälle oder 61%, bei denen dies ohne Einverständnis des Patienten geschah[17]), und 8´750 Fälle, bei denen lebensverlängernde Massnahmen ohne Einverständnis des Patienten und mit der Absicht zu töten gestoppt oder nicht angewandt wurden.[18] Diese Zahlen sollten auch noch um die Fälle von unfreiwilliger Euthanasie an behinderten Neugeborenen, Kindern mit lebensbedrohenden Krankheiten und psychiatrischen Patienten ergänzt werden.[19]

Zweifellos stellt dieser Bericht in der Debatte über unfreiwillige Euthanasie in den Niederlanden ein Dokument von allerhöchster Wichtigkeit dar. Wird hier doch zum ersten Mal offiziell die Tatsache zugegeben, dass unfreiwillige aktive Euthanasie in unserem Land regelmässig durchgeführt wird, und keineswegs eine sporadische, strafbare Handlung irgendwelcher Aussenseiter darstellt, sondern dass sie vielmehr als Teil der medizinischen Praxis allgemein akzeptiert ist.

Die Kommission hält aktive unfreiwillige Euthanasie als im äussersten Notfall angewandter Akt der Menschlichkeit beim Sterben für gerechtfertigt.[20] Sie schloss, dass lediglich 1 000 Fälle von aktiver unfreiwilliger Euthanasie (das ist eine bewusste, lebensbeendende Handlung ohne Verlangen des Patienten) jährlich vorkommen.[21] Diese Zahl enthält aber nur solche Fälle, bei denen Ärzte ihr Handeln selbst eindeutig als unfreiwillige aktive Euthanasie beschrieben hatten. Die verbleibenden 13 691 Fälle von unfreiwilliger Euthanasie sind im Bericht unter ganz anderen Bezeichnungen aufgeführt. Es ist doch wohl klar, dass zum Beispiel das Verabreichen einer tödlichen Dosis Morphium ohne Wissen des Patienten in der hauptsächlichen oder einzigen Absicht, den Patienten zu töten,[22] nichts anderes ist als aktive unfreiwillige Euthanasie. Allein 4 941 solcher Fälle werden jedoch nicht unter „Euthanasie“ genannt, sondern tauchen im Kapitel „Schmerzlinderung“ auf.

 

 

Andere bedeutende Befunde

Gemäss den Befunden des Berichts lehnen niederländische Ärzte jährlich etwa 6 700 Wünsche nach Euthanasie ab.Nach Ansicht der Kommission zeige dies, wie ernsthaft solche Wünsche abgewogen würden und dass ihnen nicht leichtfertig stattgegeben werde.[23]

59% aller befragten Ärzte sind der Meinung, dass unfreiwillige aktive Euthanasie „denkbar“ sei,[24] und 27% haben sie tatsächlich schon einmal begangen. Die letztere Zahl ist niedriger als die 41,1%, die eine Studie 1989 ermittelte.[25]

In 14% der Fälle (140 pro Jahr) waren die Patienten, an denen aktive unfreiwillige Euthanasie begangen wurde, im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte,[26] weitere 11% waren dies teilweise. 8% der Patienten, die ohne ihr Verlangen getötet wurden, waren demente ältere Personen.[27]

In 8% der Fälle schritten die Ärzte sogar zur aktiven unfreiwilligen Euthanasie, obwohl sie ein anderes Vorgehen noch für möglich hielten.[28] „Niedere Lebensqualität“, „keine Aussicht auf Besserung“ und “ die Familie konnte es nicht mehr ertragen“ waren die am häufigsten angegebenen Gründen für diese Tötungen ohne Verlangen.[29] In 45% aller Krankenhauspatienten, die ohne ihr Verlangen getötet wurden, geschah dies ohne Wissen der Familien.[30]

In 27% aller Fälle, bei denen eine Überdosis Morphium mit dem Ziel zu töten verabreicht wurde, geschah dies ohne Wissen der Patienten, die noch im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte waren.[31]

98% der in Pflegeheimen arbeitenden Ärzte verweigerten lebensverlängernde Massnahmen oder brachen sie ohne Verlangen der Patienten ab.[32] In 86% aller Euthanasiefälle in Krankenhäusern werden die „belebt mich nicht wieder“–Entscheidungen ohne Wissen der Patienten getroffen.[33]

Nach Einschätzung der behandelnden Ärzte wird in 21% aller Euthanasiefälle das Leben der Patienten um ein bis sechs Monate und in 8% der Fälle um mehr als sechs Monate verkürzt.[34]

Die sogenannten Sorgfaltsregeln (offizielle Richtlinien zur „Durchführung“ von Euthanasie) werden oft missachtet. Die 5 941 Fälle von aktiver unfreiwilliger Euthanasie pro Jahr[35] sind jedoch eine schwere Verletzung dieser Sorgfaltsregeln, verlangen diese doch, das ein ausdrücklicher Wunsch des Patienten vorliegt. Bei freiwilliger Euthanasie missachten 19% der Allgemeinärzte die „Sorgfalts“regel, einen Kollegen beizuziehen, und 54% der Ärzte dokumentieren ihr Vorgehen erst gar nicht schriftlich.[36] Bei unfreiwilliger aktiver Euthanasie sind es 60% der Allgemeinärzte, die gar keinen Kollegen zu Rate ziehen, ehe sie töten.[37] In den Sterbeurkunden verheimlichen 72% der Ärzte die Tatsache, dass der betreffende Patient durch freiwillige Euthanasie starb.[38] Bei allen Fällen von aktiver freiwilliger Euthanasie stellte – mit nur einer einzigen Ausnahme – keiner der Ärzte den wahren Sachverhalt in der Sterbeurkunde dar.[39]

Die Gesamtzahl aller Fälle, bei denen der Tod bewusst durch Handeln oder Unterlassen beschleunigt wurde, ist der wohl eindrucksvollste Befund des Berichts. Von 130 000 Todesfällen des Jahres 1990 starben 43 300 Menschen plötzlich durch Unfälle oder plötzlichen Herztod, wobei jegliche medizinische Entscheidung über das Lebensende ausgeschlossen war. Bei den restlichen 86 700 Toten trafen die Ärzte in ungefähr 49 000 Fällen oder 56,5% Entscheidungen, die möglicherweise oder tatsächlich das Leben der Patienten verkürzten.[40] Diese Zahl übertrifft alle vorherigen Schätzungen, die höchste inbegriffen.[41]

 

 

Schlussfolgerung

Der Bericht muss als äusserst wertvolle Quelle von Informationen über Euthanasie in den Niederlanden und daher als sehr wichtiges Dokument angesehen werden. Es stellt das erste offizielle Eingeständnis gar, dass aktive unfreiwillige Euthanasie in den Niederlanden regelmässig praktiziert wird. Das Forschungsteam des Instituts für Soziale Gesundheitsvorsorge, das für die Kommission arbeitete, hat jede Anstrengung auf sich genommen, um wahrheitsgetreue und zuverlässige Informationen zu bekommen. Dieses Team und die Untersuchungskommission zeigten Aufrichtigkeit und Mut, indem sie die erhaltenen Daten veröffentlichten, so erschütternd sie sich auch erwiesen.

Dieses Lob gilt jedoch nicht für die Schlussfolgerungen und Kommentare der Kommission, mit denen sie generell jede gängige Praxis, einschliesslich alle Arten unfreiwilliger Euthanasie, rechtfertigen. Und die Kommission will mit Ihrer Darstellung, obwohl diese offensichtlich nicht den Befunden des Gutachtens übereinstimmt, Behörden und Öffentlichkeit beruhigen.

 


* Übersetzung und Abdruck mit freundlicher Genehmigung von  Issues in Law & Medicine. Band 7, Nr. 3. Winter 1991.
Copyright by The National Legal Center for the Medically Dependent & Disabled, Inc.
Copyright der deutschen Übersetzung by Verlag Menschenkenntnis, Zürich 1998


 

Literatur

Fletcher, J. Ethics and Euthanasia. In: Williams, Robert H. (Hrg.) To Live and To Die; When, Why, and How. 1973, S. 117–118

Kamerstucken II, Vergaderingsjaar 1989–1990, 21, 300, VI, Nr. 25 [Protokolle der Zweiten Kammer des Parlaments, Sitzungsperiode 1989–1990 ]

Medische Belisingen Rond Het Levenseinde. Band I. Rapport van de Commissie Onderzoek Medische Praktijk inzake Euthanasie. Band II. Het Oderzoek voor de Commissie Medische Praktijk inzake Euthanasie, Den Haag 1991, ISBN 90 39 90124 4 [2 Bände]

VARA–Onderzoek:   Euthanasie Komt Veel Vaker Voor. In: Brabants Dagblad vom 22. Februar 1990

van der Wal, G. Lijden van de Patienten. In: Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde, 1991, S. 1601ff.

van der Wal, G./ van Eijk, J. Th. M./Leenen, H. J. J./Spreeuwenberg, C. Euthanasie en Hulp bij Zelfdoding door Artsen in de Thuissituatie. In: Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde, 1991, S. 1601ff.

van Wijmen, F.C.B. Artsen en het Zelfgekozen Levenseinde: Verslag van een Omderzoek Onder Artsen Naar Opvatting en Gedragingen ten Aanzien van Euthanasie en Hulp bij Zelfdoding. Vakgroep Gezondheidsrecht Rijksuniversiteit, Limburg, Maastricht 1989

 

Anmerkungen

[1]     Kamerstucken II, Vergaderingsjaar 1989–1990 [Protokolle der Zweiten Kammer des Parlaments, Sitzungsperiode 1989–1990 ],
21, 300, VI, Nr. 25
[2] Medische Belisingen Rond Het Levenseinde. I. Rapport van de Commissie Onderzoek Medische Praktijk inzake Euthanasie. II. Het Oderzoek voor de Commissie Medische Praktijk inzake Euthanasie [medizinische Entscheidungen rund um das Lebensende. I. Kommissionsbericht zur Euthanasiepraxis unter Medizinern. II. Studie über die Euthanasiepraxis unter Medizinern zuhanden der Kommission], Den Haag 1991, ISBN 90 39 90124 4 (2 Bände) [im folgenden als „Bericht I“ beziehungsweise „Bericht II“ zitiert]
[3] Fletcher, J. Ethics and Euthanasia. In: Williams, R. H. (Hrg.) To Live and To Die; When, Why, and How. 1973, S. 117–118. [Fletcher beschreibt vier mögliche Formen der Euthanasie: (1) freiwillige, direkte, (2) freiwillige, indirekte, (3) direkte, unfreiwllige und (4) indirekte, unfreiwillige Euthanasie.]
[4] Bericht I, S. 13
[5] Bericht I, S. 13
[6] Bericht I, S. 15
[7] Bericht I, S. 15
[8] Bericht II, S. 64 und 66
[9] Bericht II, S. 69
[10] Bericht II, S. 72
[11] Bericht I, S. 16
[12] Bericht II, S. 58
[13] Bericht I, S. 14
[14] Bericht I, S. 17 und 19
[15] Bericht I, S. 15
[16] Bericht I, S. 16. und Bericht II, S. 58
[17] Bericht II, S. 72
[18] Bericht II, S. 72
[19] Bericht I, S. 17f.
[20] Bericht I, S. 32f.
[21] Bericht I, S. 15
[22] Bericht II, S. 61
[23] Bericht  I, S. 31f. Demgegenüber zeigt eine kürzlich veröffentlichte Studie jedoch folgendes: In 95% aller Fälle, in denen man dem Verlangen des Patienten nachgibt, wird Euthanasie innerhalb einer Woche nach dem Wunsch des Patienten durchgeführt, in 59% aller Fälle noch am Tage des Wunsches und in 11% sogar innerhalb von nur einer Stunde. van der Wal, G./ van Eijk, J. Th. M./Leenen, H. J. J./Spreeuwenberg, C. Euthanasie en Hulp bij Zelfdoding door Artsen in de Thuissituatie [Euthanasie und ärztliche Beihilfe zum Suizid im Hause des Patienten]. In: Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde, 1991, S. 1601
[24] Bericht II, Tabelle 6.1., S. 47
[25] van Wijmen, F.C.B. Artsen en het Zelfgekozen Levenseinde: Verslag van een Omderzoek Onder Artsen Naar Opvatting en Gedragingen ten Aanzien van Euthanasie en Hulp bij Zelfdoding [Der Arzt und das selbstgewählte Lebensende: Bericht über eine Studie über die Einstellung und Handlungsweise von Ärzten bei Euthanasie und Beihilfe zum Suizid], Vakgroep Gezondheidsrecht Rijksuniversiteit, Limburg, Maastricht 1989, S. 24.
[26] Bericht II, Tabelle 6.4., S. 49
[27] Bericht II, Tabelle 6.4., S. 49
[28] Bericht II, Tabelle 6.5., S. 50
[29] Bericht II, Tabelle 6.7., S. 52
[30] Bericht II, Tabelle 6.8., S. 52
[31] Bericht II, Tabelle 7.7., S. 61
[32] Bericht II, Tabelle 8.8., S. 69
[33] Bericht II, S. 75
[34] Bericht II, Tabelle 5.13., S. 37
[35] Bericht I, S. 15f. Bericht II, S. 58, 61
[36] Bericht II, 5.15., S. 39
[37] Bericht II, 6.8., S. 52
[38] Bericht II, 5.14., S. 38
[39] Bericht II, S. 53
[40] Bericht I, S. 14
[41] VARA–Onderzoek: Euthanasie Komt Veel Vaker Voor [VARA–Studie: Euthanasie kommt viel häufiger vor]. In: Brabants Dagblad vom 22. Februar 1990

 

 

 

 

#printfriendly #pf-src-url { display: none !important; } /* Use the Roboto Font */ @import url("https://fonts.googleapis.com/css2?family=Roboto:ital,wght@0,100;0,300;0,400;0,500;0,700;0,900;1,100;1,300;1,400;1,500;1,700;1,900&display=swap"); #printfriendly { font-family: 'Roboto', sans-serif !important; }