Der Suizid ist keine Autonomie, sondern die Vernichtung aller Autonomie – «Wer ist das Subjekt einer ‘Befreiung vom Leben’?» (Robert Spaemann)

14. Juni 2024

Moritz Nestor

Ernst Barlach: Der Geistkämpfer

Es ist mit der staatlichen Normierung eines «Rechts» auf Suizid, beziehungsweise auf assistierten Suizid – das Leipziger Urteil spricht gar von einem «Recht auf den Tod», ohne rot zu werden, welch unselige Tradition es damit bedient – eine grundsätzliche Entscheidung gefallen mit weitreichenden Folgen, die nicht nur helfende Berufe, sondern alle Menschen betrifft und trifft, denn sie bringt alle in ein menschlich ethisches Dilemma.

Ein Recht auf Suizid oder auf seine eigene Tötung (in welcher Form auch immer) ist ein Widerspruch in sich, ist  absurd und entzieht sich jeder juristischen Normierung. Der Suizid ist keine Autonomie, sondern die Vernichtung aller Autonomie, denn mit ihm wird ja gerade das Subjekt von Freiheit und Sittlichkeit vernichtet, sagt Kant. Adam Smith bemerkte, dass ein Recht, das sich selbst aufhebt, und eine «Freiheit», die sich durch ihren Vollzug gleichzeitig selbst aufhebt, ein Widerspruch in sich und absurd sei. Sich von Leiden zu befreien hat befreites Leben (auch sterbendes) zum Ziel. «Aber wer ist das Subjekt einer ‘Befreiung vom Leben’?», fragt der Philosoph Robert Spaemann  daher.

Unsere physikalische Existenz ist die Basis von Freiheit, Gleichwertigkeit, Würde und Gewissen: Daher heisst es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948:

«Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.»

Die Betonung liegt auf «geboren»: Wir kommen so auf die Welt – qua natura. Es ist unsere Natur, so und nicht anders, etwa als Nichtmenschen, geboren zu werden. Heisst: Die Freiheitsrechte werden mit uns geboren und stehen uns allein deshalb zu, weil wir qua natura Menschen sind. Das war nach den 12 Jahren NS-Herrschaft damals allen bitter bewusst.

Wer sich aber umbringt, der verlässt (aus welchen Gründen auch immer) diese Voraussetzung allen Rechts, durch die allein eine juristische Normierung möglich ist. Dieses Verlassen der Möglichkeit der rechtlichen Normierung kann aber nicht wiederum eine Recht sein.

Eben: «Rechte» und «Freiheiten», die sich selbst aufheben, sind absurd, weil ein Widerspruch in sich.

Eine rechtliche  Normierung ausserhalb der Möglichkeit von Recht wäre nur von einem Standpunkt ausserhalb der Natur möglich, also von einem göttlichen! Eben weil unsere physikalische Existenz allein die Ermöglichung von Recht und Würde ist. Gott zu sein ist uns aber nur in der zur Willkür fähigen Abstraktion von der Natur möglich.

Wenn also der Gesetzgeber ein «Recht auf Suizid» durch eine Rechtsnorm allen vorschreibt, wie geschehen, masst er sich diesen göttlichen Standpunkt ausserhalb der Natur an und schafft gesetzliches Unrecht. Abgesehen davon: Wer ist der Staat? Gott?

Die Menschenrechte sind die Verteidigung des Individuums gegen den übermächtigen/ungerechten Staat, daher spielt die Berufung auf das Gewissen heute die zentrale Rolle. Wenn wir das Gewissen «problematisch» finden, was bleibt dann noch?

Dieses Problem ist nicht «rein wissenschaftlich» zu lösen. «Nur wissenschaftlich» gegen die absurde Normierung des assistierten Suizids zu argumentieren – wo diese doch derart tief in unser Leben eingreift – verlangt zusätzlich auch eine Stellungnahme auf dem Standpunkt der praktischen Ethik, denn das Gewissen eines jeden Einzelnen, welches öffentlich Stellung nimmt, kann der Staat nicht ignorieren, ohne sich als Despot zu entpuppen.

Es ist ein – vorerst unlösbares – ethisches Dilemma, in diesem Zustand des gesetzlichen Unrechts in helfenden Berufen zu arbeiten. Aus dem gleichen Grund aber, warum ich meine Arbeit mit den Hilfesuchenden nicht aufgeben kann und will, nämlich weil es mein Gewissen nicht zulässt, aus dem gleichen Grunde fühle ich mich auch durch das vorstaatlich gegebene und durch Artikel eins der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannte Freiheit des Gewissen gefordert, mich gegen den Staat zur Wehr zu setzen, letztlich um den Zustand des gesetzlichen Unrechts einmal doch aufzuheben.

Denn ich möchte auch die Achtung vor mir nicht verlieren!

 

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