Friede herrscht nicht, er muss gestiftet werden
Am 10. Dezember 1948, vor 70 Jahren, verkündete die Witwe des vormaligen US-Präsidenten, Eleanore Roosevelt, in der UNO feierlich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Auch die USA, die bereits die Welt mit der Atombombe bedrohten, unterschrieben sie. Der Tag wird seit 1948 als Internationaler Tag der Menschenrechte begangen.
1945 war die Welt nicht mehr wie zuvor. Nach mehr als einem halben Jahrhundert imperialer Machtpolitik nach dem bewunderten Vorbild Julius Caesars mit grossflächiger Planung über Menschen und Völker hinweg, nach unsäglichen Völkermorden und Millionen Vertriebenen, nach den ersten Atombomben, die kommende Schrecken ahnen liessen, und nach mehr als hundertfünfzig Millionen Toten standen die Völker erschüttert vor den selbst geschaffenen Trümmerfeldern und den Resten ihrer vom globalen Machtrausch geschundenen Kulturen.
Im Bemühen, künftige Generationen vor solchem Schrecken zu bewahren, verabschiedeten sie nach langem Ringen 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als Ausdruck ihres durch das unsägliche Leid aufgerüttelten sittlich rechtlichen Gewissens.
Voller Achtung, aber auch sehr nachdenklich, gedenken wir heute dieser Tat. Sie entsprach dem tiefsten Sehnen der Völker damals, die einen so hohen Blutzoll zu zahlen hatten. Für die oft nach langer Gefangenschaft heimgekehrten Soldaten war der Krieg nicht zuende. Ungezählt ist die Zahl der Väter meiner Generation, denen die Nächte zur Qual wurden, weil sie bis an ihr Lebensende im Traum weiterKrieg führen mussten, und unserer Mütter, die alleine gelassen waren, ihren rebellierenden Kindern die seelischen Schäden ihrer Männer zu erklären. Ungezählt die Zahl unserer Väter, denen das Gewissen ob ihrer Taten furchtbar schlug, die aber von den Siegern so beschämt worden waren durch die Tatsache, dass man das Volk, das man zuerst mit den teuflischsten Kniffen der Propaganda zum Krieg verführt hatte, dann auch noch für den Krieg kollektiv schuldig sprach – dass sie schwiegen.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist nicht auszulöschen. Es war und wird ihre unsterbliche Tat bleiben, in ihrem Artikel 1 zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte die Menschenrechte zum vorstaatlichen Recht für alleMenschen, nicht nur für ein Staatsgebiet, erklärt zu haben: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.»
Das entscheidende Wort in diesem Satz ist «geboren».Das Recht wird mit jedem Menschen geboren. Nicht die Gesellschaft verleiht dem Menschen diese Rechte. Er kommt als Träger von Rechten zur Welt. So ist der Geburtszustand der Gattung Mensch, seine mit der Geburt gegebene Menschennatur, sein Wesen als Menschoder Geschöpf –wie man es auch nennen will. Seine Natur ist es, Träger von Rechten zu sein. Und Träger von Rechten zu sein heisst: Person zu sein von Geburt an.
Auf dieser anthropologischen Basis bauen die Menschenrechte und Grundfreiheiten der Menschenrechtserklärung von 1948 auf. Auf ihnen fussen die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Teilhaberechte. Und die letzten Artikel der Erklärung garantieren schliesslich den Anspruch allerMenschen auf eine nationale und internationale Ordnung, in der die Menschenrechte verwirklicht werden können.
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war mit ihrer Berufung auf den Geburtszustand des Menschen an keine theologische Voraussetzung gebunden. Sie formulierte den naturrechtlichen Bestand an vorstaatlichen Rechten für alle Menschen, unabhängig von ihrer Kultur, Nation oder Religion – die aber von allen Kulturen, Nationen und Religionen als mitmenschliche Grundsubstanz eines gerechten Friedens bejaht werden konnte. Sie war die Antwort auf die Machtpolitik des Zwanzigsten Jahrhunderts, egal von welchem Lager verübt. 1948 hat jedermann guten Willens verstanden, dass dies das Vermächtnis der beidenWeltkriege war.
In der Menschrechtserklärung «drückt sich das naturrechtliche Minimum aus, das alle Religionen, Kulturen, Traditionen übergreift und das unerlässlich ist, um eine universelle Friedensordnung zu begründen […]. Diese Sittlichkeit kann auch von Atheisten vorausgesetzt und anerkannt werden und hat von ihnen in der Geschichte der Aufklärung oft sogar nachdrücklichere Unterstützung gefunden als von der Kirche.» [1]
Aus dem Widerstand gegen den Völkermord geboren
Die Geschichte der Menschenrechtserklärung von 1948 beginnt mit dem Widerstand gegen den Kolonialismus der frühen Neuzeit. 1492 beginnt die blutige Eroberung Amerikas durch Spanien und Portugal mit dem Segen der katholischen Kirche – die als «Kirche an der Macht» ihre Hinwendung zu Menschenrechten und Demokratie, zur Katholischen Soziallehre und zum Genossenschaftswesen noch vor sich hat. Die Eroberer hausten in Amerika schrecklich. Der Dominikanermönch Bartolomé de Las Casas (1484/85-1566) schildert in seinem erschütternden Augenzeugenbericht die schreckliche Ausplünderung, Versklavung und Vernichtung der Indianer.[2] Aus der Philosophie der Spätscholastik heraus entstanden durch die Auseinandersetzung mit diesem Unrecht die Naturrechtslehren der Schule von Salamanca. Die macht- und geldgierigen Eroberer rechtfertigten den Völkermord an den Indianern damit, diese seien nicht getauft und seien daher keine Rechtssubjekte, mit denen man Verträge abschliessen könne. Daher hätten sie auch kein Recht, sich selbst zu regieren. Ein persönlicher Freund von Las Casas, Francisco Vitoria (1492/93–1546), der von diesem über die Unmenschlichkeiten unterrichtet war, wurde von Kaiser Karl V. beauftragt, Richtlinien für die Missionierung der Indianer zu erarbeiten. Vitoria hielt den Konquistadoren in der Folge entgegen, «dass die Menschen in ihrer Natur prinzipiell gleich und frei seien».[3] Damit nimmt er, und nicht einmal als erster in der Geschichte, Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 vorweg: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.» Zwischen Vitoria und 1948 liegen über 450 Jahre Ringen um die Anerkennung des mit dem Menschen geborenen Rechts.
Es ging der Schule von Salamanca darum, dass Recht auf Leben und Freiheit, die Würde als Mensch nicht auf die Zugehörigkeit zu einer Konfession oder Rasse beschränkt sei, sondern jedem Menschen allein dadurch zugesprochen gehört, dass er Angehöriger der Gattung Mensch ist. Hier begann auch innerhalb der katholischen Kirche ein allmählicherWandel weg von der «Kirche an der Macht» und hin zum Wort ihres Gründers: «Hier ist kein Jude noch Grieche, hier ist kein Knecht noch Freier, hier ist kein Mann noch Weib; denn ihr seid allzumal einer in Christo Jesu.» [4]
Das Ringen darum ist nicht zuende. Im Gegenteil.
Die menschliche Antwort auf den Nihilismus
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war vor allem auch eine Antwort auf den Nihilismus breiter Schichten der europäischen Intelligenz, und damit war sie auch die Hoffnung auf eine Renaissance des Naturrechts, die man während etwa 20 Jahren nach 1945 beobachten kann.
Die grossen menschenverachtenden Ideologien seit Mitte des neunzehnten Jahrhunderts hatten durch «die Verabschiedung der Frage nach dem Menschen als Menschen» den totalitären Regimen des Zwanzigsten Jahrhunderts den Weg geebnet. Denn sie predigten alle «den Abschied vom Menschen, die Entmenschung des Menschen», wie der Philosoph Hassan Givsanbemerkt.[5]Sophie SchollsBruderHans Schollsagte daher bei seiner Vernehmung durch die Gestapo:
«Ich bin der Ansicht, dass in Deutschland in der Zeit von 1918-1933 und vor allem 1933 nicht zu sehr die Masse des Deutschen Volkes politisch versagt hat, sondern gerade […] die Intelligenz. Obgleich sich in Deutschland ein Gelehrten- und Spezialistentum auf allen Gebieten des geistigen Lebens zu voller Blüte entwickelte, waren gerade diese Menschen nicht in der Lage, die einfachsten politischen Fragen richtig zu beantworten. Nur aus diesem Grunde ist es erklärlich, dass Massenbewegungen mit ihren einfachen Parolen jede tiefere Gedankenarbeit übertönen konnten. Ich empfand, dass es höchste Zeit war, diesen Teil des Bürgertums auf seine staatspolitischen Pflichten aufs Ernsteste hinzuweisen.» [6]
Wir Heutigen täten gut daran, am 10. Dezember, dem Tag der Menschenrechte, auch des Vermächtnisses von Hans Scholl zu gedenken.
Aufbauend auf der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 schlossen die Völker weitere internationale Pakte, die das naturrechtliche Denken in allgemeines Völkerrecht übersetzten, das von den Staaten in der Folge als unmittelbar geltendes positives Recht in die jeweiligen nationalen Rechtssysteme übernommen wurde, den Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von 1966.
Das europäische Staatsmodell
Aus dem Naturrechtsdenken schuf die politische Aufklärung das europäische Staatsmodell des Verfassungsstaats mit seinen drei Pfeilern Gewaltenteilung, Menschenrechte und Demokratie, das sich, wie im Schweizer Modell der Direkten Demokratie, mit der genossenschaftlichen Bewegung zusammenfinden konnte. Martin Kriele hält fest:
«Die politische Aufklärung war Naturrechtslehre. Sie orientierte sich an der Natur des Menschen als Mensch, nicht als Katholik oder Protestant, als Christ oder Heide, als Europäer oder Asiate, als Freier oder Sklave usw. Ihre Frage war nach den Bedingungen, unter denen die Menschen friedlich und freundlich zusammenwirken können. Ihre Antwort war: Indem sie sich in den Rechtszustand versetzen, und das heisst in einer Formel Kants: indem sich die Menschen und Staaten gegenseitig als gleichberechtigt anerkennen und ihre Freiheit nach allgemeinen Gesetzen soweit einschränken, dass die Freiheit eines jeden mit der Freiheit aller zusammen bestehen kann. Indem sie das tun, ordnen sie ihre tierisch-biologische Natur ihrer Vernunftnatur unter und überwinden damit das Prinzip des Stärkeren , Schnelleren, Schlaueren, Brutaleren, Skrupelloseren. Damit schaffen sie zugleich die Freiheit, in der jeder Mensch und jedes Volk sich selbst bestimmen kann, um die besten in ihm angelegten Möglichkeiten zu verwirklichen, brüderlich zusammenzuarbeiten und miteinander Frieden zu halten.» [7]
Analog dazu konstatierte Ernst Fraenkel: «Das Wagnis, eine heterogene Gesellschaft in einem pluralistischen Staat zu organisieren, konnte und kann nur gelingen, wenn das Bewusstsein der Geltung eines Naturrechts als Legitimitätsgrundlage eines jeden positiven Rechts aufrechterhalten bleibt.» [8]
Die Anfänge des modernen Staates liegen in jenem Grundgedanken, der erstmals aus der griechischen Antike überliefert ist: Frieden durch das Schwert allein ist noch kein wahrer Frieden. Frieden muss ein gerechter,sicherer Frieden sein. Der Mensch muss sich seiner Vernunft bedienen und, geleitet durch mitmenschliches Fühlen, das Recht im Staat an einem vorstaatlichen Massstab messen, an der Natur des Menschen, und esdaran anpassen. Politisches Handeln nähert sich so der Gerechtigkeit an. Damit eröffneten die Griechen eine neue Epoche staatspolitischen Denkens. Bereits Aristoteles entwickelte in Ansätzen die Grundstruktur des modernen Staates mit seinen drei Pfeilern (1) Demokratie, (2) Gewaltenteilung und (3) Menschenrechte. Sie hat sich bis heute nicht verändert. Mit dem antiken griechischen Naturrecht begann die 2’500 Jahre dauernde Geschichte der Entstehung des gewaltenteilenden demokratischen Rechtsstaates.
Er war mit seinem Gewaltmonopol die historische Alternative zum Kampf aller gegen alle, zu Anarchie, Faustrecht und dem Recht des Stärkeren – zu Machtpolitik jeder Couleur. Er verlangte kategorisch von allen rivalisierenden Machtgruppen (im 16. Jahrhundert waren das Adel und Klerus), unter dem Dach des Rechts Frieden zu halten. Der «bürgerliche Zustand», den er schuf, war das Modell der Rechtsgleichheit, welche die Klassenspaltung des 19. und 20. Jahrhunderts genauso überwinden kann wie die Religionsspaltungen und die Feudalordnung früherer Jahrhunderte.
Der Rechtszustand als Alternative zum Faustrecht
Die Grunderfahrung des Menschen im Zustand des Krieges aller gegen alle, wie er seinen schrecklichen Höhepunkt im Dreissigjährigen Krieg hatte, ist die Angst, getötet zu werden. Die Staatsdenker jener Zeit nannten diesen Zustand «Naturzustand». Sie meinten damit nicht, dass der Mensch ein geborenes Raubtier sei, sondern dass er zum Raubtier wird, wenn er ohne Staat in Anarchie lebt. Der Nationalstaat ist diekonkrete Institution, welche die ständigen Religions- beziehungsweise Bürgerkriege überwand. Sein erstes und wichtigstes Fundament war die Westfälische Ordnung, die aus dem Frieden von Münster und Osnarbrück 1648 erwuchs. Das Mittel, um den Bürgerkrieg und das Faustrecht und damit die Todesfurcht auszuheben, war das Monopol aller Macht in den Händen des Staates, «dessen Macht jedweder anderen Macht überlegen ist und der deshalb befähig ist, die Gewalt, die Private gegeneinander anwenden, in Schach zu halten, die Schrecknisse, die sie sich zufügen, zu bändigen durch den Über-Schrecken, der von ihm ausgeht.» [9]
Das Gewaltmonopol fusst auf dem Grundgedanken: Die Feinde des Krieges aller gegen alle «einigen sich, ihre Waffen dem Staat auszuhändigen, um die gegenseitige Bedrohung aufzuheben, ihn als Garanten ihrer Sicherheit voreinander einzusetzen und sich ihm zu unterwerfen. Der Staat, und allein er, hat von nun an noch das Recht, physische Gewalt auszuüben. […] (die) Menschen (können und wollen) ihre Konflikte nicht mehr mit der Faust austragen. Gewaltverzicht und Gehorsam machen den Bürger.» [10] Damit waren damals vor allem auch Adel und Klerus gemeint, die wie alle Bürger in diesem Modell unter das Gewaltmonopol gestellt wurden. Dass das nicht reibungslos ging, steht auf einem anderen Blatt. Dieses Modell des Staates «spiegelt geschichtliche Realität [der frühen europäischen Neuzeit]: die Geburt des modernen Staates aus den Leiden der Bürgerkriege des 16. und 17. Jahrhunderts. Der Staat in seiner modernen Form […] ist die institutionelle Überwindung des Bürgerkrieges. Er stellt den Bürgerfrieden her dadurch, dass er das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit aufrichtet und den Bürgern das Recht wie die Macht nimmt, Richter und Gerichtsvollzieher in eigener Sache zu sein.» [11]
Diese staatliche Friedensordnung kennt kein ärgeres Übel als den Tod. Ihr Staatszweck ist der Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit und der Freiheit. «Er vermag nicht, persönliche Ehre und vaterländischen Ruhm als Ausgleich für die Hingabe des Lebens anzubieten. Er kann auch nicht auf den Himmel als Lohn des irdischen Leidens verweisen. Transzendente Heilswahrheiten und religiöse Heilsziele haben ihre Legitimationskraft eingebüsst, die ihnen in der politischen Ordnung des Mittelalters eigen war.» [12] Dieses Modell entsteht nicht nur lange vor dem tödlichen Nationalismus. Seine Grundidee und sein Zweck ist gerade die Bannung von Nationalismus, Gottes- und Machtstaat.
Der Staat mit seinem Gewaltmonopol hebt die Furcht der Bürger voreinander auf. Damit wird er aber selbst zum Gegenstand der Furcht der Bürger, wenn er vom Machtrausch erfasst wird. Das ist die Bedeutung der Menschenrechte: Die aus dem Naturrecht stammenden Grund- und Menschenrechte und die darauf ruhende Rechtsordnung waren immer als Schutz des Bürgers vor dem Entgleisen des Gewaltmonopols des Staates und vor der Gewalt durch seine Mitbürger gedacht, ein fragiles Gebilde, das bewusst gelebt werden muss und zudem in vielen der heutigen Staaten nur unvollkommen entwickelt ist.
«Und doch hat das politische Denken bis heute keinen Weg gefunden, der hinter ihn zurückführt, ohne ins Chaos abzugleiten.» [13]
Dieses Staatsmodell verneint alle anderen Staatszwecke, ausser dem Schutz des Lebens und der Freiheit. Partikuläre Interessen von Rassen, Klassen, Religionen, Konfessionen, Nationen, Ethnien, Sprachen, Ideologien, etc. sind keine Zwecke des modernen gewaltenteilenden Rechtsstaats.
Was ist geblieben?
Die Menschenrechte waren als Schutz des Individuums vor dem aggressiv werdenden Staat gedacht! Was ist von den Hoffnungen geblieben, die 1948 und danach in die oben skizzierte geschichtliche Errungenschaft nach dem Zweiten Weltkrieg gesetzt wurden?
Die USA spielten schon lange vor 1948 ein doppeltes Spiel. Sie bemäntelte ihren im zwanzigsten Jahrhundert global werdenden Macht- und Finanzimperialismus mit «Demokratie» und «Menschenrechte». Im gleichen Jahr, als die amerikanische Präsidentengattin die Menschenrechtserklärung proklamierte, erteilte ihnen der Chef des Planungsstabes im US-Aussenministerium, George Kennan eine klare Absage und verwies sie in die Welt der «Tagträumereien»:
«Uns gehören 50 Prozent des Reichtums der Welt, wir machen aber nur 6,3 Prozent der Weltbevölkerung aus. […] Angesichts einer solchen Situation kommen wir nicht umhin, Neid und Missgunst auf uns zu lenken. Unsere eigentliche Aufgabe in der nächsten Zeit besteht darin, eine Form von Beziehungen zu finden, die es uns erlaubt, diese Wohlstandsunterschiede ohne ernsthafte Abstriche an unserer nationalen Sicherheit beizubehalten. Um das zu erreichen, werden wir auf alle Sentimentalitäten und Tagträumereien verzichten müssen; […] Wir dürfen uns nicht vormachen, dass wir uns heute den Luxus von Altruismus und Weltbeglückung leisten können […]. Wir sollten aufhören, von vagen und unrealistischen Zielen wie Menschenrechten, Anhebung von Lebensstandards und Demokratisierung zu reden. Der Tag ist nicht mehr fern, an dem unser Handeln von nüchternem Machtdenken geleitet sein muss. Je weniger wir dann von idealistischen Parolen behindert werden, desto besser.»
Mit diesem Zitat beginnt Armin Wertz sein 2015 im Westend Verlag erschienenes Buch «Die Weltbeherrscher». Die «erste vollständige Chronik aller US-amerikanischen Operationen in unabhängigen Staaten».
Auserwähltheitsdenken und Machtstreben – die Negation der Menschenrechte
Benjamin Franklin hatte die Indianer noch nicht als minderwertige «Wilde» gesehen, sondern deren föderale Regierungsform studiert: «Die Liga der Irokesen inspirierte Benjamin Franklin, sie zu kopieren, als er die Staatsföderation plante», schrieb John F. Kennedy im Vorwort zu Willam Brandoms «American Heritage Book of Indians». Aber die nachfolgenden Generationen der weissen Einwanderer «folgten wieder den Vorstellungen der bigotten Pilgrim Fathers.» Nur zwanzig Jahre nach ihrer Ankunft hatten diese ihre überwertigen Ideen und Machtansprüche formuliert: «1. Die Erde und alles darin ist Gottes. 2. Gott mag die Erde oder irgendeinen Teil davon seinem auserwählten Volk geben. 3. Wir sind sein auserwähltes Volk.» Und nun ging es Schlag auf Schlag, schildert Wertz: Schon die «bescheidensten Unabhängigkeitskämpfer um George Washington» wollten die Eroberungen von den dreizehn Ostküstenstaaten aus bis zum Mississippi vorantreiben. Dreissig Jahre später träumte Thomas Jefferson schon von den Rocky Mountains als Westgrenze. Weitere vierzig Jahre später redete man im Kongress bereits von der Eroberung des ganzen Kontinentes «vom Isthmus von Darien (Panama) bis zur Beringstrasse». Und 1912 bemerkte US-Präsident Taft: «Die ganze Hemisphäre wird uns gehören, tatsächlich gehört sie uns aufgrund unserer rassischen Überlegenheit moralisch heute schon.» Gemeint war der amerikanische Doppelkontinent vom Nordpol bis zum Südpol! Noch 1985 lebten in den USA über zwanzig indianische Stämme, deren Angehörige keine amerikanische Staatsbürgerschaft besassen. Das militärische Einflussgebiet der USA in Form von Vasallenstaaten dehnte sich heute weltweit aus.
Auf 320 der 400 Seiten listet Wertz in knappen Abschnitten die schier unzähligen US-amerikanischen Angriffe auf andere Nationen und Staaten zwischen 1794 und heute auf. Auf jeder Buchseite durchschnittlich zwei bis drei: Kriege, militärische Interventionen, Morde, grobe, aber auch subtile Einmischungen in die Angelegenheiten anderer Staaten. Allein die Drohnenangriffe der USA zwischen 2004 und 2011 füllen weitere fünfzehn eng bedruckte Seiten, pro Mordaktion wenige Zeilen! Ernüchternd stellt er fest: Nur in elf Fällen, darunter fünf Kriegen, haben die USA in diesen 200 Jahren einer anderen Nation überhaupt nur den Krieg erklärt! 200 Jahre entfesseltes Machstreben eines Staates, dessen Gründerväter aus der wertvollsten staatsphilosophische Substanz des europäischen Naturrechts die ersten demokratischen Verfassungsstaaten schufen. Betroffen zeigt der Rückblick, wie diese Ansätze vor allem nach dem Bürgerkrieg rasant überwuchert wurden von eitlem Auserwähltheitsdenken und Machtstreben. Wertz schildert eigentlich nicht grundsätzlich Neues. Sein Verdienst ist es aber, ein Gesamtbildvor Augen zu rücken, was einem Staat passiert, wenn er die Gewalt zwischen den Bürgern, das Faustrecht, die Willkür des Stärkeren, das Geltungs- und Machtstreben, die Geldmacht nicht eindämmt, sondern im Gegenteil zum «liberalen» Ideal von «god’s own nation» erklärt. Die USA sind nur das deutlichste Beispiel.
Wieviel berechtigte Hoffnung gingen nicht von der UNO-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aus. Heute sind wir nach 70 Jahren weiter davon entfernt als je zuvor in der Geschichte. Die USA sind vielleicht das tragischste Beispiel unter den Nationen. Bedenkt man nur die aufklärerisch naturrechtlichen Ideen der Gründerväter und ihr Schicksal. Welcher Staat der Welt hat nach 1948 nicht in der einen oder anderen Form an dieser Abkehr von 1948 mitgewirkt und begab sich oder geriet in die Abhängigkeit der USA-amerikanischen Eliten und ihren globalen Netzwerken? Auch der einzige direktdemokratische Staat der Welt, die Schweiz, macht diese Zerreissprobe durch.
Menschenrechte müssen gelebt werden
Eines zeigt dieser Blick in die Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte überdeutlich. Menschenrechte müssen gelebt werden, sonst wirkt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte nicht.
Die Revolutionen haben nie eine Antwort auf diese Frage geben können. Jede politische Veränderung muss am Individuum und seiner Bildung ansetzen. Die Frage, wie die Menschenrechte gelebt werden können, berührt den alten Gedanken der Volkserziehung und Volksbildung: Politische Freiheit braucht die moralische Bildung des Individuums als conditio sine qua non.
Dichter aller Zeiten haben probiert, durch ihre Kunst das Sittliche in den Herzen der Menschen zu verankern. Schiller hat mit seinem Wilhelm Tell eines der strahlendsten Beispiele dafür geschrieben, wie der Mensch auf dem Theater durch sein Miterleben der Handlung die Wahrheit der Menschenrechte im eigenen Herzen erleben und so in der unvollkommenen Welt menschlicher wirken kann. Pestalozziund andere schufen die Idee der allgemeinen Volksbildung, ohne die Freiheit und Menschrechte nicht gelebt werden können. Alfred Adler, der Begründer der Individualpsychologie, knüpfte an diesen kulturellen Strom an: «Heilen und Bilden». Der Mensch müsse durch Erziehung und Selbsterziehung aus seinem irritierten Geltungs- und Machstreben herausfinden. Nur so könne er den Verführungen durch die Machtpolitik widerstehen. Die Tiefenpsychologie hat durch ihr vertieftes Verständnis vom Seelenleben ein neues Fundament für Therapie, Erziehung und Bildung geschaffen. Darauf baute nach dem Zweiten Weltkrieg die individualpsychologische Bildungsarbeit von Friedrich Liebling und seiner Schülerin Annemarie Buchholz-Kaiser auf.
Irrtümer in der Geschichte, Fehlentscheide wider besseres Wissen oder aufgrund fehlender Kenntnisse hatten in der Menschheitsgeschichte immer schon verheerende Folgen. Schlimmer aber sind Unmenschlichkeiten, die in vollem Wissen um die Folgen zustande kommen. Welche Antworten können wir Heutigen, 70 Jahre nach 1948, auf die Menschheitsfrage geben: Woher kommt und wie kann jeder Mensch die Fähigkeit ausbilden, das leben zu können, was die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1948 in ihrem Artikel 1 festhält: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.» Diese Frage stellt das Leben heute an uns so dringend wie eh und je, und wir werden von kommenden Generationen gefragt werden, welche Antworten wir darauf gegeben haben.
Anmerkungen
[1] Kriele, M.Die demokratische Weltrevolution und andere Beiträge.Berlin1997, S. 15f.
[2] Vgl. Hanke, L. The Spanish struggle for justice in the conquest of America. New York 1949
[3] Kriele, M. Die demokratische Weltrevolution. München/Zürich 1988, S. 23
[4] Galater 3/28; vgl. auch Kolosser 3/11 und 1. Korinther 12/11–13
[5] Givsan, H. Eine bestürzende Geschichte: Warum Philosophen sich durch den «Fall Heidegger» korrumpieren lassen. Würzburg 1998, S. 10 u. 14
[6] Verhörungsprotokolle, München, 20. Februar 1943, Bundesarchiv Berlin, ZC 13267, Bd. 2
[7] Kriele, 1997, S. 15f.
[8] Fraenkel, E. Das amerikanische Regierungssystem. Opladen 1960, S. 345
[9] Isensee, J. Das Grundrecht auf Sicherheit, Berlin 1983, S. 3
[10] Ebd.
[11] Ebd. S. 4
[12] Ebd. S. 5
[13] Ebd. S. 5