11. November 1993, «Weiterbildungsveranstaltung» des «Ethik–Forums am Universitätsspital Zürich»: «Sterben im Spital: Unterlassen einer Handlung vs Handlung an sich»
Im Anschluss an die «Euthanasie»-Propagandaveranstaltung am Universitätsspital Zürich mit dem Niederländer Piet Admiraal vom 30. September 1993, lädt das «Ethik–Forum am Universitätsspital Zürich» für den 11. November 1993 zu einer «Weiterbildungsveranstaltung» ein mit dem Titel «Sterben im Spital: Unterlassen einer Handlung vs Handlung an sich».
Geleitet wird die Veranstaltung von zwei Mitgliedern der Nationale Ethikkommission NEK der Schweiz, beide keine Ärzte. Zum Einstieg wird erklärt, es gehe heute «auch um aktive Sterbehilfe». Eine Folie wird aufgelegt mit der provokativen These des utilitaristischen Denkens: «Haben das Handeln und das Unterlassen einer Handlung die gleiche Konsequenz, nämlich den Tod des Patienten, so ist die Unterscheidung zwischen beiden nicht haltbar.» Das sei – wird erklärt – eine «These von Vertretern der aktiven Euthanasie». Mit diesem «Ausschnitt aus der Euthanasiefrage» wolle man sich heute beschäftigen. Damit ist das brisante Thema auf dem Tisch. Es wird von der Leitung das historisch belastete Wort «Euthanasie» verwendet.
Exkurs 1: «Aktive Euthanasie» ist in der Schweiz «Tötung auf Verlangen» und wird nach §114 StGB als vorsätzliche Tötung bestraft.
Exkurs 2: Mit der eingangs zitierten These des Utilitarismus’ «Wenn zwei Handlungen die gleiche Konsequenz haben, dann können sie nicht mehr unterschieden werden.» rechtfertigen zum Beispiel auch die «Euthanasie»philosophen Helga Kuhse und Peter Singer ein halbes Jahrhundert nach Auschwitz wiederum ihre Propaganda vom «lebensunwerten» Leben.
Ein Psychologe meldet sich zu Wort: «Ihre These ‚Haben das Handeln und das Unterlassen einer Handlung die gleiche Konsequenz, nämlich den Tod des Patienten, so ist die Unterscheidung zwischen beiden nicht haltbar‘ ist doch sehr gefährlich. Das läuft doch auf Lenins Haltung hinaus: Der Zweck heiligt die Mittel. Oder auf: Recht ist, was dem Volke nützt. So kann man auch jede Schandtat rechtfertigen. Der Mensch muss aber nicht nur nach den Handlungen, sondern immer auch nach seinen Motiven beurteilt werden. Die fällt hier völlig weg.»
Die Leitung erregt sich: «Das gehört nicht hierher.» Und macht weiter: «Bis heute hat man das Problem Unterlassen oder Handeln immer als Alternative zwischen Sterbenlassen und Therapie angesehen. Heute aber verschiebt sich die Problematik», behauptet sie, und dann kommt der entscheidend Satz: «Mit der Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe kommt nämlich heute die Alternative Sterbenlassen oder aktive Sterbehilfe ins Spiel.»
Man konnte vom Donner gerührt sein ob dieser Worte. Wo kommt in der Schweiz von heute, 1993, die aktive Sterbehilfe «ins Spiel»? Wo hat hier in der Schweiz der Arzt die Alternative, den Patienten zu töten oder leben zu lassen? Das euphemistische «aktive Sterbehilfe» heisst Töten auf Verlangen. Soll das Schweizer Strafgesetzbuch geändert werden?
Diese Vermutung wird bestätigt, als nun ein Jurist in die heutige strafrechtliche Situation einzuführen beginnt und erklärt: «Ich möchte darstellen, an welchen Stellen des schweizerischen Strafgesetzbuches aktive Euthanasie eventuell möglich wäre».
Die «These» der Leitung und die «Überlegungen» des Juristen, «an welchen Stellen des schweizerischen Strafgesetzbuches aktive Euthanasie eventuell möglich wäre» machen aus dem Abend eine veritable Dominanz-Veranstaltung des Utilitarismus – mit juristischer Schützenhilfe. Andere philosophische Richtungen und Ansätze werden ausgeblendet, gar nicht erwähnt. Obwohl der Utilitarismus nur ein sehr kleiner Teil der Philosophie ist.
Aus dem Thema «Unterlassen einer Handlung vs Handlung an sich» ist eine Einführung in utilitaristischer Güterabwägung geworden: Töten oder Nicht-Töten. Der Zweck ist klar: Legalisierung der Tötung auf Verlangen («Euthanasie») in der Schweiz.
Exkurs 3: Nun war klar, warum der niederländische Ethik-Professor Klijn am 30. September 1993 im grossen Hörsaal des Universitätsspitals Zürich vor der Einführung der «Euthanasie» in der Schweiz gewarnt hatte. Damals hielt der niederländische Handlungsreisende in Sachen «Euthanasie», Piet Admiral (der sich rühmt, schon mehr als 50 Patienten getötet zu haben), eine Propagandarede für «aktive Sterbehilfe», die in den Niederlanden ach so «liberal» gehandhabt werde. Das Gegenreferat hielt damals eben der Philosophieprofessor Klijn, Professor für Ethik an der Universität Utrecht und Mitglied der ‚Staatskommission Euthanasie‘ in den Niederlanden. Er warnte die Schweiz eindringlich: «Ihr habt hier ein gutes Strafrecht. Aber es hat eine gefährliche Lücke: Über Art. 115 kann die Euthanasie eindringen.»
Eine Ärztin reagiert befremdet auf diese offen utilitaristische «Euthanasie»-Propagandaveranstaltung: «Ich verstehe unter dem Thema „Unterlassen einer Handlung vs Handlung an sich“ die jeden Arzt brennend interessierende Frage, wann und warum man aktive Maßnahmen zu Lebenserhaltung einstellen kann, soll, darf und wann nicht. Ich will kein Gespräch über aktive Euthanasie führen.» Da bedeutete ihr die Leitung: «Man muss über alles einen Diskurs führen können.»
Das Publikum erwartet nun den eigentlichen Vortrag: Doch nach dem Juristen tritt die Leitung wieder vor und erklärt, «Heutzutage gewinnen Rollenspiele in der Ethik–Diskussion immer mehr an Bedeutung. Statt eines Vortrages werden wir jetzt ein solches Rollenspiel vorführen und anschliessend in zwei Gruppen darüber diskutieren.» Der Psychologe wendet ein, er kenne solche Rollenspiele. Die brächten wenig bis nichts für eine offene Diskussion in der Sache. Er schlage vor, man solle besser gleich mit der Diskussion im Plenum anfangen und die Zeit für eine rationale Auseinandersetzung nutzen. Es seien ja hier alles erwachsene Leute, die gerne miteinander diskutierten, statt Rollenspielchen zu betreiben. Da verliert die Leitung erneut ihre Freundlichkeit: Man wolle selbstverständlich Rollenspiel machen. «Schliesslich ist nicht jeder so ein guter Redner wie Sie und traut sich im Plenum zu reden. Und es soll jeder zu Wort kommen und nicht einer allein reden.» Als sei die Redefreiheit in Frage gestellt worden! Das «argumentum ad personam» lässt den Psychologen schweigen.
Also kommt es zum Rollenspiel. Die erstaunten Anwesenden erleben eine groteske Szene: Fünf Personen, von denen niemand weiss, wen sie darstellen sollen, «spielen» eine «Ethik-Diskussion» über ein «ethisches Dilemma»: «Würden sie ein behindertes Neugeborenes, dessen Fall zunächst vorgestellt wird, behandeln oder sterben lassen?»
Ein Schauspieler fragt, ob man es «gehen lassen» solle, wenn es «nicht mehr schnauft». Eine Schauspielerin meint, das Kind habe eine schlechte Prognose, und da sei es schon für sie die Frage, ob man «etwas machen soll». Eine andere Schauspielerin sagt, sie habe Mühe, «voll intensiv zu therapieren», denn das Kind leide ja. Die nächste Schauspielerin sagt, das Kind habe ja schon im Mutterbauch gelitten, und sie frage sich, wieviel es noch an «Lebensqualität» erwarten könne. Daher sei es für sie auch fraglich, ob sie voll intensivmedizinisch therapieren würde. Eine weitere Schauspielerin meint, man solle nicht mehr intubieren, um das Kind nicht mehr zu plagen. Und so weiter und so fort.
Man unterhält sich über Leben und Tod, als sässe man am Stammtisch. Niemand weiss, wer da vorne welchen Beruf darstellen soll. Erst ganz zum Schluss erfährt man, dass die Schauspieler einen «Arzt» und «vier Schwestern» hätten darstellen sollen. Während dieses «Diskurses» wurden weder die medizinische Lage noch die daraus entstehenden Probleme erklärt oder diskutiert. «Ethik» ohne Realitätsbezug. Kein einziges Urteil, wie zum Beispiel «nicht mehr intubieren», wurde begründet, geschweige denn sachlich abgewogen. Ohne von der medizinischen Realität des Falles auszugehen und Möglichkeiten und Grenzen des Handeln zu erörtern, wurden «Ich würde …»-Aussagen aneinandergereiht. Satt sachlichem Abwägen und Begründen gab es nur «Güterabwägungen» zwischen «Leben, Leiden und Autonomie», wie dies die Leitung ständig wiederholte. Das Leben stand plötzlich für das leichtfertige Geschwätz zur Disposition.
Das Publikum ist verwirrt. Man hat eine Sachdiskussion erwartet, wie man sie aus dem klinischen Alltag gewöhnt ist. In utilitaristischer Güterabwägung kennt man sich nicht aus. Man teilt sich in zwei Gruppen.
Die 1. Gruppe hat den Titel: Der Arzt als «Folterer seines Patienten»
Ein emeritierter Medizin-Professor ergreift als erster nach dem Rollenspiel – sichtlich verärgert – das Wort und sagt zur Leitung: «Jetzt merke ich, dass der Herr», er deutet schräg hinter sich auf den Psychologen, der statt des Rollenspiels eine Sachdiskussion wollte und von der Leitung abgewürgt worden ist, «vorhin recht hatte. Das war ja das Niveau eines Keinkinderspielchens. Damit kann ich nichts anfangen.»
Die Leitung grau, überhört den Professor und beginnt das Gruppengespräch mit Vermutungen über das «grundsätzliche Problem des heutigen Arztes»:«Der Arzt steht unter dem Druck des ‚technischen Imperativs‘. Er muss immer alles technisch Mögliche machen, um das Leben zu verlängern. Da heute aber immer noch im Alltagsverständnis das Dogma der Heiligkeit des Lebens tief verankert ist, kommt der Arzt dann irgendwann in die Situation, dass er zum Folterer seines Patienten wird.»
Man traut seinen Ohren nicht! Damit bringt die Leitung – ohne es zu deklarieren, und ohne dass es jemand merkt – wieder ihre «These» ins «Spiel»: «Haben das Handeln und das Unterlassen einer Handlung die gleiche Konsequenz, nämlich den Tod des Patienten, so ist die Unterscheidung zwischen beiden nicht haltbar», die sie am Anfang des Abends zur Rechtfertigung der aktiven Euthanasie verwendet hat.
Nun meldet sich der Psychologe wieder, verärgert: «Das Gerede vom Arzt als ‚Folterer seines Patienten‘ ist eine Beleidigung des Arztes und zudem eine ganz gefährliche Argumentation: Der Arzt hilft. Und wenn er aus behandlungstechnischen Gründen Schmerzen zufügen muss, dann tut er das, weil er helfen will, und er lindert dabei Schmerzen, so gut er kann. Ein Folterer hingegen will Schmerzen zufügen und sie maximieren, weil er plagen will. Dass der Arzt die Schmerzen seines Patienten miterleben muss, ruft natürlich in ihm Mitleidsgefühle wach – eine nur zu menschliche Regung. Nur zu oft macht sich der Arzt ein Gewissen, ob er alles richtig gemacht hat, ob etwas nötig oder ob etwas zuviel gewesen ist. Jetzt aber den sich ein Gewissen machenden Arzt als ‚Folterer seines Patienten‘ regelrecht zu beschimpfen, beschuldigt ihn ungerechtfertigt. Es liegt etwas Gefährliches in dem Gedanken vom Arzt als ‚Folterer seines Patienten‘. In Holland rechtfertigt man mit einer solchen Argumentation die neue ‚Gnadentod–Ideologie‘.»
Die Leitung beharrt aber nochmals ausgesprochen heftig auf ihrem «technischen Imperativ». Aber keiner versteht so recht, was das sein soll. Es wird auch nicht erklärt. Man muss es hinnehmen, weil es die Leitung sagt.
Es entsteht aber doch eine rege Diskussion über die niederländische Situation. Die utilitaristische Güterabwägung «Haben das Handeln und das Unterlassen einer Handlung die gleiche Konsequenz, nämlich den Tod des Patienten, so ist die Unterscheidung zwischen beiden nicht haltbar» wird klar abgelehnt.
Die 2. Gruppe hat den Titel: «Es gibt keinen absoluten Lebensschutz»
Man leitet die zweite Arbeitsgruppe mit der «Gschpüri-fühli»-Frage an alle ein: «Wie hat dieses Rollenspiel auf Euch gewirkt? Welche Gefühle haben Euch beschäftigt?»
Geleitet wird die zweite Arbeitsgruppe von Alberto Bondolfi, Mitglieder der Nationalen Ethikkommission NEK. [Alberto Bondolfi sollte sich später als führender Protagonist der Schweizer «Euthanasie»-Kampagne herausstellen. Unter seiner Meinungsführerschaft wurde die Legalisierung der Tötung auf Verlangen versucht in die Wege zu leiten, was dann nicht gelangt.]
Wie in der 1. Gruppe, so versucht auch Alberto Bondolfi gleich zu Beginn auch dieser Gruppe den Standpunkt des Utilitarismus aufzuzwingen: «Es ist ja so gewesen, dass im Rollenspiel sich alle Teilnehmer einig gewesen sind, dass man in diesem Fall keine weiteren Massnahmen mehr ergreifen soll. Ich will daher gerne den advocatus diaboli spielen und einige Argumente für die aktive Sterbehilfe bringen. … Es gibt keinen absoluten Lebensschutz. Man muss immer eine Güterabwägung vornehmen (1) Leben, (2) Leiden und (3) Autonomie.» Eine Ärztin protestiert: «Ich bin gar nicht mit Ihnen einverstanden. Ich möchte unbedingt Leben erhalten gemäss dem Hippokratischen Eid. In dem Rollenspiel ging es um eine fach-medizinische Ermessensfrage, die weder erklärt noch diskutiert, noch abgewogen wurde, daher unklar geblieben ist. Die medizinische Fachduskussion ist in dem Rollenspiel völlig unter den Tisch gefallen. Das geht doch nicht. Man kann doch nicht ohne Sachabwägung per Mehrheitsbeschluss über den Lebenswert eines Patienten abstimmen.»
Ein zweiter Arzt schliesst sich an und erzählt von einem verloren geglaubten Freund, der nach einigen Monaten aus dem Koma wieder erwacht ist.
Eine deutsche Krankenschwester meint erregt, sie gerate immer wieder in Streit mit den Ärzten, weil sie immer wieder eher dafür sei, Behandlungen abzubrechen als die Ärzte. Obwohl sie viel häufiger am Bett des Patienten stehe und es mitbekomme, ob der Patient autonom sei und selber atmen könne, bzw. ob sein Herz schlage! Eine Apothekerhelferin stimmt zu: «Es geht nicht nur um das Leben. Die Frage ist auch, ob der Patient leidet.» Worauf die deutsche Krankenschwester erneut einhakt: «Stimmt, dies ist die Zumutung.»
Daraufhin fragt der Arzt von vorhin : «Also, dann gibt es wertes und unwertes Leben? Wer entscheidet darüber?» Daraufhin Alberto Bondolfi: «Es gibt kein absolutes und uneingeschränktes Recht auf Leben. Man kann sich nicht nur auf ein einzelnes Kriterium beschränken. Es kommt nicht nur auf das Leben an, sondern ebenso auf das Leiden und auf die Autonomie des Patienten.»
Das ist dann doch zuviel, und die Pflegedienstleitung am USZ muss einschreiten: Die Krankenschwester müsse die Entscheidung des Arztes respektieren! Es hänge schon etwas auch von der Persönlichkeit des Arztes ab und davon, wie er mit den Schwestern die Beziehung aufnehme. Aber wenn er entscheide, müsse man sich daran halten.
Wieder meldet sich die Ärztin vom Beginn: «Ich studierte Medizin, weil ich dem Menschen helfen will. Der Mensch schickt sich in viele Situationen und lernt, auch mit einer Behinderung umzugehen, und ist froh, dass er lebt, und sein Leben ist für ihn keineswegs unwert. Deshalb ist der grösstmögliche Einsatz diesbezüglich Voraussetzung. Das Leben ist das höchste Gut.»
Ein Assistenzarzt: Er sei Arzt, weil er heilen und lindern möchte.
Alberto Bondolfi versucht ständig alles zu dominieren mit seinem utilitaristischen Standpunkt: Dass es keinen absoluten Lebensschutz gebe, sondern dass man immer eine Güterabwägung vornehmen müsse zwischen Leben, Leiden und Autonomie.
13. Januar 1994: Veranstaltung des «Ethik–Forums am Universitätsspital Zürich» zum Thema: «Altersgrenzen für ärztliche Behandlung?»
Zu Beginn wird eine Folie an die Wand projiziert: Diesmal ein Zitat des schlimmsten US-amerikanischen Rationierungsideologen, Daniel Callahan:
«Nach einer bestimmten Lebensspanne von gegen 80ig Jahren hat ein alter Mensch kein Anrecht mehr auf eine medizinische Therapie mit knappen Resourcen, sondern seine medizinische Behandlung beschränkt sich auf eine ihm angemessene Betreuung (care).»
«Es muss auch darüber ein Diskurs möglich sein», meint die Leitung wieder, als empörte Stimmen zu dem Zitat laut werden.
Exkurs: Die New York Times vom 30. Oktober 1991 zitiert Jacques Attali, den Präsidenten der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und persönlichen Berater von François Mitterand: «Sobald er das Alter von 60-65 Jahren überschreitet, lebt der Mensch länger als seine Fähigkeit zu produzieren, und dann kostet er die Gesellschaft eine Menge Geld. […] In der Tat, aus gesellschaftlicher Sicht ist es vorzuziehen, dass die menschliche Maschine eher plötzlich stoppt, als einem fortschreitendem Verfall entgegenzusehen […] Euthanasie wird auf jeden Fall eines der wichtigsten Instrumente für die Zukunft der Gesellschaften. In der Logik des Sozialismus […] muss das Problem, wie folgt, dargestellt werden: Die kollektivistische Logik ist Freiheit, und fundamentale Freiheit ist der Suizid; demzufolge ist das Recht auf Selbsttötung entweder direkt oder indirekt ein absoluter Wert in solch einer Gesellschaft.» [Euthanasia & the European Bank. In: Rösler, Pressespiegel vom 10-30-91, S. 2]
Woher kommt diese absolutistische Technik der Gesprächsführung, die nur noch US-amerikanischen Utilitarismus gelten lässt?
Woher kommt die Gesprächstechnik, die alle Kritik damit abbügelt, dass «auch darüber» – spricht Töten! – «ein Diskurs möglich sein» müsse?
Wer nicht über das Töten von Patienten reden wolle, so funktioniert diese Psychotechnik, verweigere den «Diskurs».
Diese Psychotechnik beherrscht die Leitung hervorragend.