«Euthanasie in den Niederlanden»

10. Februar 2026

Richard Fennigsen (1990)
Übersetzung Moritz Nestor (1998)*

 

1973 wurde eine Ärztin, die ihre kranke Mutter getötet hatte, vom Gericht in Leeuwaarden zu einer einwöchigen Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Richter erklärte, das Gericht habe die Ehrenhaftigkeit der Beklagten nie bezweifelt. Dieses Gerichtsverfahren war Anstoss für die heutige offene Euthanasiepraxis in den Niederlanden. Viele Menschen traten damals für die angeklagte Ärztin ein, und in der Folge wurden zwei Vereinigungen gegründet: die Niederländische Gesellschaft (Vereniging) für Freiwillige Euthanasie und die Niederländische Stiftung (Stichting) für Freiwillige Euthanasie.

Die Öffentlichkeit war auf diese Ereignisse erstmals und massgeblich durch das 1961 erschienene Buch „Macht der Medizin und Ethik der Medizin“ von Dr. Jan Hendrik van den Berg vorbereitet worden. Darin erklärte van den Berg, Professor für Neurologie, dass die Ethik der bedingungslosen Achtung vor dem menschlichen Leben der Vergangenheit angehöre, jener Zeit, da die Medizin noch machtlos gewesen sei. Das neue Zeitalter einer so viel leistungsfähigeren Medizin erfordere eine neue Ethik, die es den Ärzten auch erlaube, menschliches Leben zu beenden.[1] Warum, war nicht klar, denn es gelang van den Berg nicht, diese Behauptung zu beweisen. Durch seine eindringlichen Schilderungen menschlichen Leidens (angeblich von nach Macht strebenden Ärzten verursacht), durch die Stimmung ruhiger Würde in seinen Beschreibungen von Euthanasiefällen und durch die gewagte Umkehrung vieler alter Denkgewohnheiten liess sich die Öffentlichkeit jedoch sehr schnell mitreissen. Das Buch erlebte allein im ersten Jahr zehn Auflagen, und wurde insgesamt fünfundzwanzigmal neu aufgelegt.

Da dieses Werk die öffentliche Meinung in den Niederlanden zur Frage der Euthanasie stark beeinflusste, sollte man die darin vertretenen Gedanken kennen. Nach van den Berg dürfe man „defekte“ Kinder nicht am Leben lassen.[2] Ärzten sei es nicht nur gestattet, „sinnloses Leben“ zu töten,[3] sie hätten sogar die Pflicht dazu.[4] Van den Berg vertritt in seinem Buch nicht nur „freiwillige aktive Euthanasie“, sondern befürwortet auch „unfreiwillige aktive Euthanasie“. In seinen modellhaften Falldarstellungen werden die Entscheidungen, Patienten zu töten, stets von deren Familien und von Ärzten ohne Wissen der Patienten getroffen. Van den Berg verurteilt Familien, die keine „Euthanasie“ verlangen, sondern an den hoffnungslos kranken Patienten hängen. Er nennt solches Verhalten eine Schande und ein starres Festhalten an alten, angeblich abgeschafften ethischen Normen.[5] Für Euthanasie sei weder die Zustimmung des Patienten noch die der Familie nötig: Weigere sich eine Familie, so solle eine Kommission aus Ärzten und Laien die Entscheidung treffen und sie durchsetzen.[6] So ging van den Berg über die reine Forderung nach Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens hinaus: Er plante deren allgemeine Durchsetzung und traf Vorsorge zur Unterdrückung möglicher Widerstände.

Sein Buch war ein enormer Kassenschlager und rief praktisch keinerlei Proteste hervor. Im Gegenteil, protestantische Pastoren[7] und deren Kirchenbehörden,[8] katholische Intellektuelle,[9] Ethikgesellschaften[10] und führende Persönlichkeiten der Niederländischen Vereinigung für freiwillige Euthanasie gaben wohlwollende Stellungnahmen dazu ab.[11] Ganz offensichtlich sprach van den Berg einem grossen Teil der Öffentlichkeit aus dem Herzen. Dies sollte 1986 durch Meinungsumfragen bestätigt werden, wonach 77 % der Öffentlichkeit „unfreiwillige Euthanasie“ unterstützten.[12]

 

 

Die gegenwärtige offene Euthanasiepraxis

Während des Leeuwaardener Gerichtsverfahrens zeigte sich, dass Euthanasie längst praktiziert wurde: 18 weitere Ärzte erklärten zur Unterstützung der Beklagten öffentlich, dass auch sie schon einmal einen Patienten getötet hätten. Auf alle Fälle kam nach dem Leeuwaardener Gerichtsverfahren Euthanasie zunehmend zur Anwendung. Wie viele Menschen gegenwärtig durch aktive Euthanasie sterben, ist jedoch nicht bekannt, denn nach Artikel 293 des Niederländischen Strafgesetzbuches, der formal noch in Kraft ist, ist Euthanasie ein strafbares Verbrechen und viele Ärzte, die Euthanasie begehen, tragen dies gar nicht in die Sterbeurkunden ein. Alle bis heute bekannt gewordenen Euthanasiezahlen sind Schätzungen, oft auf Grund der Auswertung von Fragebögen. Die am häufigsten genannte Zahl ist 10 000 Fälle „aktiver Euthanasie“ pro Jahr.[13] Eine kürzlich erhobene Studie des VARA Fernseh– und Meinungsforschungsinstituts ergab jedoch, dass man möglicherweise mit bis zu 18 400 Fällen aktiver Euthanasie in einem Jahr rechnen muss und dass in weiteren 21 600 Fällen pro Jahr medizinische Behandlungen mit der Absicht abgebrochen werde, den Tod herbeizuführen.[14] Bei einer jährlichen Sterberate von etwa 129 000 würden die Zahlen dieser Studie – falls sie korrekt sind –bedeuten, dass jeder sechste Todesfall in den Niederlanden auf „aktive Euthanasie“ zurückzuführen wäre und in jedem dritten Fall der Eintritt des Todes durch Handeln oder Unterlassen absichtlich beschleunigt würde. Nach allen bisherigen Schätzungen wird in etwa der Hälfte aller Fälle „aktive Euthanasie“ durch Allgemeinpraktiker bei den Patienten zu Hause begangen, in den anderen Fällen in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Ein unerwartetes Resultat der VARA–Studie war, dass in 18% der Fälle Krankenschwestern ohne Hinzuziehen eines Arztes „aktive Euthanasie“ begehen.[15]

 

 

Die rechtliche Situation

Für Euthanasie gibt es in den Niederlanden keinerlei gesetzliche Grundlage. Eine der drei bisherigen Gesetzesvorlagen zur Euthanasielegalisierung wurde durch die Zweite Kammer des Parlaments verabschiedet, von der Ersten Kammer aber zurückgewiesen. Über die beiden anderen, einschliesslich die von 1988,[16] konnte nie abgestimmt werden, da zwischen den verschiedenen politischen Parteien kein Konsens zustandekam. Als erste hat die gegenwärtige Koalitionsregierung aus Christdemokraten (CDA) und Arbeiterpartei (PvdA) innerhalb der letzten fünf Jahre keineGesetzesvorlage zur Euthanasielegalisierung versprochen, sondern ernannte eine staatliche Kommission unter Vorsitz von Professor Remmelink, Staatsanwalt am Obersten Gerichtshof. Diese Kommission soll die gegenwärtige Euthanasiepraxis untersuchen und beurteilen. Bis zum Abschluss dieser Untersuchung wird die niederländische Euthanasiepraxis teilweise durch eine Meldevorschrift des Justizministers geregelt, die von Gesundheitsminister, Gesundheitsrat, Ausschuss der Königlich Niederländischen Medizinischen Gesellschaft und Justiz angenommen wurde. Gemäss dieser Meldevorschrift werden Ärzte, die Euthanasie begehen, dann nicht gerichtlich belangt, wenn sie sich an sogenannte „Sorgfaltsregeln“ halten. Im Sinne dieser Regeln soll der Arzt den Patienten über dessen Zustand informieren, insbesondere auch über mögliche Massnahmen zur Linderung seines Leidens. Hat der Patient keine Einwände, so sollten auch seine näheren Verwandten konsultiert werden. Der Arzt muss – so die „Sorgfaltsregeln“ – davon überzeugt sein, dass die Entscheidung des Patienten, „Euthanasie“ zu verlangen, freiwillig und nach sorgfältiger Überlegung getroffen wurde. Der Arzt sollte ebenfalls mindestens einen weiteren Kollegen hinzuziehen und das gesamte Vorgehen laufend schriftlich protokollieren. Wird der Antrag auf Euthanasie von einem Kind oder einem Minderjährigen gestellt, so besagt die Schlussbestimmung dieser Meldevorschrift – im Gegensatz zu einer Empfehlung des Gesundheitsrates[17] –, dass hierfür die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich sei.

1987 wurden lediglich 125 Fälle „aktiver Euthanasie“ (ungefähr 1% aller Fälle) zur Anklage gebracht; in 123 Fällen wurde die Klage abgewiesen und nur in zwei Fällen eine gerichtliche Voruntersuchung eingeleitet.[18]

In den sehr wenigen Fällen, die überhaupt vor Gericht gelangen, werden die Ärzte meist freigesprochen, da sie in einer „Notsituation“ gehandelt hätten. Die Vorbehaltsklausel (proviso) der „höheren Gewalt“ wurde in den von der Regierung 1988 vorbereiteten Entwurf eines Euthanasiegesetzes aufgenommen.[19]

 

 

Entwicklung und gegenwärtiger Stand der öffentlichen Meinung

In den letzten zwei Jahrzehnten durchgeführte Meinungsumfragen zeigen eine ständig zunehmende Akzeptanz der Euthanasie durch die niederländische Öffentlichkeit. In Umfragen aus dem Jahre 1986 befürworten 76% der Befragten „freiwillige“ und 77% „unfreiwillige Euthanasie“.[20] Heute, im Jahre 1990, sind diese Zahlen möglicherweise sogar höher und dürften bei 85% liegen. Die Bereitschaft zur Akzeptanz der Euthanasie war offensichtlich schon vor dem Leeuwaardener Prozess (1973) und vor der Veröffentlichung von van den Bergs Buch (1961) ziemlich verbreitet. Das Zustandekommen der gegenwärtig überwältigenden Mehrheit muss jedoch als bedeutendes Symptom der extrem pluralistischen niederländischen Gesellschaft angesehen werden, in der so viele Konfessionen nebeneinander existieren und in der nicht weniger als elf politische Parteien bei Wahlen gegeneinander antreten.

Die Art und Weise, wie solche Umfragen durchgeführt wurden, war einer der wesentlichen Gründe, warum diese aussergewöhnlich hohen Prozentzahlen zugunsten der Euthanasie zustande kamen. Angesichts der deutlich gestiegenen gesellschaftlichen Akzeptanz von Euthanasie mussten die in allen Fragebögen vorherrschenden positiv formulierten Fragen des Typs: „Stimmen Sie überein mit…?“ viele schnelle, kaum gründlich durchdachte und bejahende Antworten hervorrufen. Hätten man die Befragten durch eine andere Fragestellung dazu gebracht, sowohl das Für als auch das Wider der Euthanasie zu bedenken, hätte das wahrscheinlich zu anderen Ergebnissen geführt.

Von grösster Bedeutung für die Meinungsbildung in der Euthanasiefrage war die Einseitigkeit mit der die niederländischen Öffentlichkeit informiert wurde. In den letzten 20 Jahren sind in den Niederlanden zahlreiche Bücher, Monographien, offizielle Dokumente, Presseberichte und wissenschaftliche Schriften zu diesem Thema veröffentlicht worden. Symposien wurden zahlreich besucht, und das Fernsehpublikum wurde mit Sendungen über Euthanasie geradezu überschwemmt. Unter diesen Tausenden von Schriften und Fernsehsendungen waren nur wenige gegenüber dem Thema Euthanasie unparteiisch. Die meisten traten für Euthanasie ein und stellten sie als ganz normale Praxis dar. Während der letzten 20 Jahre findet man kaum noch Veröffentlichungen, die sich gegen Euthanasie aussprechen. Von 1982 bis 1985 wurden zum Beispiel im Brabants Dagblad, einer unabhängigen gemässigten niederländischen Tageszeitung mit grosser Auflage, 166 Artikel zur Euthanasiefrage abgedruckt. Lediglich zwei davon nahmen gegen Euthanasie Stellung. Dieselbe Situation herrscht bei anderen Zeitungen und am Fernsehen vor. Euthanasiegegner dürfen ihren Standpunkt nur in den Programmen einer einzigen der insgesamt elf niederländischen Fernsehgesellschaften darstellen. Wollen sie ihre Ansichten in die Presse bringen, müssen sie dies in ihren eigenen Blättchen tun oder in wenig bekannten Zeitschriften. In der Regel weisen Herausgeber Manuskripte zurück, die nicht für Euthanasie eintreten. Die sehr gut recherchierte kritische Geschichte der Euthanasiebewegung von van der Sluis wurde von acht Herausgebern abgewiesen und schliesslich vom Autor auf eigene Kosten gedruckt. Mein eigenes Buch gegen Euthanasie wurde von vier Herausgebern zurückgewiesen, bevor es der Verlag van Loghum Slaterus in Deventer veröffentlichte. Die niederländische Presse, normalerweise begierig, jede Nachricht über Euthanasie aufzugreifen, schwieg, als der Europäische Ständige Ausschuss für Medizinische Ethik und später auch der Weltärzteverband die niederländische Euthanasiepraxis verurteilte. Einzig die kleine, zweimonatlich erscheinende „Vita Humana“, die auch gegen Abtreibung ist, brachte diese Nachricht.

Das Thema Euthanasie hat offensichtlich die Macht, die Medien und das Verlagswesen zu monopolisieren. Mehrere Faktoren tragen dazu bei. Zunächst einmal besteht ein lebhaftes öffentliches Interesse am Thema Euthanasie, und es liegt in der Natur der Medien, echte Neuigkeiten aufzugreifen. Das Gebot „Du sollst nicht töten“ war vor 3500 Jahren eine echte Neuigkeit. Heute ist es das nicht mehr. Legales, logisch begründetes, moralisch gebilligtes Töten dagegen ist heute tatsächlich etwas Neues. Die organisierte Bewegung der Euthanasiebefürworter liefert im Überfluss Stoff für Veröffentlichungen, und die Euthanasiegegner leisten wenig Widerstand: Bis vor kurzem setzten sie allzuviel Vertrauen in die Stabilität des traditionellen Wertesystems, und sie tun sich immer noch schwer damit, moralische Grundsätze öffentlich darzulegen, die für sie eigentlich selbstverständlich sind.

Es gibt darüberhinaus ein besonderes Merkmal der Euthanasiedebatte, das die Unterdrückung anderer Ansichten begünstigt. Eine unvoreingenommene Diskussion über Euthanasie ist bei uns nur möglich, solange sie rein theoretisch bleibt. Sobald jedoch die ersten Patienten durch Euthanasie wirklich sterben, kann ein Verlag oder eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die einmal Euthanasie bejaht hat, nicht mehr zurück. Man kann dann nicht mehr zugeben, sich einmal geirrt zu haben, sonst müsste man ja moralisch eine unrechtmässige Tötungen rechtfertigen. So liegt die letzte Ursache für die Einseitigkeit der öffentlichen Debatte über Euthanasie in deren Unumkehrbarkeit.

 

 

Die intolerante Mehrheit

Die sehr offene und pluralistische niederländische Gesellschaft ist überhaupt nicht mehr offen und pluralistisch, wenn es um Euthanasie geht: In dieser Frage duldet eine Mehrheit keinerlei abweichende Meinung, und Zuwiderhandeln wird stark veruteilt. Wer gegen Euthanasie einsteht, wird in der Regel in zahlreichen Artikeln und Erklärungen beschuldigt, er wolle anderen Leuten seine Meinung aufzwingen. Er wird als ausserhalb der menschlichen Gemeinschaft stehender Sonderling bezeichnet[21] und als angeblich zu Wutausbrüchen neigender Fanatiker.[22] Als Kinderärzte, Chirurgen und die Eltern eines Babys mit Down–Syndrom diesem eine Anodenal–atresie–Operation verweigerten und es sterben liessen, wurde der Arztes kritisiert, der damit nicht einverstanden gewesen war und den Bezirksstaatsanwalt davon unterrichtet hatte. Es hiess, der Arzt habe die Privatsphäre von Patient und Eltern grob verletzt und seine ärztliche Schweigepflicht gebrochen.[23] In einem anderen Fall, wo ein Arzt Bewohner eines Altenheims ohne deren Wissen getötet hatte, erklärten ein hochrangiger Rechtsanwalt, der Ausschuss der Koninklijke Nederlandsche Maatschappij tot bevordering der Geneeskunst (KNMG)[24] und der Präsident der Niederländischen Gesellschaft für Freiwillige Euthanasie, dass der Bezirksrichter zu rügen sei, da er in der Verhandlung die Erklärungen des Beklagten wiederholt unterbrochen und dadurch ethische Pflichten verletzt habe. Zudem habe er aus dem Beklagten unberechtigterweise einen Kriminellen gemacht und durch dessen Verurteilung der Euthanasiepraxis im ganzen Land geschadet.[25] Die Niederländische Gesellschaft für Freiwillige Euthanasie bringt Euthanasiekritiker vor Gericht.[26] Euthanasiegegnern jüdischen Bekenntnisses wird implizit[27] und explizit[28] vorgehalten, dass ihre persönlichen Erinnerungen an die Nazizeit und eine angeblich daher stammende Voreingenommenheit sie unfähig mache, über Euthanasie zu urteilen. Für den stellvertretenden Generalsekretär der KNMG gar öffnen Ärzte, die sich weigern, Euthanasie zu begehen, die Tür zu Auschwitz.[29] Solche überaggressiven und absurden Äusserungen rühren wahrscheinlich von inneren Zweifeln und Gefühlen der Unsicherheit her.

 

 

Der psychologische Preis der Euthanasie

Viele Ärzte und Krankenschwestern, die Euthanasie durchführen, sind verständlicherweise von Zweifeln und Gewissensbissen geplagt. Hilhorsts Interviews mit Euthanasietätern sind in dieser Hinsicht sehr aufschlussreich: Ein Chirurg berichtete ihm zum Beispiel, er habe immer „enorme Schwierigkeiten“, die Tat zu begehen.[30] Ein Lungenfacharzt beschrieb seine Entscheidung, aktiv „unfreiwillige Euthanasie“ zu begehen, als „unheimlich“, „schrecklich“ und „sehr schwer zu verdauen“.[31] Eine Krankenschwester beklagte sich, dass es „einen jedesmal schockiere“.[32] Und ein Internist bekannte, dass er sich jedesmal als Henker vorkomme, wenn er zu einem festgesetzten Zeitpunkt erscheine, um das Leben eines Patienten vorzeitig zu beenden.[33] Eine Krankenschwester litt an einer schweren Depression und benötigte psychiatrische Behandlung, nachdem sie bei der aktiven Euthanasie an ihrem eigenen Vater mitgeholfen hatte.[34] Ein Arzt, der oft gerufen wird, um Euthanasie bei Patienten zu Hause durchzuführen, berichtete gegenüber der Presse, dass er sich auf den Fahrten dorthin immer von einem Freund fahren lasse, denn nach jeder Tat sei seine nervliche Verfassung derart, dass er es nicht wage, selbst Auto zu fahren.

 

 

Entwicklung der Euthanasie: Verleugnen der einstigen Ideen

In den Niederlanden haben Theorie und Sprachgebrauch bezüglich Euthanasie in den letzten 20 Jahren eine deutliche Entwicklung durchgemacht: von der anfänglich mit Enthusiasmus aufgenommenen „unfreiwilligen“ Euthanasie hin zur gegenwärtigen Betonung der „freiwilligen“ Euthanasie. Von Anfang an waren viele niederländische Intellektuelle empfänglich für den Gedanken der „unfreiwilligen“ Euthanasie. Ihre Generation war noch ausgebildet worden, als ein Grossteil der Lehre unter dem Einfluss von Haeckel und ähnlich gesinnten Denkern stand, und sie waren von der deutschen und angelsächsischen Eugenik ebenso beeinflusst wie von amerikanischen und deutschen Ideen der Dreissigerjahre, die ein angebliches Bedürfnis und Recht der Gesellschaft sahen, sich und die unglücklichen betroffenen Individuen von der Last ihres „sinnlosen Lebens“ zu befreien. So wurde die Beseitigung biologisch unwerten Lebens zum Weg in eine bessere, gesündere, stärkere, schönere und von viel gegenwärtigem Leid befreite Menschheit. Durch seine Bejahung der ungezügelten „unfreiwilligen Euthanasie“ hatte van den Berg ein verbreitetes Gefühl vieler zum Ausdruck gebracht, und seine Ideen beherrschten die frühen Siebzigerjahre. Damals wurde in den Krankenhäusern aktive Euthanasie ohne Wissen der Patienten offen diskutiert[35] und praktiziert.[36] „Spezialisten“ fühlten sich dazu berufen, den Allgemeinpraktikern zu raten, sie sollten doch älteren Patienten tödliche Injektionen geben, statt sie ins Krankenhaus zu schicken. Diese Leute hatten keine Skrupel, solche Ratschläge sogar am Telefon auszusprechen.[37] Es gab Ärzte, die verkündeten lautstark, nicht nur geistig zurückgebliebenen und älteren Menschen, sondern auch Alleinstehenden ohne nähere Angehörige sollte lebensrettende Hilfe verweigert werden.[38] „Unfreiwillige aktive Euthanasie“ war anerkanntes Thema wissenschaftlicher Studien und wurde als solches von der Königlich Niederländischen Akademie der Wissenschaften und der Universität zu Utrecht gefördert.[39] Ärzte, die „Cryptanasie“ ausübten (Töten eines Kranken ohne sein oder seiner Familie Verlangen und ohne deren Wissen) beschrieben den Interviewern offen und in allen Einzelheiten ihre Taten.[40]

Mit der Zeit änderte sich das jedoch. Heute hört man in den Krankenhäusern kaum noch etwas von „unfreiwilliger Euthanasie“. Schriften, die unfreiwillige Euthanasie bei Erwachsenen so offen wie in van den Bergs Buch vertreten, erscheinen heute nicht mehr. Mit Hilfe einflussreicher Institutionen, die Euthanasie befürworten, wie der Gesundheitsrat, die KNMG, die Niederländische Gesellschaft für Freiwillige Euthanasie und die Justiz wurde die offene Propagierung der „unfreiwilligen Euthanasie“ allmählich zurückgebunden. Die Ursprünge dieser neuen Politik reichen in die Jahre 1975–1978 zurück: Damals wurde deutlich, dass es im Parlament zwar eine sichere Mehrheit für „freiwillige“, aber keine für „unfreiwillige“ Euthanasie gab. Es zeigte sich, dass man bei Euthanasie das Gewicht auf „Freiwilligkeit“ legen musste, wollte man das Zögern der christlich-demokratischen Parlamentsfraktion überwinden, die Euthanasielegalisierung durchsetzen, die liberale Wählerschaft gewinnen, sie halten und gleichzeitig das eigene Ansehen in der Öffentlichkeit bewahren.

 

 

Der aktuelle Stand der „unfreiwilligen Euthanasie“

Bei allem, was man in der Folge über „unfreiwillige“ Euthanasie sagte, musste die Sprache gedämpft und die Information darüber eingeschränkt werden. Aber vollständig unterdrücken konnte man sie nicht. Man brauchte die öffentliche Unterstützung durch die „unfreiwillige“ Euthanasie (Sie wurde dazu verwendet, um auf den Gesetzgeber Druck auszuüben und ihn dazu zu bewegen, „freiwillige Euthanasie“ zu legalisieren und noch Schlimmeres zu verhindern.). Darüberhinaus führten die innere Logik des Euthanasiegedankens und das Bedürfnis seiner Befürworter nach Rechtfertigung zwangsläufig zur Akzeptanz der „unfreiwilligen Euthanasie“: Wenn Euthanasie wirklich eine Wohltat wäre, wie die Befürworter behaupten, hätte man kein Recht, sie einigen Patienten zu verweigern, nur weil es sich um Neugeborene, geistig Behinderte, Demente oder Komatöse handelt. Durch die Umstände sind diese Menschen zwar unfähig, den Wunsch nach Euthanasie zu äussern, das nähme ihnen jedoch nicht ein Recht darauf.[41] Bei einem eventuellen Zögern oder einer Ablehnung der Euthanasiebefürworter, allen diesen Behinderten die „Wohltat“ Euthanasie zu „gewähren“, würden Zweifel aufkommen, ob sie wirklich so sicher sind, wie sie immer behaupten. Während man also einerseits nur durch eine Verlagerung des Gewichts auf „Freiwilligkeit“ eine Legalisierung erreichen und gleichzeitig seinen guten Ruf wahren konnte, musste man andererseits weiterhin „unfreiwillige“ Euthanasie bejahen, um sowohl das eigene Fussvolk zufriedenzustellen als auch die fundamentale Logik der Euthanasie aufrechtzuerhalten. Es führte natürlich zu vielen widersprüchlichen Stellungnahmen, solche gegensätzlichen Ziele verfolgen zu müssen.

Dank der Aufrichtigkeit niederländischer Forscher, die ihre Resultate veröffentlichten, ob sie ihnen gefielen oder nicht, kamen trotzdem weiterhin Informationen über „unfreiwillige“ Euthanasie ans Tageslicht. Meinungsumfragen zeigten eine gleichbleibende öffentliche Bejahung der „unfreiwilligen“ Euthanasie: 1986 bekundeten 77% der Befragten „einiges“ oder „beträchtliches“ Verständnis für jemanden, der aus Mitleid Vater oder Mutter ohne deren Zustimmungtötet; 43% billigten unfreiwillige aktive Euthanasie für bewusstlose Menschen mit „wenig Chancen auf Genesung“; 27% hätten „sicher“ oder „wahrscheinlich“ unfreiwillige aktive Euthanasie für einen dementen Verwandten beantragt.[42] 1985 wurde ein Arzt in Den Haag angeklagt, Bewohner des Pflegeheims „De Terp“ ohne deren Wissen und Zustimmung getötet zu haben, und 1986 drei Krankenschwestern, komatöse Patienten umgebracht zu haben. Für die Angeklagten wurden viele Solidaritätserklärungen veröffentlicht,[43] ein Bürgerkomitee zur Unterstützung des verhafteten Arztes gegründet.[44]

In seiner Antwort auf die Frage 2.7. der staatlichen Euthanasiekommission bejahte der Ausschuss der Königlich Niederländischen Medizinischen Gesellschaft unfreiwillige Euthanasie bei Neugeborenen, Minderjährigen, geistig Behinderten und dementen älteren Menschen in „schmerzhaften Fällen, bei denen man davon ausgehen kann, dass die Patienten sich für Euthanasie entscheiden würden, wenn sie noch in der Lage wären , ihren Willen zu bekunden.“[45]1988 wurden neue Berichte über die Verweigerung lebensrettender Operationen bei Babys mit Down–Syndrom veröffentlicht, zusammen mit einer umfassenden moralischen Rechtfertigung dieser Praktiken.[46] Man schätzt, dass man jedes Jahr 300 behinderte Neugeborene absichtlich sterben lässt und dass das Leben von zehn solcher Babys aktiv beendet wird. Eine Kommission der KNMG veröffentlichte einen Richtlinienentwurf für Euthanasie bei behinderten Neugeborenen.[47] 1989 besuchten 1100 Menschen ein Symposium in Amsterdam über Euthanasie bei behinderten Neugeborenen, komatösen Patienten, geistig Behinderten und älteren Dementen.[48]

Es gibt deutliche Hinweise dafür, dass „unfreiwillige“ Euthanasie weiterhin praktiziert wird und dass die Zahl der Fälle seit Hilhorsts Studien in acht Krankenhäusern wahrscheinlich nicht abgenommen hat.[49] Die 1990 veröffentlichte VARA–Umfrage zeigte jedenfalls, dass in einer beträchtlichen Zahl von Fällen lebensbeendende Entscheidungen ohne Wissen oder Zustimmung der Patienten getroffen wurde. Die KNMG war darüber besorgt, die Niederländische Gesellschaft für Freiwillige Euthanasie leugnete jedoch das Problem und erklärte, Euthanasie sei per definitionem „freiwillig“, was auch immer ohne ausdrücklichen Wunsch des Patienten getan werde, könne keine „Euthanasie“ sein. Solche Handlungen würden daher den Rahmen der Debatte sprengen.[50]

Es wäre keine Kunst, die Welt dadurch zu verbessern und alles Übel abzuschaffen, dass man einfach alles Schlechte wegdefiniert. Die Frage ist doch in Wirklichkeit, ob Patienten immer noch ohne ihre Zustimmung und ihr Wissen tatsächlich getötet werden – und sie werden es!

In einer neueren Studie der Arbeitsgruppe „Medicolegal“ an der Limburg Universität zu Maastricht wurde 299 Ärzten ein Fragebogen vorgelegt, der unter anderem die Frage (3.11) enthielt, ob der betreffende Arzt schon einmal Euthanasie ohne Verlangen des Patienten durchgeführt habe. 123 Ärzte, das sind 41,1% der Befragten, bejahten. 88 Ärzte hatten nach dieser Studie in mindestens einem, aber nicht mehr als vier Fällen Euthanasie ohne Verlangen des Patientendurchgeführt, 24 Ärzte in je 5-10 Fällen, 4 Ärzte in je 11-15 Fällen und 7 Ärzte in jeweils mehr als 15 Fällen.[51]

 

 

Die Rechtfertigung „unfreiwilliger Euthanasie“

Ganze Doktrinen wurden zur Rechtfertigung der „unfreiwilligen Euthanasie“ an willensunfähigen Patienten ausgearbeitet.[52] Am intensivsten wird dabei Euthanasie an behinderten Neugeborenen diskutiert: an sehr früh geborenen Babys, an solchen mit Gehirnschäden aufgrund eines Geburtstraumas, an komplizierten Fällen von „Spina Bifida“ mit der Gefahr eines Wasserkopfes bei Schliessung der Öffnung und an mongoloiden Kindern mit oder ohne gleichzeitige Herz– oder Magen–Darm–Missbildungen. Kinder mit Conterganmissbildungen der Gliedmassen, einst Ziel von van den Bergs heftigster Attacke,[53] sind heute kein Thema mehr: Sie sind erwachsen und arbeiten schöpferisch, einige mit haben eine eigene Familie.

Argumente zur Rechtfertigung der Lebensbeendigung bei behinderten Neugeborenen sind nach verschiedenen Seiten hin entwickelt worden. Da spielt zunächst einmal eine verbreitete Anklage der medizinischen Wissenschaft eine Rolle. Damit soll bei behinderten Babys, die zum Überleben einen medizinischen Eingriff brauchen, die Verweigerung medizinischer Behandlung gerechtfertigt werden. Dieses „Argument“ stellt medizinische Behandlung als angeblich anmassende Zurschaustellung medizinischer Macht hin,[54] als fragwürdige und oft sinnlose Handlung, als unentschuldbare Verletzung der Privatsphäre des Patienten und seiner körperlichen Unversehrtheit, als vorsätzliche schwere Körperverletzung, strafbar nach Artikel 300 des niederländischen Strafgesetzes.[55] Seltsam und sinnlos zugleich ist dieser Angriff auf die Medizin von Ärzten, die ihren eigenen Beruf niedermachen: Die gleichen Ärzte, die einerseits behinderten Babys eine lebenserhaltende Behandlung verweigern, gewähren andererseits dieselbe Behandlung (Inkubatoren, Sauerstoffzelte, Duodenalchirurgie) nichtbehinderten Kindern ohne weiteres. Das zeigt, dass der Grund für die Verweigerung nicht im angeblich kriminellen oder moralisch tadelnswerten Wesen der Medizin liegt, sondern anderswo. Einige der verwendeten Euphemismen sind irreführend, etwa wenn zum Beispiel die Verweigerung einer Operation an einem Baby mit Duodenal–Atresie als angeblich „konservative (d.h. „erhaltende“) Behandlung“[56]bezeichnet wird. In Wirklichkeit leistet man ja keine Behandlung, und – da der Patient dann nämlich sterben muss – handelt es sich nicht um die Erhaltung von irgendetwas.

Der andere, wichtigere Argumentationsstrang behauptet, Euthanasie an schwerbehinderten Kindern entspringe dem Mitgefühl und liege im Interesse dieser Kinder. Kaum jemand weicht von dieser Doktrin der „Humanität“ ab. J.C. Molenaar, K. Gill und H.M. Dupuis zum Beispiel fordern die Verweigerung lebensrettender Hilfe für Kinder mit Down–Syndrom und erklären, der Wert eines menschlichen Lebens hänge davon ab, wie wertvoll dieses Leben für andere Menschen sei.[57] Damit verhalfen sie jenem Prinzip zu neuer Ehre, das Dr. Arthur Gütt, der nationalsozialistische Gesundheitsminister, und Dr. Otmar von Verschuer, der Begründer der Nazi-Rassenhygiene, 1934–35 verkündet hatten.[58] Diese Stellungnahme von Molenaar, Gill und Dupuis war deshalb so von Bedeutung, weil sie eine gemeinsame Erklärung eines führenden Kinderchirurgen (Molenaar), eines prominenten Professors für Familienmedizin (Gill) und des meistzitierten Medizinethikers des Landes (Dupuis) darstellte.

Eine weiteres Argument, drastischer noch, jedoch von weitaus geringerem Einfluss, war das eines Herrn Klaij, der mit einem Lesebrief im Organ der Niederländischen Vereinigung für Freiwllige Euthanasie dazu aufforderte, alle behinderten Neugeborenen zu beseitigen, um eine starke menschliche Rasse zu züchten.[59] Dieser Gefühlsausbruch ist jedoch nicht vollkommen bedeutungslos, wurde er doch ohne jeglichen Kommentar des Herausgebers veröffentlicht und rief keinerlei Proteste hervor, was einer stillschweigenden Unterstützung gleichkommt.

In der Regel jedoch bezieht sich die heutige niederländische Argumentation zugunsten „unfreiwilliger“ Euthanasie nicht auf eugenische Argumente, im Gegensatz zu bedeutenden Strömungen im britischen, deutschen und amerikanischen Denken. Euthanasie ist nach heutigem niederländischen Denken nicht notwendig, um die Nation zu stärken oder zu „reinigen“, sondern zum Besten des betroffenen Kindes, dem ein unvollkommenes Leben, Leiden und Abhängigkeit erspart werden sollen. Zwar werden oft die Interessen der Eltern und der Gemeinschaft genannt, aber nicht als alleinige oder vorrangige Gründe für Euthanasie: Das „Interesse“ des Kindes ist ausschlaggebend.

Die Argumente zur Rechtfertigung von Euthanasie an Neugeborenen, die in ihnen zum Ausdruck kommenden Gedanken, die unterschwelligen Bedeutungen in den Argumenten und deren Sprache verdienen kritische Aufmerksamkeit. Die Logik, man töte jemanden in dessen eigenem Interesse, ist widersprüchlich, da der Tod alle Interessen einer Person ein für alle Mal auslöscht. Man könnte meinen, die Idee, Menschen könnten dadurch gerettet werden, dass man sie vernichtet, sei genügend durchschaut und ad absurdum geführt worden: „Wir mussten das Dorf zerstören, um es vor den Roten zu retten“, ist ein bekanntes Beispiel dafür. Dennoch werden Überlegungen dieser Art in der medizinischen Ethik heute noch als gültig betrachtet.

Auch möchte man meinen, derjenige, der am besten, ja eigentlich allein imstande ist, zu beurteilen, ob ein Behinderten ein Interesse hat, am Leben zu bleiben, oder nicht sei der Behinderte selbst. Warum wartet man also nicht zu und lässt ihn später selbst entscheiden, ob er leben möchte oder nicht? Wo sich doch herausgestellt hat, dass die Propagandisten von Euthanasie an behinderten Neugeborenen schon einmal geirrt haben. Die Contergan–Opfer – die van den Berg ja ausmerzen wollte – studieren nämlich heute, sie arbeiten, schliessen sich den Dysmelia–Gesellschaften an und verkünden, dass sie das gleiche Recht auf Leben haben wie jedermann sonst.[60] Cerebral Schwerbehinderte gewinnen literarische Auszeichnungen.[61] Die Euthanasiebefürworter wollen jedoch solchem Leben nicht erlauben, für sich selbst zu sprechen: Es müsse verhindert werden, und die Entscheidung darüber solle kurz nach der Geburt getroffen werden. Warten sei unnötig; die Eltern hätten zusammen mit den Ärzten das Entscheidungsrecht und seien fähig und in der Lage darüber zu urteilen. Damit bin ich nicht einverstanden. Das einzige, was die Euthanasiebefürworter ohne jeden Zweifel beweisen können, ist, dass sie stärker sind als das Neugeborene.

Aufschlussreich ist es, die in all diesen Argumenten geführte Sprache genauer zu untersuchen und die in ihr zum Ausdruck kommenden unterschwelligen Bedeutungen und Einstellungen, sowie die Gefühle, die sie anspricht, zu untersuchen. Behinderte Neugeborene werden als „schwer missgebildet“ (ernstig mismaakt), „unvollständig“ (onvoltooid), „untauglich“ (ongeschikt), „schwer entstellt“ (zwaar misvormd) beschrieben. Am Leben gehalten, würden sie zwangsläufig „ein besonders primitives Leben“ führen, „ein Leben, das viele als ganz sinnlos ansähen“ – so der Sprachgebrauch. Von solchen Babys spricht man nicht wie von Menschen mit einer Behinderung oder einer Krankheit, sondern ihre ganze Existenz wird abgewertet, indem ihr Menschsein als unvollständig beschrieben und in Frage gestellt wird. Man spricht von ihnen nicht wie von Patienten, und der Arzt hat daher nur gegenüber den Eltern Verpflichtungen, aber keine gegenüber dem kranken Neugeborenen. Das Leben dieser Babys wird derart abwertend geschildert, dass Euthanasie plötzlich als unbedingt notwendig erscheint: „Solches Leben kann unmittelbar bei der Geburt beendet werden“, „wer könnte zulassen, dass ein solches Kind am Leben bleibt?“ Die Sprache solcher Argumentation offenbart nicht Mitgefühl, sondern Widerwillen, sie zeigt nicht Sorge für das Wohl des Neugeborenen, sondern eine Abneigung, dem behinderten Kind den Zugang zu der Gemeinschaft der Lebenden zu gestatten.[62]

 

 

Beeinflusst die Wirtschaft die holländische Euthanasie?

In den Niederlanden und auch anderswo haben sowohl Euthanasiegegner als auch –befürworter auf wirtschaftliche Überlegungen hingewiesen, die möglicherweise die Entscheidungen beeinflussen. Euthanasiegegner werfen den –verfechtern herzloses Rechnen vor: Ihre Beweggründe seien weder von Mitgefühl noch von Achtung vor der Wahlfreiheit des Einzelnen getragen, sondern von der Notwendigkeit, Kosten einzusparen. Tatsächlich haben einige Euthanasiebefürworter finanzielle Überlegungen angeführt, um zu beweisen, dass Euthanasie unvermeidbar sei. Ich habe nie viel Vertrauen in die wirtschaftlichen Argumente beider Seiten gesetzt. Es gibt Menschen die bereit sind, andere zum persönlichen Vorteil umzubringen, aber sehr wenige würden dies um der öffentlichen Finanzen willen tun. 1972 stimmten 90% der befragten holländischen Wirtschaftsstudenten aus den unteren Semestern der Behauptung zu, Euthanasie sei notwendig, da immer mehr unproduktive Menschen die Wirtschaft belasteten und diese rationalisiert werden müsse.[63] Natürlich war diese Umfrage in gewisser Hinsicht vielsagend und erschreckend, man muss aber beachten, dass es sich bei den Befragten um eine speziell ausgewählte Gruppe junger Menschen handelte, denen eine einseitige Frage gestellt wurde, und die nicht zu begreifen versuchten, was ihre Antwort für die ganz real betroffenen Menschen bedeuten würde.

Man findet heute in den Niederlanden eine beträchtliche Unterstützung für die Idee, es sei für einige Menschen besser, sie wären tot, man solle ihnen daher „erlauben“, zu sterben, und dies könne nur dadurch erreicht werden, dass man sie nicht mehr behandle, falls sie krank würden. Die Öffentlichkeit reagiert jedoch andererseits heftig und empört, wenn jemandem aufgrund eines begrenzten Budgets bestimmte medizinische Hilfe verweigert wird. Nachdem ich die niederländische Euthanasiebewegung achtzehn Jahre lang beobachtet habe, bin ich ziemlich sicher, dass ihre Hauptströmung nie ökonomisch motiviert war. Wenn trotzdem einige Euthanasiebefürworter eine kühl–sachliche Einstellung vorgeben, indem sie wirtschaftliche Argumente anführen, hat man eher den Eindruck, dass es sich hierbei um Rationalisierungen handelt, die schwer zuzugebende Motive verbergen sollen.

 

 

Die Hauptströmungen der holländischen Euthanasiebewegung

Während der letzten zwei Jahrzehnten wurde „Euthanasie“ in den Niederlanden zu einem der wichtigsten und meistdiskutiertesten Themen des öffentlichen Lebens, der Politik und des nationalen Gewissens. Die Euthanasiebewegung wird bei uns von allen grösseren politischen Parteien und einer Mehrheit unter den niederländischen Katholiken, Protestanten und Agnostiker unterstützt, und hat es geschafft, sich zum Sprachrohr verschiedener bedeutender gesellschaftlicher Strömungen zu machen und diese zu einen.

Die antiintellektuelle und antitechnologische Rebellion der Nachkriegsjahre und die triumphierende Gewissheit einer technologischen Gesellschaft, dass alle Probleme (einschliesslich das des Todes) gelöst werden könnten und müssten, trafen aufeinander und vereinigten sich in der Euthanasiebewegung. Sie wurde von Menschen gegründet, die die Abschaffung aller Tabus als „Selbstbestimmung“ verkündeten, und ihr schlossen sich all jene an, die sich an die neuen Tabus zum Schutze von „Autonomie“ und „Selbstbestimmung“ hielten. Die Euthanasiebewegung vermochte zweierlei miteinander verbinden: den modernen Abscheu vor Tod, Krankheit, Abhängigkeit und Entstellung einerseits und eine neue Faszination des Todes unter den Niederländern.

Eine bedeutende Strömung innerhalb der Euthanasiebewegung will die Menschheit durch Ausmerzung der Schwächlinge „verbessern“. Diese Leute mässigen jedoch ihre Ausdrucksweise, um sich der offiziellen Linie der Bewegung anzupassen. Wenn aber Euthanasie an behinderten Kindern, geistig Zurückgebliebenen und an Dementen diskutiert wird oder Massnahmen befürwortet werden, bestimmte Menschengruppen aussterben zu lassen, dann offenbaren die Anhänger der Ausmerze ihre Gegenwart unmissverständlich.

Die Anhänger der „Selbstbestimmung“ und des „Rechts zu sterben“ bilden jedoch die bedeutendere Strömung innerhalb der Euthanasiebewegung. Unter ihnen finden sich sowohl liberal gesinnte Intellektuelle, die ein unbegrenztesIndividualrecht auf „Selbstbestimmung“ verkünden, als auch Menschen, die aus Angst vor Leid und Schmerzen meinen, sie hätten ein Recht, dem zu entgehen, und dafür die nötigen Mittel wollen. Diese „Liberalen“ formten das gegenwärtige offizielle Programm der Bewegung.

Man darf nicht glauben, die liberalen Führer und Theoretiker der Bewegung seien sich der Gefahren der „freiwilligen“ Euthanasie nicht bewusst. Der Missbrauch durch Angehörige und weniger gute oder emotional ungefestigte Ärzte, die Ausweitung der Euthanasiepraxis auf keineswegs hoffnungslose Patienten, das Misstrauen Kranker und Älterer gegenüber Krankenhäusern, Pflegeheimen und auch gegenüber ihren eigenen Familien sowie der gesellschaftliche Druck, den die von der Medizin abhängigen Menschen empfinden, seitdem die Möglichkeit besteht, dass sie der Euthanasie zum Opfer fallen, das sind einige der in den Niederlanden bereits sichtbaren Folgen der Euthanasie. Ihre Existenz geben die Euthanasiebefürworter auch zu. Nur glauben Sie, man könnte mit diesen Gefahren dadurch umgehen lernen, dass man auf der Freiwilligkeit von Euthanasie besteht.

Nur sehr selten kritisieren liberale Euthanasiebefürworter den eugenisch argumentierenden und für Ausmerze eintretenden Flügel der Bewegung.[64] Umfragen zeigen, dass viele Menschen sowohl den liberalen als auch den die Ausmerze befürwortenden Flügel unterstützen, obwohl doch beide eigentlich Gegensätze darstellen. Das zeigt, dass die Widersprüche im Denken dieser Menschen durch das gemeinsame Ziel, Menschen sterben „helfen“ zu wollen, überdeckt werden.

Durch all das ist jedoch das ungewöhnliche Interesse der niederländischen Öffentlichkeit an der Euthanasie, die Stärke der beteiligten Gefühle und der schnelle und fast vollständige Erfolg der Eutahansiebewegung immer noch nicht völlig erklärt. Untersucht man einige besonders auffallende Phänomene wie Euthanasie an Kindern und Minderjährigen, so mag das wenig erklären, kann aber helfen, die Tragweite des Problemes einzuschätzen. Professor Voute, der führende niederländische Kinderonkologe, hat öffentlich erklärt, er habe für einige von ihm betreute Kinder Gift für einen Suizid bereitgestellt, falls diese das wünschten.[65] Das tat er in durchschnittlich sechs Fällen pro Jahr, manchmal mit Zustimmung der Eltern, in anderen Fällen auch ohne deren Wissen. Nach einer Meinungsumfrage unterstützten nahezu 77% der Öffentlichkeit Professor Voutes Handlungsweise.[66]

1987 erklärte der Gesundheitsrat (Gezondheidsraad), man solle es akzeptieren, wenn Kinder oder Minderjährige nach Euthanasie verlangten, und Euthanasie sollte dann nicht nur mit Zustimmung der Eltern, sondern auch gegen deren Protest durchgeführt werden.[67] Der Gesundheitsrat ist eine öffentliche Körperschaft zur Beratung von Regierung, Medizinern und Krankenpflegeinstitutionen.

In den Niederlanden wie auch in anderen Ländern unterstützt ein fest etabliertes System von Gesetzen, Traditionen und gesellschaftlichen Handlungsformen ein bestimmtes Mass elterlicher Autorität und schränkt die gesetzliche Befugnisse von Kindern ein. Dies geschieht in erster Linie, um sie vor Selbstschädigung zu schützen. Bei jedem anderen Thema nur nicht bei Euthanasie wäre es in den Niederlanden äusserst schwierig, wahrscheinlich unmöglich, Gesetze und Bräuche zum Schutz der Kinder aufzuheben. Kindern wird immer noch nicht erlaubt, Eigentum zu erwerben oder zu veräussern, Verträge zu unterzeichnen, zu wählen oder gewählt zu werden, und sie können ihren Wohnort nicht ohne Zustimmung ihrer Eltern oder ihres Vormundes wechseln. Die einzige wichtige Entscheidung, die sie selbständig treffen dürften, falls sich der Gesundheitsrat durchsetzte, wäre Euthanasie verlangen zu dürfen.

So hat der Euthanasiegedanke in der niederländischen Gesellschaft eine aussergewöhnliche Durchschlagskraft. Im Dienste des Ziels Euthanasie kann man sehr grosse Hindernisse überwinden oder ignorieren. Das gesetzlich verankerte, grundlegende Verbot der Tötung auf Verlangen, die Bindung an die Tradition und die Gewissheit, das Ausland durch solche Forderungen empfindlich zu schockieren, konnten den Gesundheitsrat nicht davon abhalten, seine Erklärung herauszugeben. Das Ringen um die Akzeptanz der Euthanasie trägt alle Merkmale eines dringenden, tiefliegenden Bedürfnisses, das nach Befriedigung verlangt. Bei so einer entschlossenen und anhaltenden Bewegung müssen tiefer liegende Motive als die von den Euthanasiebefürworter bekundeten oder bewusst formulierten vorliegen.

 

 


* Übersetzung und Abdruck mit freundlicher Genehmigung von Dr. med. Fennigsen und von  Issues in Law & Medicine. Band 7, Nr. 3. Winter 1991.
Copyright by The National Legal Center for the Medically Dependent & Disabled, Inc.
Copyright der deutschen Übersetzung by Verlag Menschenkenntnis, Zürich 1998


 

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Anmerkungen

[1]     ebd., S. 53
[2]     ebd., S. 28-30
[3]     ebd., S. 53
[4]     ebd., S. 28
[5]     ebd., S. 41
[6]     ebd.
[7]     Krop, M. A. Het Recht op de Dood. (Das Recht auf den Tod), S. 1033
[8]     Generale Synode der Nederlandse Hervormde Kerk. Euthanasie. Zin en Begrenzing van het Medisch Handelen. Pastorale Handreiking. (Generalsynode der Niederländischen Reformierten Kirche. Euthanasie. Sinn und Grenzen medizinischen Handelns: Handbuch für Pastoren) Den Haag 1972
[9]     Derrick, G. (Hrg.) Vragen om de Dood. (Fragen um den Tod), S. 27, 104
[10]   Euthanasie. Een Publicatie van het Nederlands Gesprekcentrum. (Euthanasie: Eine Veröffentlichung des Niederländischen Gesprächszentrums)
[11]   Ekelmans, J. De Mondige Sterveling (Der mündige Sterbende), S. 791. Molenaar, J.C. Gill, K. & Dupuis, H.M. Antwort auf Kritiken, S. 91
[12]   Meer Nederlanders voor Actieve Euthanasie (Mehr Niederländer für aktive Euthanasie). In: NRC Handelsblad vom 13. Januar 1986
[13]   Dawson, J. Easeful Death, S. 611
[14]   VARA-Onderzoek: Euthanasie Komt Veel Vaker Voor (VARA-Studie:Euthanasie kommt viel häufiger vor). In: Brabants Dagblad vom 22. Februar 1990
[15]   ebd.
[16]   Tweede Kamer der Staaten-Generaal, Vergaderjaar 1987-1988, nos. 1-2, 20 383, Regelen met Betrekking tot de Hulpverlening door een Geneeskundige die sich Beroept op Overmacht bij Levensbeëndiging op Uitdrukkellijk en Ernstig Verlangen van een Patiënt (Regeln in Bezug auf Hilfeverlangen durch einen Arzt, der bei Lebensbeendigung eines Patienten auf ausdrückliches und ernsthaftes Verlangen auf Übermacht plädiert), S. 1-3
[17]   Standpunkt Gezondheitsraad: Geen Veto Ouders als Kind Euthanasie Wil (Standpunkt des Gesundheitsrates: Eltern haben kein Vetorecht, wenn ihr Euthanasie verlangt) In: Brabants Dagblad vom 31. März 1987
[18]   Euthanasiezaak Gaat Meestal Prullebak In. In: Brabants Dagblad vom 16. Januar 1988
[19]   Tweede Kamer der Staten–Generaal, vgl. Fussnote 17
[20]   Ruim Driekwaart Voor Euthanasie (Mehr als drei Viertel aller Niederländer befürworten Euthanasie) In: Brabants Dagblad vom 2. April 1986; Meer Nederlanders voor Active Euthanasie, vgl. Fussnote 13
[21]   Molenaar, J. C. Het Nalaten von Medisch Handelen. In: Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde. 1988, S. 1926
[22]   Dupuis, H. M. Patienten in Coma, een Oplosbaar Problem (Es gibt eine Lösung für komatöse Patienten) In: Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde. 1988, S. 1927, 1928
[23]   Molenaar, J. C./Gill, K./Dupuis H. M. Geneeskunde, Dienares der Barmhertigheit (Medizin, Diener der Barmherzigkeit) Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde. 1988, S. 1915 – 1917
[24]   Deutsch: Königlich Niederländischen Medizinischen Gesellschaft
[25]   Jurist Kraakt Proces Tegen Arts De Terp. In: Brabants Dagblad vom 17. August 1985. Artsen Bezorgd na Vonnis De Terp: Euthanasie in Kwaad Daglicht. In Brabants Dagblad vom 7. August 1985
[26]   Vorstand der Niederländischen Gesellschaft für Freiwillige Euthanasie. Letter to the Editor. In: Hastings Center Report. November/Dezember 1989, S. 49
[27]   van der Kloot Meijburg. Letter to the Editor. In: Hastings Center Report. November/Dezember 1989, S. 48; Jungschleger, I. Interview mit Prof. Dr. C. I. Dessauer. In: Volkskrant vom 14. Januar 1986
[28]   Dessauer, C. I. & Rutenfrans, C. J. C. Mag de Doktor Doden? (Darf der Arzt töten?) Amsterdam 1986, S. 26
[29]   Vulliamy, E. Life or Death? (Leben oder Tod?) In: The Guardian vom 17. Februar 1988
[30]   Hilhorst, H. W. A. Euthanasie in het Ziekenhuis. (Euthanasie im Krankenhaus) Lochem Poperinge 1983, S. 174
[31]   Ebd. S. 175
[32]   Ebd. S. 177
[33]   Ebd. S. 168
[34]   ten Have, H. & Kimsma, G. Geneeskunde Tussen Drom en Drama (Medizin zwischen Traum und Drama). Kampen 1987, S. 82–84
[35]   Fenigsen, R. Euthanasie: een Weldaad? (Euthanasie: eine gute Tat?). Deventer 1987, S. S. 39
[36]   Ebd. S. 37–38. Hilhorst, H. W. A. Euthanasie in het Ziekenhuis. S. 99, 108, 133, 137, 174, 175, 179
[37]   Interview mit Dr. K. F. Gunning. In: Panorama 1972, Nr. 41, S. 37
[38]   Fenigsen, R. Euthanasie: een Weldaad? (Euthanasie: eine gute Tat?). Deventer 1987, S. 12
[39]   Hilhorst, H. W. A. Euthanasie in het Ziekenhuis. S. 30
[40]   Hilhorst, H. W. A. Euthanasie in het Ziekenhuis. S. 174, 175, 179
[41]   Cremers (in Auseinandersetzung mit der Position der Königlich Niederländichen Medizinischen Gesellschaft in Sachen Euthanasie). In: Medisch Contact1985. Nr. 2, S. 56. KNMG. Reaktie op Vragen Staatscommissie Euthanasie (Königlich Niederländiche Medizinische Gesellschaft. Antwort auf Fragen der staatlichen Euthanasiekommission (=Remmelinkkommission)] In: Medisch Contact. Nr. 31, S. 1002
[42]   Meer Nederlanders voor Active Euthanasie, S. 13
[43]   Artsen Bezorgd na Vonnis De Terp, S. 25. Jurist Kraakt Proces Tegen Arts, S. 25. Huisarts Vrijgesproken van Moord (Hausarzt von Mord freigesprochen) In: Brabants Dagblad vom 13. November 1985. Terp–Arts Krijkt Schadenvergoeding (De Terp–Arzt erhält Schadensersatz) In: Brabants Dagblad vom 6. Juni 1987. Ondernemingsraad Ziekenhuis Wil Drietal Direct op Vrije Voeten: Opnieuw Steun VU–Verplegkundigen. In: Brabants Dagblad 23. Januar 1987
[44]   Euthanasie–Docter! Comite Steun Huisarts D. W. Bakker. In: Amsterdam Staatblad Zuid vom 14. August 1985
[45]   KNMG. Reaktie op Vragen Staatscommissie Euthanasie (=Remmelinkkommission) In: Medisch Contact. Nr. 31, S. 1002
[46]   Molenaar, J. C./Gill, K./Dupuis H. M. Geneeskunde, Dienares der Barmhertigheit (Medizin, Diener der Barmherzigkeit) Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde. 1988, S.
[47]   Commissie Artsenorganisatie KNMG. Beendigen Leven Baby´s Soms Nodig (Lebensbeendigung bei Babys ist manchmal nötig) In: Brabants Dagbladvom 20. April 1988
[48]   Belissen Over Leven & Dood: Delimma´s bij Wilsonbekwame Ernstig–Gehandicapte Pasgeborenen, Coma–Patienten Zwakzinnigen en Psych–Geriatrische Patienten (Entscheidungen über Leben oder Tod: Das Dilemma von willensunfähigen Personen, schwebehinderten Neugeborenen, Komapatienten, Geistesgestörten und psychogeriatrischen Patienten)
[49]   Hilhorst, H. W. A. Euthanasie in het Ziekenhuis
[50]   VARA–Studie
[51]   Wijmen, F. C. B. Artsen en het Zelfgekosen Levensende: Verslag van een Onderzoek Onder Artsen Naar Opvattingen en Gedragingen ten Aanzien van Euthanasie en Huilp bij Zelfdoding. Vaakgroep Gezondheitsrecht Rijksuniversiteit Limburg. Maastricht 1989, S. 24
[52]   Belissen Over Leven & Dood: Delimma´s bij Wilsonbekwame Ernstig–Gehandicapte Pasgeborenen, Coma–Patienten Zwakzinnigen en Psych–Geriatrische Patienten
[53]   van den Berg, S. 27–29
[54]   van den Berg, S. 10, 22, 24, 31
[55]   Molenaar/Gill/Dupuis. Geneeskunde, Dienares der Barmhertigheit, S. 1913. Molenaar. Het Nalaten von Medisch Handelen, S. 1925 & 1926
[56]   Molenaar/Gill/Dupuis. Geneeskunde, Dienares der Barmhertigheit, S. 1914
[57]   Molenaar/Gill/Dupuis. Geneeskunde, Dienares der Barmhertigheit, S. 91
[58]   Proctor, R. Racial Hygiene Under the Nazis. Cambridge 1988, S. 105. Lifton, R. J. The Nazi Doctors: Medical Killing and the Psychology of Genocide. London 1989, S. 33. Dietz, M. Which Will It Be? Center for the Rights of the Terminally Ill Report, Oct./Nov./Dec. 1989, S. 1
[59]   Klaij, J. Letter to the Editor. In: Kwartaalblad V. D. Nederlandse Vereniging voor Vrijwillige Euthanasie. Band 2. Nr. 2. 1976, S. 4
[60]   Softenon–Slachtoffer Mark Verwaert Overwon Al Zijn Handicaps: Een Leven Zonder Ledematen. In: Brabants Dagblad vom 27. Oktober 1987
[61]   Handicapped Author Wins £20 000 Award, Int´l. In: Harald Tribune vom 21. Januar 1988
[62]   Generale Synode der Nederlandse Hervormde Kerk. Euthanasie. Zin en Begrenzing van het Medisch Handelen. Pastorale Handreiking; van den Berg, S. 27f.; Molenaar/Gill/Dupuis. Geneeskunde, Dienares der Barmhertigheit.
[63]   Interview mit K. F. Gunning
[64]   Leenen, H. J. Nalaten en Beendigen van Behandeling bij Ernstig Gehandicapte Pasgeborenen. In: Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde. 1984, S. 863. Roscam Abbing, H. D. C. Medisch Handelen bij het Begin van Leven: Enkele Juridische Kantekeningen. In: Nederlands Tijdschrift voor Geneeskunde. 1988, S. 1540
[65]   Arts Geeft Jongeren Dodelijke Pil Mee (Arzts versorgt Jungen mit tödlichen Pillen) In: Brabants Dagblad vom 10. Oktober 1987
[66]   Grote Publijke Steun Voor Dokter Voute (Breite öffentliche Unterstützung für Dr. Voute) In: Brabants Dagblad vom 31. Oktober 1987.
[67]   Standpunkt Gezondheitsraad: Geen Veto Ouders als Kind Euthanasie Wil (Standpunkt des Gesundheitsrates: Eltern haben kein Vetorecht, wenn ihr Euthanasie verlangt) In: Brabants Dagblad vom 31. März 1987

 

 

 

 

 

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