Niederländische Patiententötungen im Jahre 1990
die Zahlen des Remmelink-Berichts
Niederländische Regierungsstellen zitieren aus dem Remmelink-Bericht beständig die Zahl von 2’705 Fällen «Euthanasie» für das Jahr 1990. Mit einigen Abweichungen ist dies auch die Zahl, die in der Schweiz meist herumgereicht wird. Zugleich damit verbreitet man den Anschein, es gehe nur darum, dass den Menschen, die aus «freien Stücken» nicht mehr leben wollten, «geholfen» werde, «in Würde zu sterben». Die unter staatlicher Zusicherung von Straffreiheit von allen Ärzten der Niederlande erhobenen und anonymisierten Daten des Remmelink-Berichts strafen dies jedoch Lügen und zeichnen ein erschütterndes Bild:
Definition von «Euthanasie» im Remmelink-Bericht:
«Gabe eines Giftes durch einen Arzt auf Verlangen des Patienten»
2’319 Tötungen auf Verlangen, der Remmelink-Bericht nennt diese Fälle «Euthanasie»
386 Beihilfe zum Suizid, der Remmelink-Bericht nennt diese Fälle «Euthanasie».
2’705 «offizielle» «Euthanasie»-Fälle
Der Bericht nennt jedoch noch mehr Fälle, aber nicht unter dem Titel «Euthanasie»:
1’031 vorsätzliche Patienten-Tötungen ohne Verlangen
Der Remmelink-Bericht nennt diese Fälle «im äussersten Notfall angewandter Akt der Menschlichkeit».
Selbst nach offizieller Aussage der tonangebenden niederländischen Ärztegesellschaft
KNMG ist das «unfreiwillige Euthanasie» und «grundsätzlich verboten».
8’100 Überdosen eines Medikamentes mit dem Vorsatz, das Leben zu nehmen
Der Remmelink-Bericht nennt diese Fälle «normale medizinische Behandlung»
Die Gabe von Schmerzmitteln zur Linderung von Schmerzen ist unproblematisch.
Wozu aber der Vorsatz, dem Patienten das Leben zu nehmen?
11’208 Abbrüche oder Nichteinleiten von Behandlungen mit dem Vorsatz, das Leben zu nehmen
Der Remmelink-Bericht nennt diese Tötungen «normale medizinische Behandlung»
Der Abbruch einer Behandlung ist normal, wenn er medizinisch sinnlos ist,
denn niemand ist verpflichtet, etwas Sinnloses zu tun.
Wozu aber der Vorsatz, dem Patienten das Leben zu nehmen?
19’803 Todesfälle in den Niederlanden im Jahr 1990,
bei denen der Arzt den Vorsatz hatte, das Leben zu nehmen.
Das sind 39% aller 128’824 Sterbefälle des Jahres 1990 in den Niederlanden.
Quelle: P.J. van der Maas, J.J.M. van Delden, L. Pijnenborg. Medische beslissingen rond het levenseinde. Het oderzoek voor de Commissie Oderzoek Medische Braktijk inzake Euthanasie. Sdu Uitgrverij Plantijnstraat, ´s-Gravenhage 1991. ISBN 90 39 901244 (2 Bände) [«Remmelink Report»]
Diese Toten sind die stummen Zeugen dafür, dass das «Holländische Modell» in Wirklichkeit eine unendliche Katastrophe ist. «Freiwilligkeit», «Selbstbestimmtheit» – wovon meist junge Journalisten so verantwortungslos sprechen – ist wohl das allerletzte, was sich in diesen Zahlen ausdrückt.
Diese Toten sind die logische Folge der veränderten Einstellung eines erschreckend grossen Anteils unter niederländischen Ärzten zu ihrem Beruf. Sie haben sich selbst zu Herren über Leben und Tod gemacht. Das ist der Endpunkt einer Entwicklung, die in den. Siebzigerjahren mit immer mehr Fällen von einzelnen «mutigen» Ärzten begann, die bewusst «Euthanasie» begingen, angeklagt und pressewirksam freigesprochen wurden.
Humanität und Vernunft haben in der Medizin dazu geführt, bei irreversibler (nicht mehr rückgängig zu machender) Bewusstlosigkeit von künstlichen lebensverlängernden Massnahmen abzusehen; bei schweren Krankheitsprozessen, die zum Tode hinführen, wird mit den heutigen Möglichkeiten sorgfältig dosierter Schmerzbehandlung unnötiges Leid vermieden.
Keine ideologische Diskussion und keine Kosten-Debatte hat ein Recht, daran zu rütteln und Leben aktiv zu beenden. Oder wollen wir eines Tages den bedauernden Anruf eines Krankenhausarztes erhalten, an unseren betagten Eltern oder an anderen lieben Angehörigen, die eine schwerer Krankheit durchmachten oder in fortgeschrittenem Alter gebrechlich waren, hätten man leider einen «im äussersten Notfall angewandter Akt der Menschlichkeit» vollziehen müssen. Oder wollen wir selbst in schwerer Krankheit oder fortgeschrittenem Alter ungefragt eine «normale medizinische Behandlung» erhalten?