von m.nestor | 24. Oktober 2024 | Anthropologie, gute Bücher, Philosophie / Ethik, Politik, Psychologie / Pädagogik
Hugo Grotius
De Jure Belli ac Pacis libri tres
Drei Bücher vom Recht des Krieges und des Friedens
Paris 1625
Neuer deutscher Text
Tübingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1950
„Zu den großen Niederländern der Zeit gehört auch jener Sohn aus gutem Delfter Hause, Huigh de Groot, der sich bald lateinisch Hugo Grotius nannte, 1583 geboren. … 1609 veröffentlichte er das Werk, dessen Titel fast noch bekannter wurde als der Name seines Autors: Mare Liberum – Von der Freiheit der Meere. Ein Werklein in lateinischer Sprache, gerade mal 36 Seiten, mit dem er den Anspruch der Spanier und Portugiesen auf ein Monopol im Kolonialhandel zurückweist und das Recht des jungen niederländischen Staates auf freie Schifffahrt und freien Handel verteidigt. Das Meer gehöre niemand, jeder könne es befahren und nutzen. Die Schrift, ursprünglich im Auftrag niederländischer Handelsherren entstanden, zeigt schon beim jungen Grotius die große Begabung, juristische Konstruktionen in den Dienst einer politisch wirksamen Rechtsüberzeugung zu stellen. Mare Liberum erschien anonym und wurde heftig diskutiert, der Papst stellte es sofort auf den Index. Grotius aber arbeitete weiter an seinen Ideen und entfaltete sie schließlich 1625 in seinem großen Buch De Iure Belli ac Pacis (Über das Recht des Krieges und des Friedens), das Grundlage der Völkerrechtsordnung werden und bleiben sollte – bis heute“ (Aus: Uwe Wesel: Die neue Weltordnung)
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Iris Glockengiesser
Mensch – Staat – Völkergemeinschaft
Eine rechtsphilosophische Untersuchung zur Schule von Salamanca
Bern 2011
«Das Aufeinandertreffen der Kulturen infolge der Entdeckung Amerikas brachte die mittelalterlichen Denkgebäude des nun alten Kontinents ins Wanken oder gar zum Einsturz. Die Europäer wurden zum Umdenken gezwungen, da die tradierten Antworten auf die neuen Fragen nicht recht passen wollten. Das galt insbesondere für den Umgang mit den nichtchristlichen Ureinwohnern Amerikas, die im Rahmen der Conquista – als nahtlose Fortsetzung der Reconquista, die zur Vertreibung der Mauren in Spanien geführt hat – unterjocht, versklavt und zwangschristianisiert wurden.Dies bildete den politischen und sozialen Hintergrund, vor dem die Schule von Salamanca – darunter Francisco de Vitoria und Francisco Suárez, um nur die wichtigsten zu nennen – zu einem menschenwürdigeren Umgang mit den Indios aufforderte. Glockengiesser widmet sich diesen Theorien, die sowohl damals als auch heute noch revolutionären Esprit zu versprühen vermögen, steht die Schule von Salamanca doch für den Ursprung des modernen Völkerrechts, das mehr meint als lediglich das Recht der Nichtbürger, wie es das antike Rechtsdenken lehrte, sondern ein Recht zwischen gleichberechtigten und souveränen Staaten, unabhängig von Glaube oder Kultur. Daher wird ausgehend vom Menschenbild, welches den Menschen als vernunftfähig, frei und zugleich gemeinschaftsbildend beschreibt, über die höchste Form der menschlichen Gemeinschaft, den Staat, der Bogen bis hin zum Verhältnis zwischen diesen politischen Gemeinschaften gespannt.»
(Aus: Patrick Stellbrink (2012): Rezension zu: Iris Glockengiesser: Mensch – Staat – Völkergemeinschaft. Bern: 2011. In: Portal für Politikwissenschaft. URL: http://pw-portal.de/rezension/34904-mensch–staat–voelkergemeinschaft_41958)
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Hideshi Yamada & Johannes Michael Schnarrer
Zur Naturrechtslehre von Johannes Messner und ihre Rezeption in Japan
Wien 1996
«Wenn man an die Aufgabe, die Natur des Menschen zu erklären und zu ergründen, herangehen will, scheint es mir angebracht, den Menschen vor allem als Familienwesen aufzufassen, was Johannes Messner, ehemaliger Wiener Sozialethiker, in seinen Werken deutlich ausgeführt hat. Nach Messner sind objektive und subjektive Wirkweise des Naturgesetzes im Menschen zuinnerst verbunden. Weil der Mensch in Wirklichkeit viel ursprünglicher und zuallererst Familienwesen ist, als üblich in sich fertiges Wesen gedacht. «In der Familie erfährt er die Formung seiner Haltungen und Verhaltensweisen wie überhaupt seines Geistes bis auf den tiefsten Grund, und in der Familiengemeinschaft lernt er, was ihm als Gesellschaftswesen und als Einzelwesen im Streben nach Erfüllung seines Glückstriebes, also in seinem Wertstreben, wahrhaft zum Wohle ist. Es ist die unmittelbare, ihm in diesem Zusammenleben durch seine Natur aufgenötigte Erfahrung, die für seine Selbstbestimmung der Anlass zu den seiner Natur gemässen Verhaltensweisen wird.» Weil in der Familie inhaltsbezogen erfahren und erlernt, sind die sittlichen sowie rechtlichen Prinzipien, also die Naturrechtsprinzipien, in unterschiedlichen Bereichen dementsprechend anwendbar. Sie sind also nicht inhaltsleer, wie Hans Kelsen und Ernst Topitsch kritisieren.» (Hideshi Yamada)
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Martin Kriele
Befreiung u. politische Aufklärung
Plädoyer für die Würde des Menschen
1980
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Martin Kriele
Die demokratische Weltrevolution
Warum sich die Freiheit durchsetzen wird
München 1988
Die Geschichte der demokratischen Revolution ist die Geschichte des Mündigwerdens des Menschen. Der Rechtszustand, der den Menschen und den Völkern Freiheit zur Selbstgestaltung ihres Lebens gewährleistet und diese Freiheit zugleich so beschränkt, daß die anderen Menschen und Völker die gleiche Freiheit genießen, ist die der Natur des Menschen allein gemäße Gestalt des Zusammenlebens. Das ist der Grund, weshalb der demokratischen Revolution eine natürliche Tendenz auf universale Ausbreitung innewohnt: Sie ist die Weltrevolution schlechthin.
Martin Kriele (1931–2020) war Professor für Allgemeine Staatslehre und Öffentliches Recht, Direktor des Seminars für Staatsphilosophie und Rechtspolitik der Universität Köln und zugleich Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen. Seine Person und sein Werk stehen in der Geschichte des Naturrechts nach dem zweiten Weltkrieg aus einem ganz speziellen Grund einzigartig da.
Gegen Ende der Sechzigerjahre beginnt ein mehr als zwanzigjährige Renaissance des Naturrechts. Dieter Schelauske hat sie in seiner historisch systematischen Studie «Naturrechtsdiskussion in Deutschland. Ein Überblick über zwei Jahrzehnte 1945-1965» (1968) dargestellt. Jürgen Habermas von der zweiten Generation der «Frankfurter Schule» fertigt diese zwanzig Jahre mit der lapidaren Bemerkung ab, sie sei «unter dem Niveau der Philosophie» geblieben. [Jürgen Habermas. Theorie und Praxis, 4. Auflage, Frankfurt/Main 1971, S. 118.] Nota bene: Es war eine öffentliche Diskussion, «die Theologen, Juristen und Philosophen gleichermassen auf den Plan rief und über zwanzig Jahre hin auf das lebhafteste beschäftigte: die Diskussion um die vielen Fragen des Naturrechts, deren literarischer Niederschlag so gross ist, dass sich damit einige stattliche Bücherregale füllen lassen.»[Schelauske, 1968, S. 18.] Ende der Sechzigerjahre verstummt sie allmählich.
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