Reinhard Merkel: «Singers Thesen stehen gegen das Grundgesetz»

4. Oktober 1996 Moritz Nestor

Reinhard Merkel: Singer ist Verfassungsfeind

 

Der australische links-grüne Tierphilosoph Peter Singer provoziert schon lange mit seiner These: Ein menschliches Neugeborenes habe kein eigenes Interesse am Überleben und damit auch kein moralisches Lebensrecht. Wenn seine Eltern auch kein Interesse an seinem Überleben hätten, dürfe man es sterben lassen oder töten.

«Die Singersche Position ist von Verfassungs wegen in Deutschland nicht durchsetzbar. Und ich meine mit Recht nicht durchsetzbar. (…) In diesem Punkt des Lebensrechts kann die Verfassung gar nicht revidiert werden», sagt Reinhard Merkel, Jurist und Rechtsphilosoph an der Universität Frankfurt/Main in einem Interview des Süddeutschen Rundfunks anlässlich des spektakulären Auftretens von Peter Singer auf dem Kongress «Fundamentalismus und Beliebigkeit in Wissenschaft und Therapie», der im Mai 1996 in Heidelberg stattfand.

«Wäre Singers Position geltendes Recht, wären viele Behinderte wohl nicht mehr am Leben, wenn dieses Recht schon damals gegolten hätte», sagte Merkel und erklärte, warum Singer das Lebensrecht der heute lebenden Behinderten in Frage stellt: «Als ich zur Welt kam, habe ich ein Lebensinteresse gehabt. Ob ich behindert bin oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Wenn ich getötet worden wäre, wäre mir ein schweres Unrecht angetan worden.» «Singer sagt: ´Nein, es wäre Dir kein Unrecht angetan worden, du hattest kein Lebensinteresse.’ Da muss man einhaken und sagen: `Diese Position von Herrn Singer teile ich nicht.`» Alle Neugeborenen haben ein Lebensinteresse. «Also ist das Töten von behinderten Neugeborenen ein Unrecht, also dieser Akt ist ein verbotener Akt.»

Autor

Moritz Nestor, Psychologe

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