Wenn ich überzählig gewesen wäre – gäbe es mich heute nicht …

Zeit-Fragen Nr. 11 vom 10. Mai 2016 Sylvia Flückiger

Nein zur schrankenlosen Fortpflanzungsmedizin…

und ich hätte mich nicht einmal dagegen wehren können. Das menschliche Leben ist ein Wunder und ein Geschenk, die Krönung der Schöpfung Gottes. Das muss uns trotz allen Wünschen immer wieder bewusst bleiben. Das Leben ist keine Wegwerfware, womit beliebig experimentiert und selektioniert werden darf.

Eine überparteiliche und breite Koalition hat Ende Dezember 2015 mit 58 112 gültigen Unterschriften das Referendum gegen das neue Fortpflanzungsmedizingesetz ergriffen. Das neue Gesetz öffnet nun endgültig Tür und Tor für eine schrankenlose und willkür­liche Reproduktionsmedizin. Das Parlament hat über den Vorschlag des Bundesrates hinaus, über welchen wir im Juni 2015 abgestimmt haben, das Gesetz weiter geöffnet. Flächendeckende beliebige Anwendung der Prä­implantationsdiagnostik (PID) und umstrittene Gentests überschreiten ethische und ordnungspolitische Grenzen. Selektion von Menschen mit Behinderung wird damit alltäglich.

 

Vielfalt statt Selektion

 

Der Bundesrat wollte mit seinem ursprünglichen Vorhaben die Präimplantationsdiagnostik lediglich für Eltern mit Verdacht auf schwere Erbkrankheiten zulassen. Das Parlament geht aber viel weiter:

Mit dem neuen Gesetz wird es erlaubt, alle ausserhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen mit allen technisch verfügbaren genetischen Tests auf alle denkbaren Gen-defekte hin zu analysieren. Embryonen mit Down-Syndrom (Trisomie 21) würden damit in Zukunft vor der Verpflanzung in den Mutterleib ausgesondert und eliminiert. Sie würden damit der willkürlichen gesellschaftlichen Wünschbarkeit geopfert.

Dies führt unweigerlich zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, weil sie damit als unerwünschte und vermeidbare Risiken betrachtet werden.

Das revidierte Gesetz sieht auch vor, dass neu pro Behandlungszyklus 12 statt bisher 3 Embryonen entwickelt werden dürfen. Dadurch entsteht überzähliges Leben, das eingefroren werden kann.
Nach maximal 10 Jahren müssen die Embryonen vernichtet oder der Forschung zur Verfügung gestellt werden. Das ist gegen die Würde des menschlichen Lebens, das unantastbar ist.

 

Forderungen werden immer weiter gehen

 

Einige Wissenschaftler und Politiker diskutieren und fordern bereits konkret die Herstellung von sogenannten Retterbabys und die Eizellenspende. Für einige sind auch die in der Verfassung verbotene Embryonenspende und die Leihmutterschaft keine unantastbaren Themen mehr. Gleichzeitig geht der technische Fortschritt so weit, dass die Auswahl oder Beeinflussung von verschiedenen anderen Eigenschaften unserer Kinder bald kein Tabu mehr sein werden. Der Weg zum Designer-Baby ist nicht mehr weit.

Das menschliche Leben ist ein grosses und fantastisches Werk der Schöpfung Gottes. Und das soll auch in Zukunft so bleiben, bei allem Respekt gegenüber unseren Wünschen und gegenüber der Forschung. Es gibt Grenzen, und mit dem vorliegenden Fortpflanzungsmedizingesetz werden sie eindeutig überschritten. Wollen wir das?

 

Unterscheidung zwischen wertvollem und wertlosem Leben

 

Das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Eizelle und Samen, es folgt eine geheimnisvolle, ja unglaublich fantastische Zeit der Entwicklung. Mit Screenings und Gentests werden nun die vermeintlich besten Embryonen im Labor ausgewählt. Es wird unterschieden zwischen wertvollem, lebenswertem Leben und minderwertigem, also nicht lebenswertem Leben. Wer will hier Richter sein zwischen Leben und Tod?
Die restlichen Embryonen werden eingefroren und können später zu Forschungszwecken verwendet werden. Dieses Vorgehen wertet nicht nur das menschliche Leben zu einer nach Wünschen manipulierbaren Sache ab, es setzt auch in der Gesellschaft falsche Signale. Die gescannten Embryonen können bei Auffälligkeiten, zum Beispiel mit Down-Syndrom (Trisomie 21), vernichtet werden. Gleichzeitig könnten die Embryonen durch die Untersuchungen beschädigt oder tödlich verletzt werden. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass gesunde fälschlicherweise selektioniert werden.
Deshalb braucht es am 5. Juni 2016 an der Urne ein deutliches Nein zu Selektion von wertvollem und minderwertigem Leben, ein Nein zu immer mehr willkürlichen Gentests und ein Nein zu diesem schrankenlosen Fortpflanzungsmedizingesetz.    •

Autor

Sylvia Flückiger, Nationalrätin SVP Schöftland AG

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