Dossier – Legalisierung der «aktiven Sterbehilfe» in der Schweiz? (1999)

16. November 2024

Hippokratische Gesellschaft Schweiz, 1. Dezember 1999

[Dossier 1999 Titelseite als PDF öffnen/herunterladen]
[Dossier 1999 Text als PDF öffnen/herunterladen]
[Dossier 1999 Brief an Bundesrat als PDF öffnen/herunterladen]

 

Die Hip­po­kra­ti­sche Ge­sell­schaft wur­de 1999 im Zu­sam­men­hang mit Betre­bun­gen ge­grün­det, die ak­ti­ve Eu­tha­na­sie in der Schweiz ein­zu­füh­ren. Als Grund­la­ge für die Ar­gu­men­ta­ti­on ge­gen Tö­tung von Men­schen, de­ren Le­ben als nicht mehr le­bens­wert ein­ge­stuft wer­den soll­te, ent­stand eine Bro­schü­re, in der Po­si­tio­nen aus ver­schie­de­nen Dis­zi­pli­nen wie Me­di­zin, Ju­ris­pru­denz, Ge­schichts- wis­sen­schaft, den Hoch­re­li­gio­nen und der So­zio­lo­gie an Po­si­tio­nen zu­sam­men­ge­tra­gen wur­den, um zu hel­fen, die Trag­wei­te ei­ner Ent­schei­dung in die­ser Fra­ge aus der in­ter­dis­zi­pli­nä­ren Be­trach­tung zu er­ken­nen. Die Hip­po­kra­ti­sche Ge­sell­schaft Schweiz steht den seit 1993 in der Schweiz lau­fen­den Be­stre­bun­gen, die Tö­tung auf Ver­lan­gen («ak­ti­ve Eu­tha­na­sie»oder auch «ak­ti­ve Ster­be­hil­fe») zu le­ga­li­sie­ren, of­fen ab­leh­nend ge­gen­über. Wir se­hen in die­sem Ver­such eine Wie­der­ho­lung his­to­ri­scher Feh­ler. Die an­ge­mes­se­ne Re­ak­ti­on auf das Be­geh­ren, Kran­ke «aus Mit­leid» zu tö­ten, kann – so gut auch im­mer die Ab­sich­ten da­bei sein mö­gen – nur ein «Weh­ret den An­fän­gen» sein. Das zeigt alle Mensch­heits­er­fah­rung. Die ne­ga­ti­ven Kon­se­quen­zen der For­de­rung nach Mit­leids­tö­tung im­mer wie­der von neu­em er­fah­ren zu müs­sen, ist un­nö­tig und für eine Kul­tur­na­ti­on im Grun­de be­schä­mend. His­to­ri­sches Ge­dächt­nis kann uns das er­spa­ren.

Um ein Schwei­zer Eu­tha­na­sie-Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren zu ver­hin­dern, hat die Hip­po­kra­ti­sche Ge­sell­schaft un­ter an­de­rem die­se Do­ku­men­ta­ti­on er­stellt. Sie zeigt, welch tief­grei­fen­de Kon­se­quen­zen eine Lo­cke­rung des Tö­tungs­ver­bo­tes für je­den Bür­ger hät­te und dass alle Be­rei­che der Ge­sell­schaft da­von be­trof­fen wä­ren -am stärks­ten aber die Arzt -Pa­ti­ent – Be­zie­hung. Die auf Ver­trau­en auf­bau­en­de, hel­fen­de Be­zie­hung von Du zu Du ist der an­thro­po­lo­gi­sche Kern der Arzt – Pa­ti­ent -Be­zie­hung. Das Ge­fühl der Ge­bor­gen­heit und der Si­cher­heit beim Gang zum Arzt oder ins Kran­ken­haus wird un­wei­ger­lich zer­rüt­tet, wenn der Arzt im Ge­fühls­le­ben des Kran­ken vom Hel­fer zum po­ten­ti­el­len To­des­en­gel mu­tiert.

 Das historische Bewusstsein darüber, wie schwer das universelle Tötungsverbot durchzusetzen war, scheint verschüttet. Wir verdanken dem Tötungsverbot alles, was wir heute an Zivilisation, Wohlstand, Bildung, Ethik, Moral, freiheitlicher Staatsverfassung, Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Freiheit, Gemeinwohl, Lebenserwartung etc. haben – alles! Das Lebendigsein ist die unabdingbare Voraussetzung, eine Würde und Rechte haben und arbeiten und lieben zukönnen, glücklich zu leben und würdig zu sterben. Auch der natürliche Tod ist Teil des Lebens.
Wir beobachten, dass heute materialistische Skrupellosigkeit und entfesseltes Gewinnstreben den Euthanasie -Ideologen die Hand reichen. Kranke zu töten jedoch wäre auf lange Sicht die teuerste Lösung, die sich eine Gesellschaft leisten kann –  finanziell und moralisch. Am Anfang steht die Lockerung des Tötungsverbotes, am Ende der Zusammenbruch der Solidarität, der Nächstenliebe und der selbstverständlichen Verbundenheit in der gesamten Gesellschaft wie im Staat. Die Nächstenliebe und das bewährte Prinzip der Solidarität vor dem Bonum Commune, dem Gemeinwohl, die Solidargemeinschaft und der Generationenvertrag werden ersetzt durch knallhartes ökonomisches Management. Sukzessiv wurden und werden medizinische Einrichtungen in rentable Unternehmen verwandelt. Auf der Strecke bleiben die Schwächsten der Gesellschaft, die Kranken, die alten Menschen, die auf die Hilfe der Gesellschaft angewiesen sind. Sie haben dieser Schweiz ihre Lebensleistung gegeben, den heutigen Staat und seine Werke aufgebaut, und es gebührt ihnen Achtung und Dankbarkeit.
Wir möchten verhindern, dass kranke und alte Menschen zwischen den ideologischen Mühlsteinen der Euthanasie -Ideen und der gefahrvollen Rationierungsplanung aufgeriebenwerden. Vom christlichen und humanistischen Standpunkt aus ist vielmehr folgendes notwendig:
  •  eine deutliche Stellungnahme gegen jede Tötung von Menschen;
  • der konsequente Ausbau der Versorgung mit Palliativmedizin; (Pallium = lat. Mantel; Behandlungsmethode, welche sich zum Ziel gesetzt hat, unheilbar Kranken durch Linderung ihres Leidens zu helfen (Schmerzbehandlung, Linderung von Atemnot etc.);
  • ein sehr besonnenes Führen der Diskussion um eine Dämpfung der Kosten im Gesundheitswesen, so dass kein psychischer Druck auf ältere oder schwerkranke Mitbürger entsteht, aus  wirtschaftlichen Gründen auf sinnvolle Behandlungen zu verzichten
 (aus der Einführung der Broschüre «Legalisierung der akitiven Sterbehilfe in der Schweiz?», 1999)

Beilagen (im Text zitierte Quelle)

 

Beilage 00 Charles Probst. Euthanasie, Wege und Irrwege
Beilage 0.1 Abriss Geschichte der Euthanasie – Schwerpunkt Schweiz
Beilage 01 NZZ. Unerforschte Wege der Euthanasie in Holland 29./30.5.1993
Beilage 02 NZZ. Freispruch für ärztliche Hilfe zur Selbsttötung 1.10.1993
Beilage 03 NZZ. Klassische Toleranz und neue Verhärtung im Widerspiel 2.11.1993
Beilage 04 Flyer Piet Admiraal im USZ 30.9.1993
Beilage 05 NZZ-Plakat Juli 1993 Hospiz «selbstbestimmtes Sterben»
Beilage 06 Ständerat 17.12.1993 Interpellation Petitpiere
Beilage 07 Nationalrat 28.9.1994 Motion Ruffy
Beilage 08 Motion Ruffy Begründung
Beilage 09 
Beilage 10 SAMW-Richtlinien 1995
Beilage 11 Pressemitteilung: Arbeitsgruppe „Sterbehilfe“ eingesetzt
Beilage 11.1 1992 Gruppe «a propos» gegründet
Beilage 11.2
Beilage 11.3
Beilage 11.4
Beilage 11.5
Beilage 11.6
Beilage 11.7
Beilage 11.8
Beilage 11.9
Beilage 11.10
Beilage 11.11
Beilage 11.13
Beilage 11.14
Beilage 11.15
Beilage 11.17
Beilage 11.18
Beilage 11.19
Beilage 11.20
Beilage 11.21
Beilage 11.22
Beilage 11.23
Beilage 11.24
Beilage 12
Beilage 12.1
Beilage 13
Beilage 14
Beilage 16
Beilage 17
Beilage 18
Beilage 19 Teil 1
Beilage 19 Teil 2
Beilage 20 Teil 1
Beilage 20 Teil 2
Beilage 21
Beilage 22
Beilage 23
Beilage 24
Beilage 25
Beilage 27
Beilage 28
Beilage 29
Beilage 30
Beilage 31
Beilage 32
Beilage 33
Beilage 34
Beilage 35
Beilage 36
Beilage 37
Beilage 37.1
Beilage 38
Beilage 39
Beilage 40
Beilage 41
Beilage 42
Beilage 43
Beilage 44
Beilage 45
Beilage 46
Beilage 46.1
Beilage 47
Beilage 48
Beilage 49
Beilage 50
Beilage 511
Beilage 52
Beilage 53
Beilage 54
Beilage 55
Beilage 56
Beilage 57
Beilage 58
Beilage 59
Beilage 60
Beilage 61
Beilage 62
Beilage 63
Beilage 63.1
Beilage 64
Beilage 65
Beilage 66
Beilage 67
Beilage 68
Beilage 69

 

 

 

#printfriendly #pf-src-url { display: none !important; } /* Use the Roboto Font */ @import url("https://fonts.googleapis.com/css2?family=Roboto:ital,wght@0,100;0,300;0,400;0,500;0,700;0,900;1,100;1,300;1,400;1,500;1,700;1,900&display=swap"); #printfriendly { font-family: 'Roboto', sans-serif !important; }