Moritz Nestor
Am 31. Januar 2021 fasst Michael Cook auf dem Internetportal BioEdge [1] die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie «Euthanasie in Belgien: Shortcomings of the Law and Its Application and of the Monitoring of Practice» [«Euthanasie in Belgien: Unzulänglichkeiten des Gesetzes und seiner Anwendung sowie der Überwachung der Praxis»] zusammen, die Kasper Raus, Bert Vanderhaegen und Sigrid Sterckx von der Universität zu Gent kurz zuvor am 25. Januar 2021 in The Journal of Medicine and Philosophy veröffentlicht hatte. [2] Die wissenschaftliche Studie offenbart, was «Euthanasie» in Belgien tatsächlich heisst und was die Propaganda vom «selbstbestimmten Sterben» sorgsam verdeckt. Das ist umso wichtiger, als seit 2002 die «Euthanasie»-Praxis in Belgien und in den Niederlanden zum Vorbild wurde für Gesetzes«reformen» in Kanada, Portugal, Spanien, Österreich und Deutschland. In Belgien sollen es sich bei 2,4 % aller Sterbefälle um «Euthanasie» handeln, in Flandern, dem niederländischsprachigen Teil des Landes, noch viel mehr.
Die Autoren der Studie im Journal of Medicine and Philosophy stützen sich bei ihrer Analyse auf gründliche wissenschaftliche Untersuchungen der letzten 20 Jahre sowie auf die Berichte der Kontrollkommission selbst, welche eigentlich darüber wachen sollte, dass belgische Ärzte nur gemäss Gesetz töten. Auf dem Hintergrund ihrer Forschung üben schwere grundsätzliche Kritik an der belgischen «Euthanasie»-Praxis. Ihre Befunde belegen, dass die «Euthanasie»-Praxis in Belgien ethisch, administrativ und rechtlich eine Katastrophe ist und nichts zu tun hat mit dem Schönsprech von «Autonomie» und «Selbstbestimmung». Das Wichtigste: Die Anwendungsbereiche, also welche Patienten bei welchen Diagnosen «euthanasiert» werden dürfen, würden sich ständig ausweiten, und die Sicherheitsvorkehrungen gegen Missbrauch seien unzureichend. Die Kontrollkommission, welche eigentlich überwachen soll, dass das belgische «Euthanasie»-Gesetz von den Ärzten eingehalten wird, sei ineffektiv und mache sich sogar mitschuldig an einer «Pro-Euthanasie-Agenda».
Die Studie arbeitet drei grundsätzliche Kritikpunkte heraus:
Die erste menschliche Katastrophe besteht darin, dass das belgische «Euthanasie»-Gesetz von 2002 vorschreibt, dass «Euthanasie» nur bei schweren und unheilbaren Krankheiten angewendet werden dürfe. Heute aber, stellt die Studie fest, würden immer mehr Menschen auch bei «Lebensmüdigkeit» getötet. Das belgische Euthanasie»-Gesetz von 2002 aber erlaubt keine «Euthanasie» bei «Lebensmüdigkeit»! Tötende belgische Ärzte umgehen dieses gesetzliche Verbot aber mit einem einfachen Trick: Sie geben bei der Kontrollkommission, die darüber wachen soll, dass nur gemäss Gesetz «euthanasiert» wird, einfach «Polypathologie» als Diagnose an, warum sie einen Patienten getötet haben. Dieses schwammige Wort ist ein gummiartiges Sammelsurium von Krankheiten, unter denen fast jeder ältere Mensch leidet! Verwendet ein tötender Arzt diese Diagnose, reicht das der Kommission, dass sie beide Augen zuzudrückt und die Tötung des Patienten als «Euthanasie» für «legal» zu befindet. Gegen die Buchstaben des Gesetzes. Fast ein Fünftel, nämlich 19,4 % aller der Kontrollkommission gemeldeten «Euthanasie»-Toten des Jahres 2019 waren solche «Polypathologie»-Diagnosen. Und erschütternde 47% – also praktisch die Hälfte – aller der Kommission gemeldeten nicht im Sterben liegenden Patienten des Jahres 2019 waren «Polypathologie»-Diagnosen.
Der zweite Skandal, den die wissenschaftliche Studie im Journal of Medicine and Philosophy aufdeckt, ist das effektive Fehlen jeder echten Kontrolle, welche diesen Namen verdiente. Ein belgischer Arzt, der einen Patienten töten will, muss ein oder zwei ‘unabhängige’ Ärzte hinzuziehen. Doch deren
«Rat ist ohnehin nicht bindend. Die endgültige Befugnis zur Durchführung der Euthanasie liegt beim behandelnden Arzt, der sie auch gegen den (negativen) Rat der konsultierten Ärzte durchführen kann»,
heisst es in der Studie. Wenn ein belgischer Arzt Herr über Leben und Tod spielen will und einen Patienten wegen eines psychiatrischen Zustandes töten möchte, müsste er eigentlich einen Psychiater hinzuziehen. Doch wenn der Patient noch andere Leiden hat, diagnostiziert der Arzt «Polypathologie» und die Notwendigkeit einer psychiatrischen Beratung entfällt.
Drittens sei die Kontrollkommission
«nicht in der Lage, die Einhaltung verschiedener rechtlicher Kriterien zu überprüfen, und sie hat erhebliche Befugnisse, das Euthanasiegesetz nach eigenem Gutdünken (neu) auszulegen»,
heisst es weiter in der wissenschaftlichen Studie von Kasper Raus, Bert Vanderhaegen und Sigrid Sterckx. In Wirklichkeit, stellen sie fest,
«scheint die Kommission nicht als Filter zwischen Ärzten, die Sterbehilfe leisten, und der Staatsanwaltschaft zu fungieren, sondern als Schutzschild, der verhindert, dass potenziell problematische Fälle weitergeleitet werden.»
Es ist vorgeschrieben, dass die Kontrollkommission aus 16 Personen besteht. Acht davon müssen Ärzte sein. Viele dieser Ärzte, auch der derzeitige Präsident Dr. Wim Distelmans, «euthanasieren» regelmässig selbst Patienten. Im Sinne echter Kontrolle müssten sie bei der Untersuchung ihrer eigenen Fälle in Ausstand treten. Tun es aber nicht. So überprüfen sie ihre eigenen Akten auf «Unregelmäßigkeiten».
Nichts illustriere die Ineffektivität – oder Duldung – der Kommission besser als ihre «Erfolgsbilanz». Seitdem 2002 «Euthanasie» in Belgien legalisiert worden ist, hat die Kommission nur einen einzigen Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. «Und dieser Fall war von einem australischen Fernsehsender gefilmt worden und verstieß so offensichtlich gegen das Gesetz, dass eine Überweisung nötig war, um den Schein zu wahren. Der Arzt wurde freigesprochen», schreibt Michael Cook auf BioEdge in seinem Bericht über die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie.
Die Kommission, fördert die wissenschaftliche Studie zu Tage, behauptet immer wieder, das Gesetz funktioniere reibungslos. Obwohl es manchmal bei «unwesentlichen» Dingen zu Pannen komme, würden die «wesentlichen Bedingungen» immer eingehalten. Die Autoren der Studie haben jedoch herausgefunden, dass in der belgischen «Euthanasie»-Praxis nirgendwo rechtlich definiert ist, was unter «wesentlich» und was unter «unwesentlich» verstanden werden muss.
Michael Cook schliesst:
«Die Kommission masst sich legislative Befugnisse an, die sie nicht hat. Entscheidungsträger und Politiker in Belgien sollten entsetzt sein über das miserable Funktionieren des Euthanasiegesetzes ihres Landes, das von diesen Wissenschaftlern dokumentiert wird. Aber die Autoren sind nicht optimistisch. Sie schliessen mit der Feststellung, dass es abzuwarten bleibt, ob irgendjemand sie ernst nehmen wird.»
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[1] URL: https://www.bioedge.org/bioethics/belgian-euthanasia-is-broken-says-academic-study/13688
[2] The Journal of Medicine and Philosophy, Volume 46, Issue 1, February 2021, Pages 80–107, https://doi.org/10.1093/jmp/jhaa031