«Nicht die Ermöglichung der moralischen Freiheit unter egalitären Gesetzen ist für Honneth der entscheidende normative Bezugspunkt», sondern die «corporated identity»

26. Dezember 2020


 


 

 

 

Die Abschaffung der Rechtsgleichheit durch die 3. Generation der «Frankfurter Schule» als Legitimation der neoliberalen Globalisierung und deren Kriege

 

 

Am 1. Dezember 1998 hält Axel Honneth von 3. Generation der Frankfurter Schule an der Hochschule St. Gallen im Rahmen der vom «Institut für Wirtschftsethik» veranstaltete Vorlesungsreihe «Die Wirtschaft in der Gesellschaft – Perspektiven an der Schwelle zum 3. Jahrtausend» einen Vortrag mit dem Thema «Anerkennung versus Verteilungskonflikte – Zur Zukunft der demokratischen Gesellschaft».

Darin beruft er sich auf Nancy Frazer: Soziale Gerechtigkeit sei die Anerkennung der «individuellen Würde» des einzelnen Menschen. Damit schafft er die jedermann gleichmassen, weil er Mensch ist, zukommende Würde ab. Normative Voraussetzung für Gerechtigkeit sei vielmehr, so Axel Honneth, dass die Subjekte «korporative Subjekte» seien. Das heisse, dass sie von Rechten nur soweit Gebrauch machen, als es der Anspruch auf Korporation zulasse. Als daraufhin eine Teilnehmerin fragt, ob mit dieser «corporated identity» die Rechtsgleichheit des Bürgers überflüssig werde, bejaht dies Honneth.

Das ist das ideologische Kernstück des «Dritten Weges» (Anthony Blaire, Athony Giddens, Joschka Fischer, Gerhard Schröder), der nach dem Fall des Eisernen Vorhangs in der «Sozialistischen Ingternationale» Oberhand gewann. Jetzt gaben die europäischen Sozialdemokraten und Grünen die Parole heraus: der neue Kurs des «Dritten Weges», um soziale Gerechtigkeit zu erreichen, sei: «die Globalisierung gestalten». Das war der rotgrüne Weg in den Kosovokrieg 1999, der nun als Verteidigung des am Horizont aufleuchtenden Weltbürgertums (Habermas) gegen die als «reaktionär» verteufelten Vertreter des Nationalstaats gedeutet wurde.

2006 arbeitet Jürgen Habermas Honneths Absage an die Rechtsgleichheit noch deutlicher heraus: DIE ZEIT, Nr. 30 vom 16. Juli 2009 veröffentlicht den Artikel „Arbeit, Liebe, Anerkennung“[1] von Jürgen Habermas, in welchem es heisst:

«Honneth hat eine gewisse Kontinuität zur ersten Generation der Frankfurter Schule wieder hergestellt. Es gibt sogar eine neue Zeitschrift für Sozialforschung, wenn auch klugerweise nicht ganz unter diesem Namen. Es sind nicht nur die bewundernswerte kommunikative Fähigkeit und das sozial aufgeschlossene Temperament, die diese organisatorischen und theoriepolitischen Leistungen möglich gemacht haben. Der Erfolg verdankt sich auch dem Netz von ebenso weit gespannten wie dichten akademischen Kontakten mit herausragenden Kollegen in England, Frankreich und den USA, aber auch in 2010 02 12 Habermas Die Verneinung der allgemeinen RechtsgleichheitIsrael, in Japan, Korea und anderen Ländern.

Seine wissenschaftliche Reputation hat Honneth mit der Habilitationsschrift Kampf um Anerkennung begründet. Der Untertitel – »zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte« – verrät das Interesse an einer gesellschaftstheoretisch begründeten Gegenwartsdiagnose. Worauf zielt Gesellschaftskritik ab, und wie kann sie begründet werden? Wenn sie sich nicht paternalistisch über die Köpfe derer hinwegsetzen will, die der Diagnose unterzogen werden, muss sie an die Kritik der Beteiligten selber anknüpfen. […]

Honneth bringt diese Verhältnisse mithilfe der Anerkennungstheorie des jungen Hegel auf den Begriff. Hegel hatte in Jena anhand der Beziehungsmuster der persönlichen Liebe, des Rechts und der solidarischen Zusammenarbeit paradigmatische Fälle wechselseitiger Anerkennung analysiert. Diese Beziehungsmuster nutzt Honneth als normative Folie für das Aufspüren versagter Anerkennung. Liebe und Fürsorge sind Beziehungen, die es den Beteiligten ermöglichen, sich im »Sein beim Anderen« selber wiederzufinden. Rechtspersonen achten sich gegenseitig als Träger subjektiver Rechte innerhalb eines Systems von Rechten, das auf gegenseitiger Anerkennung beruht. Und solidarische Beziehungen stellen sich in wohlgeordneten

Kooperationszusammenhängen her, in denen sich jeder Einzelne verwirklichen kann, weil dessen Leistungen von allen übrigen Personen als Beitrag zur Beförderung des gemeinsamen Wohls gewürdigt werden. In jedem dieser Fälle nimmt die Anerkennung als fürsorgende Identifizierung mit dem geliebten Objekt, als wechselseitige Achtung von Rechtspersonen und als gegenseitige Wertschätzung von funktionalen, für das gemeinsame Gute förderlichen Leistungen eine besondere Qualität an. In dieser Solidarität erfüllen sich erst »sittliche« Lebensverhältnisse, die allen Individuen gleichermaßen den Raum für ein nichtverfehltes Leben eröffnen.[…]

Um es auf den kontroversen Punkt zuzuspitzen: Nicht die Ermöglichung der moralischen Freiheit unter egalitären Gesetzen ist für Honneth der entscheidende normative Bezugspunkt, sondern die soziale Ermöglichung der ethischen Freiheit einer gelingenden Selbstbeziehung [Das heisst im Zitat oben: „sich im »Sein beim Anderen« selber wiederzufinden“, MN]. Und diese wird als Ergebnis einer kooperativen Beziehung gedacht, die die Selbstverwirklichung eines jeden von der reziproken Wertschätzung aller anderen abhängig macht. […] Es geht dabei um ein Resetting: Honneth tut den historischen Schritt von Marx zu Hegel zurück, um das Programm »von Hegel zu Marx« neu einzustellen.»

[1]      In: DIE ZEIT, Nr. 30 vom 16.07.2009. URL: http://www.zeit.de/2009/30/Philosoph-Honneth?page=all (12.2.2010)

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