Rauschgift und Menschenwürde

1994 Moritz Nestor

 


(1) Vortrag, gehalten am 7. Dezember 1994 im Rahmen der Vorlesungsreihe «Beiträge zur Lösung des Drogenproblems», veranstaltet vom Studentenforum an der Universität Zürich.
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(2) Studenten Forum an der Universität Zürich (1995) (Hg.): Von der Aufgabe, auf der Seite des Lebens zu stehen. Beiträge zur Lösung des Drogenproblems. Teil 1: Jeanne Hersch, Moritz Nestor, Martin Schmid
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Anlässlich der Räumung der zweiten offenen Drogenszene in Zürich-Letten wurde am Schweizer Fernsehen ein Fixer gezeigt, dem eine zufällige Passantin empört vorwarf, er verhalte sich gegen sich und andere verantwortungslos. Der Fixer antwortete ihr heftig: „Ich will aber nicht aufhören. Ich will Heroin nehmen; und überhaupt, du hast auch deine Sucht. Ich will so leben!“ Der Schwerkranke rührte einem das Herz. Der Reporter aber mißbrauchte ihn, um dem Zuschauer zu demonstrieren, dass Heroinabhängigkeit angeblich auch eine – wenn auch „andere“ – Lebensform sei. Wenig später erfuhr man, dass der Betreffende an seiner Drogensucht zugrunde gegangen war. Ist die Abhängigkeit von Rauschgift wirklich eine zu „tolerierende“ Lebens oder „Kultur“form?

Wir unterscheiden bewußt zwischen der Abhängigkeit von einem Rauschgift als einem Krankheitszustand einerseits und dem Konsum andererseits. Ein Gift vermeidet man, ein Lebens oder Genußmittel konsumiert man. Dieser Unterschied ist auch eine ethische Entscheidung und beruht auf einer Wertung. Getroffen wird die Wertung aufgrund eines objektiven Sachverhaltes: Es gibt Stoffe, die dem Menschen objektiv zuträglich sind, und solche, die ihm schaden. Sie sind dies, weil die Natur so ist, wie sie ist. Der Fliegenpilz zum Beispiel ist giftig, der Champignon nicht. Wertungen haben immer etwas zu tun mit Tatsachen. Wertungen, die sich nicht an Tatsachen orientieren, nennen wir Vorurteile oder Irrtümer.

Die Entscheidung, was in einer Kultur als Kulturgut oder Wert akzeptiert wird und was nicht, ist auch eine Frage der Konvention. Der Mensch kann sich viele Dinge als Nahrungsmittel auswählen. Aber seiner Wahlfreiheit setzt die Natur entschiedene Grenzen in Form von objektiv ungenießbaren Dingen. Diese Grenzen kann der Mensch objektiv nur überschreiten um den Preis der Selbst- oder Fremdschädigung. Der menschliche Wille ist zwar frei, aber nur innerhalb der Bestimmungen der Natur. In allen Bereichen seines Lebens ist der Mensch immer vor die Aufgabe gestellt, diese Grenzen richtig zu bestimmen und dadurch herauszufinden, was ihm entspricht und was nicht. So kann er sein Handeln klug abstimmen.

Ethik sucht Antworten auf die Frage nach dem rechten Leben, wie der Mensch sich gut verhalten soll. Die Natur setzt uns dabei Grundbedingungen für unsere Lebensführung, über die wir nicht verfügen können und mit denen wir als objektive Grenzen rechnen müssen. Erste Bestimmung von Ethik muss es daher sein, anzuerkennen was Leben tatsächlich ist. Unverzichtbarer Ausgangspunkt für eine humane Ethik ist die Kenntnis der Menschennatur.

 

Die Natur der Rauschgifte und deren Wirkungen zeigen zwei natürliche Grenzen, die unser Verhalten bestimmen.

Zum einen sind Rauschgifte immer Gifte. Das läßt sich leugnen, aber die Giftwirkung selbst wird dadurch nicht anders. Zum anderen ist die Abhängigkeit von Giften objektiv eine Krankheit, eine Sucht. Die empirischen Fixpunkte hierfür haben wir aus der pharmakologischen Forschung und der Medizin sowie aus der psychotherapeutischen Praxis des Tiefenpsychologen (und zwar, man muß das heute betonen, des von einem personalen Verständnis des Menschen ausgehenden) und aus verschiedenen angrenzenden Humanwissenschaften wie der Anthropologie und anderen.

 

Naturrecht

Nur im Kontext der Tradition der naturrechtlich begründeten Menschenrechte kann meines Erachtens verständlich werden, welch ungeheure Sprengkraft in der eingangs gestellten Frage liegt, und in diesem Rahmen ist es möglich, eine humane Drogentherapie, prävention und politik zu begründen.

Es geht ja dem Zeitgeist wohl kaum etwas schneller über die Lippen als die Rede davon, daß man doch nichts Rechtes davon wissen könne, was objektiv bekömmlich oder unbekömmlich sei. Dabei bringt, wer solches behauptet, zum Beispiel sein Auto sofort zum Monteur, wenn es Öl verliert, denn er weiß, daß dies für seinen Wagen, aber auch für sein Leben objektiv gut ist. Er geht ohne Zweifel davon aus, dass der Monteur das objektiv Richtige gemacht hat, damit er wieder sicher fahren kann. In zwischenmenschlichen Dinge kann der gleiche Mensch jedoch plötzlich argumentieren, niemand könne sagen, was für den anderen gut sei, jeder müsse das selbst herausfinden. Selbstverständlich wird er aber seinem Nachbarn raten, dass dieser seinen kaputten Wagen auch repariert. Er weiß ja, was – objektiv! – gut für den Wagen, für ihn und damit auch für den Nachbarn ist.

Bei allem Gerede, man könne nichts sicheres wissen, gehen wir doch in unserem Alltag und bei den lebenswichtigsten Dingen selbstverständlich und ohne uns zu fragen mit sicherem Wissen um und tun das objektiv Richtige neben allem Falschem, zu dem wir selbstverständlich auch fähig sind. Wir fragen aber nicht danach, ob morgen vielleicht aus dem linken Wasserhahn heißes statt kaltes Wasser läuft. Wir rechnen nicht damit, daß sich der Fußboden über Nacht an der Decke befindet. Wir rechnen nicht damit, daß morgen vielleicht alles ganz anders ist, sondern im Gegenteil, wir vertrauen zunächst einmal darauf, daß die Dinge so sind, wie sie sind. Die Tatsache, daß die Gattung Mensch bis heute überlebt hat, zeigt, daß der Mensch genug Fähigkeiten hat, sicheres Wissen über die Welt und sich zu erlangen, um sich ausreichend schützen, mannigfaltige Kulturen aufzubauen und sich entwickeln zu können.

Wenn wir wissen, wie die Dinge der (belebten und der unbelebten) Natur sich verhalten oder funktionieren, sind wir imstande, zu sagen, was ihre Natur ist. Die Natur eines Dinges kennen wir also aus seiner Wirkweise. Wir beobachten als Wissenschaftler die Kräfte, die in den Dingen wirksam sind, und wie sie sich zueinander verhalten, und wir fügen daraus ein Bild von der Natur der Dinge, von ihrem Wesen zusammen. Dies ist das Grundprinzip aller Wissenschaften, und wir befragen so die unbelebte und die belebte Natur, je nachdem, welchem Wissenschaftszweig wir angehören. Aus den Erkenntnissen der Humanwissenschaften, welche Kräfte beziehungsweise Motive im Menschen wirken, wie er sich verhält und wie er überhaupt zum Menschen wird, gewinnen wir das Wissen um die menschliche Natur. Dabei sprechen wir nicht von zufälligem Verhalten oder zufälligen Kräften. Wir suchen die Kräfte, die Motive und das Verhalten, die der Mensch von Geburt an zeigt, ohne dass er etwas gelernt hätte.

Der Unterschied zu den Tieren springt dabei sofort ins Auge. Das Tier lebt sein Leben unter dem Diktat seiner Bedürfnisse, instinktgesteuert. Es kann und muß zum Beispiel nie wissen, warum es Hunger hat, und es muß und kann auch nie erkennen, warum und wozu es Hunger hat. Das heißt, es kann nicht erkennen, welche Kräfte es bewegen und motivieren; und es kann auch nicht erkennen, welche Ziele diesen Kräften innewohnen. Sein richtiges Verhalten ist durch mehr oder minder offene, angeborene Verhaltenskoordinationen gesteuert. In freier Wildbahn werden wir daher zum Beispiel in der Regel kein fettes Reh entdecken, wenn es auch vielleicht Nahrung in Hülle und Fülle zur Verfügung hat. Es muß nicht „richtig fressen“ lernen, es frißt.

Der Mensch hingegen kann erkennen, daß er Hunger hat und warum er Hunger hat. Und er kann erkennen, daß im Hunger das Ziel der Lebenserhaltung und der Gesundheit liegt. Dieser Zweck liegt in der Natur selbst, weshalb man solche Zwecke mit dem österreichischen Sozialethiker Johannes Messner „natürliche“ oder „existentielle“ nennen kann. Bereits hier sehen wir eine Entscheidung in der Frage der Rauschgifte: Sie widersprechen als Gifte den existentiellen Zwecken der Gesundheit und der Lebenserhaltung.

Nun ist die Menschennatur in hohem Masse instinktreduziert, und der Mensch handelt nicht triebgesteuert. Er wird vielmehr weltoffen geboren, wie es der Basler Anthropologe Portmann nannte. Seine sozialen Anlagen sind Dispositionen, die im Wechselspiel mit der Sozialumgebung ausgebildet werden. Menschliches Handeln ist nicht determiniert, sondern erworben und basieret auf natürlichen Dispositionen. Im Gegensatz zu den Tieren, muss der Mensch die Orientierung im Leben lernen.

Nun kann der Mensch – und er muss es, denn kein Trieb leitet ihn automatisch – neben den ihn bewegenden Kräften und Motiven und den existentiellen Zwecken noch ein Drittes erkennen, und zwar, daß es in seiner Selbstbestimmung und Verantwortung liegt, inwiefern sein Handeln mit den natürlichen Zielen übereinstimmt – oder nicht! Er kann also erkennen, ob sein Essverhalten, das er zufällig oder nicht gewählt hat, den natürlichen Zwecken des Hungers entspricht oder ihnen zuwiderläuft. So kann er dazu kommen, das vermeiden zu lernen, was gegen Lebenserhaltung und Gesundheit gerichtet ist.

Kann ein Mensch in diesem Sinne sein Verhalten mit den Tatsachen der Natur in Einklang bringen, dann hat er das rechte Mass gefunden, und er tut das Richtige. So lebt er gesund. So können wir die Einnahme von Rauschgift als falsches, weil objektiv ungesundes beziehungsweise unnatürliches Verhalten erkennen; und wir müssen, wenn wir gesund leben wollen, uns dementsprehend verhalten. Das rechte Mass durch Vernunfttätigkeit erkennen und anwenden lernen zu müssen, ist ein Naturgesetz, dem sich kein Mensch entziehen kann, ohne an sich Schaden zu nehmen oder anderen Schaden zuzufügen. Das ist sein arteigenes Verhalten als vernünftiges Wesen.

Wenn das rechte Handeln des Menschen eine Frage der Selbstbestimmung ist und wenn Selbstbestimmung heißt, sein Handeln in Einklang mit den natürlichen Zielen bringen zu lernen, dann kann wahre Selbstbestimmung nicht schrankenlos sein. Ansonsten würden die natürlichen Zwecke verfehlt Das hat schon John Stuart Mill erkannt, wenn er warnte, dass ein Mensch nie aus freien Stücken in seiner eigene Versklavung einwilligen kann; dass also die Freiheit sich nie selbst aufheben darf. Wir sind zwar frei, zu tun, was wir wollen, aber unsere Freiheit ist erst dann wirkliche Freiheit, wenn sie im Einklang mit den Naturgesetzen steht, sonst verwandelt sie sich unerbittlich in eine mehr oder minder große Unfreiheit. Diese Logik hat für den Menschen die Kraft eines Naturgesetzes. Wer sich die sogenannte „Freiheit“ nimmt, sich durch Gift in Raten das Leben zu nehmen, vernichtet damit sofort auch die Freiheit selbst. Aus dem gleichen Grund kann auch kein Mensch in seine eigene Tötung einwilligen.

Will der Mensch diesem Naturgesetz Rechnung tragen, so erfordert dies von ihm eine ganz bestimmte Grundhaltung gegenüber dem Leben. Er muß lernen, klug zu handeln: Der kluge Mensch nimmt die Menschen und die Welt so wahr, wie sie tatsächlich sind und nicht, wie er sie gern sehen will; und er mißt „seine Entscheidungen Tag für Tag an der ganzen Wirklichkeit (…), ganz gleich, ob das angenehm ist oder nicht.“[1] Er „läßt sich den Blick für die Wirklichkeit nicht trüben durch das Ja und Nein des Willens, sondern er macht das Ja und Nein des Willens abhängig von der Wahrheit der wirklichen Dinge.“[2] Ein mittelalterliches Wortspiel fasst das treffend in die Worte: „Klug ist, wem alle Dinge so schmecken, wie sie sind.“

Klugheit, eine Kardinaltugend bereits der alten Griechen, ist also nichts anderes als der „Mut zur Wahrheit“ und die Basis aller Sittlichkeit. Denn „wer nicht weiß, wie sich die Dinge wirklich verhalten, der kann auch nicht das der Wirklichkeit Gemäße tun, nämlich das Gute. Nur der ist überhaupt fähig, gut zu sein, der Selbsttäuschung und Unsachlichkeit überwindet und immer entschieden das tut, was ihm die Klugheit als gut für sein eigenes und der anderen Leben erkennen läßt.“[3]

Als Gift setzten Rauschgifte an dieser Basis der moralischen Urteilskraft an und zerstören sie langsam. Nichts ist zum Beispiel typischer für einen Haschischrausch als die ausgesprochene Unfähigkeit, die Welt und die Menschen so wahrzunehmen, wie sie sind. Die banalsten Dinge können für wahnsinnig gescheit gehalten, die wichtigen Dinge des Lebens können verachtet werden. Das Interesse am Mitmenschen verliert sich. Das auffallende Desinteresse am Menschen wird überlagert von einem übersteigerten Geltungsstreben, sich und seinesgleichen als „wahre Menschen“ hinzustellen, die vielleicht kürzer leben, dafür aber den dummen Bürgern, die arbeiten, an wahrem Lebensgenuss überlegen und daher schlauer sind.

Es kann also keine erstrebenswerte Kulturform geben (wie man dies zur Zeit vom Rauschgiuftabusus behauptet), die gegen den Grundsatz verstößt, daß der Mensch sich klug verhalten soll, um gut zu leben. Wir nennen dies ansonsten unvernünftiges Verhalten oder Krankheit. Krankheit ist aber keine Kulturform und kein Lebenstil. Sonst müßte man erkennen können, wo die Einnahme von Gift die Gesundheit oder Klugheit fördert.

 

Die Menschenrechte

Diese oben beschriebene Haltung gegenüber dem Leben liegt auch der Menschenrechtstradition zugrunde und ist in den Eigenschaften der Sozialnatur des Menschen begründet. Im Jahre 1625 formulierte der Niederländer Hugo Grotius mitten in der Wirren der grausamen europäischen Religionskriege erstmals diese anthropologische Grundlage für das moderne Naturrecht:

Selbst manche Tiere mässigen die Sorge für ihren Nutzen durch die Rücksicht (…) Dies mag bei ihnen aus einem Instinkt herrühren. (…) Der reife Mensch aber (…) verbindet (…) mit einem starken geselligen Trieb, für den er vor allen Geschöpfen das besondere Mittel der Sprache besitzt, auch die Fähigkeit, allgemeine Regeln zu fassen und danach zu handeln. Dies alles hat der Mensch nicht mehr mit anderen Geschöpfen gemeinsam, sondern ist eine Eigenart der menschlichen Natur. Diese (…) Sorge für die Gemeinschaft ist die Quelle dessen, was man eigentlich mit der Bezeichnung Recht meint. (…) Der Mensch hat vor den übrigen Lebewesen … auch die Urteilskraft, um das Angenehme und das Schädliche einzuschätzen, und zwar nicht bloss das Gegenwärtige … Es entspricht deshalb der menschlichen Natur, auch hierin nach dem Mass menschlicher Einsicht dem zu folgen, was für richtig erkannt wird, und sich dabei nicht durch Leidenschaft und Vorurteil hinreissen zu lassen. Was diesen Geboten entgegengesetzt ist, ist auch gegen das Recht der menschlichen Natur.“[4]

Samuel Pufendorf, der Vater des deutschen Naturrechts, arbeitete ein knappes halbes Jahrhundert nach ihm diesen Gedanken weiter aus. Er hatte gesehen, dass am Anfang aller dem Individuum zukommenden natürlichen Rechte die in der sozialen Natur des Menschen begründete allgemeine Menschenpflicht steht, zum Gedeihen der universellen Gemeinschaft beizutragen. Grundlage des für alle gerecht geregelten sozialen Zusammenlebens sind – so hat Pufendorf erkannt – die Sollensforderungen (oder „existentiellen Zwecke“, wie wir sie oben genannt haben), die der menschlichen Sozialnatur innewohnen: Sie nennt er die natürlichen Pflichten gegenüber sich und dem Mitmenschen. Durch sie erst wird Gerechtigkeit möglich. Alle Menschenrechte ruhen auf dieser natürlichen Grundverpflichtung des Menschen gegenüber seinem Mitmenschen und sich selbst.

Weil der Mensch sozial prädisponiert zur Welt kommt und alle nötigen Anlagen und Grundstrebungen zur Mitmenschlichkeit mit zur Welt bringt, aber hilflos und angewiesen auf die Hilfe seiner Mitmenschen ist, soll der Erzieher dem Kinde helfen, Mitmensch zu werden. Pufendorf hat gesehen, daß dem Menschen das Leben ein Sollen ist, und daß die Ursituation aller zwischenmenschlichen Beziehungen die Nächstenliebe ist. Sie ist der menschliche Kern des Rechts und der Erziehung.

Ausgangspunkt aller Regeln des Zusammenlebens ist nach Pufendorf die allen Menschen gleichermassen zukommende soziale Grundnatur: „Jeder teilt mit allen die gleiche menschliche Natur. Niemand kann und will sich mit solchen zu einer Gemeinschaft zusammenschliessen, die ihnen nicht wenigstens als Mensch und Träger der gleichen Natur gelten lassen.“ Weil allen Menschen die gleiche Sozialnatur zukommt, so dachte Pufendorf, haben alle Menschen von Natur aus Grundpflichten, die zu allen Zeiten und an allen Orten gelten und: „Die Grundordnung des Gemeinschaftslebens, welche den Menschen lehrt, wie er sich als richtiges Glied menschlicher Verbände verhalten muss, wird Naturrecht genannt.“ Hieraus resultieren die unveräusserlichen Rechte des Individuums, die Menschenrechte. Als oberste und heiligste Pflicht des Menschen gilt: „Keiner schädige den anderen.“ Dies ist die umfassendste aller Gemeinschaftspflichten, ohne deren Beachtung für Pufendorf kein Zusammenleben möglich ist. Das Lebensrecht, das Menschenrecht auf Freiheit und das Recht auf Eigentum fliessen für ihn hieraus.

Die zweite aller Grundpflichten des Gemeinschaftslebens ist nach Pufendorf: „Jeder beachte den anderen und behandele ihn als einen von Natur Gleichgearteten, nämlich als Menschen schlechthin.“ „Denn die Verpflichtung, das Gemeinschaftsleben aufrechtzuerhalten, bindet alle Menschen in gleicher Weise.“

Allein von Unterlassen von Schaden kann noch kein Gemeinwesen gedeihen. Der Mensch soll daher nicht nur das Schädigen lassen, sondern positiv zur Gestaltung des Zusammenlebens beitragen. Die dritte der Grundpflichten des Gemeinschaftslebens lautet daher nach Pufendorf: „soviel wie möglich den anderen zu nützen“. Dies sind die objektiven Sollensforderungen, die das Leben an den Menschen überall und zu allen Zeiten stellt.

Heute wird gepredigt, die Ethik existiere nicht, jeder müsse selber wissen, was für ihn gut sei, es gebe keine allgemeinverbindliche moralische Basis für eine freie Gesellschaft, und wer glaube, es gebe etwas objektiv Gutes für alle Menschen., sei a priori totalitär. Dadurch wird unsere gesamte Menschenrechtstradition in Frage gestellt. Wer sich aber aus diesem historisch gewachsenen Zusammenhang herauslösen möchte, der ist rechenschaftspflichtig. Diese Tradition ist mehr als nur eine Konvention oder eine blosses Papier, ähnlich einem Vertrag, der auch wieder zerrissen werden kann. Die Tradition der Menschenrechte hat den Beweis erbracht, dass sie in verschiedenen Staaten imstande war, den Bürgerkrieg zu überwinden, den Religionskrieg zu bannen, die Sklaverei, die Hexenprozesse, das Fausrecht, und die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abzuschaffen. Von 1740 bis 1806 verschwand unter dem Einfluss des modernen Naturrechts die Folter als legales Mittel der Wahrheitsfindung in Prozessen aus den Strafgesetzbüchern der europäischen Staaten. Viele andere Ungerechtigkeiten folgten ihm bis heute.

 

Individualpsychologie und Recht

Das Ringen um die Grund- und Menschenrechte ist aber nicht nur ein Ringen um ein gerechtes und friedliches staatliches Zusammenleben der Menschen, sondern auch gerade in der geistigen Auseinandersetzung unserer Zeit, bei der das Drogenproblem zur Überlebensfrage einer ganzen Generation geworden ist ein Kampf um einen universellen Grundwertebestand, der auch in der pluralistischen, säkularisierten Gesellschaft Allgemeinverbindlichkeit in allen Bereichen des Lebens – vor allem auch in Psychologie und Pädagogik – beanspruchen kann und um des Friedens willen muß.

Alles, was wir heute aus den seriösen Forschungen der modernen Humanwissenschaften wissen, bestätigt jenen Grundgedanken, den wir zuvor bei Pufendorf nachvollzogen haben: In letzter Konsequenz beruht die Möglichkeit ein gerechtes Zusammenleben auf der conditio humana, dass der Mensch von Natur aus auf eine Leben in Gemeinschaft prädisponiert ist. An die Stelle trieb– und instinkthafter Lebensorientierung tritt beim Menschen die kulturelle Lebensorientierung, d. i. die Orientierung nach kulturellen Werten und Normen. Er ist das in Kultur(en) lebendes Wesen. Nur durch Arbeitsteilung und Kooperation kann der Mensch jene Güter und Werte schaffen, die wir unter dem Begriff Kultur zusammenfassen.

Die soziale Lebensform des Menschen macht es nach Ansicht der Individualpsychologie notwendig, (und dies war auch die Grundannahme Pufendorfs) dass – wenn auch in kulturell verschiedenen Formen – soziale Regeln existieren, die die gemeinsame Arbeit regelten, welche die Zusammenarbeit verlässlich machen und die eine gerechte Güterverteilung ermöglichen. Es müssen Verfahren gefunden werden, Konflikte in irgendeiner Form (möglichst gewaltfrei) zu lösen, da sonst das kulturelle Zusammenleben von Gewalt und Destruktion stets bedroht ist. „Was wir Gerechtigkeit nennen“, sagte daher einmal Alfred Adler, der begründer der Individualpsychologie, „ist nichts anderes als Erfüllung von Forderungen, die aus dem Zusammenleben der Menschen erflossen sind.“ Und er hat damit Pufendorfs universelle Pflicht zur Gemeinschaft in unsere Zeit übersetzt. Moral, Ethik, soziale Normen, Werte und Gesetze entspringen also dem kulturellen Zusammenleben der Menschen, und sie sind notwendig, um das Leben in Gemeinschaft, auf das der Mensch existentiell angewiesen ist und ohne das er nicht Mensch werden kann, zu regeln und zu sichern.

Sinn und Zweck sozialer Werte, Normen und Gesetze ist nach individualpsychologischer Auffassung der Schutz für das Leben des Individuums und die Förderung der „höchste(n) Entfaltung der einzelnen Persönlichkeit“, so wie die Tätigkeit des einzelnen ihre höchste Bestätigung durch die Beitragsleistung zum Wohl des Ganzen findet. Darauf hat Adler immer wieder hingewiesen, und er hat aber auch gesehen, dass jedes Machtstreben – sei es von einzelnen oder von ganzen Gruppen (der Gesellschaft) – zur Zerstörung der Kultur führt, weil es eben das soziale Band der Arbeitsteilung und Kooperation zerstört und dem Gemeinschaftsgefühl zuwiderläuft. Dies wird heute auch von der modernen Aggressionsforschung durch Bandura, Lefkowitz u. a. bestätigt; auch auf die „Erklärung von Sevilla“, die eine endogene Aggressionsquelle für den Menschen klar verneint, sei hier hingewiesen.

Für den Staat folgt hieraus die Aufgabe, das Machtstreben einzelner oder gesellschaftlicher Gruppen zu beschränken, um die Kultur vor destruktiven Übergriffen zu bewahren und so die freie Entfaltung der einzelnen Person zu schützen und das freie Zusammenwirken der Individuen zum grösstmöglichen Wohl und Glück aller zu garantieren.

Genau diesen Sachverhalt, der durch die modernen anthropologischen und psychologischen Erkenntnisse über die Natur des Menschen bestätigt wird, hatte Pufendorf vor Augen, wenn er schrieb:

So ist also der Mensch (…) ein auf seine Selbsterhaltung und Selbstsicherung bedachtes Wesen, für sich allein hilflos und unfähig, ohne die Unterstützung von seinesgleichen zu leben, im höchsten Grade auf wechselseitige Förderung angewiesen (…) Er muss also, um sich zu erhalten, gesellig sein (…) Die Hauptregel (…) ist also diese: Jedermann muss, soweit es von ihm abhängt, dafür besorgt sein, die Gemeinschaft zu pflegen und zu bewahren. Daraus folgt, dass wer das Ziel erreichen will, auch die Mittel wollen muss, ohne die es nicht erreicht werden kann. Daher ist alles, was zu dieser universellen Gemeinschaft beiträgt, (…) geboten und alles, was sie stört, zerstört verboten. Alle übrigen Regeln sind diesem allgemeinen Gesetz untergeordnet (…)“.[5]

Was seit Pufendorf an Menschenrechtskonventionen und -katalogen aufgestellt wurde, und die bedeutenden sozialen Konsequenzen, die hieraus folgten, stehen in dieser Tradition, festigen sie und bilden einen historisch gewachsenen Zusammenhang, der auf Grundeinsichten in die Menschennatur beruht, aus dem kein Mensch entlassen werden kann. In der heutigen Version der allgemeinen Menschenrechte vom 10.Dezember 1948 heisst es: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. (…) Glück und Sicherheit zu erstreben und zu erlangen.“

Denn jede Person ist nach Auffassung Adlers in höchstem Mass einzigartige Individualität und mit der Vernichtung einer Person geht eine einzigartige „Welt“ verloren. Deshalb ist das Schutz des Lebens der indivduellen Person erstes und grundlegendstes Prinzip einer individualpsychologischen Ethik; und da alle Menschen von Natur aus Person, d.h. einzigartige und individuelle Einheit sind, gelten sie bei allen Unterschieden – auch dem Individualpsychologen als gleich.

Die Individualpsychologie geht von der durch die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Anthropologie und Psychologie erhärteten Grundtatsache aus, dass der Mensch von Natur aus Person ist; er kommt als unverwechselbare Individualität mit eigener Aktivität zur Welt, und er kann diese Individualität nur im Wechselspiel mit seiner sozialen Umwelt (in Familie, Schule und anderen Gemeinschaften) zur vollen Ausbildung bringen.

Auf der anderen Seite und das ist die „eiserne Logik des menschlichen Zusammenlebens„, wie Adler es nannte, leben Gemeinschaften von der Beitragsleistung des einzelnen zum grösstmöglichen Wohl aller. Deshalb muss – und dies entspricht wiederum dem Geist der Grund- und Menschenrechte – der Staat (wie jede andere Person) die Unversehrtheit der individuellen Person achten und schützen; er muss aber auch Gemeinschaften (wie etwa die Familie) schützen, wo der Mensch im freien Verkehr mit anderen kulturelle Güter und Werte schafft.

Der Staat kann kulturelle Güter und Werte nicht hervorbringen (er kann und muss sie schützen; er kann Ehrungen für besondere Leistungen verleihen usw. und damit Wertebewusstsein schaffen); lebendige und zwischenmenschlich gelebte ethische Werte stammen aus jener Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, wo individuelle, Werte schaffende, klar denkende, vorausplanende und schauendePersonen in Gemeinschaft mit anderen am Aufbau der Kultur arbeiten. Der Staat kann Familienbande nicht festigen, die bereits gelockert sind, er kann keine marode Wirtschaft auf die Beine stellen, wo die einzelnen keine Leistungsbereitschaft haben; er kann – mit einem Wort – keine Kultur erzwingen.

Er kann zwar und muß (und das ist seine Schutzpflicht dem Leben gegenüber) in der Frage der Rauschgiftabhängigkeit, klare Grenzen setzen, deren Einhaltung garantieren, Prävention und Therapie fördern, Schaden abwenden. Die grosse Bedeutung kommt aber der Familie und der Schule und Gemeinschaften oder Vereinigungen zu, die im gelebten und praktizierten Miteinander am Erhalt und am Aufbau einer humanen Kultur zusammenwirken. Sie bilden Menschen zu Mitmenschen und vermitteln ihnen einen an der Hilfeleistung orientierten Sinn im Leben. Hier wird auch die ungeheure Bedeutung der Erziehung und Bildung in Familie und Schule deutlich, wo sich junge Menschen Mitmenschlichkeit, Gemeinsinn, Verantwortungsbewusstsein, Hilfsbereitschaft und Kooperationsfähigkeit aneignen können, auch die Bereitschaft, durch eigene Leistung zum Wohl des Ganzen beizutragen sowie Eigenständigkeit, Mut, Redlichkeit, die Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktlösung, Toleranz und Achtung vor der Würde des anderen Menschen im gelebten Miteinander praktizieren und üben können.

 

Der Mensch als Person

Die Grundlagen und natürlichen Bedingungen für einen richtigen Gebrauch der menschlichen Vernunft sind heute schon sehr weit und gut erforscht. Zunächst einmal empfindet, denkt und handelt der (gesunde) Mensch als Person. Er sieht sich selbst immer als ein Individuum, als Zentrum von Handlungen, und er sieht andere ebenso. Personsein und Menschsein sind eins. Rauschgifte zerstören dies, denn sie lösen das Empfinden der Einheit der Person auf.

Das Leben ist nicht unendlich, sondern durch den Tod begrenzt. Es ist nicht geschenkt, sondern muss erlernt werden. Zur geistigen Bewältigung des Lebens gehört, daß der hierfür mit einem enormen sozialen Lernvermögen ausgestattete Mensch in Zukunft und Vergangenheit denkt. Er kann und muss eine Vorstellung von Zeit und Raum in sich aufbauen, denn sonst entwickelt er keine Vorstellung von Ursachen und Folgen und bleibt unfähig, Gefahren zu erkennen und mögliche Sicherungen zu entwickeln. Und er kann und muss eine der Grundvoraussetzungen zur Sicherung des Lebens und der Sittlichkeit – Erfahrungen verwerten und Urteile fällen können. Rauschgifte zerstören neben ihrem Angriff auf das mitmenschliche Fühlen und Denken genau diese grundlegenden geistigen Fähigkeiten. (Um dies zu vertuschen, verlocken Drogenliberalisierer die unerfahrene Jugend gerne mit der sogenannten „Bewusstseinserweiterung“ als angeblich besseren Lebensgenuss.)

Der Mensch kann sich in der Welt orientieren, weil er in sich eine innere Vorstellungsbühne entwickeln kann, auf der er gedanklich Probleme lösen kann. Zu dieser Fähigkeit gehört auch die Möglichkeit, sich in eine andere Person hineinversetzen zu können. Ich kann mir nicht nur vorstellen, wie die Dinge sind und wie sie sich verhalten, sondern ich kann mir auch eine Vorstellung von mir selbst machen, von meiner Wirkung auf andere Menschen und wie sich andere Menschen sehen. Da der Mensch in höchstem Masse auf den Mitmenschen angewiesen ist und eine hochentwickelte Kooperationsfähigkeit die beste Basis für eine erfolgreiche Lebensbewältigung ist, stellt die Fähigkeit, sich in den anderen hineinversetzen zu können, einen unschätzbaren Vorteil dar.

All dies macht die Personalität des Menschen aus: Er kann sich ein richtiges Bild von sich und der Welt machen, kann Ursachen und Wirkungen richtig einschätzen lernen. Er ist imstande, ohne Anstoss von aussen Urheber von Handlungen zu sein, und er kann deren Folgen für sich, für den Mitmenschen und für das soziale Ganze selbständig verstehen und korrigieren lernen.

Diese menschliche Person aber wird durch die Rauschgiftabhängigkeit denaturiert, und der Mensch wird seiner grundlegendsten Orientierungfähigkeiten beraubt und um sein Leben betrogen. Ja mehr, er wird seines Menschseins grundlegend beraubt. Denn was zeichnet ihn mehr als Menschen aus, als dass er Person ist und freier, verantwortlicher Schöpfer eines gerechten Zusammenlebens. Die Rauschgigftabhängigkeit nimmt dem Menschen die Möglichkeit, sich klug zu verhalten, und damit verliert er allmählich die Fähigkeit zu tugendhaftem sittlichem Verhalten, d. h. zu einem Verhalten, das den Werten eines humanen Lebens gerecht wird.

 

Rauschgiftabusus als Ausdruck eines Lebens ohne Ziele

Ein Leben ohne Ziele ist der Nährboden der Rauschgiftabhängigkeit. Menschen, die zum Beispiel den Sinn ihres Leben darin gefunden haben, zum humanen Zusammenleben ihren individuellen Beitrag zu leisten, die sich bilden, immer weiterfragen, warum die Dinge so sind, wie sie sind – haben besseres zu tun, als sich den Kopf zu vernebeln. Sie brauchen ihn für etwas Schöneres, Wertvolleres: Die zwischenmenschliche Gemeinschaft, die Zusammenarbeit zum Wohle aller, das gerechtere Gestalten dieses Lebens, das zu kurz ist, als daß man es verträumen könnte. Die Endlichkeit seines Lebens, ruft dem Menschen zu, es nicht zu verträumen, sondern zuzupacken, ihm einen humanen Sinn zu geben und seinen Teil zum Ganzen beizutragen.

 

Schlußbetrachtungen

Die Erörterung einiger Grundprobleme einer ethische Beurteilung der Frage, ob Rauschgiftabhängigkeit eine von vielen Lebensformen sein könne, liess zwei ethische Eckpfeiler sichtbar werden: Zum einen ist Hilfeleistung mitmenschliche Pflicht gegenüber dem Kranken – und zwar mit dem Ziel Leben ohne Rauschgiftabhängigkeit. Schädigung der Gesundheit kann nicht Lebensstil sein, sonst verdrehen wir die natürlichen Begriffe.

Zum zweiten ist Prävention mitmenschliche Pflicht. Weil der Mensch ein Wesen ist, das nur Mensch werden kann durch den Mitmenschen, ist der vom Mitmenschen trennende Weg objektiv schädlich. Was wir den Prozess der Zivilisation nennen, ist doch nichts anderes, als daß wir immer mehr Verantwortung für die Alten, Schwachen, Kleinen, Hilfsbedürftigen übernehmen und nicht nur in den Tag hineinleben, sondern zurückschauend Erfahrung gewinnen und vorausschauend bekanntes Leid zu vermeiden versuchen.

Der Mensch ist dadurch vor Rauschgiftabhängigkeit geschützt, daß er lernt, das Leben im mitmenschlichen Sinn zu bewältigen. Dazu muß er die Welt und die Menschen so wahrnehmen können, wie sie sind und dort, wo er lebt, seinen ureigensten Beitrag zum mitmenschlichen Zusammenleben aller leisten – in friedlicher und gerechter Zusammenarbeit und brüderlicher Verbundenheit mit seinem Nächsten.

Rauschgifte setzen am Kern der Menschennatur an: an der menschlichen Vernunft, indem sie das Gehirn vergiften; an der Verbundenheit zwischen den Menschen und der Hilfeleistung am Mitmenschen, indem sie den Menschen vereinzeln und gefühlstaub machen. Grundvoraussetzung eines guten Lebens ist also die Freiheit von Gift, die Klarheit des Denkens, das ungetrübte, ausgebildete mitmenschliche Gefühl.

 

Anmerkungen

[1]   Die Deutschen Bischöfe. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Grundwerte verlangen Grundhaltungen. Bonn 22. September 1977, S. 7.
[2]   Ebd., S. 8.
[3]   Ebd., S. 8.
[4]   Grotius, Hugo. De Jure Belli ac Pacis, 1670, IIf. (Von Krieg und Frieden, 1625)
[5]   Pufendorf, Samuel. Über die Pflicht des Menschen und des Bürgers nach dem Gesetz der Natur. Insel. Frankfurt/Main & Leipzig 1994, S. 45ff.

Autor

Moritz Nestor, Psychologe

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