Hugo Grotius
De Jure Belli ac Pacis libri tres
Drei Bücher vom Recht des Krieges und des Friedens
Paris 1625
Neuer deutscher Text
Tübingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1950
„Zu den großen Niederländern der Zeit gehört auch jener Sohn aus gutem Delfter Hause, Huigh de Groot, der sich bald lateinisch Hugo Grotius nannte, 1583 geboren. … 1609 veröffentlichte er das Werk, dessen Titel fast noch bekannter wurde als der Name seines Autors: Mare Liberum – Von der Freiheit der Meere. Ein Werklein in lateinischer Sprache, gerade mal 36 Seiten, mit dem er den Anspruch der Spanier und Portugiesen auf ein Monopol im Kolonialhandel zurückweist und das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel verteidigt. Das Meer gehöre niemand, jeder könne es befahren und nutzen. Die Schrift, ursprünglich im Auftrag niederländischer Handelsherren entstanden, zeigt schon beim jungen Grotius die große Begabung, juristische Konstruktionen in den Dienst einer politisch wirksamen Rechtsüberzeugung zu stellen. Mare Liberum erschien anonym und wurde heftig diskutiert, der Papst stellte es sofort auf den Index. Grotius aber arbeitete weiter an seinen Ideen und entfaltete sie schließlich 1625 in seinem großen Buch De Iure Belli ac Pacis (Über das Recht des Krieges und des Friedens), das Grundlage der Völkerrechtsordnung werden und bleiben sollte – bis heute“ (Aus: Uwe Wesel: Die neue Weltordnung)