Die Abschaffung der Westfälischen Ordnung durch den «Sonderforschungsbereich 700 – Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit – Neue Formen des Regierens?“

18. Juli 2012 Moritz Nestor


 


 

 

Die Analyse von Tonia Bieber «Die Einführung sanfter Steuerungsmechanismen (soft governance) in der Bildungspolitik» wurde im Rahmen des «Sonderforschungsbereichs 597» (SFB 597) der Deutschen Forschungsgesellschaft (DFG) erstellt. Der SFB 597 untersucht die ‚Transformation’ von Staaten der „OECD-Welt“. Er ist einer von 234 Sonderforschungsbereichen der DFG (Stand: 16. Mai 2012.

Die Fortsetzung des SFB 597 (und untrennbar mit ihm verbunden) ist der Sonderforschungsbereich 700 (SFB 700) der DFG. Die Bundesregierung hat diese Tatsache sowie den militärischen Hintergrund der beiden Forschungsbereiche bei der Eröffnung des SFB 700 durch Staatsekretär Boomgaarden ausdrücklich festgestellt. Darauf wird noch einzugehen sein.

Der SFB 700 trägt den Titel «Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit – Neue Formen des Regierens?»[1] Hier geht es nicht mehr wie im SFB 597 um die Staaten der OECD-Welt, sondern um die

„Länder des Südens, ‚zerfallen(d)e Staaten’ in den Krisenregionen der Welt oder ehemalige Kolonien“,[2]

also um die in den letzten Jahrzehnten vom Imperium zersetzen, eroberten, zerbombten und verseuchten Länder wie Kosovo, Irak, Afghanistan und Libyen.

Im SFB 597 stützt sich Bieber auf die aus den USA stammende «Soziologische Institutionenlehre»,[3] eine Variante des ‚Konstruktivismus’,[4] der von Bateson, Foerster und anderen mit Geheimdiensthintergrund (OSS, CIA) entwickelt wurde. Die ‚Soziologische Institutionenlehre’ behauptet, Institutionen würden nicht auf anthropologischen Grundtatsachen beruhen, wie sie durch den Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Grundlage der staatlichen Institutionen in unseren Demokratien sind: „Alle Menschen sind frei und gleich an Rechten geboren.“ Rechtsstaat, Demokratie, Föderalismus etc. sind für die ‚Soziologische Institutionenlehre’ beliebig veränderbare, durch äussere oder innere Einflüsse transformierbare Grössen – gegebenenfalls mit den Instrumenten der Manipulation (Soft Governance). Damit werden alle vorstaatlichen Prinzipien der Gerechtigkeit abgeschafft. Allein der setzt jetzt Recht, der Macht hat. Oder in der Sprache der „Transformation of the State“: Governance/Herrschaft statt Volkssouveränität und Selbstbestimmungsrecht des Völker. Dann werden die Institutionen des Staates von den Vorstellungen derer geformt, die Medien-, Geld- und Militärmacht haben und welche die Bedeutung der Begriffe durch ihre Macht lenken können.

Der SFB 700 wendet die gleichen soziologischen Grundmodell wie der SFB 596. Es geht dem SFB 700 ausdrücklich nicht um den Aufbau „demokratischer und rechtsstaatlich organisierter Wohlfahrtsstaaten“ in den von Kriegen, Eroberungen und Kolonialismus verwüsteten Landstrichen. In diesen durch Krieg und Eroberung geschaffenen ‚Räumen begrenzter Staatlichkeit’

„… wird politisch gesteuert, ohne dass die vielfältigen Verfahren demokratischer und rechtsstaatlich organisierter Wohlfahrtsstaaten verfügbar wären. Der SFB 700 fragt daher [sic!] nach den Bedingungen von Governance in diesen Räumen begrenzter Staatlichkeit: Wie und unter welchen Bedingungen werden Governance-Leistungen in den Bereichen Herrschaft, Sicherheit und Wohlfahrt in Räumen begrenzter Staatlichkeit erbracht, und welche Probleme entstehen dabei? Die SFB-Teilprojekte untersuchen, wie dort regiert wird und welche Probleme dabei entstehen. Dabei gehen wir davon aus, dass sich in Räumen begrenzter Staatlichkeit ‚neue’ Formen des Regierens herausbilden, die vorwiegend ‚weiche’ Steuerungsformen nutzen, auf vielfältigen Kooperationsformen zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren basieren und durch eine Verschränkung von globalen, nationalen und lokalen Ebenen charakterisiert sind.“[5]

Beide Sonderforschungsbereiche arbeiten also – mit Steuergeldern ‑ nicht auf dem Boden des Staatsverständnisses, wie es im Grundgesetz, in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in den beiden grossen Internationalen Pakten der bürgerlichen Rechte als geltendes und verpflichtendes Recht formuliert ist, sondern gehen von einem Staatsverständnis aus, wie es Lenin und andere taten: „Demokratie ist … eine Organisation zur systematischen Gewaltanwendung einer Klasse gegen die andere, eines Teils der Bevölkerung gegen den anderen.“[6]

Der SFB 700 sucht nicht Wege, wie in den durch Kriege und Ausbeutung zerstörten Ländern des Südens (und in gewissen unregierbaren Vorstädten grosser Städte der OECD-Welt) Nationalstaatlichkeit, Recht, Frieden, Gewaltenteilung und Volkssouveränität (wieder) aufgebaut werden könnten. Die weltweiten Zerstörungen durch die Kriege und die Ausbeutung der letzen Jahrzehnte und der dadurch bewirkte Ruin der Nationalstaaten werden vielmehr als neue geschichtliche Tatsachen hingenommen, durch deren Studium sich angeblich neue Formen der Herrschaft finden liessen – und zwar jenseits von Nationalstaatlichkeit, Recht, Frieden, Gewaltenteilung und Volkssouveränität. Die Forscher des SFB 700 behandeln Gesellschaften wie ein Labor, in dem sie alle gesellschaftlichen Bereiche (Verwaltung, Sicherheit und Wohlfahrt) nur noch unter dem Gesichtspunkt betrachten: Wer herrscht wie?

 

 

 

Durch Steuergelder finanzierte militärische Forschung

 

Der SFB 700 ist dem Otto-Suhr-Institut (OSI) der Freien Universität (FU) Berlin angegliedert, jener traditionellen 68er-Hochburg. Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat der FU für die Laufzeit des SFB 700 das Alfried-Krupp-Haus in Berlin zur Verfügung gestellt.[7] Weitere Trägerinstitutionen sind neben der FU Berlin: die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Hertie School of Governance, die Stiftung Wissenschaft und Politik, die Universität Potsdam und das Wissenschaftszentrum Berlin.[8]

Die Sonderforschungsbereiche der DFG dauern in der Regel bis zu zwölf Jahre.[9] Zunächst hatte die DFG den SFGB 700 für vier Jahre bewilligt und dafür insgesamt etwa 6,5 Millionen Euro bereitgestellt.[10]Die zweite Förderphase des SFB 700 von 2010 bis 2013 wurde im November 2009 von der DFG bewilligt.“[11]

Gefördert werden die SFBs aufgrund des Verwaltungsabkommens vom 19. September 2007 zwischen Bund und Ländern über die „Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz.“ Gefördert werden nur wissenschaftliche Hochschulen, andere Forschungseinrichtungen können aber für ein Projekt miteinbezogen werden. Die personale und materielle Grundausstattung stellt die jeweilige Hochschule, im Fall des SFB 700 also die FU Berlin. Die „Zusammenarbeit mir Industrie und Wirtschaft“ ist Teil des Programms. Alle vier Jahre begutachtet die DFG den jeweiligen SFB durch zwei Mitglieder des „Senatsausschusses für die Angelegenheiten der Sonderforschungsbereiche der DFG“. Der aus Wissenschaftlern und Vertretern der zuständigen Bundes- und Landesministerien zusammengesetzte Bewilligungsausschuss der DFG entscheidet dann aufgrund des Gutachtens über die weitere Förderung. Die Fördergelder für die Sonderforschungsbereiche „erhält die DFG zu 58 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 42 Prozent von allen Ländern gemeinsam.“[12]

Darüber hinaus wurden aber auch nach Angaben der Bundesregierung von 1991 bis 2005 vom Bundesministerium der Verteidigung 105,6 Mio. Euro Drittmittel an Hochschulen vergeben. Das sind 1,4% aller Ausgaben für Drittmittel aller Ressorts in diesem Zeitraum (= 7,3 Mrd. Euro).[13]

In einer Kleinen Anfrage forderte die LINKE am 13. September 2010 von der Bundesregierung Aufklärung über „Die Rolle der Hochschulen in der staatlich geförderten Rüstungs- und militärrelevanten Sicherheitsforschung“.[14]

„13. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen dem Sonderforschungsbereich 700 (SFB 700: ‚Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit: Neue Formen des Regierens?’) der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) und der Bundesregierung? … wie viele Drittmittel aus dem Bundeshaushalt sind dem SFB 700 zugekommen, … welche weitere Unterstützung erhielt der SFB 700 seitens der Bundesregierung?
14. Beziehen das BMVg oder sonstige militärische Institutionen wie Verteidigungsministerien anderer Länder, Militärbündnisse (z. B. NATO), internationale Interventionsmissionen etc. die Forschungsergebnisse des SFB 700 in die Planung und Fortführung von Auslandseinsätzen ein oder ist dies geplant? Falls ja, findet dazu eine direkte Zusammenarbeit mit dem SFB 700 statt oder ist eine solche geplant?“ [15]

In ihrer Antwort[16] sagt die Regierung im Grunde alles:

„Es gibt keine unmittelbare Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem DFG SFB 700.“

 

 

„Legitimität der Herrschaft ist nicht zwingend erforderlich“

 

Wie sehr der SFB 700 strategisch militärische Ziele verfolgt, zeigt die Rede, mit der im März 2007 der SFB 700 von Staatssekretär Georg Boomgaarden aus dem Aussenministerium eröffnet wird.[17] Boomgaarden hebt darin den Stellenwert des SFB 700 hervor:

„Diese Konferenz gibt den Startschuss für die Arbeiten des Sonderforschungsbereichs ‚Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit’. Als Ergänzung zum Sonderforschungsbereich ‚Staatlichkeit im Wandel’ [SFB 597], der sich auf die OECD-Staaten konzentriert, wird die Arbeit hier sich vor allem mit den ‚Ländern des Südens’ beschäftigen.“[18]

Als Vertreter der Exekutive versteht Boomgaarden „Staatlichkeit als Herrschaft über eine Gemeinschaft“.[19] Lenin lässt grüssen. Volkssouveränität, Selbstbestimmung und Rechtsstaatlichkeit fällt für die eroberten Protektorate weg:

„Legitimität der Herrschaft ist nicht zwingend erforderlich“.[20]

In solchen Räumen werde

„gesteuert, ohne dass die vielfältigen Verfahren demokratischer und rechtsstaatlich organisierter Wohlfahrtsstaaten verfügbar wäre.“[21]

Im gleichen Atemzug bejaht der Vertreter der Exekutive den „modernen Interventionismus“:

„humanitäre Grundregeln sind notfalls auch mit Gewalt gegen Staaten durchsetzbar … legitimiert durch die vereinten Nationen … Umstritten bleibt dabei, inwieweit Staaten … sich selbst … zu gewaltsamem Vorgehen legitimieren dürfe.“[22]

 

 

Und bei uns …?

 

Und dann fragt der Staatsekretär sibyllinisch:

„Gibt es nicht solche Räume [‚begrenzter Staatlichkeit’] auch in den Vorstädten von Paris und Birmingham?“[23]

Zuerst die OECD-Nationalstaaten zersetzen und „internationalisieren“ (SFB 597), bis sie den Protektoraten gleichen und dann: Governance ohne Rechtsstaatlichkeit (SGB 700)?

 

 

Imperialistische Denkfabrik

 

Die 234 Sonderforschungsbereiche der DFG sind in vier Bereiche gegliedert:

1.) Geistes- und Sozialwissenschaften,
2.) Naturwissenschaften,
3.) Lebenswissenschaften,
4.) Ingenieurswissenschaften.

Wie der SFB 597 gehört der SFB 700 auch dem Bereich „1.) Geistes- und Sozialwissenschaften“ an. Er umfasst 19 Teilprojekte. Diese sind in vier Projektbereiche gegliedert:

A-Theorie (6 Projekte),
B-Herrschaft (3 Projekte),
C-Sicherheit (4 Projekte) und
D-Wohlfahrt(6 Projekte).

Der SFB 700 beschäftigt 180 Mitarbeiter.[24] Seine

„Forschung wird gezielt mit der Förderung des akademischen Nachwuchses verbunden: Die Einrichtung beschäftigt mehrere Juniorprofessoren sowie zahlreiche wissenschaftliche Mitarbeiter und studentische Hilfskräfte; mehr als 30 Doktorarbeiten werden hier betreut.“[25]

Unter den 24 Projekten des SFB 700 finden sich so brisante Themen wie: „Staatlichkeit im Wandel“, „Fremdheit und Armut. Wandel von Inklusions- und Exklusionsformen von der Antike bis zur Gegenwart“, „Ästhetische Erfahrung im Zeichen der Entgrenzung der Künste“, „Repräsentationen sozialer Ordnungen im Wandel: Interkulturelle und intertemporäre Vergleiche“, „Transformationen der Antike“, „Ökonomisches Risiko“, „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit – Neue Formen des Regierens?“, „Von Heterogenitäten zu Ungleichheiten“, „Politische Ökonomie von Reformen“, „Bedrohte Ordnungen“.

 

 

 

Das »Krisenspiel«

 

Ein erschreckendes Beispiel dafür, wie auf dem Boden der oben skizzierten machiavellistischen Staatsauffassung im Rahmen des SFB 700 der akademische Nachwuchs auf kommende deutsche Grossmachtpolitik getrimmt wird, berichtete der Politologe Peer Heinelt aus Frankfurt/Main im September 2009.[26] Sven Chojnacki, Leiter der SFB 700-Arbeitsgruppe „C4 – Krieg und (Un-)Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit“, organisiert im Rahmen des SFB 700 mit den Studenten das sogenannte „Krisenspiel“.[27]

„Dabei handelt es sich um die Simulation einer internationalen Krise, die einmal jährlich in einem ‚abgeschiedene(n) Tagungshaus’ inszeniert wird; die Finanzierung übernehmen von der studentischen Planungsgruppe nicht näher genannte ‚Sponsoren’. Im Verlauf des Spiels schlüpfen die Teilnehmer in die Rolle der für die ‚Zuspitzung’ der Krise ‚relevanten Akteure’ und versuchen, ihre jeweiligen Ziele ‚durch geschicktes politisches Handeln’ zu erreichen, wobei sie die Wahl zwischen dem Einsatz ‚offene(r)’ und ‚geheime(r)’ Maßnahmen und Instrumente haben. Über den Verlauf der Ereignisse berichtet regelmäßig eine eigens zu diesem Zweck eingerichtete ‚Mediengruppe’, deren Mitglieder durch ‚Manipulation, Hervorheben beziehungsweise Vernachlässigen bestimmter Sachverhalte’ den Spielverlauf beeinflussen können. Die Vorbereitung der Teilnehmer und deren ‚Einführung in den Konflikt’ übernehmen ‚Experten’, die unter anderem vom Auswärtigen Amt und der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP) gestellt werden. Fast alle Kriegs- und Bürgerkriegsgebiete dieser Welt waren schon – teilweise sogar mehrfach – Gegenstand des Spiels: Somalia in den Jahren 2002 und 2007, der Sudan 1996 und 2005, der Nahe Osten 1999 und 2001; aktuell [2009] beschäftigt man sich mit dem Libanon, vor dessen Küste deutsche Kriegsschiffe kreuzen.
Der ‚Krisenherd Kaukasus’, der, wie die studentische Vorbereitungsgruppe formuliert, im ‚Fokus geopolitischer Strategien’ steht, war zuletzt 2003 Thema des Spiels; der Region komme neben dem Persischen Golf ‚eine nicht zu unterschätzende Bedeutung’ bei der ‚Diversifizierung der Energieversorgung’ Deutschlands zu – gemeint ist der ‚Bau von Pipelines’ unter Umgehung russischen Territoriums, der als ‚brisante politische und strategische Herausforderung’ begriffen wird. Zu berücksichtigen sei dabei, so heißt es weiter, daß die Staaten des Kaukasus einerseits von einer ‚Vielzahl ethnoterritorialer Konflikte’, ‚schwache(n) demokratische(n) Institutionen’, ‚Korruption’ und den ‚Auseinandersetzungen’ zwischen ‚neue(n) und alten Eliten’ geprägt seien, während andererseits das ‚sich manifestierende Interesse’ der USA und Europas an der Region das hier existierende ‚machtpolitische Gefüge (…) nachhaltig verändern’ könne.“[28]

Im Buch „Generation Kill“ schildert der Autor, wie er als embedded journalist die Eroberung des Irak an der Armeespitze mitmacht und wie das jahrelang Training an Killergames und anderen Spielen für imperiale Eroberungskriege eingesetzt wird: GIs mähen mit den spielerisch erworbenen Fähigkeiten Frauen, Kinder und Betagte wahllos als „Terroristen“ nieder – und jubeln, denn auf ihrem inneren geistigen Monitor ist jeder Tote nur ein Spielpunkt, für den man Mumys Lob erwartet. Das Krisenspiel des SFB 700 nutzt ebenfalls die Freude an Spiel und Wettbewerb aus und trainieren dem wissenschaftlichen Nachwuchs Automatismen an, die dann in der täglichen wissenschaftlichen Arbeit automatisiert ablaufen: Wer regiert wie? Militärmacht schafft allein Recht, angreifen, herrschen, töten, betrügen, manipulieren. Eine böse Welt, in der nur der bestehen kann, wer sich rücksichtslos durchsetzt. Mitmenschlichkeit? Gewaltenteilung? Volkssouveränität? Wer im Krisenspiel auf die neue Rolle Deutschlands vorbereitet wird, braucht das alles nicht. Der muss nur wissen: „Wer regiert wie?“

 

 

 

Forschung zur Abkehr vom europäischen Staatsmodell

 

Wie sehr der SFB 700 den Nationalstaat mit wissenschaftlichen Mitteln zersetzt, lernt man bei der Lektüre des SFB 700 Forschungsbeitrags von Anke Draude Wer regiert wie?[29] Gemäss der oben skizzierten ‚Soziologischen Institutionenlehre’ kennt sie nur die Frage: „Wer regiert wie?“ Allein (militärische) Macht schafft Recht: Das Staatsmodell des Feudalismus. Für die Autorin aber ein „Erkenntnisfortschritt“!

Der gewaltenteilende demokratische Verfassungsstaat der Aufklärung ist das kontinentaleuropäische Staatsmodell und eine Schöpfung der Aufklärung. Er ist das Gegenmodell zur feudalen Despotie, die nur die Frage kannte: Wer regiert wie?

Der gewaltenteilende demokratische Verfassungsstaat sei eine europäische Erfindung des 18. Jahrhunderts und historisch überholt. Wir Europäer sähen aber immer nur das europäische Staatsmodell, daher falle es uns schwer,

„uns bei der Beobachtung des Regierens in Räumen begrenzter Staatlichkeit von dem Ideal des westlichen Nationalstaates zu lösen.“[30]

Das europäische Staatsmodell sei nur eine „kulturell determinierte Welterfassungskategorie“, heisst: ein Vorurteil. Das aber könne „nicht beliebig ausgewechselt werden“. Es sei „vorbewusst“ in den Köpfen derer verankert, die gemeint haben, Gewaltenteilung, Menschenrechte und Volkssouveränität seien universelle Prinzipien. Daher müsse sie „in einem mühsamen Prozess offen gelegt werden“.[31]

Wer meint, das Rote Kreuz, das Humanitäre Völkerrecht, das Völkerrecht, die UNO-Charta, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die darauf aufbauenden Internationalen Pakte der bürgerlichen Rechte, die EMRK und das Grundgesetz seien unverzichtbare universelle, vorstaatliche Bedingungen für einen gerechten, sicheren Frieden – der sei nach Auffassung des SFB 700 in europäischen Vorurteilen befangen.

So wird der gewaltenteilende demokratische Verfassungsstaat der Aufklärung vom SFB 700 zum Spezialfall von (militärischer) Herrschaft erklärt: Gewaltenteilung, Menschenrechte und Demokratie seien nur „westliche Lösungen verschiedener Bezugsprobleme aus dem Bereich Herrschaft.“[32] Der Rechtsstaat sei die „spezifisch westlichen Lösung der Governance-Funktion Erwartungssicherheit.“ Das „Prinzip der Demokratie regelt in der OECD-Welt die Beteiligung an Herrschaft“.

Wenn der SFB 700 jetzt „nach Alternativen zu typisch westlichen Formen des Regierens sucht“, wo nur die Frage zugelassen ist: „Wer regiert wie?“, dann führt das direkt in den feudalen Staat zurück.

Statt Hilfe zum Aufbau von gewaltenteilenden demokratischen Verfassungsstaaten, gibt es für die OECD-Welt „westlichen Formen des Regierens“ und für die Staaten des Südens mit „begrenzter Staatlichkeit“: „Herrschaft“ – Hier ein afghanischer Warlord als „strategisch wichtiger Gesprächspartner“ und „herausragende Führungspersönlichkeit“. Dort ein vom CIA geschulter kosovarischer Drogen-, Frauen- und Organhändler als „strategisch wichtiger Gesprächspartner“ und „herausragende Führungspersönlichkeit“ usw. – alles Governance …

 

 

 

Ein „neokoloniales Projekt“[33]

 

Der SFB 700 will alle gesellschaftlichen und kulturellen Verhältnisse in „Räumen mit begrenzter Staatlichkeit“ regeln: Herrschaft, Sicherheit und Wohlfahrt. Detlev Hartmann nennt ihn daher ein „neokoloniales Projekt“.[34] Dass es im Gewand der „Wissenschaft“ auftritt, solle den „Schein der Neutralität und Objektivität zu erhalten.“ Man scheue vorerst das Risiko, „die Militarisierung des Zivilen angreifbar zu machen, auch aus historischen Gründen.“[35]

Immerhin umfasst der Teil der Staaten mit ‚begrenzter Staatlichkeit’ etwa zwei Drittel aller Staaten der Erde. Der SFB zählt als „zerfallen(d)e Staaten: Afghanistan, Kolumbien, Kongo, Nigeria, Tadschikistan; als „schwache Staaten“: Argentinien, Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Indien, Indonesien, Mexiko, Pakistan; und – horribile dictu ‑ als „Schwellenländer“ Brasilien, China, Südafrika, Südkorea. (Gov1, S. 4f., 11).“

Hartmann weist darauf hin, welch gewaltige Folgen die polische Philosophie des SFB 700 hat. „Da nunmehr die historische Periode der Staatlichkeit als … Ausnahme verstanden wird …, ändert sich auch das Verständnis von Geschichte.“ Geschichte wird zum Warenhaus, wo man unter vergangenen Gewalt und Herrschaftsformen nach Ideen stöbern kann, aus denen man „neuen Formen des Regierens“ basteln lassen: So leitet zum Beispiel Ursula Lehmkuhl die Arbeitsgruppe „Colonial Governance und Mikrotechniken der Macht: Englische und französische Kolonialbesitzungen in Nordamerika, 1680-1760“. Historisch schon einmal ausprobierte Gewalt- und Herrschaftsformen werden für die kommende Governance in heutigen und kommenden Kolonien des Imperiums ausgearbeitet. Allein dass die Geschichte sie schon einmal hervorgebracht hat, rechtfertigt, dass man wie wieder ausgräbt.

Gunnar Schuppert deutet in seinem SFB 700-Papier den Warlord, wie er oft in der Geschichte aufgetreten ist, um zum „Governanceakteur“ und kriegerischen „Staatlichkeitsunternehmer“:

„Die für die meisten Kriege zentrale Figur des Warlords kann geradezu als Verbindung unternehmerischer, politischer und militärischer Logiken in einer Person definiert werden.“[36]

Die Condottieri (Warlords ) des Dreissigjährigen Krieges werden zum „als Prototyp von kriegerischem Entrepreneurship“:

„Söldnerkapitäne waren unternehmerisch tätig und führten militärisches Handeln als Auftragsgeschäft im Namen der Staatsgewalt durch. Sodass die von Condottieri übernommene Kriegsführung einen Markt für Gewalt als Bestandteil zwischenstaatlicher Beziehungen generierte. Zudem überschnitten sich in der Figur des Condottiere unternehmerisch-ökonomisches, militärisches und politisches Handeln“.[37]

Söldnerfirmen wie Blackwater oder DynCorp seien nach Schuppert eine „Rückkehr der Condottieri“.[38]

Der SFB 700 behandelt die Kolonialgeschichte „geradezu als historisches Laboratorium“ (Hermann), wo man Formen begrenzter Staatlichkeit finden könne und für „neue Formen des Regierens“ heute fruchtbar machen könne – jenseits von Rechtsgleichheit, Demokratie, Gewaltenteilung, Volkssouveränität und all den „Vorurteilen“ des „alten Europa“. So sagen Risse und Lehmkuhl:

„Auch wenn man intuitiv im Kontext ‚kolonialer Herrschaft’ eher an hierarchische, repressive Formen des Regierens denkt, spielten gerade im Rahmen der nicht nur für das britische Empire charakteristischen Form der ‚indirekten Herrschaft’ und der Selbststeuerung durch in das System der Kolonialherrschaft einbezogene lokale Akteure ‚weiche’ Formen der Aushandlung eine wichtige Rolle“.[39]

„Zum einen können koloniale und semikoloniale Räume als Laboratorien der europäischen Moderne verstanden werden … Zum anderen traf die (europäische) Kolonialherrschaft auf indigene Herrschaftssysteme, die teils als Gefolgschafts- Beziehungen zu bezeichnen sind, teils staatlich-private Kooperationsformen auf lokaler Ebene als integrale Bestand teile des Herrschaftssystems etabliert hatten, in die teilweise auch europäische Akteure eingebunden waren. Das Aufeinanderprallen derart unterschiedlicher Formen des Regierens erzeugte hybride Governance-Formen, die u.a. charakterisiert waren durch die uns interessierenden ‚weichen’ Steuerungsformen.“[40]

Im Teilbereich „B4-Wissen und Herrschaft“ des SFB 700 mit dem Titel „Scientific colonialism in den deutschen und japanischen Kolonien, 1884-1937“ wird die deutsche Kolonialgeschichte zum Labor.

Der Völkermord an den Nordamerikanischen Indianern wird von Dominik Nagl und Marion Stange im SFB 700-Teilprojekt „Colonial Governance und Mikrotechniken der Macht: Englische und französische Kolonialbesitzungen in Nordamerika, 1680-1750“ „mikrohistorisch“ erschlossen.

Im SFB 700 Forschungs-Teilbereich „Transnationale Kooperationspartnerschaften und die Gewährleistung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit“ beschreiben Christoph Zürcher und Ulrich Schneckener, dass es in den Räumen mit begrenzter Staatlichkeit nicht um die Herstellungen rechtsstaatlicher und demokratischer Verhältnisse gehe, sondern (man erinnere sich an Staatssekretär Boomgaarden vom Auswärtigen Amt): „Zusammen mit militärischen Interventionen“[41] sollen „funktionale Äquivalente von Staatlichkeit“ (heisst: Ersatz für den nicht gewollten demokratischen Nationalstaat) bereitgestellt werden: „Kooperation verschiedener Akteure“ (heisst: reine (militärische) Macht).

„An solchen Kooperationen sind in den Zielräumen als Adressaten der Intervention NGOs, private Akteure (v.a. lokale ‚big men’ und klientelistische Netzwerke) sowie Teile von Staatsbürokratien beteiligt. Die Intervenierenden auf der internationalen Ebene sind Internationale Organisationen (IOs), INGOSs und staatliche Akteure.“[42]

Welche „big men“ und welche Gruppen („Netzwerke“) und welche Regierungsmitglieder in dem jeweils angegriffenen Land sich als Quislinge eignen, wird unter anderem durch ethnologische Feldstudien erforscht. Nennt sich dann: „Mapping der Akteure“. Zu Tadjikistan, Pakistan und Afghanistan werden Fallstudien mit umfangreichen Vor-Ort Recherchen hergestellt.[43] Nach den Regeln der ethnographischen und „mikropolitischen Feldforschung“, der „teilnehmenden Beobachtung“,[44] und der Statistik werden Fragebögen entworfen und zusammen mit einheimischen Forschergruppen „standardisierte Interviews“ durchgeführt und ausgewertet.

Zürcher und sein Mitarbeiter Jan Köhler bringen dafür auch Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit der Weltbank[45]und mit NGOs mit: Besonders in Tadjikistan und Afghanistan hätten sie eng mit lokalen NGOs (MSDSP, GTZ, AKF) zusammengearbeitet und Tadjikistan habe sich

„zu einem beinahe idealtypischen Beispiel für das staatsäquivalente Funktionieren von öffentlich-privaten Partnerschaften entwickelt.“[46]

Die grossen dort tätigen NGOs und IOs, vor allem UNTOP, UNCHR, OSCE, USAID, Care, Mercy Corps, GTZ, MSDSP, hätten seit 2001 zusammen mit ‚den Patrons vor Ort’ ihre Programme „gemainstreamt“.[47]

Man hoffe, dass

„die Schaffung von ‚Inseln der Stabilität’, wie sie beispielsweise manche warlords anbieten oder wie sie die PRTs (Provincial Reconstruction Teams) in Afghanistan herstellen sollen, auch zur Förderung der überregionalen Sicherheit“[48] beitragen würden.

In 2034 Haushalten von 77 Gemeinden im Nordosten Afghanistans haben Köhler und Zürcher eine Umfrage mit Interviews durchgeführt.[49] Gefragt wurde nach der Sympathie für die ausländischen Militärs, nach „westlichen und traditionellen Werten“, nach „Gender“-Fragen sowie Erziehung und Ausbildung von Jungen und Mädchen, nach der Rolle des Staates bei der Versorgung und nach der Bedeutung von lokalen Autoritäten wie Dorfälteste und Jirga. Gleichzeitig wollte man auch wissen, wie gut die Bevölkerung auf derartige Befragungen ansprach.

Derartige Wissenschaft dient auch propagandistischen Zielen: Den deutschen Krieg in Afghanistan dort und in Deutschland aufzuwerten.

Im Teilprojekt „Privatisierung und Kommerzialisierung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit“ behandeln Sven Chojnacki und Zeljko Branovi´c die privaten Sicherheitsmärkte mit ihren „Governance-Entrepreneuren“. Dort heißt es:

„Auch wenn sich die hier angeführten Überlegungen zu Sicherheitsmärkten auf Räume begrenzter Staatlichkeit konzentrieren, so hat das Konzept letztlich transhistorischen Charakter. Die Monopolisierung von Sicherheit nach innen sowie die Oligopolisierung des Sicherheitsmarktes durch den modernen Nationalstaat im internationalen System würden demnach eine historisch kontingente Marktsstruktur beschreiben, auf der Staaten und ihre Staatsvölker als zentrale Marktteilnehmer auftreten. Brechen diese Organisationsformen beispielsweise durch Staatszerfall oder bewaffnete Konflikte weg, impliziert dies auch einen Wandel der Marktstruktur und –dynamik auf lokaler Ebene … . Wie privatisiert die Sicherheitsmärkte des 21. Jahrhunderts sein werden, ist dann letztlich vor allem eine empirische Frage.“[50]

Die Landesverteidigung wird dem Nationalstaat entrissen. Armee und Landesverteigung gibt es nicht mehr in diesem Denken. Nur noch Kosten und Effizienz der auf (internationalen) Sicherheitsmärkten gehandelten Ware „Sicherheit“.

 

 

 

Die Abschaffung der Westfälischen Ordnung

 

Nun muss man zum Schluss betonen: Die Unterlagen aus dem SFB 700 sind sehr umfangreich. Hier konnte nur der zentralste Teil dargestellt werden. In den Papieren verbergen sich noch viel mehr und ganz andere Ungeheuerlichkeiten, als bis jetzt angesprochen, vor allem auch zu ökologischen Fragen. Hier konnte nur eine erste Auswertung gegeben werden.

Was hier sichtbar wurde, läuft auf ein Generalziel hinaus: „Erforschung“ der Abschaffung des gewaltenteilenden demokratischen Verfassungsstaates (Nationalstaat) der Aufklärung, Auflösung der Volkssouveränität und der Westfälischen Ordnung (Nichtintervention). Risse und Lehmkuhl erklären das in zwei programmatischen Artikeln:[51]

„Könnte es angesichts der vielfältigen Räume begrenzter Staatlichkeit sein, dass sich der moderne entwickelte und souveräne Nationalstaat letztlich als historische Ausnahme erweist? … Was aber, wenn wir es weltpolitisch dauerhaft mit Räumen begrenzter Staatlichkeit zu tun hätten? Was wäre, wenn die westliche entwickelte Demokratien nur eine mögliche Ausprägungsform guter politischer Ordnung darstellten, aber beileibe nicht die Einzige? Es könnte ja sein, dass die … weltweiten Herausforderungen die Folge eines Trends von Globalisierung und Transnationalisierung ‚von oben’ bei gleichzeitiger Aushöhlung klassischer Staatlichkeit ‚von unten’ sind, dass wir also das Ende moderner Staatlichkeit erleben. … Auch in der entwickelten Welt der OECD-Länder begegnen uns Räume, in denen die staatliche Rechtsdurchsetzungsfähigkeit nur begrenzt gegeben ist. (etwa die Pariser Vororte). Wir sollten uns also vor der Arroganz hüten, begrenzte Staatlichkeit als ausschliessliches Problem der Dritten Welt zu sehen.“[52]

Die Autoren verneinen ihre Frage sofort selbst:

„Bei der Konfrontation mit Räumen begrenzter Staatlichkeit stösst dieses Modernisierungspaket [Wirtschaftswachstum, Demokratisierung, Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen, MN] auf systematische Probleme: Es beruht auf der Annahme, dass es sich bei begrenzter Staatlichkeit um ein defizitäres Übergangsphänomen statt um eine Ausgangsbedingung des Regierens handelt. Dadurch gerät aus dem Blick, dass sich in Räumen begrenzter Staatlichkeit vielleicht ganz andere Formen des Regierens herausbilden könnten“.[53]

Also

„halten die Teilprojekte unseres Forschungsvorhabens die normative Frage nach dem angemessenen Entwicklungspfad für Länder mit defekter Staatlichkeit bewusst offen.“[54]

Der SFB 700 behauptet damit, der Bruch mit dem gewaltenteilenden demokratischen Verfassungsstaat (Nationalstaat) der Aufklärung, mit der Volkssouveränität und der Westfälischen Ordnung sei unumkehrbar, und an die Stelle der Westfälischen Ordnung sollen weltweit „hybride Regime“ treten: Den jeweiligen Bedingungen angepasste „Regierungs“-Bündnisse von privaten Macht- und Gewaltgruppen, Finanzgruppen, NGOs, IOs, Netzwerken, einem Rest alter Staatlichkeit, von neuen Steuerungsformen, Söldnerfirmen, eventuell ausländischen Interventionstruppen und Warlords und so weiter.

Bei der Masse an Papieren, sucht man vergeblich nach vernünftigen, rationalen und logisch stichhaltigen Gründen für diesen historischen Wandel, der sich angeblich wie ein Naturvorgang vollzieht, sucht man vergebens. Ein einziges irrationales „Argument“ taucht immer wieder auf, die Arroganz der Macht:

„Wenn wir es aber mit Räumen begrenzter Staatlichkeit als Regel- und nicht als Ausnahmefall zu tun haben, dann ist diese Zielvorgabe [der demokratische Nationalstaat] weder praktikabel noch normativ geboten.“[55]

Heisst im Klartext: Wenn die Verwüstungen durch die Kriege des Imperiums weitergehen und das Imperium die Nationalstaaten immer mehr vernichtet (denn das ist der einzige Grund, warum es all die Länder mit „begrenzter Staatlichkeit“ gibt), dann hilft der Nationalstaat nicht mehr, vor allem dort, wo er gerade zerstört wurde. Logik der nackten Macht. Ludwig XIV. unterschrieb seine Ordres mit „Weil es mir beliebt“.

 

 

Literatur

 

Bieber, Tonia: Soft Governance in Education. The PISA Study and the Bologna Process in Switzerland (TranState Working Papers, x) Bremen: Sfb 597 „Staatlichkeit im Wandel“, 2010

DFG: Merkblatt. Förderung von Sonderforschungsbereichen. DFG-Vordruck 60.00-5/10

Lenin, Wladimir Iljitsch: Staat und Revolution, S. 220. Zitiert nach: Gablentz, O. H. von der: Die Politischen Theorien seit der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung. Köln und Opladen. Dritte Aufl. 1967

Philipp, Marc: Europäische Währungsunion aus Sicht des Soziologischen Institutionalismus

Risse, Thomas & Lehmkuhl, Ursula: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit: Neue Formen des Regierens? Das Forschungsprogramm des Sonderforschungsbereichs 700 (SFB 700), SFB-Governance Working Paper Series, Nr. 1, DFG-Sonderforschungsbereich 700, Berlin, Dezember 2006

Tagesspiegel vom 11. Februar 2007: „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit“

 

 

http://www.sfb-governance.de/ (eingesehen am 25. Mai 2012)

http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderforschungsbereich_700:_%E2%80%9EGovernance_in_R%C3%A4umen_begrenzter_Staatlichkeit:_Neue_Formen_des_Regierens%3F%E2%80%9C(27.05.2012 17:28:02)

 

 

 

Anmerkungen

[1] http://www.sfb-governance.de/ (eingesehen am 25. Mai 2012)
[2] Risse, 2006, S. 3
[3] Bieber, 2010, S. 5 (abstract)
[4] Philipp, Marc: Europäische Währungsunion aus Sicht des Soziologischen Institutionalismus
[5] Risse, 2006, S. 3
[6] Lenin, 1967, S. 223
[7]   http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderforschungsbereich_700:_%E2%80%9EGovernance_in_R%C3%A4umen_begrenzter_Staatlichkeit:_Neue_Formen_des_Regierens%3F%E2%80%9C(27.05.2012 17:28:02)
[8] Vgl. http://www.sfb-governance.de/
[9] Vgl. diese und die folgenden Informationen dieses Abschnitts: DFG, 60.00-5/10.
[10] Tagesspiegel, 2007
[11]   http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderforschungsbereich_700:_%E2%80%9EGovernance_in_R%C3%A4umen_begrenzter_Staatlichkeit:_Neue_Formen_des_Regierens%3F%E2%80%9C(27.05.2012 17:28:02)
[12] Vgl. DFG, 60.00-5/10.
[13] Antwort auf die Kleine Anfrage der LINKEN „Das Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen“: Bundestagsdrucksache 16/2431
[14] Deutscher Bundestag: Drucksache 17/2931, 17. Wahlperiode, 14. 09. 2010.
[15] Deutscher Bundestag: Drucksache 17/2931, 17. Wahlperiode, 14. 09. 2010.
[16] Deutscher Bundestag: Drucksache 17/3337, 17. Wahlperiode, 19. 10. 2010
[17] Boomgaarden, Georg: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. Rede zum Auftakt der Eröffnungskonferenz des Sonderforschungsbereichs (SFB) 700 „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit“. SFB-Governance Lecture Series Nr. 2, März 2007. ISSN 1864 (online)
[18] Boomgaarden, Georg: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S. 4.
[19] Boomgaarden, Georg: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S. 3.
[20] Boomgaarden, Georg: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S. 3.
[21] Boomgaarden, Georg: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S. 5.
[22] Boomgaarden, Georg: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S. 7.
[23] Boomgaarden, Georg: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S. 4.
[24] Stand 25.5.2012.
[25] Peer Heinelt: »SFB 700«: Ein Institut an der FU Berlin liefert Informationen und Strategiekonzepte für bundesdeutsche Großmachtpolitik. URL: http://www.bundeswehr-wegtreten.org/main/jw_zu_sfb_700_2008-09.pdf (5/27/2012 5:50:38 PM)
[26] Peer Heinelt: »SFB 700«: Ein Institut an der FU Berlin liefert Informationen und Strategiekonzepte für bundesdeutsche Großmachtpolitik. URL: http://www.bundeswehr-wegtreten.org/main/jw_zu_sfb_700_2008-09.pdf (5/27/2012 5:50:38 PM)
[27] http://www.krisenspiel.de/ (eingesehen am 27. 5. 2012)
[28] Peer Heinelt: »SFB 700«: Ein Institut an der FU Berlin liefert Informationen und Strategiekonzepte für bundesdeutsche Großmachtpolitik. URL: http://www.bundeswehr-wegtreten.org/main/jw_zu_sfb_700_2008-09.pdf (eingesehen am 27. 5. 2012)
[29] Anke Draude: Wer regiert wie? Für eine äquivalenzfunktionalistische Beobachtung von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. SFB-Governance Working Paper Series Nr. 2, Januar 2007.
[30] Anke Draude: Wer regiert wie? Für eine äquivalenzfunktionalistische Beobachtung von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. SFB-Governance Working Paper Series Nr. 2, Januar 2007, S. 8.
[31] Anke Draude: Wer regiert wie? Für eine äquivalenzfunktionalistische Beobachtung von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. SFB-Governance Working Paper Series Nr. 2, Januar 2007, S. 8.
[32] Anke Draude: Wer regiert wie? Für eine äquivalenzfunktionalistische Beobachtung von Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. SFB-Governance Working Paper Series Nr. 2, Januar 2007, S. 11f.
[33] Alle folgenden Zitate dieses Kapitels stammen aus: Detlef Hartmann: „Die Knarre in der einen Hand, den Bleistift in der anderen.“ – Forschen für die neuen Kriege im SFB 700 der FU Berlin.
[34] Hartmann, Detlef: SFB 700 – ein neokoloniales Projekt? URL: http://www.materialien.org/texte/hartmann/neokolonialismus.html (27.5.2012 17:41)
[35] Hartmann, Detlef: SFB 700 – ein neokoloniales Projekt? URL: http://www.materialien.org/texte/hartmann/neokolonialismus.html (27.5.2012 17:41)
[36] Schuppert, Gunnar Folke 2008: Von Ko-Produktion von Staatlichkeit zur Co-Performance of Governance. Eine Skizze zu kooperativen Governance-Strukturen von den Condottieri der Renaissance bis zu Public Private Partnerships. SFB 700-Governance Working Paper Series, Nr. 12, DFG Sonderforschungsbereich 700, Berlin, April 2008, S. 11.
[37] Schuppert, Gunnar Folke 2008: Von Ko-Produktion von Staatlichkeit zur Co-Performance of Governance. Eine Skizze zu kooperativen Governance-Strukturen von den Condottieri der Renaissance bis zu Public Private Partnerships. SFB 700-Governance Working Paper Series, Nr. 12, DFG Sonderforschungsbereich 700, Berlin, April 2008, S. 12.
[38] Schuppert, Gunnar Folke 2008: Von Ko-Produktion von Staatlichkeit zur Co-Performance of Governance. Eine Skizze zu kooperativen Governance-Strukturen von den Condottieri der Renaissance bis zu Public Private Partnerships. SFB 700-Governance Working Paper Series, Nr. 12, DFG Sonderforschungsbereich 700, Berlin, April 2008, S. 13.
[39] Risse, Thomas & Lehmkuhl, Ursula: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit: Neue Formen des Regierens? Das Forschungsprogramm des Sonderforschungsbereichs 700 (SFB 700), SFB-Governance Working Paper Series, Nr. 1, DFG-Sonderforschungsbereich 700, Berlin, Dezember 2006, S. 8.
[40] Risse, Thomas & Lehmkuhl, Ursula: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit: Neue Formen des Regierens? Das Forschungsprogramm des Sonderforschungsbereichs 700 (SFB 700), SFB-Governance Working Paper Series, Nr. 1, DFG-Sonderforschungsbereich 700, Berlin, Dezember 2006, S. 12.
[41] Zürcher, Christoph & Schneckener, Ulrich: Transnationale Kooperationspartnerschaften und die Gewährleistung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S. 11, 12.
[42] Zürcher, Christoph & Schneckener, Ulrich: Transnationale Kooperationspartnerschaften und die Gewährleistung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S. 2.
[43] Zürcher, Christoph & Schneckener, Ulrich: Transnationale Kooperationspartnerschaften und die Gewährleistung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S. 13, 16.
[44] Zürcher, Christoph & Schneckener, Ulrich: Transnationale Kooperationspartnerschaften und die Gewährleistung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit,  S.16.
Vgl. auch: Koehler, Jan/Zürcher, Christoph 2007: Assessing the Contribution of International Actors in Afghanistan. Results from a Representative Survey. SFB-Governance Working Paper Series, No. 7, DFG Research Center (SFB) 700, Berlin, October 2007.
[45] Zürcher, Christoph & Schneckener, Ulrich: Transnationale Kooperationspartnerschaften und die Gewährleistung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S.8.
[46] Zürcher, Christoph & Schneckener, Ulrich: Transnationale Kooperationspartnerschaften und die Gewährleistung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S.30.
[47] Zürcher, Christoph & Schneckener, Ulrich: Transnationale Kooperationspartnerschaften und die Gewährleistung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S.30.
[48] Zürcher, Christoph & Schneckener, Ulrich: Transnationale Kooperationspartnerschaften und die Gewährleistung von Sicherheit in Räumen begrenzter Staatlichkeit, S.13.
[49] Koehler, Jan/Zürcher, Christoph 2007: Assessing the Contribution of International Actors in Afghanistan. Results from a Representative Survey, SFB-Governance Working Paper Series, No. 7, DFG Research Center (SFB) 700, Berlin, October 2007.
[50] S. Chojnacki, Z. Branovi´c , Privatisierung von Sicherheit, S+F Sicherheit und Frieden 4/2007, S. 163, hier: 169
[51] 1.) Risse, Thomas & Lehmkuhl, Ursula: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit: Neue Formen des Regierens? Das Forschungsprogramm des Sonderforschungsbereichs 700 (SFB 700), SFB-Governance Working Paper Series, Nr. 1, DFG-Sonderforschungsbereich 700, Berlin, Dezember 2006.
2.) Risse, Thomas & Lehmkuhl, Ursula: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 20-21/07 (14. Mai).
[52] Risse, Thomas & Lehmkuhl, Ursula: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 20-21/07 (14. Mai), S. 5.
[53] Risse, Thomas & Lehmkuhl, Ursula: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 20-21/07 (14. Mai), S. 8.
[54] Risse, Thomas & Lehmkuhl, Ursula: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit: Neue Formen des Regierens? Das Forschungsprogramm des Sonderforschungsbereichs 700 (SFB 700), SFB-Governance Working Paper Series, Nr. 1, DFG-Sonderforschungsbereich 700, Berlin, Dezember 2006, S. 11.
Vgl. auch: Zürcher, Christoph & Schneckener, Ulrich: Allgemeine Angaben zum Teilprojekt C1, S. 3. URL: www.sfb-governance.de/teilprojekte/projektbereich_c/c1/index.html. (eingesehen am 12.7.2008)
[55] Risse, Thomas & Lehmkuhl, Ursula: Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. 20-21/07 (14. Mai), S. 9.

Autor

Moritz Nestor, Psychologe

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