Kardinal Faulhaber (München) am 4. November 1936 zu Hitler über die Zwangssterilisation von «Volksschädlingen» (z. B. Schizophrenen, manisch Depressiven etc. !)
«Von kirchlicher Seite wird dem Staat nicht verwehrt, im Rahmen des Sittengesetzes in gerechter Notwehr diese Schädlinge der Volksgemeinschaft fernzuhalten. In diesem Obersatz sind wir uns einig. Wir gehen aber auseinander in der Frage, wie sich der Staat gegen das Verderbnis der Rasse wehren kann.» [21]
Der Moraltheologe Dr. Joseph Mayer in «Gesetzliche Unfruchtbarmachung Geisteskranker»
«Die Geisteskranken, die moralisch Irren und andere Minderwertige haben so wenig ein Recht Kinder zu zeugen, als sie ein Recht haben, Brand zu stiften.»[22]
Aus „Das Wesen der katholischen Caritas und ihr Zeitbild“ von , Herausgeber des Jahrbuchs der Caritaswissenschaft
«Echter Caritasdienst muss Dienst der Rassenhygiene sein, weil nur durch die Aufartung des Volkes auch die beste Grundlage für die Ausbreitung des Reiches Gottes auf Erden geschaffen wird, weil die Aufartung des Volkes Lebensgestaltung, Lebensbereicherung bedeutet und so im Dienste des Schöpfers und Erlösers steht.» [25]
Karl Binding & Alfred Hoche (1922): Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Ihr Mass und ihre Form. Leipzig.
„Von einer Macht, der er nicht widerstehen kann, wird der Mensch ins Dasein gehoben. (…) Insoweit ist er der geborene Souverän über sein Leben.“[1]
„(…) Anerkennung von jedermanns Freiheit, mit seinem Leben ein Ende zu machen.“ [2]
„Das Naturrecht hätte Grund gehabt von dieser Freiheit als dem ersten aller ‚Menschenrechte‘ zu sprechen.“ [3]
„Außerdem gibt es altruistische Selbsttötungen, geistig völlig Gesunder, die auf der höchsten Stufe der Sittlichkeit stehen (…)“[4]
„Gibt es Menschenleben, die so stark die Eigenschaft des Rechtsguts eingebüsst haben, dass ihre Fortdauer für die Lebensträger wie für die Gesellschaft dauernd allen Wert verloren hat? (…) Die Frage ist im allgemeinen zunächst mit Bestimmtheit zu bejahen. (…) bei der ersten Gruppe der durch Krankheit oder Verwundung unrettbar Verlorenen wird nicht immer der subjektive und der objektive Lebenswert gleichmässig aufgehoben sein, während bei der zweiten, auch zahlenmäßig überlegenen Gruppe der unheilbar Blödsinnigen die Fortdauer des Lebens weder für die Gesellschaft noch für die Lebensträger selbst irgendwelchen Wert besitzt. (…) Zustände geistigen Todes (…).“[5]
„Auch in den Beziehungen der zwei verschiedenen Arten geistig Toter zur Umwelt ist ein wesentlicher Unterschied für unsere Betrachtung vorhanden. Bei den ganz früh erworbenen hat niemals ein geistiger Rapport mit der Umgebung bestanden; bei den spät erworbenen ist dies vielleicht im reichsten Masse der Fall gewesen. Die Umgebung, die Angehörigen und Freunde haben deswegen zu diesen letzteren subjektiv ein ganz anderes Verhältnis; geistig Tote dieser Art können einen ganz anderen ‚Affektionswert‘ erworben haben; ihnen gegenüber bestehen Gefühle der Pietät, der Dankbarkeit (…).“[6]
„(…) aus diesem Grund wird für die Frage der etwaigen Vernichtung nicht lebenswerter Leben aus der Reihe der geistig Toten, je nachdem sie der einen oder anderen Kategorie angehören, ein verschiedener Massstab anzuwenden sein. (…) Auch in bezug auf die wirtschaftliche und moralische Belastung der Umgebung, der Anstalten, des Staates usw. bedeuten die geistig Toten keineswegs immer das gleiche.“[7]
„In wirtschaftlicher Beziehung würden also diese Vollidioten, ebenso wie sie auch am ehesten alle Voraussetzungen des vollständigen geistigen Todes erfüllen, gleichzeitig diejenigen sein, deren Existenz am schwersten auf der Allgemeinheit lastet.“ [8]
„Die Belastung ist zum Teil finanzieller Art und berechenbar an der Hand der Aufstellung der Jahresbilanzen der Anstalten.“[9]
„Wenn wir die Zahl der in Deutschland gleichzeitig vorhandenen, in Anstaltspflege befindlichen Idioten zusammenrechnen, so kommen wir schätzungsweise etwa auf eine Gesamtzahl von 20 – 30.000. Nehmen wir für den Einzelfall eine durchschnittliche Lebensdauer von 50 Jahren an, so ist leicht zu ermessen, welches ungeheure Kapital in Form von Nahrungsmittel, Kleidung und Heizung, dem Nationalvermögen für einen unproduktiven Zweck entzogen wird.“[10]
„Die Anstalten, die der Idiotenpflege dienen, werden anderen Zwecken entzogen; soweit es sich um Privatanstalten handelt, muss die Verzinsung berechnet werden; ein Pflegepersonal von vielen tausend Köpfen wird für diese gänzlich unfruchtbare Ausgabe festgelegt und fördernder Arbeit entzogen; es ist eine peinliche Vorstellung, dass ganze Generationen von Pflegern neben diesen leeren Menschenhülsen dahinaltern, von denen nicht wenige 70 Jahre und älter werden. (…) Die Frage, ob der für diese Kategorie von Ballastexistenzen notwendige Aufwand nach allen Richtungen hin gerechtfertigt sei, war in den verflossenen Zeiten des Wohlstandes nicht dringend; jetzt ist es anders geworden, und wir müssen uns ernstlich mit ihr beschäftigen. Unsere Lage ist wie die der Teilnehmer an einer schwierigen Expedition, bei welcher die grösstmögliche Leistungsfähigkeit Aller die unerlässliche Voraussetzung für das Gelingen der Unternehmung bedeutet, und bei der kein Platz für halbe, Viertels- und Achtels-Kräfte. (…) Der Erfüllung dieser Aufgabe steht das moderne Bestreben entgegen, möglichst auch die Schwächlinge aller Sorten zu erhalten , allen, auch den zwar nicht geistig toten, aber doch ihrer Organisation nach minderwertigen Elementen Pflege und Schutz angedeihen zu lassen ‑ (…) , dass es bisher nicht möglich gewesen, auch nicht im Ernste versucht worden ist, diese Defektmenschen von der Fortpflanzung auszuschliessen.“ [11]
„Durch Freigabe der Vernichtung völlig wertloser, geistig , geistig Toter eine Entlastung für unsere nationale Ueberbürdung herbeizuführen, wird zunächst und vielleicht noch für weite Zeitstrecken lebhaftem, vorwiegend gefühlsmässig vermitteltem Widerspruch begegenen, der seine Stärke aus sehr verschiedenen Quellen beziehen wird (Abneigung gegen das Neue, Ungewohnte, religiöse Bedenken, sentimentale Empfindungen usw. ). (…) Von dem Standpunkte einer höheren staatlichen Sittlichkeit aus gesehen kann nicht wohl bezweifelt werden, dass in dem Streben nach unbedingter Erhaltung lebenswerter Leben Übertreibungen geübt worden sind.“[12]
„Wir werden auch in den Zeiten der Not, denen wir entgegengehen, nie aufhören wollen, körperliche Defekte und Sieche zu pflegen, solange sie nicht geistig tot sind; wir werden nie aufhören, körperlich und geistig Erkrankte bis zum Äußersten zu behandeln, solange noch irgendeine Aussicht auf Änderung ihres Zustandes zum Guten vorhanden ist; aber wir werden vielleicht eines Tages zu der Auffassung heranreifen, dass die Beseitigung der geistig völlig Toten kein Verbrechen, keine unmoralische Handlung, keine gefühlsmässige Rohheit, sondern einen erlaubten nützlichen Akt darstellt sondern einen. (…) welche Eigenschaften und Wirkungen den Zuständen geistigen Todes zukommen. In äusserlicher Beziehung ist ohne weiteres erkennbar: der Fremdkörpercharakter der geistig Toten im Gefüge der menschliche Gesellschaft, das Fehlen irgendwelcher produktiver Leistungen, ein Zustand völliger Hilflosigkeit mit der Notwendigkeit der Versorgung durch Dritte (…) In bezug auf den inneren Zustand würde zum Begriff des geistigen Todes gehören, dass nach der Art der Hirnbeschaffenheit klare Vorstellungen, Gefühle oder Willensregungen nicht entstehen können, dass keine Möglichkeit der Erweckung eines Weltbildes im Bewusstsein besteht, und dass keine Gefühlsbeziehungen zur Umwelt von den geistig Toten ausgehen können, (wenn sie auch natürlich Gegenstand der Zuneigung von seiten Dritter sein möge). (…) Das Wesentliche aber ist das Fehlen der Möglichkeit, sich der eigenen Persönlichkeit bewusst zu werden, das Fehlen des Selbstbewusstseins. Die geistig Toten stehen auf einem intellektuellen Niveau, das wir erst tief unten in der Tierreihe wieder finden, und auch die Gefühlsregungen erheben sich nicht über die Linie elementarster, an das animalische Leben gebundener Vorgänge.“[13]
„Ein geistig Toter ist somit auch nicht imstande, innerlich einen subjektiven Anspruch auf Leben erheben zu können, ebenso wie er irgendwelcher anderer geistiger Prozesse fähig wäre. (…) die Beseitigung eines geistig Toten einer sonstigen Tötung nicht gleichzusetzen ist. Schon rein juristisch bedeutet die Vernichtung eines Menschenlebens keineswegs immer dasselbe. (…) Die Unterschiede liegen (…) auch in dem Verhältnis des Getöteten zu seinem Anspruch auf Leben. (…) Die Tötung auf Verlangen wird dabei im Zweifelsfalle eher noch eine kühlere, planmässigere, reiflicher überlegte Handlung bedeuten, als der Mord, und doch wird sie unter anderem darum so viel milder aufgefasst, weil der zu Tötende sich seines subjektiven Anspruches auf das Leben begeben hat, und im Gegenteil sein Recht auf den Tod geltend macht.“ [14]
„Im Falle der Tötung eines geistig Toten, der nach Lage der Dinge, vermöge seines Hirnzustandes, nicht imstande ist, subjektiven Anspruch auf irgend etwas, u.a. also auch auf das Leben zu erheben, wird somit auch kein subjektiver Anspruch verletzt. (…) Es ergibt sich aus dem, was über den inneren Zustand der geistig Toten zu sagen war, auch ohne weiteres, dass es falsch ist, ihnen gegenüber den Gesichtspunkt des Mitleids geltend zu machen; es liegt dem Mitleid mit den lebensunwerten Leben der unausrottbare Denkfehler oder besser Denkmangel zugrunde, vermöge dessen die Mehrzahl der Menschen in fremde lebende Gebilde hinein ihr eigenes Denken und Fühlen projiziert (…) Mitleid` ist den geistig Toten gegenüber im Leben und im Sterbensfall die an letzter Stelle angebrachte Gefühlsregung; wo kein Leiden ist, ist auch kein mit-Leiden. (…) Das Bewusstsein der Bedeutungslosigkeit der Einzelexistenz, gemessen an den Interessen des Ganzen, das Gefühl einer absoluten Verpflichtung zur Zusammenfassung aller verfügbaren Kräfte unter Abstossung aller unnötigen Aufgaben, das Gefühl, höchst verantwortlicher Teilnehmer einer schweren und leidensvollen Unternehmung zu sein, wird in viel höherem Masse, als heute , Allgemeinbesitz werden müssen, ehe die hier ausgesprochenen Anschauungen volle Anerkennung finden können.“ [15]
„Wir lesen mit tragischem Mitgefühl in Greelys Polarbericht, wie er genötigt ist, um die Lebenswahrscheinlichkeit der Teilnehmer zu erhöhen, einen der Genossen, der sich an die Rationierung nicht hielt und durch unerlaubtes Essen eine Gefahr für alle wurde, von hinten erschiessen zu lassen (…).“[16]
„(…) berechtigtes Mitleid überkommt uns, wenn wir lesen, wie Kapt. Scott und seine Begleleiter auf der Heimkehr vom Südpol im Interesse des Lebens der Uebrigen schweigend das Opfer annahmen, dass ein Teilnehmer freiwillig das Zelt verliess, um draussen im Schnee zu erfrieren.“[17]
„Zunächst wird selbstverständlich die Idee auftauchen, dass die Verwirklichung der hier ausgesprochenen Gedanken kriminellen Missbräuchen die Türe öffnen könnte. (…) dass fortwährend Internierungen geistig Gesunder und Entmündigungen aus gewinnsüchtigen Motiven der Angehörigen erfolgen (…).“[18]
„Die Sicherung gegen solche Auffassungen würde in einer sorgfältig zu behandelnden Technik zu schaffen sein. (…) die Auswahl der Fälle, die für die Lebensträger selbst und für die Gesellschaft endgültig wertlos geworden sind, mit solcher Sicherheit getroffen werden kann, dass Fehlgriffe und Irrtümer ausgeschlossen sind. Für den Arzt bestehen zahlreiche wissenschaftliche, keiner Diskussion mehr unterworfene Kriterien, aus denen die Unmöglichkeit der Besserung eines geistig Toten erkannt werden kann (…) Es ist in dem juristischen Teil dieser Schrift schon die Art der Zusammensetzung einer zur genauesten Prüfung der Lage berufenen Kommission besprochen worden. Auch ich bin überzeugt, dass trotz des Beiklanges von Fruchtlosigkeit, den wir bei der Erwähnung des Wortes „Kommission“ innerlich hören, eine derartige Einrichtung notwendig sein würde.“[19]
„Es gab eine Zeit, die wir jetzt als barbarisch betrachten, in der die Beseitigung der lebensunfähig Geborenen oder Gewordenen selbstverständlich war; dann kam die jetzt noch laufende Phase, in welcher schliesslich die Erhaltung jeder noch so wertlosen Existenz als höchste sittliche Forderung galt; eine neue Zeit wird kommen die von dem Standpunkte einer höheren Sittlichkeit aufhören wird, die Forderungen eines überspannten Humanitätsbegriffes und einer Ueberschätzung des Wertes der Existenz schlechthin mit schweren Opfern dauernd in die Tat umzusetzen.“[20]
Rede von Walter Gross, Leiter des «Aufklärungsamtes für Bevölkerungspolitik und Rassenpflege» auf dem Reichsparteitag der NSDAP in Nürnberg am 1. September 1933
«Wir alle haben mit Erschrecken erlebt, dass Staat und Gesellschaft ihre Mittel mitleidig und barmherzig für die Erhaltung von Verbrechern und Geisteskranken und Schwachsinnigen und Idioten einsetzte und dafür Millionen und Abermillionen zur Verfügung stellte, während zugleich für den einfachen, gesunden Sohn des Volkes kaum Geld für ein trockenes Stück Brot da war. (Beifall)
Solche Haltung aber bedeutet den sicheren Tod einer Nation. Wo den Nachkommen von Säufern, Verbrechern und Schwachsinnigen Paläste gebaut werden, indes der Bergarbeiter oder der Bauer mit einer kümmerlichen Hütte vorlieb nehmen muss, wo Unsummen für Fortbildungsschulen von Schwachsinnigen zur Verfügung stehen, während der begabte Sohn aus dem Volke nicht die Mittel findet um seine hochwertigen Anlagen zur Entfaltung zu bringen, da geht ein solches Volk mit Riesenschritten seinem Ende entgegen. Dem unwiderruflichen und endgültigen Ende, weil sein Tod dann biologische Gründe hat. (Beifall)» [23]
Vorwort zur 1. Auflage eines Kommentars zum «Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses» – vom 14.Juli 1933
«Die Forderung, dass defekten Menschen die Zeugung anderer, ebenso defekter Nachkommen unmöglich gemacht wird, ist eine Forderung klarster Vernunft und bedeutet in ihrer planmässigen Durchführung die humane Tat der Menschen.» [24]
Aussage im Nürnberger Prozess von Professor Paul Nitsche, medizinischer Leiter der Euthanasie ab Ende 1941
«Gleich nach der Machtübernahme sind von vielen NSDAP-Gauleitern, wie ich annehmen muss, heimlich Euthansiemassnahmen in einzelnen Irrenanstalten veranlasst worden.» [26]
«„Von dem Gauärzteführer Wagner, dem Vorstand der Medizinalabteilung im Innenministerium(in Sachsen E.K.) in den Jahren 1933 bis 1937, bin ich jedoch mit zunehmender Deutlichkeit zur Anwendung der Sterbehilfe gedrängt worden, wobei er mit Anfang 1997 erklärte, dass der Führer jeden Psychiater, der in wohlbegründeten Fällen Sterbehilfe anwende, vor Strafe schützen werde.“ – Professor Paul Nitsche, am 25. März 1946 vor dem Ermittlungsrichter für das Volksgericht Sachsen ( Strafakten 1KS 58/47 StA Dresden).» [27]
„Eine Anfrage bei der Innern Mission wegen des Verhungernlassens von Kranken im Kriegsfall»
«Als dann in den letzten Jahren vor 1939 der Ausbruch des Krieges in immer greifbarere Nähe rückte, wurde uns bekannt, dass im Reichinnenministerium erwogen würde, im Kriegsfall die Insassen der Heil- und Pflegeanstalten für Geisteskranke, Epileptische und Schwachsinnige auf eine stark verkürzte Lebensmittelration zu setzen. Auf den Einwand, dass dies bedeuten würde, unsere Kranken dem langsamen, aber sicheren Hungertode auszuliefern, wurde dann auch zum erstenmal vorsichtig vorgefühlt, wie sich die Innere Mission dazu stellte, wenn der Staat die Vernichtung bestimmter Kategorien von Kranken im Krieg unter der Voraussetzung im Erwägung zöge, dass infolge Versiegens der Einfuhr die Lebensmittel nicht mehr zur Ernährung der gesamten Bevölkerung ausreichten. Würde, so wurde gefragt, der Staat nicht berechtigt, ja verpflichtet sein, auch von diesen nicht wehrfähigen Kranken genau so wie von ihren gesunden, im Felde stehenden Volksgenossen das Opfer des Lebens zu fordern, wenn ihre Ernährung das Leben des ganzen Volkes bedrohe?» [28]
Aussage im Nürnberger Prozess von Dr. Wilhelm Hinsen bis Januar 1938 Direktor der Anstalt Eichberg
«Die dauernde Verschlechterung der ärztlichen und menschlichen Versorgung, grobe Vernachlässigung von Kranken usw. blieben ungeahndet, weil es hiess: na ja, die Geisteskranken -. Dadurch war eine Lockerung der Pflichtauffassung vorhanden, für die ich nicht geradezustehen für möglich hielt. Dann wurde mir der Einfluss auf die Einstellung von Personen und Aerzten weitgehend entzogen; es wurden nur noch SS-Aerzte eingestellt. Ende 1936, da hiess es: Sie bekommen in Zukunft nur noch SS-Aerzte, die wissen besser mit den Spritzen umzugehen.» [29]
Aussage im Nürnberger Prozess von Professor Nitsche über den Luminal-Versuch zur unauffälligen Beseitigung von Kranken
«Bei Gelegenheit der erwähnten Besprechung bin ich von Brack mündlich beauftragt worden, in meiner Anstalt möglichst Versuche mit geeigneten Narkotika zu machen. Im Laufe des ersten Vierteljahres 1940 habe (ich) darauf an schätzungsweise 60 schwer Geisteskranken, hauptsächlich an senilen und schwerst geistig und auch körperlich niedergeführten chronisch Schizophrenen, Sterbehilfe mit Luminal geleistet. Es genügen meist Gaben von täglich dreimal 0,3 gr. auf drei Tage.» [30]
«1938 treffen in der Berliner „Kanzlei des Führers der NSDAP“ (KdF) einige wenige Gesuche Schwerstkranker ein, die um Sterbehilfe bitten. Bearbeitet werden diese Gesuche im Amt II b, das von dem 1931 in die Partei eingetretenen Diplomlandwirt Dr. Hans Hefelmann (geb. am 4.Okt.1906 in Dresden) geleitet wird.» [31]
«Ende 1938 oder Anfang 1939 geht ein Gesuch um Sterbehilfe ein, das ein Kind namens Knauer betrifft. Das Kind, das in der Leipziger Universitätsklinik bei Prof. Karl Brandt liegt, wird getötet, nachdem es von Hitlers Begleitarzt Dr. Karl Brandt begutachtet worden ist. Hitler ermächtigt Brandt und Bouhler, in ähnlichen Fällen gleich handeln zu können.» [32]
«Die Kinder-Euthanasie wird vorbereitet von Brandt, dem Augenarzt Dr. Helmut Unger (dessen Buch „Sendung und Gewissen“ die Vorlage zu dem späteren Euthanasie-Film ‚Ich klage an‘ abgibt.)» [33]
«So lädt Bouhler Ende Juli oder im August 1939 etwa 15-20 Ärzte ein und erklärt, durch die Tötung eines Teils der Geisteskranken werde notwendiger Lazarettraum für den bevorstehenden Krieg geschaffen. Aus aussenpolitischen Gründen lehne es Hitler ab, ein Euthanasie-Gesetz zu erlassen.» [34]
„Tiere in Menschengestalt“ Eine Konferenz im Reichskriminalpolizeiamt. Aussage im Nürnberger Prozess von Dr. Albert Widmann
«(…) mein Amtschef (stellt) als erste Frage: „Widmann, kann das Kriminaltechnische Institut (KTI) in grösseren Mengen Gift beschaffen?“
Darauf erfolgte meine Gegenfrage: „Wozu? Zum Töten von Menschen?“
Zur Antwort bekam ich „Nein.“
Meine Frage „Wozu dann?“
Antwort: „Zum Töten von Tieren in Menschengestalt, und zwar von Geisteskranken … “» [35]
„Extermination geistig Kranker – Ermittlungsergebnis der Hauptkommission zur Untersuchung der deutschen Verbrechen in Polen»
«In der Psychiatrischen Anstalt `Zofiowka` in Otwock (bei Warschau), die ab 1940 ausschliesslich für Juden bestimmt war, sind im August 1942 sämtliche Kranke ermordet worden. Die Zahl ist nicht festgestellt. Im Rahmen einer allgemeinen Liquidierung des Ghetto in Otwock, während die Ärzte und das Hilfspersonal in das Vernichtungslager Treblinka abtransportiert wurden.» [36]
Quellen
[1] Karl Binding & Alfred Hoche (1922): Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens. Leipzig, S. 6.
[2] Ebd., S. 7.
[3] Ebd., S. 8.
[4] Ebd., S. 6.
[5] Ebd., S. 51.
[6] Ebd., S. 52.
[7] Ebd., S. 53.
[8] Ebd., S. 53.
[9] Ebd., S. 54.
[10] Ebd., S. 54.
[11] Ebd., S. 55.
[12] Ebd., S. 56.
[13] Ebd., S. 57f.
[14] Ebd., S. 58.
[15] Ebd., S. 59.
[16] Ebd., S. 59f.
[17] Ebd., S. 60.
[18] Ebd., S. 60.
[19] Ebd., S. 61.
[20] Ebd., S. 62.
[21] Ernst Klee (1985): Dokumente zur «Euthanasie». Frankfurt/Main: Fischer, S. 39.
[22] Ebd., S. 41.
[23] Ebd., S. 50.
[24] Ebd., S. 51.
[25] Ebd., S. 70.
[26] Ebd., S. 61.
[27] Ebd., S. 61.
[28] Ebd., S. 62.
[29] Ebd., S. 63.
[30] Ebd., S. 63f.
[31] Ebd., S. 67.
[32] Ebd., S. 67.
[33] Ebd., S. 68.
[34] Ebd., S. 68.
[35] Ebd., S. 68.
[36] Ebd., S. 73.