Zahlen und Fakten zu den niederländischen Patiententötungen (1) «Euthanasie» – offizielle und wirkliche Daten
April 1995 ∙ Moritz Nestor
In der gegenwärtigen Kampagne zur Legalisierung der Tötung auf Verlangen werden mit Vorliebe die Niederlande als Beispiel angeführt. Dort sei angeblich eine gesetzlich kontrollierte Freigabe der Tötung von Patienten ohne Missbrauch möglich geworden. Über die holländische Praxis der Patiententötungen liegt allerdings genaues amtliches Material vor, das unter der staatlichen Zusicherung von Straffreiheit erhoben wurde. Die Daten zeigen die völlige Haltlosigkeit der Behauptung, die Niederlande hätten das Problem der Tötung von Kranken unter Kontrolle.
Am 17. Januar 1990 setzte die niederländische Regierung eine Kommission ein, die ermitteln sollte, wie viele Patienten in den Niederlanden tatsächlich jährlich durch Ärzte ums Leben kommen. In den Jahren zuvor hatten in den Niederlanden immer mehr Ärzte aus den unterschiedlichsten Gründen Patienten getötet. Kein Mensch kannte das genaue Ausmass dieser durch die Paragraphen 293 und 294 nlStGB bis heute strafrechtlich verbotenen Praxis.
Den Ärzten wurde folgendes zugesichert:
«Die durch die Erasmus-Universität eingesammelten Fragebögen werden unmittelbar nach Erhalt anonymisiert. Selbst die Möglichkeit der indirekten Identifikation ist ausgeschlossen. Die gegebenen Informationen sollen zu keinem anderen Zweck gebraucht werden als zur Beantwortung der Fragen in der Untersuchung. Für keinen Teilnehmer wird diese Untersuchung juristische Konsequenzen haben.»[1]
Am 10. September 1991 wurde der nach dem Kommissionsvorsitzenden benannte «Remmelink-Bericht» veröffentlicht. Durch die staatliche Zusicherung der Straffreiheit geschützt und ermuntert, berichteten die niederländischen Ärzte den Untersuchern sehr offen über ihr wahres Handeln und ihre Motive. Der Bericht ist die wichtigste Datenquelle über das tatsächliche Ausmass der Tötungen von Patienten in den Niederlanden. Er berichtet über einen Zeitraum von einem Jahr.
«Akt der Menschlichkeit beim Sterben»
Niederländische Regierungsstellen zitieren aus dem Remmelink-Bericht immer wieder die Zahl von 2300 «Euthanasie»-Fällen pro Jahr. Mit mehr oder minder grossen Abweichungen wird diese Zahl auch in der Schweiz oft genannt. Schaut man jedoch etwas genauer in die Zahlentabellen und lässt sich von den Deutungen der Kommission nicht täuschen, finden sich erschreckende Daten.
Zum Beispiel tauchen plötzlich 1 000 weitere Patienten auf, die ohne ihr Verlangen oder Wissen getötet wurden. Der Bericht nennt diese Fälle jedoch nicht «Euthanasie», weshalb diese Toten in den offiziellen Bulletins auch nicht unter dieser Rubrik aufgeführt werden. Hier liegen 1 000 Patiententötungen vor, bei denen der Arzt im Fragebogen sein Handeln selbst als aktive Lebensverkürzung ohne Willenserklärung des Patienten bezeichnet hatte. Der Bericht spricht hier von einem «im äussersten Notfall angewandten Akt der Menschlichkeit beim Sterben». Folgende Motive – Mehrfachnennungen waren möglich – wurden für diese 1 000 Tötungen ohne Verlangen angegeben:
– 17% auf Wunsch des Patienten, obwohl der Patient in Wirklichkeit gar nicht gefragt worden war;
– 30% Schmerzen/Leiden des Patienten;
– 31% niedere Lebensqualität;
– 60% keine Aussicht auf Besserung;
– 39% Behandlung wurde sinnlos;
– 33% nicht unnötig verlängern;
– 32% die Angehörigen hielten es nicht mehr aus;
– 1% ökonomische Gründe, z. B. Bettenknappheit. [1]
Unter ausdrücklicher Berufung auf die Niederlande fordern Schweizer «Euthanasie»liberalisierer vom Gesetzgeber ein «Recht auf den Tod». Dann werden auch hier unsere Kranken, Alten und Dementen getötet, weil die Angehörigen es nicht mehr aushalten, weil die Betten zu knapp sind, weil keine Aussicht auf Besserung besteht oder weil die Lebensqualität zu niedrig ist! Wollen wir das? [l]
Quelle: Zeit-Fragen Nr. 16, April 1995, Seite 1)
[1] Van der Maas, P.J./ van Delden, J.J.M./Pijnenborg, L. Medische Beslissingen Rond Het Levensende. Sdu Uitgeverij Plantijnstraat. ’s- Gravenhage 1991.