Bundesgerichtshof billigt Eltern Schadensersatz wegen behindertem Kind zu

18. Juni 02 Moritz Nestor

Der Bundesgerichtshof, das oberste Deutsche Gericht, hat am 18. Juni 2002 in letzter Instanz entschieden, die Eltern eines körperlich schwerstbehinderten Jungen hätten wegen des Diagnosefehlers einer Frauenärztin während der Schwangerschaft Anspruch auf Schadenersatz. Die Eltern hatten auf Schadensersatz geklagt, weil eine Ärztin in elf Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft die Fehlbildungen ihres zukünftigen Kindes nicht erkannt habe, ansonsten hätten sie das Kind abgetrieben! Das Kind wurde mit Armstümpfen und stark verkürzten Beinen geboren.  (Az.: VI ZR 136/01)

Autor

Moritz Nestor, Psychologe

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