von m.nestor | 1. Januar 2025 | Ethik in der Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Psychologie / Pädagogik, Texte
Moritz Nestor

Der Patient (rechts) und der tötende Arzt
Januar 1995: Derzeit bietet die niederländische Fernsehgesellschaft IKON den internationalen Fernsehanstalten den Film «Tod auf Verlangen» [Dood op verzoek 1994 von Maarten Nederhorst] an, der die Tötung eines Kranken durch einen Arzt mittels Giftspritze zeigt. Begonnen hatten die Befürworter einer Liberalisierer der Euthanasie in den Niederlanden vor über zwanzig Jahren damit, den «Gnadentod» für schwer leidende Sterbende als menschliche Tat hinzustellen, und sie versicherten, man trete für die «Lebensverkürzung auf freien Wunsch des Patienten» ein. Sie forderten ein «Recht auf den Tod». Man sprach von «selbstbestimmtem Sterben». Später war zu erfahren, dass auch Menschen getötet wurden, von denen man nur angenommen hatte, dass es ihr mutmasslicher Wille gewesen sei, nicht weiterzuleben. In der Folge hörte man von der Tötung Behinderter und dementer Alter, die von ihren Familien als nicht mehr tragbar erklärt worden waren und dann getötet wurden. Es folgte die Tötung von Kindern und von Aidspatienten. Immer mehr öffnete sich die einmal aufgestossene Tür. Es folgte der nächste Schritt, nicht nur bei körperlichem Leiden, sondern auch bei seelischem Leiden körperlich gesunder Patienten zu töten, und unerbittlich forderte die Logik des Tötens, dass heute in den Niederlanden alle Formen «untragbaren Leidens» als Grund akzeptiert werden, um einen Patienten töten zu dürfen. Aus der ursprünglichen Forderung nach dem «Recht auf den Tod» ist heute immer mehr eine Pflicht des Arztes geworden, leidende – was immer das heissen mag – Patienten zu töten. Die niederländische Ärztegesellschaft KNMG hat den Auftrag bekommen, Richtlinien vorzuschlagen, wie man mit Ärzten verfahren soll, die nicht töten wollen. Der Entzug der Approbation steht zur Debatte.
«Euthanasie»-Reality-TV
Nach über zwanzig Jahren massiver Euthanasiepropaganda ist daher heute der Schritt klein, eine Patiententötung auch noch am Fernsehen vorzuführen, um die letzten Hemmungen einzureissen. Der Sender verteidigte sich nach der Erstausstrahlung gegenüber empörten Anrufern mit dem Zeitgeistargument, man habe lediglich Vorurteile abbauen wollen. Es geschmacklos und unsittlich zu finden, dass man die Tötung eines Menschen öffentlich inszeniert wie ein Theaterstück, ist zum Vorurteil geworden! Das österreichische Fernsehen, der Norddeutsche Rundfunk und die amerikanische ABC haben den Film bereits in voller Länge ausgestrahlt. Von der niederländischen Fernsehgesellschaft IKON wird die Videokassette jedem interessierten Zuschauer für wenig Geld verkauft.
Der Film zeigt einen Patienten, der an einer heute nicht heilbaren Krankheit leidet und mit Billigung der Justiz durch einen Arzt getötet wird. Statt ihn zu pflegen und das Leben so erträglich wie möglich zu machen, redete man so lange auf ihn ein und malte ihm aus, was im Laufe seiner Krankheit alles an Schrecklichem auf ihn zukommen werde, bis er jegliche Hoffnung verlor und den «freien» Entschluss fasste, sich lieber umbringen zu lassen als zu leiden. Zwei Ärzte – sie wirkten stellenweise fast roboterhaft – vergewisserten sich, ob der Wunsch wirklich «freiwillig» sei. Zum Geburtstag des Patienten am 4. Mai 1994 wurde ein Fernsehteam eingeladen. Vor surrender Kamera redeten Arzt und Ehefrau des langen und breiten unbarmherzig über die Sinnlosigkeit seiner Lage, bis er weinte. Schliesslich legte sich der Patient zu Bett, die Ehefrau setzte sich zu ihm, der Arzt setzt eine Spritze mit Schlafmittel und dann die finale Giftspritze. Die Ehefrau im Arm, fühlte der Arzt den verebbenden Puls. Alles vor laufender Kamera!
Unter dem reisserischen Titel «Tod auf Wunsch» schickten Journalisten im Oktober 1994 die Bilder dieses Mordes über den Sender: Euthanasie-Reality-TV! Ein Mensch wird vor laufender Kamera getötet. Der dies tut, ist kein Heckenschütze in Sarajevo, sondern ein junger Arzt in einer freundlichen niederländischen Stube – mitten im tiefsten Frieden. Der Arzt gehört schon zu der Generation Ärzte, die bereits jene «neue Moral» verkörpern, wonach der Arzt buchstäblich Herr über Leben und Tod ist bzw. sich zu dieser Position aufspielt. Keine Gewissensregung ist mehr bei ihm darüber zu spüren, dass er einem Menschen das Leben nimmt. Er «hilft» ja, so schreibt die Euthanasie-Ideologie ihm vor zu denken. Manchmal berühre es ihn noch zu töten, schildert er, dann üssten ihn seine Freunde einfach etwas in Ruhe lassen.
Nie wieder! ?
Die Journalisten sendeten aber nicht nur die Bilder der Tötung, sondern verfuhren wie einst vor fünfzig Jahren in dem berüchtigten nationalsozialistischen Euthanasiefilm «Ich klage an!». Sanfte Musik stimmt den Zuschauer ein. Ehe man es wagt, den Arzt beim Töten zu zeigen, wird er erst einmal als Inbegriff der Humanität aufgebaut. Die Bilder zeigen ihn zunächst in seiner Praxis bei der Betreuung einer Schwangeren, eines Neugeborenen. Eine geschickte Kameraführung mit malerischen Szenen suggeriert einen sanften Mann, der sich viele Gedanken macht! Wenn er dann allerdings mit dem Patienten redet, von dem er weiss, dass er ihn Minuten später töten wird, dann verzerren sich seine Gesichtszüge immer wieder, und er wirkt maskenhaft freundlich.
Man weiss nicht, worüber man sich mehr empören soll, ob über den tötenden Arzt oder die Ehefrau, die ihm bereitwillig hilft, oder über die Journalisten, die es wagen, Tötungen zur Unterhaltung auszustrahlen. Wer das Tötungsverbot im Staate aufhebt – was die Niederländer mit ihrem Euthanasiegesetz getan haben –, betritt eine schiefe Ebene, auf der es keinen Halt gibt. Diese geschmacklose Sendung ist im wahrsten Sinne des Wortes das logische Resultat einer «Kultur des Todes», wie die deutsche Katholische Nachrichtenagentur die Legalisierung der Patiententötungen nannte.
Wie hiess es doch 1935 in den «Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues deutsches Strafrecht»:
«Nicht in den Bereich des Strafrechts gehört die Sterbehilfe, denn die Volksgemeinschaft ist nicht so erbarmungslos, dem unheilbar Kranken und dem Sterbenden sein Leben und seine Qual gegen dessen Willen aufzuzwingen.»
In den Niederlanden werden heute mit Billigung des Gesetzes (!) nicht nur Sterbende, sondern mittlerweile auch «Unheilbare», psychisch Kranke und «Leidende» getötet! Zu Recht warnte der Vatikan davor, die niederländische Euthanasiepraxis führe zu einem neuen Holocaust und zum Völkermord.
von m.nestor | 31. Dezember 2024 | Anthropologie, gute Bücher, Philosophie / Ethik, Psychologie / Pädagogik, Texte
Vernunft und Sprache
«Erfindung der Sprache ist ihm so natürlich, als er ein Mensch ist!» (Landmann, 296)
Die Menschen sind «die einzigen Sprachgeschöpfe», «die wir kennen, und sich eben durch Sprache von allen Tieren unterscheiden». (Landmann, 296)
Man soll nicht «Tiere zu Menschen» oder «Menschen zu Tieren» machen. (Landmann, 296)
«Dass der Mensch den Tieren an Stärke und Sicherheit des Instinkts weit nachstehe, ja, dass er das, was wir bei so vielen Tiergattungen angeborne Kunstfähigkeiten und Kunsttriebe nennen, gar nicht habe, ist gesichert […]. Jedes Tier hat seinen Kreis, in den es von der Geburt an gehört, gleich eintritt, in dem es lebenslang bleibt und stirbt. Nun ist es aber sonderbar: Je schärfer die Sinne der Tiere, und je wunderbarer ihre Kunstwerke sind, desto kleiner ist ihr Kreis, desto einartiger ist ihr Kunstwerk. Ich […] finde überall eine wunderbar beobachtete umgekehrte Proportion zwischen der minderen Extension ihrer Bewegungen, Nahrung, Erhaltung, Paarung, Erziehung, Gesellschaft und ihren Trieben nach Künsten. Die Biene in ihrem Korbe baut mit der Weisheit, die Egeria [1] ihren Numa nicht lehren konnte; aber ausser diesen Zellen und ausser ihrem Bestimmungsgeschäft in diesen Zellen ist sie auch nichts. Die Spinne webt mit der Kunst der Minerva [2]; aber all ihre Kunst ist auch in diesem engen Spinnraum
verwebt; das ist ihre Welt, wie wundersam ist dieses Insekt und wie eng der Kreis seine Wirkung!
Gegenteils: Je vielfacher die Verrichtungen und Bestimmungen der Tiere; je zerstreuter ihre Aufmerksamkeit auf mehrere Gegenstände; je unsteter ihre Lebensart, kurz, je grösser und vielfältiger ihre Sphäre ist, desto mehr sehen wir ihre Sinnlichkeit sich verteilen und schwächen.
Der Mensch hat keine so einförmige und enge Sphäre, in der nur eine Arbeit auf ihn wartet: eine Welt von Geschäften und Bestimmungen liegt um ihn.
Seine Sinne und Organisationen [3] sind nicht auf eins geschärft; er hat Sinne für alles und natürlich also für jedes einzelne schwächere und stumpfere Sinne.
Seine Seelenkräfte sind über die Welt verbreitet; also keineRichtung seiner Vorstellung auf ein Eins; mithin kein Kunsttrieb, keine Kunstfertigkeit – und, das Eine gehört hier näher her, keine Tiersprache [4] …
Mit dem Menschen ändert sich die Szene ganz. Was soll für seinen Wirkungskreis, auch selbst im dürftigsten Zustande, die Sprache des redendsten, am vielfachen tönenden Tieres? […] Bei jedem Tier ist […] seine Sprache eine Äusserung so starker sinnlicher Vorstellungen, dass diese zu Trieben werden; mithin ist Sprache so wie Sinne und Vorstellungen und Triebe ihm angeboren und dem Tier unmittelbar natürlich. […] wie spricht der Mensch von Natur? Gar nicht! so wie er wenig oder nichts durch völligen Instinkt als Tier tut.»(Landmann, 297f.)
Das menschliche Neugeborene ist mit Ausnahme des Schreiens «stumm; es äussert weder Vorstellungen noch Triebe durch Töne, wie doch jedes Tier in seiner Art tut. […] «Stumm geboren, aber – Doch ich tue keinen Sprung. Ich gebe dem Menschen nicht gleich plötzlich neue Kräfte, „keine sprachschaffende Fähigkeit“ […] Lücken und Mängel können doch nicht der Charakter seiner Gattung sein, oder die Natur war gegen ihn die härteste Stiefmutter, da sie gegen jedes Insekt die liebreichste Mutter war.» (Landmann, 298)
Was ist der Charakter der Menschennatur? Er ist «Ursache jener Mängel; und […] Keim zum Ersatze» (298f.) In diesem Ersatz für den Mangel an Instinktsicherheit liegt «die wahre Richtung der Menschheit», dass der Mensch «über den Tieren nicht an Stufen des Mehr oder Weniger stehe, sondern an Art. […] „Sprache (ist) dem Menschen so wesentlich, als – er Mensch ist.“ Man sieht, ich entwickle aus keinen willkürlichen oder gesellschaftlichen Kräften». (Landmann, 299)
Wenn der Mensch nicht instinktsicher ist, so bekommen seine «Sinne […] eben dadurch „Vorzug der Freiheit„.» Die menschlichen Sinne «nicht für einen Punkt», sondern «sie (sind) allgemeinere Sinne der Welt. Weil der Mensch Vorstellungskräfte hat, die nicht auf den Bau einer Honigzelle und eines Spinnengewebes bezirkt sind und als auch den Kunstfertigkeiten der Tiere in diesem Kreise nachstehen, so bekommen sie eben damit „weitere Aussicht„. […] er hat freien Raum, sich an vielem zu üben, mithin sich immer zu verbessern. Jeder Gedanke ist nicht ein unmittelbares Werk der Natur, aber eben, damit kann’s sein eigen Werk werden. Wenn also hiermit der Instinkt wegfallen muss, […]: so bekommt eben hiermit der Mensch „mehrere Helle„. […] so wird er freistehend, […], kann sich in sich bespiegeln. Nicht mehr eine unfehlbare Maschine in den Händen der Natur, wird er sich selbst Zweck und Ziel der Bearbeitung. Man nenne diese ganze Disposition seiner Kräfte, wie man wolle; Verstand, Vernunft, Besinnung usw. – wenn man die Namen nicht für abgesonderte Kräfte oder für blosse Stufenerhöhung der Tierkräfte annimmt, so gilt’s mir gleich. Es ist die „ganze Einrichtung aller menschlichen Kräfte; die ganze Haushaltung seiner sinnlichen und erkennenden, seiner erkennenden und wollenden Natur“; oder vielmehr: „Es ist die einzige positive Kraft des Denkens, die, mit einer gewissen Organisation des Körpers verbunden, bei den Menschen so Vernunft heisst, hier sie bei den Tieren Kunstfähigkeit wird; die ihm Freiheit heisst, und beiden Tieren Instinkt wird. Der Unterschied ist nicht in Stufen oder Zugabe von Kräften, sondern in einer ganz verschiedenartigen Richtung und Aufwickelung aller Kräfte.» (Landmann, 299f.)
«in mir ist ein doppelte Ich, mir selbst bewusst, kann und muss ich mir Objekt werden. Dieser Vorzug erhebt uns über die Tiere; er ist der Charakter unserer Art». [5](Landmann, 299)
Der Mensch ist das Wesen, das «abgetrennt und frei nicht bloss erkennet, will und wirkt, sondern auch weiss, dass es erkenne, wolle und wirke. Dies Geschöpf ist der Mensch; und diese ganze Disposition seiner Natur wollen wir, um den Verwirrungen mit eignen Vernunftkräften usw. zu entkommen, „Besonnenheit“ nennen … Ist nämlich die Vernunft keine abgeteilte, einzeln wirkende Kraft,[6[ sondern eine seiner Gattung eigne Richtung aller Kräfte, so muss der Mensch sie im ersten Zustande haben, da er Mensch ist. Im ersten Gedanken des Kindes muss sich diese Besonnenheit zeigen, wie bei dem Insekt, dass es Insekt war …» (Landmann, 301)
Michael Landmann: «In genialer Vorwegnahme ist hier u. a. schon gesehen, dass beim Menschen nicht einfach, wie die Philosophie sonst so gern denkt, zum Tier nicht etwas hinzutritt, sondern dass er von Grund auf auf ein völlig anderes Organisationsprinzip gestellt ist, dass seine vermeintlichen Mängel, die sich aus dem Tiervergleich ergeben, keine solchen mehr sind, sobald man ihn aus seiner eigenen Mitte begreift, und dass er im Unterscheid zur tierischen „Umwelt“ – wie wir heute sagen würden – als einziger eine offene Welt hat (die er sich dann durch Sprache gliedert).» (Landmann, 303) In Bezug auf das oben Stehende sagte Arnold Gehlen: «Die philosophische Anthropologie hat seit Herder keinen Schritt vorwärts getan.“ (Landmann, 303)
Anmerkungen

Claude Lorain: Egeria beweint Numa
[1] Egeria soll die Geliebte des sagenumwobenen zweiten Königs von Rom, Numa Pompilius, gewesen sein. Der Legende nach beriet sie ihn bei wichtigen Entscheidungen und wies ihm so den Weg zu weiser Herrschaft.

Minerva als Schutzpatronin der Universität von Rio de Janeiro
[2] Minerva war die römische Göttin der Weisheit, der taktischen Kriegsführung, der Kunst und des Schiffbaus sowie Hüterin des Wissens.
[3] Gemeint ist der Organismus.

Adolf Portmann
[4] Herder nimmt hier Adolf Portmanns wissenschaftlichen Befund vorweg: Menschliche Wort- und Gebärdensprache sind nach Portmann etwas völlig anderes als alle tierischen Laute. Den tierischen Lauten entspricht beim Menschen der Schrei. Vom tierischen Laut gibt es keine evolutionäre Entwicklung zur menschlichen Sprache. Sie baut auf Zeichen auf. In der menschlichen Sprache ist das Wort ein Träger einer Bedeutung, die der Mensch frei erfinden kann. Der tierische Laut ist Ausdruck der inneren Befindlichkeit des Tieres.
[5] Landmann: Schon Plotin hat vom «reflexiven» Charakter unseres Bewusstseins gesprochen. Bei Herder werde es aber zu einem anthropologischen «tätig-gestaltenden Vorgang erweitert.» (Landmann, 300)
[6] Das war der Gegensatz zu seinem Lehrer Kant, der die «reine Vernunft» als solche «abgetrennte Kraft» verstand, die der Mensch mit den Engeln gemeinsam habe.
Der Mensch, Produkt von Kosmos und Erde und Schicksalsgenosse aller lebenden Wesen, den Gesetzen der Erde unterworfen
Der Mensch hat mit den Pflanzen vieles gemeinsam. Die Tiere sind «der Menschen ältere Brüder». Mit ihnen teilen wir «die Haus- und Muttersorge», mit vielen auch das Leben und Gemeinschaften. Der Mensch ist weder Stein noch «abgesonderte Monade». Der Mensch ist Teil der Reihe aller Organismen.(Landmann, 303)
Im aufsteigenden Stufenreich der Lebewesen nimmt der Mensch den Gipfel ein: «Bei ihm stand die Reihe still; wir kennen keine Geschöpf über ihm». (Landmann, 303)
Dieser mit allen Tieren verwandte Mensch aber hat gute und böse Eigenschaften entwickelt, die kein Tier hat:
«Kein Tier frisst seinesgleichen aus Leckerei. Kein Tier mordet sein Geschlecht auf den Befehl eine Dritten mit kaltem Blut. Kein Tier hat Sprache, wie der Mensch sie hat, noch weniger Schrift, Tradition, Religion, willkürliche Gesetze und Rechte. Kein Tier endlich hat auch nur die Bildung, die Kleidung, die Wohnung, die Künste, die unbestimmte Lebensart, die ungebundenen Triebe, die flatterhaften Meinungen, womit sich beinahe jedes Individuum der Menschen auszeichnet.» (Landmann, 303)
Kein Mensch ist – er wird nur durch andere Menschen ein Mensch – oder nicht
«Was ich bin, bin ich geworden; wie ein Baum bin ich gewachsen; der Keim war da; aber Luft, Erde und alle Elemente, die ich nicht um mich setzte, mussten beitragen, den Keim, die Frucht, den Baum zu bilden.» (Landmann, 305)
«… indem wir eigentlich Menschen noch nicht sind, sondern täglich werden. Was ist’s für ein armes Geschöpf, das nichts aus sich selbst hat, das alles durch Vorbild, Lehre, Übung bekommt und wie ein Wachs darnach Gestalten annimmt.» (Landmann, 306)
«In welche Hände der fällt, darnach wird er gestaltet, und ich glaube nicht, dass irgendeine Form der menschlichen Sitte möglich sei, in der nicht ein Volk oder ein Individuum desselben existiert … Torheiten mussten sich vererben, wie die sparsamen Schätze der Weisheit.» (Landmann, 307)
«So gern der Mensch alles aus sich selbst hervorzubringen wähnt, so sehr hängt er doch in der Entwicklung seiner Fähigkeiten von andern ab … Sowenig ein Mensch seiner natürlichen Geburt nach aus sich entspringt, so wenig ist er im Gebrauch seiner geistigen Kräfte ein Selbstgeborener … Schon das Auge muss sehen, das Ohr hören lernen.» (Landmann, 306)
«Mit Wissenschaften und Künsten zieht sich also eine neue Tradition durchs Menschengeschlecht … wie dieser Zucker- und Mohrentrank durch manche bearbeitende Hand ging, ehe er zu mir gelangte und ich kein anderes Verdienst habe, als ihn zu trinken: so ist unsere Vernunft und Lebensweise, unsre Gelehrsamkeit und Kunsterziehung, unsre Kriegs- und Staatsweisheit ein Zusammenfluss fremder Erfindungen und Gedanken, die ohne unser Verdienst aus aller Welt zu uns kamen und in denen wir uns von Jugend auf baden oder ersäufen.» (Landmann, 306)
Kultur – die «zweite Natur» des Menschen
«Wollen wir diese zweite Genesis des Menschen … Kultur … oder … Aufklärung nennen … Die Kette der Kultur und Aufklärung reicht aber sodann bis ans Ende der Erde. … Der Unterschied zwischen aufgeklärten und unaufgeklärten, zwischen kultivierten und unkultivierten Völkern ist also nicht spezifisch; sondern nur gradweise … Bleibt der Mensch unter Menschen, so kann er dieser bildenden oder missbildenden Kultur nicht entweichen; Tradition tritt zu ihm und formt seinen Kopf und bildet seine Glieder. Wie jene ist, und wie diese sich bilden lassen; so wird der Mensch, so ist er gestaltet.» (Landmann, 306)
«Empfinge der Mensch alles aus sich und entwickelte es abgetrennt von äusseren Gegenständen: so wäre zwar eine Geschichte des Menschen, aber nicht der Menschen, nicht ihres ganzen Geschlechts möglich. Da nun aber unser spezifischer Charakter eben darin liegt, dass wir, beinahe ohne Instinkt geboren, nur durch eine lebenslange Übung zur Menschheit gebildet werden, und sowohl die Perfektibilität als auch die Korruptibilität unsres Geschlechts hierauf beruht, so wird eben damit auch die Geschichte der Menschheit notwendig ein Ganzes, das heisst eine Kette der Geselligkeit und bildenden Tradition vom ersten bis zum letzten Gliede. – Es gibt also eine Erziehung des Menschengeschlechts; eben weil jeder Mensch nur durch Erziehung ein Mensch wird und das ganze Geschlecht nicht anders als in dieser Kette von Individuen lebt.» (Landmann, 307)
«Der Mensch muss am längsten lernen, weil er am meisten zu lernen hat, da bei ihm alles auf eigen erlangte Fertigkeit, Vernunft und Kunst ankommt.» (Landmann, 307)
«Der Mensch ist also zur Gesellschaft geboren …»
«Nun war der Vater der Erzieher seines Sohnes, wie die Mutter seine Säugerin gewesen war; und so ward ein neues Glied der Humanität geknüpft. Hier lag nämlich der Grund zu einer notwendigen menschlichen Gesellschaft, ohne die kein Mensch aufwachsen, keine Mehrheit von Menschen sein könnte. Der Mensch ist also zur Gesellschaft geboren; das sagt ihm das Mitgefühl seiner Eltern, das sagen ihm die Jahre seiner langen Kindheit.» (Landmann, 307)
Die Sprache ist die «die grosse Gesellerin der Menschen»
«Nur die Sprache hat den Menschen menschlich gemacht. … keine Zauberrute hat Wüsten in Gärten verwandelt; die Sprache hat es getan, sie, die grosse Gesellerin der Menschen. Durch sie vereinigten sie sich bewillkommend einander und schlossen den Bund der Liebe. Gesetze stiftete sie und verband Geschlechter; nur durch sie ward eine Geschichte der Menschheit in herabgeerbten Formen des Herzens und der Seele möglich. … Was je der Geist der Menschen aussann, was die Weisen der Vorzeit dachten, kommt, wenn es mir die Vorsehung gegönnt hat, allein durch Sprache zu mir. Durch sie ist meine denkende Seele an die Seele des ersten und vielleicht des letzten denkenden Menschen geknüpft.» (Landmann, 308)
«Alle, die eine gelernte Sprache gebrauchen, gehen wie in einem Traum der Vernunft einher; sie denken in der Vernunft anderer und sind nur nachahmend weise: denn ist der, der die Kunst fremder Künstler gebraucht, darum selbst Künstler? Aber der, in dessen Seele sich eigne Gedanken erzeugen und einen Körper sich selbst bilden, er, der nicht mit dem Auge allein, sondern mit dem Geiste sieht und nicht mit der Zunge, sondern mit der Seele bezeichnet, er, dem es gelingt, die Natur in ihrer Schöpfungsstätte zu belauschen, neue Merkmale ihrer Wirkungen auszuspähen und sie durch künstliche Werkzeuge zu einem menschlichen Zweck anzuwenden: er ist der eigentliche Mensch …» (Landmann, 308)
Der Mensch ist «zur Freiheit organisiert» – Freiheit ist die «Achse» des Menschlichen –
«Der Mensch ist der erste Freigelassene der Schöpfung; er steht aufrecht. Die Waage des Guten und Bösen, des Falschen und Wahren hängt in ihm: er kann forschen, er soll wählen. Wie die Natur ihm zwei freie Hände zu Werkzeugen gab und ein überblickendes Auge, seinen Gang zu leiten, so hat er auch in sich die Macht, nicht nur die Gewichte zu stellen, sondern auch, wenn ich so sagen darf, selbst Gewicht zu sein auf der Waage. Er kann dem trüglichsten Irrtum Schein geben und ein freiwillig Betrogener werden, er kann die Ketten, die ihn, seiner Natur entgegen, fesseln, mit der Zeit lieben lernen und sie mit mancherlei Blumen bekränzen.
Indessen ist er auch seiner Freiheit nach, und selbst im ärgsten Missbrauch derselben, ein König. Er darf doch wählen, wenn er auch das Schlechteste wählte; Er kann über sich gebieten, wenn er sich auch zum niedrigsten aus eigner Wahl bestimmte … So ist der Mensch im Irrtum und in der Wahrheit, im Fallen und Wiederaufstehen Mensch, zwar ein schwaches Kind, aber doch ein Freigeborener; wenn noch nicht vernünftig, so doch einer besseren Vernunft fähig; wenn noch nicht zur Humanität gebildet, so doch zu ihr bildbar. Der Menschenfresser in Neuseeland und Fénelon, der verworfene Pescheräh und Newton sind Geschöpfe der selben Gattung.» (Landmann, 309)
Was der Mensch erreichen soll, findet er in sich selbst – er ist nicht böse, sodass man Menschlichkeit von aussen an ihn herantragen muss – er muss den Keim der Menschlichkeit in sich richtig erkennen und zur Reife bringen
«Der Mensch hat kein edleres Wort für seine Bestimmung als er selbst ist.» (Landmann, 309)
«Jeder trägt in sich geschrieben seine Bestimmung» (Landmann, 309)
«Mensch zu werden, dazu bringt jeder Anlagen genug mit sich.» (Landmann, 310)
«Nein, gütige Gottheit, dem mörderischen Ungefähr überliessest du dein Geschöpf nicht. Den Tieren gabst du Instinkt, dem Menschen grubest du dein Bild, Religion und Humanität in die Seele: der Umriss der Bildsäule liegt im dunklen, tiefen Marmor da; nur er kann sich nicht selbst aushauen, ausbilden. Tradition, Lehre, Vernunft und Erfahrung sollten dieses tun, und du liessest es ihm an Mitteln dazu nicht fehlen. Die Regeln der Gerechtigkeit, die Grundsätze des Rechts, der Gesellschaft, die Zärtlichkeit gegen Kinder, die Pietät gegen Wohltäter und Freunde, selbst die Empfindung des mächtigsten, wohltätigsten Wesens sind Züge dieses Bildes, die hie und da bald unterdrückt, bald ausgebildete sind, allenthalben aber nich die Uranlage des Menschen selbst zeigen, der sich, sobald er sie wahrnimmt, auch nicht entsagen darf.» (Landmann, 310)
Den Einheits-Menschen und die Einheits-Kultur gibt es nicht – sie nähme dem Menschen «Odem und Seele»
Humanität ist letztlich ein «unendlicher Zweck», der sich nur anstreben und verwirklichen lässt. Seine Vollkommenheit als Mensch hat der Mensch nicht wie die Tiere, sondern er ist frei und darf sie «durch eigne Bemühung» suchen und anstreben. (Landmann, 310)
Jeder konkrete Mensch, jede konkrete Gemeinschaft, jedes konkrete Volk, jede konkrete Kultur – alle sind einmalig und unwiederholbar. Die Idee, das Bild, den Keim, die weltoffene und bildbare Anlage zur Humanität, die alle Menschen gleichermassen als natürliche Anlage ihrer Menschennatur haben, ist eine unendlich vielfältige Möglichkeit, die der Mensch immer nur «individuell» in Wirklichkeit umsetzen, das heisst leben kann. «Nimm dem Menschen Ort, Zeit und individuelle Bestandteil, und du hast ihm Odem und Seele genommen.» (Landmann, 311) Keine zwei Individuen, Völker, Nationen, Kulturen, geschichtliche Epochen, Traditionen, Sitten, Gebräuche, sind gleich. Jede Kultur bringt ihr individuelle Musikform, Kunst und Dichtung hervor. Volkslieder sind die je individuellen «Stimmen der Völker». Andere Zeiten und Kulturen könne sie nicht «wiederholen». «Die Menschheit ist ein so reicher Entwurf von Anlagen und Kräften, dass, weil alles in der Natur auf der bestimmtesten Individualität beruht, auch ihre grossen und vielen Anlagen nicht anders als unter Millionen verteilt auf unsrem Planeten erscheinen konnten.» (Landmann, 311)
«Der tiefste Grund unseres Daseins ist individuell, sowohl in Empfindungen und Gedanken» (Landmann, 312)
Jedes Volk soll seine individuelle Sprache, Neigung und Charakter ausbilden und leben dürfen. Herder will keine Einheitskultur, keinen «melting pot», keinen Kollektivismus, keine höhere oder niedere Kultur, und begrüsst es, dass es noch keinem Machthaber gelang, «die Bewohner des Weltalls in ein Gehege zusammenzujagen». (Landmann, 312)
Quelle
Michael Landmann. De Homine. Der Mensch im Spiegel seines Gedankens. Unter Mitarbeit von Gudrun Diem, Peter Lutz Lehmann, Peter Christian Lutz, Elfriede Tielsch u. a. Orbis-Band I/9. Freiburg/München 1962
von m.nestor | 31. Dezember 2024 | Anthropologie, gute Bücher, Philosophie / Ethik, Psychologie / Pädagogik, Texte
Moritz Nestor

Herder-Denkmal in Weimar vor der Herderkirche
Am 14. Mai 2017 schrieb die Integrationsbeauftragte der deutschen Bundesregierung: «Eine spezifisch deutsche Kultur ist, jenseits der Sprache, schlicht nicht identifizierbar.»1 Die Integrationsbeauftragte bewies damit eine übliche Ignoranz. Ihre Provokation traf ins Herz. Man sage solche Worte einmal jenen Katalanen, die sich noch daran erinnern können, «wie nach dem Tod des Diktators alle Ortstafeln in Katalonien von Hand – mit Pinsel und Farbe – vom Spanischen (Kastilischen) ins Katalanische korrigiert wurden. In den Herzen der Menschen waren die katalanische Sprache und Kultur – ihre Freiheit – lebendig geblieben.»2 Der Satz der Integrationsbeauftragten hat verständlicherweise Betroffenheit und Wut ausgelöst.3
Was also ist eine «spezifisch deutsche Kultur»?
Die Doktorarbeit «Johann Gottfried Herder. Kulturtheorie und Humanitätsidee der Ideen, Humanitätsbriefe und Adrastea»4 von Anne Löchte wurde 2005 publiziert. Sie hilft, vieles zu dieser Frage aufzuklären. Es gehört zum Beispiel zum Verdienst von Johann Gottfried Herder, in seiner «Abhandlung über den Ursprung der Sprache» von 1772 herausgearbeitet zu haben, dass nichts so spezifisch eine Kultur kennzeichnet wie ihre Sprache.

Wieland

Schiller

Goethe
Johann Gottfried Herder gehört zusammen mit Friedrich Schiller, Johann Wolfgang Goethe und Christoph Martin Wieland zum «Weimarer Viergestirn». Es handelt sich um die bedeutendsten Dichter und Schriftsteller der «Weimarer Klassik». Nur soviel zur Frage, was zur «spezifisch deutschen Kultur» gehört. Es gehört aber heute leider auch zur gleichen «spezifisch deutschen Kultur», dass Epochen ihrer Geschichte, wie zum Beispiel die Weimarer Klassik, heute kaum noch bewusst in der Seele des deutschen Volkes lebendig sind.
Herder war ein scharfer Gegner von Kolonialismus, kulturellem Hochmut und Rassismus.5 Er verabscheute den zerstörerischen und kriegerischen Nationalismus. Er verachtete die Arroganz des Adels, kritisierte den Staat Friedrichs des Grossen und bewunderte die direkte athenische Demokratie der Antike. Er war als gläubiger Christ scharfer Gegner des Machthungers der damaligen römischen Kirche. Er hielt die Selbstbestimmung für das natürliche Recht einer jeden Kultur, pries Völkerverständigung, friedlichen Kulturaustausch und das Lernen der Völker voneinander. Nichts war ihm fremder als das, was wir heute «nation building», «humanitäre Intervention» oder Kulturimperialismus nennen würden. Er war scharfer Gegner von Eroberung und Imperialismus.
«Legt ihr’s nicht aus, so legt was unter.»
Das grosse Verdienst von Anne Löchte besteht darin, in ihrem Buch Herder von einer grossen Menge an Angedichtetem und Ignorantentum befreit zu haben. Man sagte ihm nach, es führe von ihm ein direkter Weg zu völkischer «Teutomanie». Er habe die erste «geschlossene Theorie des modernen Nationalismus vorgelegt». Er sei ein «historischer Relativist», er liefere eine «Legitimierung des Kolonialismus», weise «rassistische Tendenzen» auf und sehe den «weissen Mann» als «Ur-Menschen» usw. Den Gipfel der Ignoranz bildet Nathan Gardels vernichtendes Urteil: «Of course, Herder’s Volksgeist became the Third Reich.»6 Was einem der grössten deutschen Humanisten in mehr als hundert Jahren angehängt worden ist, erinnert an Goethes beissende Verse aus den Zahmen Xenien: «Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr’s nicht aus, so legt was unter.»
Herder, Wegbereiter der modernen (Kultur-)Anthropologie

Alexander und Wilhelm von Humboldt
Wie kompliziert die Dinge in Wirklichkeit sind, wird zum Beispiel aus einer Bemerkung Anne Löchtes klar, in der sie kurz erwähnt, dass der moderne Kulturbegriff der von Frans Boas begründeten Kulturanthropologie auf Herder und auf Wilhelm von Humboldt und auf dessen geographische, geschichtliche und psychologische Forschungen zurückgeht. Geht nun der neugierige Leser diesem Hinweis nach, entdeckt er Erstaunliches:
Es waren gerade Herder und Humboldt, die Frans Boas tief geprägt hatten, als der junge Deutsche mit 29 Jahren wegen einer Liebe in die USA auswanderte. Geboren 1858 in Minden/Westfalen, wuchs Frans Boas auf als Sohn liberaler, weltoffener jüdischer Eltern, Sympathisanten der Freiheitsideen der 1848er Revolution und Anhänger der Aufklärung und der Weimarer Klassik. Er besuchte das Mindener Gymnasium mit seinem klassischen humanistischen Fächerkanon, las seinen Homer und interessierte sich früh für fremde Kulturen. An den Universitäten Heidelberg, Bonn und Kiel studierte er Mathematik, Physik und Geographie und legte 1881 mit 23 Jahren sein erstes Doktorexamen ab. Er wurde Assistent am Berliner Völkerkundemuseum, wo ihn Rudolf Virchow, der Begründer der naturwissenschaftlichen Medizin, förderte. 1885 legte er mit 27 Jahren in Berlin sein zweites Doktorexamen in Geographie ab.

Frans Boas
Dieser im Geiste der Aufklärung, des Humanismus, der Weimarer Klassik und des Liberalismus erzogene und gebildete Deutsche Frans Boas begründet mit dem geistigen Rüstzeug der europäischen Kultur, in dessen Zentrum die «spezifisch deutsche Kultur» stand, in den USA die moderne Kulturanthropologie. Heute wird sie bedenkenlos «amerikanisch» genannt …
Am 30. Juli 1931 spricht der 73jährige Emeritus Frans Boas auf einer Feier ihm zu Ehren an der Universität zu Kiel, wo er 50 Jahre zuvor promoviert hat:
«Das Verhalten eines Volkes wird nicht wesentlich durch seine biologische Abstammung bestimmt, sondern durch seine kulturelle Tradition. Die Erkenntnis dieser Grundsätze wird der Welt und besonders Deutschland viele Schwierigkeiten ersparen.»7
Am Vorabend des nationalsozialistischen Rassenwahns warnt mit diesen Worten der aus der Herderschen Tradition stammende Boas vor dem rassistischen Sozialdarwinismus, der Eugenik und vor deren politischem Arm, dem Nationalsozialismus, der die Errungenschaften der Aufklärung durch pseudowissenschaftliches Gefasel ersetzte. Auch in den USA warnte Boas vor dem Missbrauch der Anthropologie durch Geheimdienste und vor dem verheerenden Biologismus, der behauptet, kulturelle Unterschiede seien biologisch verursacht und würden die Überlegenheit oder Minderwertigkeit von Rassen «beweisen».

Adler

Portmann

Scheler
Eins sei der Vollständigkeit halber nur noch kurz erwähnt, Anne Löchte selbst geht nicht darauf ein: Herders Kulturbegriff stimmt in seinen wesentlichen Grundzügen auch überein mit Alfred Adlers Individualpsychologie, mit den philosophischen Anthropologen des 20. Jahrhunderts wie Gehlen und Scheler und vor allem auch mit Adolf Portmanns «basaler Anthropologie».
Die ernsthafte Beschäftigung mit Herder hat in der letzten Zeit zugenommen
Angesichts dieser Lage kann man nur dankbar sein, dass Anne Löchte eine sachliche Auseinandersetzung mit Herders Kulturauffassung vorgelegt hat. Zweitgutachter war Hansjakob Werlen, Mitglied der Internationalen Herder-Gesellschaft. Die Arbeit wurde von der Friedrich-Naumann-Stiftung mit Geldern des deutschen Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert. Die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften in Ingelheim am Rhein unterstützte den Druck. Eine «übergreifende Untersuchung», schreibt Löchte, sei nicht zuletzt deswegen geboten gewesen, «weil es in der Rezeptionsgeschichte zahllose falsche Darstellungen gibt, deren Spektrum von vergleichsweise harmlosen Fehlinterpretationen bis zu abstrusen Schuldzuweisungen reicht.»8 Die ernsthafte Beschäftigung mit Herders Werk habe in den letzten Jahrzehnten zugenommen, berichtet sie. Das war auch dringend nötig, wie der Rundbrief der Internationalen Herder Gesellschaft vom April 2004 deutlich macht, worin von der «völlig windigen Herder-Kenntnis der Gegenwart» gesprochen wird.9
Anne Löchte schreibt sachlich, differenziert. Sie wägt bedächtig und genau ab und wird Herder historisch gerecht. Sie untersucht seine Vorstellungen von Kultur und Humanität von den Ideen über die Humanitätsbriefe bis zum Spätwerk Adrastea. Sie will einen Forschungsbeitrag leisten und nicht die Aktualität von Herders Ideen aufzeigen. Dies bleibt dem Leser überlassen. Dieser hält mit Anne Löchtes Studie ein Werk in Händen, mit dem er über die wirklichen Absichten und die zutiefst humanen Ideen eines der grössten Denker der (eigenen) deutschen Kultur nachdenken und dessen Bedeutung für unsere Zeit selbständig abschätzen kann. Das Buch ist, obwohl nicht so beabsichtigt, durch seine Sachlichkeit ein sehr aktuelles Buch zur Frage nach der «spezifisch deutschen Kultur», aber auch zur gründlichen Klärung der Frage, was denn eine Kultur überhaupt ist und warum das Leben in Kulturen die natürliche Lebensform des Menschen ist.
«Schon die alten Griechen wussten …»
In den sechziger Jahren begannen unsere Schulaufsätze noch gerne mit Sätzen wie «Schon die alten Griechen wussten …» Was die «völlig windigen Herder-Kenntnisse der Gegenwart» betrifft, könnte man sich daran erinnern, dass schon die alten Griechen wussten, dass die Klugheit die Grundlage der historischen Gerechtigkeit ist. Klugheit sei, meinten sie, wenn man einen Menschen so wahrnehmen kann, wie er ist, nicht wie es einem beliebt. Zu den gefährlichsten Dingen gehört die langsame Verzerrung des historischen Gedächtnisses einer Kultur für ihre eigenen humanen Leistungen, also für die positive Seite ihrer Identität. Hier liegt die Aufgabe: Was die «spezifische deutsche Kultur», ja was Kultur in Wirklichkeit ist, aus seiner Vergessenheit wieder zu befreien. Das historische Gedächtnis der europäischen Völker für ihre eigenen kulturellen Leistungen muss wieder wirklichkeitsgetreu werden. Herders Rehabilitation durch Anne Löchte war ein wichtiger Schritt dazu.
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Nachtrag: Anne Löchtes Bemerkung, dass der Kulturbegriff der modernen Kulturanthropologie massgeblich auch auf Johann Gottfried Herder zurückgeht, findet sich hervorragend herausgearbeitet in: Christian Grawe. Herders Kulturanthropologie. Die Philosophie der Geschichte der Menschheit im Lichte der modernen Kulturanthropologie, Bonn 1967
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Anmerkungen
1 Jaeger, Mona. «Deutsche Leitkultur nicht identifizierbar». In: «Frankfurter Allgemeine Zeitung» vom 31.8.2017. <link https: www.faz.net aktuell politik bundestagswahl deutsche-kultur-was-aydan-oezoguz-mit-ihrer-aussage-meinte-15175917.html external-link seite:>www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/deutsche-kultur-was-aydan-oezoguz-mit-ihrer-aussage-meinte-15175917.html (eingesehen am 15.9.2017)
2 Roca, René. Die Katalanen haben das Recht, frei ihre Zukunft zu bestimmen. In: International. Zeitschrift für internationale Poltik. IV/2017, S. 22f.
3 ebd.
4 Löchte, Anne. Johann Gottfried Herder. Kulturtheorie und Humanitätsidee der Ideen, Humanitätsbriefe und Adrastea. Würzburg 2005
5 Herder, Johann Gottfried. Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit. Verlag Deutscher Klassiker 1989, II 7,1, S. 255f.
6 Knoll. Nationalismus, S. 240. Zitiert nach Löchte, S. 77
7 Pöhl, Friedrich/Tilg, Bernhard (Hg.). Frans Boas – Kultur, Sprache, Rasse, Wege einer antirassistischen Anthropologie. Wien 22011, S. 21
8 Löchte, S. 9
9 Sauder, Gerhard. In: Löchte, S. 9
von m.nestor | 22. Dezember 2024 | Ethik in der Medizin, Philosophie / Ethik, Politik, Psychologie / Pädagogik, Texte
Dezember 1998: In den Niederlanden plant man, Ärzte zu bestrafen und ihnen die Zulassung zu entziehen, wenn sie sich weigern, Patienten zu töten («Euthanasie»). Es gibt dort mittlerweile herumreisende Ärzte, die für Kollegen, die sich scheuen Patienten zu töten, «auf Wunsch» einspringen. Patienten dürfen in den Niederlanden mittlerweile «euthanasiert» werden, wenn sie noch nicht in der Sterbephase sind oder wenn kein körperliches Leiden vorliegt. Alles geschieht gesetzlich «geregelt», «kontrolliert» und «zivilisiert». Man nennt das Töten von Patienten «lebensbeendende Massnahme». Jährlich sind über Zehntausend niederländische «Euthanasie»tote zu beklagen.
Ein Vorbild an diesen Zuständen nehmen sich in der Schweiz 29 Parlamentarier (19 Sozialdemokraten, 3 Grüne und 4 Frei Demokraten, unter anderem Jean Ziegler, Andreas Gross) und forderten am 28. September 1994 in einer Motion Straflosigkeit für «aktive Euthanasie», das ist die nach Artikel 114 StGB strafbare «Tötung auf Verlangen». Die Tötung eines Patienten wird in dieser Motion zynisch als «Unterbruch des Lebens» bezeichnet. Man will «verhindern», dass ein Patient «seines Todes beraubt wird» – so der Motionstext wörtlich! Die «Euthanasie»liberalisierer verdrehen den normalen Sprachgebrauchs bewusst.
Ziel des freien Verfassungsstaates aber ist es, zu garantieren, dass keiner seines Lebens beraubt wird. Keiner darf einen anderen töten. Nur dadurch ist freies Zusammenleben möglich. Das Lebensrecht ist Kern der Menschenrechte. Wer das Tötungsverbot, den Lebensschutz für einige aufheben will, will zurück in den Absolutistismus. Dann haben wieder einige Macht über Leben und Tod anderer.
Die bewusste Verdrehung des normalen Sprachgebrauchs kommt aus den Niederlanden und dem globalisierenden angloamerikanischen Raum: Dort nennt man überall, auch in den regierungsamtlichen Papieren, also offiziell, die Tötung eines Patienten, und zwar auch ohne dessen Willenserklärung, «Euthanasie». Das ist der Nazi-Sprachgebrauch und heisst «schöner Tod». Oder man spricht von «helping to die». Auch das ist Nazi-Sprache: «Gesetz über die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken» hiess der nationalsozialistische «Euthanasie»-Gesetzesentwurf vom Oktober 1940.
Statt vom «Töten» redet man in den Niederlanden von «to perform a life ending action» («eine lebensbeendende Massnahme durchführen») oder «to shorten someone´s life», was «Lebensverkürzung» heisst.
Die Tötung eines behinderten Neugeborenen wird in den Niederlanden «lebensbeendende Massnahme an einem Defektgeborenen» genannt. Man nennt Suizidalität «request for a life-anding action», was «Wunsch nach einer lebensbeendenden Massnahme», «Wunsch nach Tötung». Unterlässt der Arzt eine noch mögliche Hilfe an einem Patienten aus der Einschätzung heraus, dessen Leben sei «wertlos» geworden, dann nenn man dies in den Niederlanden: «to let the patient´s own responsibility be expressed», heisst »der Selbstbestimmung des Patienten ihren freien Lauf lassen».
Der Arzt ist nach der niederländischen Auffassung «the only competent person to perform a life-anding action», das heisst, «der einzig Kompetente für eine lebensbeendende Massnahme ist der Arzt», sprich: «der Arzt als Fachmann fürs Töten». Die Königlich Niederländische Medizinische Gesellschaft KNMG ist daher der Auffassung, Töten «belongs to the physician-patient relation-ship», also «Teil der Arzt-Patient Beziehung».
So mächtig und gefährlich ist der Missbrauch der Sprache: Man verdrehe die Sprache, und Töten ist angeblich humane Arztpflicht! Bemerkenswert ist, dass die Nazis genau den gleichen Weg gingen wie die KNMG. Viktor Brack, Leiter der «Euthanasie-Abteilung II», forderte im Dritten Reich kategorisch: «Die Spritze gehört in die Hand des Arztes!» Oft drehten sie dann allerdings den Gashahn auf! Und auch dies wurde zur ärztlichen Tätigkeit umdefiniert. Der Nationalsozialist Brandt rechtfertigte die Tötung mittels Gas mit den Worten: «es war notwendig, mit gutem Gewissen eine grundlegende Methode zu finden …»
In jeder Beziehung praktizierten die Nazis den gleichen Missbrauch der Sprache und die gleichen Wortverdrehung wie die heutigen «Euthanasie»liberalisierer: So heisst es etwa 1935 in den «Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues deutsches Strafrecht»: «Nicht in den Bereich des Strafrechts gehört die Sterbehilfe, denn die Volksgemeinschaft ist nicht so erbarmungslos, dem unheilbar Kranken und dem Sterbenden sein Leben und seine Qual gegen dessen Willen aufzuzwingen.» [1] Der Preussische Justizminister Kerrl redet 1933 statt von Tötung von «Ausschaltung aus dem Leben» «bei unheilbar Geisteskranken». Im gleicheichen Duktus betont heute die niederländische Regierung, nur der Arzt dürfe korrekt und den «Regeln der Sorgfalt» gemäss! töten, ansonsten bleibe die Patiententötung gemäss Strafgesetz strafbar. Ebenso sagt 1933 der Preussische Justizminister Kerrl: «Wohl bleibt zu betonen, dass die Vernichtung lebensunwerten Lebens durch eine nichtstaatliche Person stets eine strafbare Handlung darstellt.» [2] Im Vorentwurf für ein nationalsozialistisches Euthanasiegesetz aus dem Jahre 1939 heisst es: «Das Leben von Geisteskranken … kann nach Massgabe des Gesetzes über die Vernichtung lebensunwerten Lebens durch ärztlichen Eingriff verkürzt werden.» [3]
Wo kommen wir hin, wenn der Wunsch, nicht mehr leben zu wollen, einfach zum angeblichen Wunsch, getötet zu werden, umgedeutet wird? Es gibt makabre Versuche aus Deutschland, Patienten, die äusserten, nicht mehr leben zu wollen, zu fragen, wann man sie denn nun töten solle. Die Ärzte waren erschrocken, über den massiven Protest aller dieser Patienten: Ich will doch nicht getötet werden! So oder ähnlich reagierten sie alle. Die Arzt-Patient-Beziehung war schwer gestört und liess sich in einigen Fällen trotz Entschuldigung des Arztes nicht mehr richten.
Der Arzt ist Fachmann für die Bekämpfung von Krankheiten und die Linderung von Leiden. Es kann nur ein Ziel für ihn geben: Lebenserhaltung, Leid- und Schmerzlinderung, Pflege und mitmenschlichen Beistand dort, wo er keine sinnvollen fachlichen Mittel mehr einsetzen kann. Die heutigen «Euthanasie» liberalisierer reden wie Gebbels in dem Propaganda-Film «Ich klage an; Es sei menschlich, den schwer Leidenden zu töten, selbst seinem Hund erlöse man von schwerem Leiden.
Wenn Leiden das entscheidende Argument sein soll, einen Mensch, wie die «Euthanasie»Propaganda behauptet, zu «erlösen», dann ist doch die Frage, warum wir nicht einfach eine oder mehrere Atombomben auf das explodierte ehemalige Jugoslawien werfen. Die dort unzweifelhaft grausam Leidenden wären – ganz im Sinn der privaten Logik der Euthanasieliberalisierer – erlöst. Wo leidet eigentlich die Menschheit heute nicht. An allen Orten der Welt finden wir Not und sehr viel schreckliches Leid. Die Logik der «Euthanasie»liberalisierer liefe darauf hinaus, den grössten Teil der Menschheit einfach dadurch zu erlösen, dass man alle vom Leiden erlöst, statt die Ursachen des Leidens zu bekämpfen.
Die Kollektivierungspolitik der Kommunisten nach dem Bürgerkrieg in der UdSSR lieferte Millionen einem absolut schrecklichen Hungertod aus. In den Dörfern sah man Menschen, die Tote assen, so unermeßlich war das Leiden. Schrecklicher als das Leiden jener Patienten, die von niederländischen Ärzten «erlöst» werden. Hätten also die Westmächte am besten alle leidenden Russen töten sollen, um sie zu erlösen? Es ist eine absurde Logik, durch Töten «helfen» zu wollen, und es ändert nichts, wenn man die Sprache verdreht und von «Unterbruch des Lebens», «lebensbeendenden Massnahmen» oder ähnlichem spricht. Töten ist Töten und muss im freien Staate verboten bleiben – für jeden!
Anmerkungen
[1] Frank, H. (Hrg.) Die Nationalsozialistischen Leitsätze für ein neuees deutsches Strafrecht. Berlin 1935, S. 118. (zit nach Schmuhl, S. 459)
[2] Kerrl, H. Nationalsozialistisches Starfrecht. Berlin 1933, S. 87
[3] Zit. n. Schmuhl, S. 293
von m.nestor | 20. November 2024 | Anthropologie, Ethik in der Medizin, Philosophie / Ethik, Psychologie / Pädagogik, Texte
Susanne Ley
Dr. med. Ley ist Gründungsmitglied der «Liga Ärzte in Ehrfurcht vor dem Leben» und vom Arbeitsbündnis „Kein assistierter Suizid in Deutschland!“
Die sehr weit gefasste Fragestellung unseres heutigen Themas „§ 217 StGB und die Folgen für die Gesellschaft“ ist meines Erachtens sehr bedeutsam. Sie stellt uns alle gemeinsam vor die Aufgabe, abzuschätzen und darüber aufzuklären, welche Gefahren mit dem assistierten Suizid und der Tötung auf Verlangen für unsere menschliche Gemeinschaft verbunden sind. Es ist bitter von Nöten, sich aus allen Bereichen der Zivilgesellschaft in dieser Frage eng zusammenzuschließen.
1. Rechtliche Verankerung des Lebensschutzes
Die Garantie der Menschenwürde und das daraus abgeleitete Recht auf Leben sind unveräußerliche vorstaatliche Rechte mit universeller Gültigkeit. Die Scholastiker leiteten sie vom göttlichen Recht, die Aufklärung vom Vernunftrecht oder Naturrecht ab. Sie sind in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verankert.
In einem 2500 Jahre währenden Ringen haben die Menschen in Europa – insbesondere auch aus den Erfahrungen der Bürgerkriege des 16. und 17. Jahrhunderts – den Staat in seiner modernen Form entwickelt. Grundidee und oberster Zweck ist dabei der Schutz des Lebens aller seiner Bürger.
In Deutschland gelten nach wie vor starke Gesetze, die den Schutz des menschlichen Lebens garantieren sollen. Der Lebensschutz ist in unserem Grundgesetz verankert und wird in unserer Rechtsordnung durch geeignete Gesetze normiert. Darüber hinaus ist er in der Mehrzahl der Landesärztekammerbezirke durch das Standesrecht der Ärzte gesichert.
Nach Artikel 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar.
„Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Die vitale Basis der Menschenwürde ist das Leben selbst. Es stellt in der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert dar und ist die Voraussetzung aller anderen Grundrechte. Daraus leitet sich die Schutzpflicht des Staates für das Leben aller seiner Bürger ab.
Artikel 2 unserer Verfassung soll das Recht auf Leben für jedermann garantieren. Das Recht auf Leben stellt nicht nur ein Abwehrrecht der Bürger gegen staatliche Gewalt dar, sondern verpflichtet die staatliche Gemeinschaft auch zum Schutz des Lebens seiner Bürger. Die Nichterfüllung der staatlichen Schutzpflicht für das Leben ist verfassungswidrig. Diese Schutzpflicht bekommt bei Menschen, die zum eigenen Schutz selbst nicht fähig sind, besonderes Gewicht. Die staatliche Schutzpflicht gegenüber Hilflosen überwiegt im Verhältnis zu deren Selbstbestimmungsrecht. So urteilte das Bundesverfassungsgericht am 26.7.2016 und traf damit eine klare Werteentscheidung für den Schutz des Lebens als höchstem Rechtsgut. [2]
Der Gesetzgeber ist verpflichtet, zur Sicherung der Grundrechte geeignete Gesetze zu erlassen.
Von großer Bedeutung für den Schutz des Lebens, insbesondere auch für suizidale Menschen, sind die Strafrechtsparagraphen 216 und 323 c.
Aufgrund unserer Geschichte gibt es in Deutschland eine starke Opposition gegen Euthanasie. Seit 1945 ist es in Deutschland Konsens, dass es kein lebensunwertes Leben gibt.
„Die Humanität gebietet die Achtung vor dem Bild des Menschen auch in seiner beschädigten Erscheinung.“ [3]
Folgerichtig ist in Deutschland die Tötung auf Verlangen in § 216 StGB strafbewehrt verboten. Auch dem assistierten Suizid geht immer voraus, dass ein Menschenleben von Dritten als lebensunwert beurteilt wird. Damit ist aber bereits die Grenze zur Euthanasie überschritten. Dies kommt auch in dem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15.6.2016 zum Ausdruck: In einem Fall von ärztlich assistiertem Suizid hielt das Gericht den Suizidbeihelfer für hinreichend verdächtig, sich der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassung schuldig gemacht zu haben. [4]
Der § 323 c verpflichtet jedermann zur Hilfeleistung gegenüber Verunglückten und Menschen in Not. Unterlassene Hilfeleistung wird unter Strafe gestellt. Das Prinzip der Hilfeleistung gilt auch im Falle eines Suizidversuches, der rechtlich als Unglücksfall betrachtet wird.
Durch entsprechende Bestimmungen im Strafgesetzbuch und im Bürgerlichen Gesetzbuch haben Personen, die eine sogenannte Garantenstellung gegenüber einer anderen Person einnehmen (z.B. Eltern – Kind, Ehepartner, Arzt – Patient) zusätzlich eine Pflicht, die über die normale Hilfeleistung gegenüber jedermann deutlich hinausgeht. [5]
Auch das Standesrecht der Ärzte kann einen starken Schutz für das Leben der Menschen bieten. Um einer Relativierung des Tötungsverbotes für Ärzte entgegenzutreten, wurde auf dem Deutschen Ärztetag 2011 in Kiel beschlossen, einen neuen § 16 in die Musterberufsordnung der Bundesärztekammer einzufügen:
„Ärztinnen und Ärzte haben Sterbenden unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patientinnen und Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ [6]
Damit entspricht der § 16 der Musterberufsordnung für Ärzte dem ärztlichen Ethos in der Hippokratischen Tradition, dass ein Arzt sich niemals an der Tötung oder Selbsttötung eines Menschen beteiligen darf. Auch wenn Beihilfe zum Suizid laut Strafgesetzbuch nicht explizit verboten ist, können die Landesärztekammern ein solches Verbot für Ärzte standesrechtlich erlassen und durchsetzen, so das Verwaltungsgericht Berlin. [7]
Aus den Ausführungen wird ersichtlich, dass bisher ein strafrechtliches Verbot des assistierten Suizids nicht notwendig war, weil in der Rechtsordnung auf andere Weise hinreichend zum Ausdruck kommt, dass der assistierte Suizid rechtsphilosophisch nicht erlaubt ist.
2. § 217 StGB
In der über mehrere Monate in der Öffentlichkeit geführten Diskussion über den assistierten Suizid wurde suggeriert, mit dem neuen § 217 StGB werde ein starkes Zeichen für den Lebensschutz gesetzt, da er die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verbiete. Der neue § 217 lehnt jedoch weder den assistierten Suizid, noch die geschäftsmäßige Beihilfe zum assistierten Suizid grundsätzlich ab. Vielmehr regelt das neue Strafgesetz, welchem Personenkreis assistierter Suizid bzw. die Teilnahme an der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe straffrei ermöglicht wird. Dadurch wird eine Handlung explizit straffrei gestellt, zu der es bisher lediglich aus formaljuristischen Gründen keine strafrechtliche Bestimmung gab. In seinem ersten Teil stellt das neue Gesetz die geschäftsmäßige Beihilfe unter Strafe:
§ 217 StGB, Abs. 1
«Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.»
Der zweite Teil des Gesetzes wird meist verschwiegen:
§ 217 StGB, Abs. 2
«Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.»
Gerade diejenigen Menschen, die nach unserem geltenden Recht eine Garantenpflicht zum Lebensschutz haben, d.h. Angehörige und Nahestehende, werden nun ausdrücklich straffrei gestellt, wenn sie Beihilfe zum Suizid leisten oder Teilnehmer einer geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe sind. Sie dürfen also ein Delikt fördern, dass in Abs. 1 des § 217 StGB unter Strafe gestellt ist. In der Begründung des Gesetzes heißt es dazu:
„Der Ehemann, der seine todkranke Ehefrau ihrem freiverantwortlich gefassten Entschluss entsprechend zu einem geschäftsmäßig handelnden Suizidhelfer fährt, um sie mit in den Tod zu begleiten, fördert damit zwar als Gehilfe die Haupttat des Suizidhelfers. Er legt damit jedoch kein strafwürdiges, sondern in der Regel ein von tiefem Mitleid und Mitgefühl geprägtes Verhalten an den Tag.“ [8]
Angehörige und Nahestehende dürfen also diese „grenzüberschreitende Dienstleistung“ fördern, ohne sich strafbar zu machen.
Außerdem beabsichtigen die Initiatoren des neuen § 217 StGB, dass „Angehörige von Heilberufen,“ [9] also auch Ärzte, im Einzelfall legal Suizidassistenz leisten können. Dies sei nach dem neuen Gesetz straffrei möglich, weil dieser Personenkreis im Einzelfall eben gerade nicht geschäftsmäßig handeln würde:
Sollte „im Einzelfall aber gleichwohl von diesem Personenkreis Suizidhilfe gewährt“ werden, geschehe dies „typischerweise gerade nicht geschäftsmäßig“, also in der Absicht, dies zu einem wiederkehrenden oder dauernden Bestandteil der Beschäftigung zu machen. Einer besonderen Ausschlussregelung bedürfe es daher nicht. [10]
Der Abgeordnete René Röspel (SPD) sagte hierzu bei der ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag:
„Sie (die Ärzte, Anmerk. d. Verf.) müssen über das Ende von Leben entscheiden, sie müssen loslassen und am Ende vielleicht sagen: Ja, jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ich Hilfe gebe, damit ein anderer sich selbst vielleicht umbringen kann.“ [11]
Oberstes Gebot ärztlichen Handelns ist es jedoch, dem Patienten nicht zu schaden. Der Arzt ist Beschützer des Lebens, er darf nicht zur Gefahr für das Leben seiner Patienten werden. Es widerspricht zutiefst dem ärztlichen Ethos und der Menschlichkeit eines jeden, einem leidenden Menschen Beihilfe zum Suizid zu leisten.
3. Mögliche Folgen des Gesetzes
Durch die europaweit in der Öffentlichkeit geführte Diskussion um den assistierten Suizid und die Tötung auf Verlangen werden elementare Grundlagen unseres menschlichen Zusammenlebens in Frage gestellt. Soziale Bindungen werden zerstört, die Arzt-Patient-Beziehung zutiefst erschüttert, die menschliche Solidarität wird beschädigt und die Schutzpflicht des Staates für das Leben seiner Bürger wird in Frage gestellt.
Bereits im Jahr 1910 schrieb Alfred Adler, der Begründer der Individualpsychologie: „Der Selbstmord ist ein individuelles Problem, das soziale Ursachen und Folgen hat.“ [12] Sein Schüler Erwin Ringel, Psychiater und Neurologe an der Universität Wien, erforschte bereits in den 1950er Jahren das präsuizidale Syndrom, eine seelische Verfassung, die dem Selbstmord vorausgeht. Auch untersuchte er, welche Faktoren in der Gesellschaft den Selbstmord fördern. Gruppen mit erhöhtem Suizidrisiko sind demnach: Alte Menschen, besonders wenn sie chronisch krank, einsam und verarmt sind, Depressive, Süchtige, Verfolgte, Geschiedene, in Partnerschaftsprobleme Verwickelte, Menschen in finanzieller Not, Arbeitslose u.a.m. Gemeinsam sei den Betroffenen, dass sie zu den Außenseitern, Diffamierten, Stigmatisierten gehörten.
„So frei und so willig, wie man uns glauben machen möchte, gehen die meisten Selbstmörder nicht in den Tod; sie werden nur allzu oft dazu <eingeladen>, hinauskomplimentiert. Das Selbstmordproblem lehrt uns daher einmal mehr, wie nötig es ist, die Gesellschaft hier und heute – wie das Adler verlangt hat – zu verbessern.“ [13]
Als wichtigste therapeutische Chance bezeichnet Ringel die Psychotherapie. Es gehe vor allem zuerst darum, durch ein gutes tragfähiges, verbindliches Arzt- Patient-Verhältnis die Einengung der zwischenmenschlichen Beziehung zu durchbrechen. Die entscheidende Wirkung würde immer über diese Beziehung erfolgen. „Wenn für den Selbstmörder alle anderen nur Abwesenheit bedeuten, ergibt sich daraus unsere wichtigste Verpflichtung von selbst: mit allen unseren Kräften anwesend zu sein.“ [14] Bezüglich der Prophylaxe, so Ringel weiter, spiele die Herstellung eines antisuizidalen Klimas in der Gesellschaft eine große Rolle. Dabei sei es wichtig, den Selbstmord nicht zu tabuisieren oder zu verherrlichen, sondern ihn als Symptom menschlicher Not zu erkennen.
Die Forschungsergebnisse Ringels zur Suizidprävention decken sich mit aktuellen Studienergebnissen von Jones und Paton von 2015, die zeigen, dass die Einführung des assistierten Suizids in mehreren US-Bundesstaaten mit einem Anstieg der Gesamt-Suizidrate um 6,3% einhergeht. Anders, als die Befürworter behaupten, führt die Möglichkeit des assistierten Suizids nicht zu einer Abnahme der nicht- assistierten Suizide, sondern sogar zu einem Anstieg. [15] Das zeigen auch die aktuellen Zahlen aus der Schweiz. [16]
Die Niederlande verzeichnen seit Jahren steigende Zahlen bei der „Hilfe zur Selbsttötung“ und der „Tötung auf Verlangen.“ Gleichzeitig gibt es Berichte über eine Vielzahl von Fällen, wo Menschen ohne ihren ausdrücklichen Willen umgebracht wurden. Inzwischen werden in unserem Nachbarland auch demenzkranke und psychisch kranke Menschen getötet.
Ähnlich ist es in Belgien: Neben steigenden Fallzahlen ist hier eine Ausweitung der Indikationen zu konstatieren. Mittlerweile schreckt man auch nicht mehr davor zurück, Kinder zu töten.
Der Arzt Dr. Leo Alexander wies 1949 darauf hin, dass es wichtig sei zu erkennen, dass die Haltung gegenüber unheilbar Kranken – nämlich, dass es Zustände gebe, die als nicht mehr lebenswert zu betrachten sind – der winzige Auslöser für das Euthanasieprogramm der Nazis war. [17]
Auf Grund der ausdrücklichen Straffreistellung des § 217 Abs. 2 StGB für Angehörige und Nahestehende ist zu erwarten, dass die gesellschaftliche Akzeptanz des Suizids und der Suizidbeihilfe steigt. Daraus ergibt sich, dass suizidale Menschen leichter einen Suizidbeihelfer finden werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Suizid zum Tod führt, steigt durch das unterstützende Hinzutreten des Suizidbeihelfers. Die aktuelle Gesetzeslage wird vermutlich dazu führen, dass Suizidversuche häufiger gelingen und somit die Zahl der Suizidtoten steigt.
Die Vertrauensbeziehungen in den Familien werden durch die Möglichkeit des assistierten Suizids erschüttert. Sogenannte Mitleidstötungen könnten zunehmen. Alte oder kranke Menschen könnten sich gedrängt fühlen, ihren Angehörigen sog. nicht weiter zur Last zu fallen. Angehörige, die sich überfordert fühlen, könnten den Pflegebedürftigen bewusst oder unbewusst subtil zu dieser „Lösung“ drängen. Auch andere Motive sind denkbar. Was dieses Misstrauen in den Familien anrichtet und wie es sich auf die Solidarität und den Zusammenhalt der gesamten Gesellschaft auswirkt, möchte man sich lieber nicht vorstellen. Wer übernimmt die Verantwortung dafür?
Durch die Diskussion um den ärztlich assistierten Suizid wird auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient zutiefst beschädigt. Oberstes Gebot ärztlichen Handelns ist es, dem Patienten nicht zu schaden. Der Arzt ist Beschützer des Lebens, er darf nicht zur Gefahr für das Leben seiner Patienten werden. Es widerspricht zutiefst dem seit 2400 Jahren gültigen ärztlichen Ethos und der Menschlichkeit eines jeden, einem leidenden Menschen Beihilfe zum Suizid zu leisten. Jeder psychisch oder physisch kranke Mensch braucht fachgerechte ärztliche Hilfe und echte mitmenschliche Zuwendung sowie die Gewissheit, dass der Arzt alles tun wird, um seine Krankheit zu heilen oder, wo dies nicht möglich ist, sein Leiden zu lindern.
Der Wunsch nach Beihilfe zum Suizid entsteht nicht in erster Linie aus Angst vor unstillbaren Schmerzen, sondern aus der Sorge, anderen zur Last zu fallen, ausgeliefert zu sein, die Kontrolle zu verlieren oder allein zu sein. Patienten, die einen Suizidwunsch äußern, erwarten in aller Regel nicht, dass ihr Tod herbeigeführt wird. Überwiegend ist der Wunsch nach assistiertem Suizid ein Hilferuf und vorübergehender Natur. Es gibt keine Rechtfertigung für die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung eines Patienten.
Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der sozialen Verbundenheit sind wir heute in der Lage, schwer kranke und sterbende Menschen so zu versorgen, dass sie nicht unerträglich leiden müssen, sondern sich aufgehoben fühlen. Es liegt in der Natur des Menschen, dass wir auch am Lebensende auf unsere Mitmenschen angewiesen sind. Eine Einschränkung unserer Autonomie oder unserer Selbstbestimmung liegt darin nicht begründet.
Betrachten wir die Debatte um den assistierten Suizid unter dem Aspekt des demographischen Wandels, d.h. einer immer älter werdenden Gesellschaft, und kommen dann noch ökonomisch schwierige Zeiten hinzu, besteht die Gefahr, dass der Mensch immer stärker nach seinem Nutzen bewertet wird.
Der moralische Stand einer zivilisierten Gesellschaft misst sich daran, wie sie mit den Schwächsten umgeht. „Die staatliche Gemeinschaft darf den hilflosen Menschen nicht einfach sich selbst überlassen.“, so urteilte im Juli dieses Jahres das BVerfG in einem hoffnungsvollen Beschluss und traf damit eine klare Werteentscheidung für den Schutz des Lebens als höchstem Rechtsgut. Auch hebt es damit die Bedeutung der sozialen Verbundenheit und der natürlichen Hilfsbereitschaft der Menschen untereinander für das menschliche Zusammenleben hervor .
Die Garantie der Menschenwürde und das Recht auf Leben sind universell gültig und können nicht durch Menschenhand, auch nicht durch irgendeinen Gesetzespositivismus abgeschafft werden. Gesitteten Kulturnationen ist die Bindung an diese Grundsätze selbstverständlich. Dahinter sollten wir nicht zurückgehen.
Die Würde des Menschen überall in der Welt zu verwirklichen ist die Aufgabe aller. Schließen möchte ich mit einem Zitat von Albert Schweitzer:
„Ohne Ehrfurcht vor dem Leben hat die Menschheit keine Zukunft.“
Anmerkungen
2 Beschluss des BVerfG vom 26.7.2016
3 U.H. Peters, Nazipsychiatrie, Köln 2011, Seite 188
4 Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 15.6.2016
5 § 13 StGB Garantenpflicht; § 630 BGB Garantenstellung Arzt – Patient; § 1353 BGB Garantenstellung Ehegatten; §1618a BGB Garantenstellung Eltern – Kinder
6 Bundesärztekammer, Musterberufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen u. Ärzte, Fassung von 2015
7 Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30.3.2012
8 Deutscher Bundestag, Drucksache 18/5373, Seite 20
9 Deutscher Bundestag, Drucksache 18/5373, Seite 18
10 Deutscher Bundestag, Drucksache 18/5373, Seite 18
11 Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 18/115, Stenographischer Bericht, Berlin, den 2. Juli 2015, Seite 11063
12 Alfred Adler, Über den Selbstmord, Wien 1910, zitiert nach: Erwin Ringel, Das präsuizidale Syndrom, 1985
13 Erwin Ringel, Das präsuizidale Syndrom, 1985
14 ebenda
15 Jones DA, Paton D., How does legalization of physician-assisted-suicide affect rates of suicide? Southern Medical Journal, October 10th 2015
16 Bundesamt für Statistik (BFS), Neuchâtel, Oktober 2016
17 Siehe: Robert Spaemann/Thomas Fuchs, Töten oder Sterben lassen. Freiburg 1997
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