Wer ist der Staat?

3. März 2026

Moritz Nestor

Im Jahr 2020 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht ein «Recht auf selbstbestimmtes Sterben» erklärt. Mit dieser staatlichen Normierung eines «Rechts» auf «assistierten Suizid» (Beihilfe zum Suizid) ist eine grundsätzliche Entscheidung gefallen mit weitreichenden Folgen, die nicht nur helfende Berufe, sondern alle Menschen betrifft und – trifft. Denn sie bringt alle in ein menschlich ethisches Dilemma: Der Arzt hat eine Garantenstellung gegenüber dem Leben, der Staatszweck besteht im Schutz des Lebens. Wir kann also Töten jemals «Hilfe» sein?

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Die Psychiaterin Prof. Dr. med. Ute Lewitzka ist Vorsitzende der «Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention» und Inhaberin der ersten Professur für Suizidologie und Suizidprävention in Deutschland (Goethe-Universität Frankfurt/Main). Sie berichtet aus ihrer therapeutischen Arbeit:

«Aber wenn man sich mit ihnen [den Suizidalen] hinsetzt und fragt: Was steckt dahinter? dann kommen Dinge wie: „Ich möchte meinen Angehörigen nicht zur Last fallen, ich habe Angst vor dem Pflegeheim, ich möchte nicht auf Hilfe angewiesen sein, für mich bedeutet das, meine Würde zu verlieren.“ Und da schreit in mir alles auf. […] In einem Land wie Deutschland: Warum können wir nicht dafür sorgen, dass Menschen gut alt werden, dass sie gut sterben können und dass Pflegebedürftigkeit nicht automatisch mit Würdeverlust assoziiert wird? Aber das tun wir, auch weil wir ein völlig schräges Altersbild haben, Altersdiskriminierung, wo der Mensch nichts mehr wert ist. Wir driften immer mehr auseinander, nicht nur politisch, sondern als sorgende Gemeinschaft. Und das finde ich traurig, und ich bin nicht bereit, es achselzuckend hinzunehmen. […] Es wird alles unter dem Aspekt von Autonomie und Würde gelabelt und für liberal erklärt. Aber gleichzeitig sorgt der Staat nicht dafür, dass Menschen keine Angst haben müssen zu sterben. Er sorgt nicht für genügend palliative Strukturen. Damit baut er unbewusst Druck auf oder lässt zu, dass Druck aufgebaut wird. Dabei hat der Staat eine Schutzfunktion. Er muss vulnerable Gruppen schützen.» [1]

Ute Lewitzka war bei den Anhörungen des  Verfassungsgerichts dabei und berichtet:

«Durch dieses Urteil wurde uns allen schnell klar, was es bedeutet. Man schafft jetzt ein Angebot, das eine neue Gruppe von Menschen anspricht, nämlich vorwiegend mittelalte bis alte Frauen. Das zeigen uns die internationalen Statistiken. Einige hochrangige Ethiker haben in dieser Anhörung davon gesprochen: „Angebot schafft Nachfrage“, und fanden das nicht schlimm: „Ja, die Suizidzahlen werden sich mindestens verdoppeln.“ Und ich dachte: Warum eigentlich? Warum muss das so sein?» [1]

Dabei hatte die Suizidprävention grosse Erfolge zu verzeichnen

«Wir haben so viele Tote nach Suizid in Deutschland, als ob alle 14 Tage eine Boeing 747 mit 364 Menschen verschwindet. In den 1980er-Jahren waren es fast 20.000 Suizide jährlich, seit Anfang der 2000er sind es um die 10.000 Suizidtote pro Jahr. Die bessere psychiatrische Versorgung und Präventionsangebote waren für den Rückgang entscheidend. Aber leider erleben wir wieder einen Anstieg der Zahlen seit 2021. In Deutschland werden Suizide und assistierte Suizide nicht getrennt erfasst. Wir vermuten, dass in dem Anstieg ein hoher Anteil von assistierten Suiziden steckt.» [1]

Auf die Frage

«In der Suizidprävention helfen Menschen dabei, einen Ausweg aus der Krise zu finden. Beim assistierten Suizid organisieren sie das Tötungspräparat und sind bei der Einnahme dabei. Was verändert sich dadurch?»

antwortete die Psychiaterin Ute Lewitzka:

«Die andere Person [also der Suizid-Assistent] nimmt aus meiner Sicht hierdurch eine Bewertung des Lebens des anderen vor und bestätigt letztlich, es sei besser, wenn es ihn oder sie nicht mehr gibt. Das ist neu. Jeder, der bei einem Suizid zustimmend mitwirkt, gibt dem Individuum das Signal: Dein Leben ist nicht mehr lebenswert. […] Diese Menschen sagen, sie würden es aus Mitgefühl tun. Meines Erachtens geht es auch um das Gefühl: „Ich kann dich von deinem Leid erlösen.“ Das hat für mich auch etwas mit Macht zu tun. Und wenn es ein Arzt ist, der das tut, verändert sich auch das Vertrauen im Arzt-Patienten-Verhältnis. Das ärztliche Ethos hat eine Garantenstellung für das Leben.» [1]

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Wenn der Staat ein «Recht» auf assistierten Suizid festschreibt, dann masst sich an, Menschen zu gestatten, über andere Menschen entscheiden zu dürfen: Dein Leben ist nicht mehr lebenswert. Und er masst sich an, «Helfern» gestatten zu dürfen: Du darfst Gift hinstellen.

Was für ein Signal sendet der Staat damit aus?

Der Staat öffnet damit dem Suizidassistenten eine Hintertüre, durch die dieser der starken natürlichen Tötungshemmung – «des Menschen Mahnruf an sich selbst» (Erich Fromm) – entkommen kann. Niemand nimmt ihm ab, er wisse nicht, dass er, wenn er Gift hinstellt, damit den Tod eines Menschen (mit)bewirkt – dass er also an einer Tötung mitwirkt. Solches zu tun belastet jeden gesunden Menschen, es sei denn er bekommt «gute Gründe» angeboten, die ihn zunächst beruhigen. Der Suizidhelfer, der «des Menschen Mahnruf an sich selbst» (Erich Fromm) zunächst gefühlt hat, kann sich nun (in einem schrecklich alten Sinn) vor sich selbst rechtfertigen: Der Staat hat‘s ja erlaubt! Der Staat ist zum «guten Grund» geworden.

Der Suizid-Assistent spürt diese Macht des Staates als stärkend und seine Auffassung bejahend hinter sich – und in sich. Er wird erfüllt von ihr. Denn er braucht sie. Ist er doch durch die «Erlaubnis» des Staates gerechtfertigt, das Gift hinzustellen, als wäre er nun nicht mehr dafür verantwortlich, was damit geschieht – und nun ist er auf eine sehr seltsame Weise entschuldigt. Stolz vollzieht er das von der Macht des Staates verfügte «Recht auf den Tod» als neuer Herr über Leben und Tod. Wer ihn zur Rede stellt, bekommt zu hören: Der Staat hat’s erlaubt. Der Niederländer Piet Admiraal hat 1993 an der Universitäts-Klinikum Charité, Medizinische Fakultät der Humbold-Universität zu Berlin zu erkennen gegeben, was das mit dem Arzt macht:

«Übrigens muß ich sagen, daß nach den Emotionen um den Verlust von einem Mitmenschen dann immer danach die Freude kommt, daß ich als Arzt auch dieses Leben beenden konnte.» [2]

Wie oft in der Geschichte hatten wir das schon? Wie oft müssen wir das wiederholen?

Niemand kann einem Menschen «gestatten», den Wert des Lebens eines anderen für unwert zu bestimmen. Auch der Staat nicht. Es sei denn, er masst sich an, Gott zu sein. Dazu hat er kein Recht.

Ein «Recht» auf Suizid oder auf seine eigene Tötung (in welcher Form auch immer) ist ein Widerspruch in sich. Es ist absurd und entzieht sich jeder juristischen Normierung.

Wer Menschen von Leiden befreit, hat befreites Leben (auch sterbendes) zum Ziel. «Aber wer ist das Subjekt einer ‘Befreiung vom Leben’?», fragt der Philosoph Robert Spaemann.

Der Suizid ist keine Autonomie, sondern die Vernichtung aller Autonomie. Denn mit dem Suizid wird das Subjekt von Freiheit und Sittlichkeit vernichtet, sagt Kant.

Adam Smith bemerkte daher, dass ein Recht, das sich selbst aufhebt und eine «Freiheit», die sich durch ihren Vollzug gleichzeitig selbst aufhebt, ein Widerspruch in sich, absurd sei.

Die Basis der menschlichen Autonomie, das heisst von von Freiheit, Gleichwertigkeit, Würde und Gewissen ist «das natürliche ´Lebendigsein´» [3] Es kann als biologische Tatsache nur naturwissenschaftlich bestimmt werden. Sozialwissenschaftliche Bewertungen des Lebens sind ausgeschlossen. [4] Ein «lebensunwertes Leben» ist daher «begrifflich undenkbar».[5] Ein sozialwissenschaftlich abgeleiteter Lebensunwert ist damit eine verfassungsrechtliche Unzulässigkeit [5] und als eine Einschränkung des Lebensrechts durch Gewohnheitsrecht unzulässig.[6[

Mit anderen Worten ist das biologischer Lebendigkeit die Basis der Autonomie. Ich kann nur autonom sein als Lebendiger. Daher heisst es in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948: «Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren … » Die Betonung liegt auf «geboren»: Wir kommen so auf die Welt – qua natura. Heisst: Es ist unsere Natur, so und nicht anders geboren zu werden.

Heisst: Die Freiheitsrechte werden mit uns geboren und stehen uns allein deshalb zu, weil wir qua natura Menschen sind. Das war nach den 12 Jahren NS-Herrschaft allen bitter bewusst – damals.

Wer sich aber umbringt, der verlässt diese physikalische Existenz, die doch Voraussetzung allen Rechts ist. Und durch die allein eine juristische Normierung möglich ist. Das Verlassen dieser Möglichkeit auf rechtliche Normierung kann aber nicht wiederum eine Recht sein. Ein Recht braucht ein Subjekt. Dieses ist aber nun vernichtet.

Heisst: Eine rechtliche Normierung ohne physikalische Existenz wäre nur von einem Standpunkt ausserhalb der Natur möglich. Also von einem göttlichen! Denn unsere physikalische Existenz ist allein die Ermöglichung von Recht und Würde. Gott zu sein ist uns aber nur in der Willkür der Abstraktion von der Natur möglich. Wenn also der Gesetzgeber ein «Recht auf Suizid» durch eine Rechtsnorm allen vorschreibt, wie geschehen, masst er sich diesen göttlichen Standpunkt ausserhalb der Natur an. Wer also ist der Staat? Gott? Nie!

Die Menschenrechte sind die Verteidigung des Individuums gegen den übermächtigen/ungerechten Staat, daher spielt die Berufung auf das Gewissen heute die zentrale Rolle. Wenn wir das Gewissen «problematisch» finden, was bleibt dann noch?

Dass der Staat die helfenden Berufe in ein moralisches Dilemma versetzt ist nicht «rein wissenschaftlich» mit Studien zu lösen. Wo dieses Dilemma doch derart tief in unser Leben eingreift, verlangt es zusätzlich auch eine Stellungnahme auf dem Standpunkt der praktischen Ethik, denn das Gewissen eines jeden Einzelnen, welches öffentlich Stellung nimmt, kann der Staat nicht ignorieren, ohne sich als Despot zu entpuppen.

Es ist ein – vorerst unlösbares – ethisches Dilemma, in diesem Zustand des gesetzlichen Unrechts in helfenden Berufen zu arbeiten. Aus dem gleichen Grund aber, warum ich meine Arbeit mit den Hilfesuchenden nicht aufgeben kann und will, nämlich weil es mein Gewissen nicht zulässt, aus dem gleichen Grunde fühle ich mich auch durch das vorstaatlich gegebene und durch Artikel eins der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte anerkannte Freiheit des Gewissen gefordert, mich gegen den Staat zur Wehr zu setzen, letztlich um den Zustand des gesetzlichen Unrechts einmal doch aufzuheben. Denn ich möchte auch die Achtung vor mir nicht verlieren!

 

 

 


 

[1] Kummer, Susanne. Interview mit Ute Lewitzka. «Ein überlebter Suizid wird zum zweiten Geburtstag» – Warum Suizidprävention wirkt – und was wir als Gesellschaft tun können. In: Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik IMABE vom 6. Oktober 2025
[2] Piet Admiraal. Vortrag vom 28. Juni 1993 in der Vorlesungsreihe «Medizinethik« am Universitäts-Klinikum Charité, Medizinische Fakultät der Humbold-Universität zu Berlin, in: Admiraal, Pieter V. 20 Jahre Erfahrungen mit der Euthanasie in den Niederlanden. Heft 2 der Berliner Medizinethischen Schriften, herausgegeben von Uwe Körner, Humanistischer Verband Deutschland e. V. Dortmund 1996
[3] Deutsches Rechts–Lexikon, Band 7, 2. Aufl., Beck, München 1992, S. 868
[4] ebd.
[5] ebd.
[6] ebd., S. 269

 

 

 

 

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