Medialer Druck zu Legalisierung der «Euthanasie» in der Schweiz
1. Teil der Sendung vom 30. April 1997:
Interview mit einem 75jähriger Mann, der 1996 seine Lebenspartnerin im Spital erschoss (Original-Zitate)
Schweizer Fernsehen DRS: «Er hat sie von ihrem Leiden erlöst. […] Der Fall machte Schlagzeilen und lancierte die Diskussion über die sogenannte ‚aktive Sterbehilfe‘ neu. […] Wichtig ist, dass über die ‚aktive Sterbehilfe‘ öffentlich diskutiert wird.»
Der Täter rechtfertigt vor der Kamera die Tötung seiner kranken Frau: «Ich habe gedacht, jetzt muss ich ihr helfen. Mein Mittel war halt einfach eine Schusswaffe. […] Vom medizinischen Standpunkt her war einfach nicht mehr zu helfen. […] Ich habe sie einfach nicht so sterben lassen können.»
1. Untertitel von Schweizer Fernsehen DRS: «Er tötete aus Liebe.»
2. Untertitel von Schweizer Fernsehen DRS: «Er erlöste seine todkranke Lebenspartnerin.»
Der Täter plante vorsätzlich: «Ich fragte sie: Sie, Schwester, wo ist eigentlich das Herz? Sie hat es mir gezeigt. Sie war ahnungslos. Das ist ja klar. Was anschliessend passierte, erwartet ja niemand. Die Schwester hat mir an und für sich sehr leid getan. Sie hat mir dann gesagt: Schauen Sie: Hier, Sie spüren es hier. … Dann sagte ich: Würden Sie bitte einen Moment hinausgehen, Schwester? Sie ging ahnungslos hinaus. Und dann habe ich halt einfach angesetzt und abgedrückt.»
Und nun ereignet sich vor laufender Kamera ein Skandal, der gestoppt hätte werden müssen: Der Schweizer, der 1996 seine kranke Frau erschiesst, rechtfertigt sich: «Da sagte mir einer der Polizisten […] mit einem etwas höheren Rang: Hören Sie, […] ich verstehe das! Einem Tier, wenn es in einem solchen Zustand ist, gibt man den Gnadenschuss […]. Man darf es erlösen. Und wir Menschen, wir müssen einfach zuschauen, wie die Leute um Leben kommen, wie sie im Grunde krepieren. Und ich sehe das eigentlich auch so.»
In dem berüchtigte Nazi-Film «Ich klage an» preist Propagandaminister Josef Goebbels die Vernichtung «lebensunwerten Lebens» als Mitleidstötung an: Es kommt zu einem Prozess gegen den Arzt, der seien Frau getötet hat. In einer hoch emotionalen Rede verteidigt sich der Arzt 1941 im Film mit dem gleichen Argument wie der Schweizer, der 1996 seine Frau tötet: Seinem liebsten Jagdhund gebe man doch auch den Gnadenschuss …
Die Verantwortlichen von Schweizer Fernsehen DRS kennen die Geschichte sehr genau.
Trotzdem schneidet man den nächsten skandalöse Untertitel hinein: «Er wurde durch die Tat toleranter.»
Der Täter: «Ich kann viel mehr mitempfinden […] Es musste einfach so sein. Das ist Fatum, fertig.»
2. Teil der Sendung vom 30. April 1997:
Interview mit Franco Cavalli (Original-Zitate)
Journalist: «Bei uns im Studio ist jetzt Franco Cavalli. Er ist SP-Nationalrat und Chefarzt für Onkologie am Krankenhaus zu Bellinzona. Franco Cavalli, Sie haben jetzt mit uns zusammen den Beitrag angeschaut. Was ging Ihnen jetzt so durch den Kopf, als Sie die Fallgeschichte anschauten?»
Franco Cavalli: «Ich finde es natürlich scheusslich, dass er seine Lebensgefährtin hat erschiessen müssen, nur weil wir Schweizer Ärzte – im Gegensatz zum Beispiel zu unseren holländischen Kollegen – nicht die Möglichkeit haben, in diesen Ausnahmesituationen, den Patienten, die das dringend wünschen, weiterhin zu helfen. […] durch die ärztliche Hilfe kann aktive Sterbehilfe als ein Akt der extremen Liebe angesehen werden, und hier [in er Schweiz] dagegen musste er zur Gewalt greifen. Und das schockiert mich so.»
Wenn die Tötung auf Verlangen legal wäre, sagt Cavalli, könnte er als Arzt vielen Krebspatienten «sehr viel Lebenslust geben und … ihnen wirklich helfen, die Krankheit zu bekämpfen und das Leben weiter zu leben. Schlussendlich sind es sehr, sehr wenige, die dann in die Situation kommen, das [die Tötung auf Verlangen] dann wirklich zu beanspruchen. Auch weil wir heutzutage bei den meisten Fällen doch sehr viele Möglichkeiten haben, die Schmerzen zu bekämpfen und das Leben bis zum Ende so zu gestalten, dass es weiter gelebt werden kann.»
Auf die Frage, wie die Tötung auf Verlangen seiner Meinung nach juristisch geregelt werden solle, antwortet Cavalli: «Ich glaube, sehr wichtig ist, dass wir … in der Schweiz sehr intensiv darüber diskutieren, was bis jetzt nicht der Fall gewesen ist. Mir schwebt so etwas vor wie die holländische Lösung. Dass heisst: Im Prinzip ist es verboten, aber wenn es in bestimmten Situationen und unter bestimmten Umständen gemacht wird, ist der Arzt nicht strafbar.»
Der Journalist gibt zu bedenken, es könnten «die Angehörigen finden: Ja, es ist doch besser, wenn er stirbt. Dann kostet es nicht so viel, und es gibt etwas mehr zu erben.»
Franco Cavalli: « … das muss ganz klar gesagt werden – vor allem im deutschen Kulturraum: Nur wenn der Patient das wirklich will und das ganz klar festhält. Ich glaube, so wie bei der holländischen Lösung gibt es sehr viele Bestimmungen, die man treffen kann, um sicher zu sein, ‑ absolut sicher zu sein ‑ dass dieser Fall nicht eintrifft, weil dann wäre natürlich Mord.»