Historische Vorläufer heutiger «Sterbehelfer»

22. Oktober 2024

In dem Buch «Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens» aus dem Jahr 1922 wird die Freigabe des «assistierten Suizids» gefordert, und zwar übereinstimmend mit der Argumentation heutiger «Sterbehelfer»

 

«Wenn diese Unrettbaren, denen das Leben zur unerträglichen Last geworden ist, nicht zur Selbsttötung schreiten, sondern was sehr inkonsequent sein kann, aber doch nicht selten sich ereignen mag, den Tod von dritter Hand erflehen, so liegt der Grund zu diesem inneren Widerspruch vielfach in der physischen Unmöglichkeit der Selbsttötung, etwa in zu großer Körperschwäche der Kranken, in der Unerreichbarkeit der Mittel zur Tötung, vielleicht auch darin, daß er überwacht wird oder am Versuche des Selbstmordes gehindert würde, vielfach aber auch in reiner Willensschwäche.

Ich kann nun vom rechtlichen, dem sozialen, dem sittlichen, dem religiösen Gesichtspunkt aus schlechterdings keinen Grund finden, die Tötung solcher den Tod dringend verlangender Unrettbarer nicht an die, von denen er verlangt wird, freizugeben: ja ich halte diese Freigabe einfach für eine Pflicht gesetzlichen Mitleids, wie es sich ja doch auch in anderen Formen vielfach geltend macht.» (Seite 30f)

Quelle: Prof. Dr. jur. et phil. Karl Binding & Prof. Dr. med. Alfred Hoche.  
Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. 2. Auflage. Leipzig: Felix Meiner 1922, Seite 30f.

 

 

 

 

 

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