Zahlen und Fakten zu den niederländischen Patiententötungen (2): 6 von 10 Ärzten würden töten

Juni 1995 Moritz Nestor

In den Niederlanden soll es bei der legalen Tötung auf Verlangen des Patienten keinen Missbrauch geben. Der Remmelink-Report legt hingegen amtliches Material über die Praxis der Patiententötungen vor, das eine deutliche Sprache spricht.

Wenn man heute – vor allem in den Massenmedien und in populärwissenschaftlichen Werken – von «Sterbehilfe», «Euthanasie» (griechisch: eu thanatos = schöner Tod) oder im Englischen von «mercy killing» spricht, dann ist damit in der Regel die sogenannt aktive Sterbehilfe gemeint, d. h. die gewollte aktive Beschleunigung des Sterbevorgangs. Die Niederlande verstehen in diesem Sinne heute offiziell unter «Euthanasie» die Gabe eines tödlichen Mittels durch einen Arzt auf das freie Verlangen des Patienten hin. Die modernen demokratischen Verfassungsstaaten fassen das von jeher als Tötung auf. Die Niederlande haben mit der Legalisierung der «aktiven Euthanasie» dieses Tötungsverbot durchbrochen.

Die offizielle niederländische Definition von «Euthanasie» hat reinen Propagandawert. Die Definition sagt nämlich nur, was nach Auffassung der «Euthanasie»propagandisten «Euthanasie» sein soll: «selbstbestimmtes Sterben», d. h. der Patient soll seine Entscheidung frei getroffen und wiederholt geäussert haben. So oder ähnlich lassen sich niederländische «Euthanasie»propagandisten, wie zum Beispiel Piet Admiraal, verlauten. Die offizielle niederländische Interpretation des reichhaltigen Zahlenmaterials aus dem sogenannten Remmelink-Report (vgl. Zeit-Fragen Nr. 17) hält sich ebenfalls an diese Definition. Liest man den Bericht allerdings kritisch und «gegen den Strich», so zeigt sich, dass der «selbstbestimmte Tod» ein rein ideologischer Begriff ist:

Der Remmelink-Report berichtet zum Beispiel von Ärzten, die bei staatlicher Zusicherung von Straffreiheit gefragt wurden, ob sie jemals «ohne Verlangen des Patienten lebensbeendigend gehandelt hätten». Die Tötung von Menschen wird in «Lebensbeendigung» umbenannt! Unwillkürlich drängt sich der Vergleich mit der Praxis der Nationalsozialisten auf: Tötung «lebensunwerten Lebens» hiess damals «Euthanasie» = «schöner Tod».

Das wahre Gesicht des vorgeblich «selbstbestimmten Todes» wird anhand der Antworten dieser Ärzte deutlich:

– 27% der befragten Ärzte hatten mindestens einmal in ihrem Leben einen Patienten ohne dessen Verlangen getötet,

– 32% hielten es für «denkbar», einen Patienten ohne dessen Verlangen zu töten, und

– nur 41% der befragten Ärzte wollen einen Patienten nie ohne dessen ausdrückliches Verlangen töten! – Aber töten würden sie?

Übertragen auf die Schweiz würde das Szenario so aussehen: Bei 6 von 10 aufgesuchten Ärzten müssten die Patienten Angst haben, sie würden im Falle einer schweren Erkrankung unter Umständen getötet, ohne gefragt zu werden. Und nicht nur das: Von den anderen Ärzten wüssten sie, dass diese es für «denkbar» halten, Patienten zu töten. Das heisst, in der ganzen Schweiz wäre kein Arzt zu finden, der es nicht mindestens für «denkbar» hielte, «lebensbeendigend zu handeln»!

Und noch schlimmer: Die Patienten hätten keine Chance, für dieses Unrecht Gehör zu finden. Man würde bei den massgeblichen Institutionen, die für den Schutz des Bürgers zuständig sind, nur von «Lebensbeendigung» sprechen, nicht mehr vom Töten! Sollten die Patienten standfest sein und öffentlich dagegen protestieren, wird man sie als Gefahr für die «neue Freiheit» des «selbstbestimmten Todes» mundtot zu machen versuchen.

Quelle: Zeit-Fragen Nr. 18, Juni 1995, Seite 12

Autor

Moritz Nestor, Psychologe

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