«Euthanasie»-Argumente von Franco Cavalli (SP) bei der Beratung der Motion Ruffy
am 14. März 1996 im Nationalrat
(Originalzitate in Anführungszeichen)
1. Auf die Bitte nach «Euthanasie» gebe er kein kategorisches «Nein». Das würde die Angstgefühle eines Krebspatienten ins Unermessliche steigern. Ein (bedingtes) «Ja» des Arztes auf diese Frage stärke dagegen den Überlebenswillen. So würden schlussendlich nur wenige die «Hilfe des Arztes», d.h. die Tötung in Anspruch nehmen.
2. Es brauche «dringend eine vertiefte nationale Debatte über aktive Sterbehilfe». Die Niederlande zeigten, dass es gehe. Umfragen zeigten, dass die Bevölkerung das für wichtig halte
3. Debatte müsse «entideologisiert werden» und die «religiös-ideologischen Argumente sollten zumindest klar formuliert werden.»
Folgende Argumente sprächen für die Legalisierung der Tötung auf Verlangen (unter „klar zu definierenden Bedigungen“)
1. Schmerzen, Selbstbestimmung
Trotz Palliativmedizin gebe es immer noch einen «kleinen Anteil Patienten», die in der letzten Phase des Lebens unerträgliche Schmerzen litten. Nur der Patient selbst könne darüber entscheiden, ob das noch würdig sei oder nicht.
2. Das «Recht auf Selbstmord» sei ein «Grundrecht».
Dem, der sich entschieden hat, seinen unwürdigen Zustand zu beenden, der es aber selbst nicht mehr tun kann, dem dürfe man dieses «Grundrecht» nicht verwehren.
3. «Menschengerechte Medizin»
«Euthanasie» sei «ein extremer und qualvoller Akt der Liebe und der Empathie». Kein Arzt, der den Wunsch nach «Euthanasie» «mühsam zu respektieren gelernt hat, wird sich dann über Wünsche und Rechte der Patienten tagtäglich hinwegsetzen können.»