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Beitrag im Rahmen der öffentlichen Tagung «175 Jahre schweizerische Bundesverfassung – historische und sozialpsychologische Grundlagen» vom 7. Oktober 2023, veranstaltet vom «Forschungsinstitut direkte Demokratie» (FIDD) zusammen mit dem «Institut für Personale Humanwissenschaften und Gesellschaftsfragen» (IPHG)
Moritz Nestor
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Der in einem lockeren Staatenbund lebenden Bevölkerung auf dem Gebiet der heutigen Schweiz gelang es 1848, ihre genossenschaftlichen Lebensformen in selbst-verwalteten Gemeinden mit den staatspolitischen Idealen der Aufklärung zu einem direktdemokratischen Bundesstaat zu verschmelzen. Die genossenschaftlichen Lebensformen waren lang vor 1848 schon aus den sozialen Fähigkeiten der Bevölkerung herausgewachsen, in kleinen kulturellen Einheiten zu kooperieren. Das hat das Schweizervolk in einem knappen halben Jahrtausend leben gelernt, und das hat seinen Charakter tiefgreifend geformt.
Die Entwicklung dieser sozialen Fähigkeiten des Volkes über Jahrhunderte hinweg dürfte wohl der menschlich entscheidende Grund dafür sein, dass das Volk 1848 unter Staat eine gelebte freie Gemeinschaft verstand und den Staat als Mittel der Gemeinschaft zum Zweck der Sicherung des sicheren und gerechten Friedens. Der Mensch sollte nicht Mittel des Staates sein, sondern der Schutz der Menschenwürde und der Rechte des Menschen galten als Zweck des Staates. Hier verwirklichte ein Volk jenen Traum des grossen Aristoteles’, dass der Staat auf Ethik ruhen müsse. Der Bundesstaat von 1848 war das Gegenteil von einem Machtstaat, wie ihn alle anderen europäischen Staaten im 18. und 19. Jahrhundert entwickelten.
Das Beispiel der Entstehung der Schweiz steht im Einklang mit allem, was uns die Kulturanthropologie anhand tausendfältiger Beispiele aus allen historischen Epochen lehrt: Wenn die Menschen frei leben können und kein Druck einer zentralistischen Macht von oben die freie Selbstverwaltung in den Gemeinden erdrosselt, leben Menschen im Allgemeinen freiwillig und gerne in Gemeinschaften zusammen, und zwar aus einem natürlichen inneren Bedürfnis heraus. Man muss sie nicht mit Gewalt zur Kooperation zwingen. Erst ein obrigkeitsstaatliches Denken, das auf dem falschen Bild vom Menschen beruht, nämlich dass der Mensch böse sei und zum Guten gezwungen werden müsse, lähmt allmählich das spontane Mittun in der freien Gemeinde.
Alle Befunde der modernen personalen Humanwissenschaften stimmen darin überein: Die freie Selbstverwaltung ist eine Anpassung unseres Gemeinschaftslebens an unsere soziale Natur. Je besser es uns aufgrund dieser Anpassungsleistung gelingt, im Einklang mit unserer Naturanlage leben zu lernen, desto besser und zufriedener leben wir: zur gegenseitigen Hilfe geboren, die persönliche Verantwortung zu erkennen und zu übernehmen, die kommenden Generationen zur gegenseitigen Hilfe zu erziehen.
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Fasst man den direktdemokratischen Bundesstaat Schweiz aus der Perspektive dieses Menschenbildes ins Auge, so entspricht er – im Gegensatz zum westlichen Parlamentarismus und Zentralismus – mit seinem subsidiären Aufbau, dessen Kernstück die freie Gemeinde ist, den wissenschaftlichen Befunden zum menschlichen Sozialleben.
Der Kanton als nächstgrössere Ebene darf nichts übernehmen oder sich in Aufgaben einmischen, wenn er damit die Freiheit der selbstverwalteten Gemeinde lähmt oder vernichtet, eine Aufgabe selbst zu lösen. Im Subsidiaritätsprinzip spiegelt sich die Gemeindefreiheit. Ebenso darf der Bund nichts übernehmen oder sich in Aufgaben einmischen, womit er die Freiheit der Kanton oder selbstverwalteten Gemeinden vernichten würde, eine betreffende Aufgabe in Freiheit selbst zu lösen.
Dieser Aufbau von «unten nach oben» mit allen seinen Institutionen, die dabei historisch geschaffen wurden, ist, vom Grundvorgang hergesehen, im Werden aller Kulturen zu beobachten. Der Mensch ist das einzige Wesen in der Natur, das seine kulturellen Gemeinschaften durch die Bildung sozialer Institutionen formen muss, da ihm keine Staatsordnung angeboren ist. Sie verkörpern immer die gesamte Weisheit der Verfahren, die im Strom von Traditionen überliefert werden. «In einem beispiellosen Ausmass hat sich der Homo sapiens daran angepasst, in Gruppen kooperativ zu handeln und zu denken; und in der Tat sind die beeindruckenden kognitiven Leistungen der Menschen […] nicht Produkt allein handelnder, sondern gemeinsam handelnder Individuen», schreibt der Anthropologe Michael Tomasello.1
Auch das kulturelle Wachstum der Schweiz ist ein solches vielhundertjähriges Produkt der Fähigkeit der Gattung Mensch, die Ordnung des Zusammenlebens anzupassen an die Bedingungen der Natur – unserer eigenen und der uns umgebenden Natur, denn wir sind ein Teil der Natur. Allerdings ist dieser Aufbau in der Schweiz zu einer einzigartigen Blüte gekommen.
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Der Fortbestand dieser kulturellen Leistung steht und fällt damit, wie und ob die heute Lebenden das Menschenbild, welches den Traditionen, der Geschichte dieses Staates und den darin lebendigen Leistungen ihrer Vorfahren zugrundeliegt, verstehen und würdigen können. Und wiewir und ob wir, wenn wir Neues bauen, dabei das Menschenbild, mit dem der bisherige Aufbau gelungen ist, als «humane Messlatte» in Rechnung stellen können.
Die subsidiäre Staatsordnung ist die bestmögliche soziale Sicherung der Würde des Menschen: der anderen Seite der gleichen Medaille namens Freiheit. Die Selbstverwaltung der freien Gemeinde eröffnet dem Einzelnen bereits in Kindheits- und Jugendtagen Mitgestaltungsmöglichkeiten, wobei er früh Verantwortung übernehmen kann. Die Gemeinde ist seine Gemeinde. Und ihre Vielfalt an Vereinen und Gruppen bietet ein Gemeinschaftsklima für alle. Die frühe Mitgestaltung ergänzt das Erziehungsklima in den Familien und kann Lebensläufe junger Menschen entscheidend korrigieren. All das verleiht der Gemeinde auch den Charakter einer «Bürgerschule». Ihre Gemeinschaft kann die heranwachsenden Individuen in ihrem Menschsein weiter stärken, da sie im freien politischen Mitgestalten neben Kenntnissen und Sachfragen immer auch erleben, in ihrer Würde ernst genommen zu werden.
Die selbstverwaltete Gemeinde ist dabei darauf angewiesen, dass die nachwachsende Generation in Familie und Schule in ihrem Menschsein gebildet und gestärkt werden. Darum gehörte 1848 zum neuen Bundesstaat die Volksbildung als conditio sine qua non. Da ohne Bildung Freiheit im Staat nicht gelingt. Die Schule soll jedem Bildung und Wissen mitgeben, damit er sein Leben frei und eigenverantwortlich gestalten kann, ohne dabei die Interessen der anderen aus dem Auge zu verlieren, und er im Staat mitarbeiten kann. Sie hatte den volkserzieherischen Auftrag, den Heranwachsenden im Modell der Klassengemeinschaft den Geist der Demokratie als Kooperation von gleich zu gleich als erlebte innere Qualität zu vermitteln.
Diese Volksbildung als Schwester der Freiheit ist der unverzichtbare Kern der direkten Demokratie – gerade im Gegensatz zum Machtstaat. Denn weil Subsidiarität bedeutet, dass die Kompetenzen der nächsthöheren Ebenen durch das in den selbstverwalteten Gemeinden lebende Volk beschränkt ist, bewirkt das eine ständige Kontrolle der Macht von Kanton und Bund durch das Volk und die Volksrechte. Und die oberen Ebenen haben dadurch wesentlich dienende Rollen. Die ihnen übertragenen Kompetenzen sind die eines Angestellten des Volkes. Die Macht liegt in diesem Sinne unten.
Diese Fähigkeit zur Machtkontrolle von unten lebt aber von der sozialen Kraft und dem Selbstbewusstsein gebildeter Bürger, die Wissen und Gemeinschaftsbildung in Familie und Schule erfahren haben, so dass sie als eigenständige und gemeinschaftsfähige Erwachsene gerne im Staat mitarbeiten wollen. Weil es ihr Staat ist, ihre Sache; kein anonymes «System», kein Machtapparat, kein Büro internationaler Akteure – sondern der Staat als Mittel seiner kulturellen Gemeinschaft, in der und durch die er Mensch geworden ist und Mensch sein kann. Und die einzig darum existiert, um einen sicheren und gerechten Frieden nach innen und nach aussen zu sichern.
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Der postmoderne Mensch von heute lächelt nur noch verächtlich über solches Denken des «alten» Europas. Ihm ist das alles unbegreiflich. Für ihn ist Geschichte nicht mehr der Strom der aufeinander aufbauenden historischen Epochen in der Entwicklung einer Kultur. Die «neuen Denker» der neoliberalen Epoche haben ihm seit Ende der Siebzigerjahre eingeträufelt, dass es eine Geschichte der Menschheit nicht gebe. Es gebe nur noch «Geschichten». Daher reden die Intellektuellen im Dienste der Macht nur noch von «Narrativen» oder «Erzählungen», und man versteht die Zusammenhänge nicht mehr – soll sie auch nicht verstehen, das ist der politische Sinn dieses falschen Menschenbildes. Auch Religion, Ethik, Moral, Wahrheit, Humanismus und Aufklärung seien Mythen und «Erzählungen», so der Postmoderne. Vernunft und das eigenständig rational handelnde Subjekt hält er für überholt. Er weiss stolz alles besser. Die ‚eiserne Lady‘ Thatcher verkündete 1987: «Who is society? There is no such thing!»2 [Wer ist die Gesellschaft? So etwas gibt es nicht!] Dieser eine Satz verdeutlicht das Elend des falschen Menschenbildes: Die neoliberale Politik, die seit den Achtzigerjahren den europäischen Kontinent überschwemmt, bekämpft die Grundtatsache unseres Menschseins, dass wir als Glieder einer staatlichen Gemeinschaft «die Gesellschaft» sind, und dass alle staatliche Gewalt von diesem Volk ausgeht und das Volk dieses unveräusserliche Recht hat. Damit löst der Neoliberalismus den demokratischen Staat als Mittel des Volkes zu Sicherung des inneren Friedens auf. Ein allgemeines Gemeinschaftsgefühl gibt es nicht mehr für postmoderne Soziologen des Neoliberalismus, wie zum Beispiel für Anthony Giddens. Worte gelten ihnen für überholt, stattdessen benutzen sie Bilder. Alles Traditionelle wird «dekonstruiert»: «postnational», «postfamilial» usw. Der Staat wird zum Büro multinationaler Konzerne und Machteliten. Eine gefährliche Entwicklung, die leider auch die heutige Schweiz nicht verschont – aber ein kolossaler Unsinn im Denken über den Menschen ist. Wir Menschen sind nicht so.
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Auch bevor Philosophen und Wissenschaftler die Frage nach dem Menschen systematisch stellten, dachten Menschen immer über sich nach, und es gab Menschenbilder, die das Zusammenleben tief prägten. Als geschichtliche Wesen, die ihre Lebensführung ohne Leitung durch Instinkte, Reflexe oder angeborene Verhaltenskoordinationen selbst gestalten müssen, müssen wir unser Leben gemäss dem führen lernen, was wir über uns und über unsere Natur denken und fühlen – im Kleinen wie im Grossen, je nachdem, wie gut unser historisches Menschenbild angepasst ist an die überkulturell gegebene Menschennatur.
Dieser Grundgedanke prägt das naturrechtliche und humanistische Denken Europas seit der Antike. Im antiken Griechenland erblühte er erstmals und zog sich durch die Geschichte bis heute wie ein roter Faden: Als eine der Hauptfragen der Philosophie und auch der politischen Philosophie, der praktischen Philosophie, der Ethik, ja des ganz konkreten täglichen Zusammenlebens überhaupt, stand er – in wechselndem Ausmass – immer im Zentrum des besten Denkens des europäischen Kulturraums: Der Mensch lebt glücklicher und freier, je besser er sein Handeln in Einklang mit der Natur bringen kann.
Man hat es «Naturrecht» genannt, später auch «Humanismus», eigentlich aber ist es der Kern wissenschaftlichen Denkens: Wenn ich nicht so handle, wie die Dinge wirklich sind, weil ich nicht verstehe, was ihre Natur ist, dann laufe ich Gefahr, dass ich mich zum Beispiel an der Tollkirsche vergifte. Es ist logisch, dass ich den Schluss daraus ziehe, etwas anderes zu machen, als sie zu essen. Im Grunde ist das die Logik des Lebens selbst. Leben will leben, und wir als Leben wollen leben und müssen lernen zu vermeiden, was uns schadet und zur Blüte bringen, was guttut. Kluges Handeln hat daher mit der Anerkennung der Realität, ihrer Gesetzmässigkeiten und damit mit Wahrheit und Logik zu tun.
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Unsere Natur ist, dass wir in Kulturen leben. Zu allen historischen Perioden hat es keinen lebensfähigen Robinson gegeben, sondern wir sind immer aufgetreten in Gruppen, Stämmen, Ethnien, Kulturen. Und diese Kulturen haben diesen Sinn in der Natur, so etwas zu bauen wie eine «zweite» Natur, die den Menschen schützt in seiner Menschwerdung. Allein ist der Mensch ein hilfloses Wesen, der Unbill der Natur ausgeliefert. Er fühlt sich unsicher. Wie für den Fisch das Wasser ist die Kultur das tragende Medium schon für das Neugeborene, in dem und durch das es dann im Laufe der ersten 20 Jahre des Lebens seine Identität als Mensch ausbildet. Historisch entstanden sehr verschiedene Kulturformen bis hin zu totalen Entgleisungen und zum Machtstaat. Aber es gab auch das Andere, Kulturen mit weniger Macht- und Geldgier und mehr sozialem Mitgefühl und gegenseitiger Hilfe, und dazu gehört die Schweiz.
Generell ist jede Kultur ein tastender Versuch, ein ausreichendes Mass an Humanität zu verwirklichen, was einen gewissen Damm bildet gegen das Überborden von Gewalt, Faustrecht und Machtgier – so dass das Zusammenleben erträglicher werden kann und besser vor dem Abgleiten in Kriege geschützt ist. Wir sind zu Vernunft und Mitgefühl fähig und können erkennen, warum und ob eine bestimmte Entwicklung zu mehr Mitmenschlichkeit und Frieden führt oder nicht. Das Entgleisen in Faustrecht und Machtgier immer besser bremsen zu lernen, daraus besteht eigentlich ein Prozess der Zivilisation. Je mehr die staatliche Ordnung Humanität verwirklicht, desto stärker bildet sich ein Gemeinschaftsleben, in welchem die Menschenwürde in jedem als innere Qualität lebt. Denn Würde besteht nicht auf dem Papier. Dass man sie aufgeschrieben hat in den Menschenrechten ist erst der sekundäre Schritt. Der primäre Schritt ist immer der Versuch, so zu leben, dass es unserem Wesen entspricht.
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Die kulturelle Lebensweise muss man dem Menschen nicht anerziehen, sie ist – etwas trocken ausgedrückt – unser arteigenes Verhalten. Wir Menschen äussern es von Natur aus spontan und gerne, ohne dass man uns dazu antreibt. Und zwar am besten unter der Bedingung, dass man uns in Frieden lässt – ohne autoritären Machtstaat von oben. Es braucht kein «Nationbuilding», das verdirbt alles. Es braucht keinen Export von Demokratie, wenn man das, was da dann exportiert wird, überhaupt Demokratie nennen möchte. Wenn man die Kulturen in Ruhe lässt, suchen sie selbst einen Weg, das Leben zu sichern. Und den Austausch zwischen den Kulturen und das gemeinsame Arbeiten an der internationalen Kooperation in freien Zusammenschlüssen bringt dann für alle einen langsamen Fortschritt. Es ist nicht nur ein inneres geistiges Ziel, das auch. Das ewige Ziel, auf das alles hinstrebt, ist, dass die Menschheit eines Tages – vielleicht einmal, wenn es gut geht – doch mehr Menschlichkeit, Humanität verwirklicht, mehr Würde leben gelernt hat, nicht nur auf dem Papier, sondern in der Gesamtheit aller konkreten Staaten, was freilich heute noch niemand gesehen hat. «Offenbar ist’s die Anlage der Natur,» schrieb Johann Gottfried Herder (1744–1803), «dass ein Volk von und mit dem anderen lerne, […], bis alle endlich die schwere Lektion gefasst haben: kein Volk sei ein von Gott einzig auserwähltes Volk der Erde».
Das ist mehr als Optimismus. Denn wir wissen, wozu der Mensch eigentlich fähig wäre. Sondern es ist eine «gelehrte Hoffnung», wie Ernst Bloch es nannte – «docta spes». Sie wurzelt in Wissen und Erfahrung: In der Geschichte des europäischen Kulturraums und in allem, was wir aus den personalen Humanwissenschaften her über den Menschen wissen. Das hat immerhin in zweieinhalbtausend Jahren – nur zu oft in langen oft bitteren Erfahrungen – ein Staatsmodell hervorgebracht, dessen bisher reifste Verwirklichung das Schweizer Modell darstellt.
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Wie schon erwähnt, ist in dem skizzierten Sinn der direktdemokratische Staat eine Gemeinschaft, die sich den Staat in Form von Institutionen als ihr Instrument geschaffen zur Sicherung des Rechts, der Rechtsgleichheit, zur Sicherung des Lebens. Diese gelebte Gemeinschaft der selbstverwalteten Gemeinden ist die «soziale Garantie» der Menschenrechte. Wenn wir danach fragen, wie wir als Menschen gerecht und sicher leben können, dann steht am Anfang, dass wir nicht dazu geboren sind, alleine zu sein, sondern tief in uns das Bedürfnis nach Geselligkeit und gegenseitiger Hilfe verwurzelt ist. Immer in der Geschichte ist der Mensch in Gemeinschaften aufgetreten, was die personale Psychologie und Psychiatrie sowie die moderne Anthropologie und Kulturanthropologie in überwältigendem Ausmass bestätigen. Sie gelangen in den wesentlichen Grundsätzen zu den gleichen Schlüssen für das soziale Leben, wie sie schon das moderne Naturrecht vor und nach dem Dreissigjährigen Krieg richtig ahnend vorwegnahm, zum Beispiel die Anthropologie eines Samuel Pufendorf. Dessen naturrechtliche Lehre floss im 17. und 18. Jahrhundert von Frankreich in die Eidgenossenschaft hinüber. 1674 schrieb Pufendorf in seinem Lehrbuch für Juristen und Pädagogen:3
«Die Natur des Menschen ist so beschaffen, dass die Menschheit ohne das Leben in der Gemeinschaft nicht bestehen kann. […] Neben den zahlreichen für die menschlichen Bedürfnisse erfundenen Hilfsmittel ist eine jahrelange sorgfältige Erziehung erforderlich, um zu erreichen, dass sich ein Mensch aus eigener Kraft mit Nahrung und Kleidung versorgen kann. Stellen wir uns einen Menschen vor, der ohne jede menschliche Obhut und Pflege aufgewachsen ist, der nichts weiss außer dem, was sein eigener Geist gleichsam von selbst hervorgebracht hat, und der fern aller menschlicher Hilfe und Gesellschaft für sich alleine lebt. Ein armseligeres Geschöpf kann man sich kaum vorstellen. Stumm und nackt, bleibt ihm nichts anderes übrig, als Kräuter und Wurzeln auszurupfen, wilde Früchte zu sammeln, seinen Durst, wie es kommt, an Quellen, Bächen oder Pfützen auf der Straße zu stillen, in einer Höhle Schutz vor den Unbilden des Wetters zu suchen, oder den Körper irgendwie mit Moos und Gras zu bedecken, seine Zeit in Langeweile untätig zu verbringen, bei jedem Geräusche und bei jeder Begegnung mit einem anderen Lebewesen zu erschrecken und schließlich durch Hunger und Kälte oder durch ein wildes Tier umzukommen. Demgegenüber ist all das, was das Leben des Menschen an Annehmlichkeiten bietet, das Ergebnis gegenseitiger menschlicher Hilfe. […] Aber dieses Geschöpf, das für seinesgleichen so nützlich sein kann, hat viele Fehler und seine Fähigkeiten, anderen zu schaden sind nicht gering. Deswegen schafft jedes Zusammentreffen von zwei Menschen zunächst eine unsichere Lage und erfordert grosse Vorsicht, damit daraus nichts Böses statt Gutem erwächst.» (Pufendorf)
Pufendorf schliesst daraus, wie gesagt: die Befunde der modernen Kulturanthropologie richtig ahnend vorwegnehmend: Auch wenn sich die jeweiligen sozialen Spielregeln einer Kultur von denen anderer unterscheiden, so ergibt sich dem über sich nachdenkenden Menschen aus seiner Sozialnatur dennoch ein Grundbestand an Regeln des Gemeinschaftslebens, die für alle Kulturen im gleichen Masse unentbehrlich sind und für alle den gleichen Ausgangspunkt für das Sozialleben bilden. Deren erste ist, jeder muss die Gemeinschaft nach Kräften schützen und fördern. Da die Menschen immer den Grundsatz verspüren: «Wer ein Ziel will, dessen Wille umfasst notwendigerweise auch die Mittel, ohne die das Ziel nicht erreicht werden kann», unterliegt das menschliche Gemeinschaftsleben ganz allgemein dem Gebot, alles zu fördern,
«was für das Leben in Gemeinschaft notwendig und nützlich ist; was stört und schadet, ist verboten. Alle übrigen Vorschriften, deren Richtigkeit im Lichte der natürlichen Vernunft, die dem Menschen gegeben ist, unmittelbar einleuchtet, sind nur Folgesätze dieses obersten Grundsatzes. […] Die Regeln dieses Gemeinschaftslebens oder die Lehren darüber, wie sich ein jeder betragen muss, um ein nützliches Glied der menschlichen Gesellschaft zu sein, werden als Naturrecht bezeichnet. […] Niemand soll dem anderen Schaden zufügen, das ist die umfassendste aller Pflichten, die alle Menschen als solche trifft.» (Pufendorf)
Rechte des Individuums gegenüber der Gemeinschaft ergeben sich also immer aus der gegenseitigen Verpflichtung, die unsere Sozialnatur charakterisiert, als natürliche Forderungen an das Zusammenleben, die alle Menschen gleichermassen verpflichten: dass wir nicht töten, dass wir nicht schädigen, dass das Wort wahr sei und Treu und Glaube gelte – und so weiter. Alles, was rund hundert Jahre später als Menschenrechte kodifiziert werden wird. Das moderne Naturrecht formulierte damit anthropologische Konstanten, die in allen historischen Kulturen in irgendeiner Weise und in unterschiedlicher Ausprägung zum Grundwertebestand gehören. Die Forschungen der Kulturanthropologie des 19. und 20. Jahrhunderts haben das beeindruckend bestätigt, wie schon erwähnt – im Einklang mit den Befunden der personalen Humanwissenschaften.
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Nichts ist uns allerdings von Natur aus als «natürliche» Sozialform oder «natürlicher» Staat in Form von Erbkoordinationen gegeben. Wir schaffen unaufhörlich einen grossen Reichtum an Formen von sozialem Zusammenleben in Kulturen in der Geschichte. Deren Spielregeln erfinden wir Menschen selbst. Die Bedingungen der kargen Natur drängen uns unaufhörlich dazu, Lösungen für Nahrung, Behausung, Kleidung, Sicherheit, Erziehung, Glauben usw. zu suchen. Und die Fehler im Zusammenleben mahnen und drängen uns auch immer, beim Gestalten des Zusammenlebens besser zu erkennen, wer wir Menschen sind, was wir brauchen und mit welchen Spielregeln wir am ehesten im Einklang mit den Forderungen unserer Sozialnatur leben können. Dabei – und ehe wir Schöpfer von Neuerungen, Verbesserungen oder neuen Irrtümern werden können – sind wir allerdings immer auch schon Geschöpfe unserer Kultur. Als solche immer irrtums- und ideologieanfällig, denn die vielen Theorien und Ideen, die wir früh schon von unserer Kultur oft unbewusst übernehmen, sind voller Fehler, und wir neigen gerne aus Schwäche zur Bewunderung falscher «Grössen».
Wer realistisch abschätzt, welche staatspolitischen Konsequenzen sich aus dem Abbauprozess im schweizerischen Erziehungs- und Bildungswesen seit den Siebziger- und Achtzigerjahren ergeben, dem wird schmerzlich deutlich, wie gefährlich weit Bildung und Erziehung ihre einstige Rolle als Schwester der Freiheit eingebüsst haben. Die wankenden sozialen und ethischen Grundlagen des Staates ringen jedem Nachdenklichen ein hohes Mass ab an persönlicher Ausdauer, Geduld, Nachsicht und mitmenschlichem Denken und Fühlen. Das scheint es zu brauchen für eine Rückbesinnung auf den Ausgangspunkt aller Bildungs- und Erziehungsbemühungen: die Frage nach dem Menschen und danach, was aus dem humanistischen Menschenbild geworden ist.
Wo sind wir heute noch dieses freie, sich selbst bestimmende und soziale, mit anderen verbundene Wesen? Selbsterkenntnis, Verstehen, Selbstreflexion, Selbstbewusstsein und Selbstbestimmung, kurz seelisch-geistiges Leben, sind für den herrschenden «posthumanen» materialistischen Zeitgeist keine Realität mehr. Er erklärt alles Leben für naturwissenschaftlich vollständig erforschbare Materie – auf der Grundlage einer kausal-deterministischen Verkürzung des Begriffes Naturwissenschaft. Für ihn sind Bewusstsein, Denken, Fühlen physikalisch-chemische Nerventätigkeit: «neuronale Datenverarbeitung». Wie ein Computer. Diese verheerend falsche Auffassung vom Menschen hat das humanistische Menschenbild, auf dem das Bildungs- und Erziehungswesen einmal ruhte, bis zur Unkenntlichkeit abgebaut.
Wir waren einmal weiter. Dass Bewusstsein, Denken und Fühlen keine rein kausal-logisch determinierten physikalisch-chemischen Prozesse sind, war nach dem Weltkrieg fester Bestandteil im gesellschaftlichen Denken der Schweiz. Es war einmal klar, dass wir Menschen keine Geister ohne Körperlichkeit sind, sondern «lebendige Wesen» in «einem gemeinsamen Beziehungsraum» und mit einem Anspruch auf Achtung seiner Würde, den der Mensch «durch sein leibliches Dasein und Mitsein erhebt.» (Fuchs) Der Philosoph und Psychiater Thomas Fuchs hat mit seinem Buch «Verteidigung des Menschen»4 tiefgründig für eine Rückbesinnung auf das humanistische Menschenbild plädiert.
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Bei der grossen Variationsbreite von Lösungen des sozialen Zusammenlebens ist immer ein Zusammenleben konstant: das von Mutter und Kind. Das Nadelöhr, durch das die Kultur mit ihrem ganzen Reichtum an die nächste Generation weitergegeben wird, ist zuerst einmal die Beziehung der Mutter zu ihrem Kind und die dazugehörige Sozialumgebung.
Von der Familie aus weitet sich die Weitergabe der Kultur aus auf Schule, Vereine und andere Formen sozialen Zusammenwirkens, Berufe und dann die Gemeinde. So wird das, was die vorhergehenden Generationen erarbeitet haben, oft, ohne zu wissen, ob und dass das einmal Früchte tragen wird, hinüber in die Zukunft geleitet und bildet dann so etwas, wie einen Strom der Tradition. Die ersten zwanzig Jahren der Kindheit und Jugend ist die lange Phase der vollständigen Übernahme der Kultur durch soziales Lernen – das unterscheidet den Menschen von allen anderen Säugetieren.
Wie sehr ist doch das Bewusstsein geschwunden, wie bedeutungsvoll in diesem Prozess die Erziehungsfrage ist. Der grosse Schweizer Zoologe und Anthropologe Adolf Portmann hat dazu einen Beitrag zu einer «humanistischen Anthropologie» geschaffen, die zu unrecht der bereits erwähnten ideologischen Amnesie zum Opfer gefallen ist, die aber für eine Rückbesinnung auf verlorene humanistische Positionen unentbehrlich ist.
Er weist darauf hin, wie grundsätzlich verschieden der Geburtszustand des Menschen im Vergleich zu allen anderen Säugetieren ist. Wir erreichen den Geburtszustand der höheren Säugetiere erst gegen Ende des ersten Lebensjahres. Bis dahin entspricht die Wuchsweise des kindlichen Organismus immer noch dem vorgeburtlichen Wachstum im Mutterleib. Die menschliche Schwangerschaft besteht also aus einer neunmonatigen Phase des Reifens im Uterus und einer zwölfmonatigen Phase im Kontakt mit der Sozialwelt, dem «sozialen Mutterschoss», wie es Portmann nennt. Dies ist nun allerdings ein Prozess unter Lernbedingungen, die das Reifen formend überlagern – ein «lernendes Reifen und reifendes Lernen» (Portmann). Die Mutter und die Familie müssen diesen «sozialen Mutterschoss» gestalten, und das ist auch eine Aufgabe der ganzen Gesellschaft.

Adolf Portmann
Auffallend ist, dass sich die Ausbildung der drei grossen humanen Artmerkmale – der aufrechte Gang, der Beginn des Erwerbs der Wortsprache der Kultur und das einsichtige Verhalten während des ersten Jahres im «sozialen Mutterschoss» (Portmann) gleichzeitig und gleichartig vollzieht, und zwar im Wechselspiel mit der ersten Sozialumgebung, ohne deren Reichtum, ohne deren Vielfalt der Eindrücke und des Erlebens die offenen Anlagen zu verkümmern drohen. Die offenen Erbanlagen müssen mit dem Reichtum des Soziallebens zusammenwirken. Das führt einem eindrücklich vor Augen, «welche Bedeutung die Vorverlegung unserer Geburt, dem frühen Hineinversetzen des Menschenkindes in eine reiche Sozialwelt zukommt.» (Portmann) Alles hängt damit zusammen, dass das Gehirn, das zentrale Steuerungsorgan des Organismus, nicht im monotonen Dunkel des Mutterleibes reift, sondern im sozialen Kontakt mit den ersten Mitmenschen in einem Prozess des «reifenden Lernens und lernenden Reifens».
Mit Erreichen des ersten Lebensjahres beginnt sich im Kind auch die menschliche Fähigkeit des einsichtigen Verhaltens auszubilden: im Denken einen übergeordneten Standpunkt einnehmen zu können, von dem aus wir uns selbst und unsere eigene Seinsweise zum Objekt unserer Untersuchungen machen können. Daraus formt sich in den weiteren Jahren unser typisch humanes «Welterleben»: aus dem Drang heraus, verstehen zu wollen und daraus Schlüsse für neue Erfahrungen ziehen zu können, entstehen unser Erleben und unsere Vorstellungen. Aus den Schlüssen, die wie aus der erlebten Vergangenheit ziehen, planen wir in die Zukunft hinein, und die inneren Vorstellungen von den Zusammenhängen der Dinge und Menschen, wie wir sie meinen zu verstehen, wirken dabei ständig mit. Parallel zum beginnenden Erwerb dieser geistigen Fähigkeit beginnt jedes Kind auch individuell, die Elemente der Wortsprache zu erwerben, einer Schöpfung der Kultur, durch Konvention und Tradition von Generation zu Generation weitergegeben. Ebenfalls parallel beginnt der Erwerb des aufrechten Ganges durch Anregung, Ermunterung und Vorbild der Sozialumgebung. Das alles weist auf den Sinn der ausserordentlichen Verlängerung von Kindheit und Jugend des Menschen und auf die «aussergewöhnliche Rolle des vollwertigen Sozialkontaktes für die Ausformung der menschlichen Eigenart». (Portmann)
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Die Entwicklungs- und Bindungsforschung nach dem Weltkrieg hat Portmanns erste Befunde dazu vertieft und zum gesicherten humanwissenschaftlichen Wissensbestand gemacht, der erwiesen hat, wie lebensentscheidend das innige Wechselspiel mit der Sozialumgebung für das seelische und körperliche Wachstum des Säuglings ist.
«Die Orientierung aber, welche die bei uns Menschen so dürftigen ererbten Instinkte ersetzen muss, darf sich nicht auf ein paar Einzelheiten des Stoffwechsels und auf Regeln der Hygiene beschränken. Das ganze Wissen um das, was der Mensch eigentlich ist, muss am Werke sein, wenn die Bedeutung der Gruppe für das Werden eines vollen Menschen gesehen werden soll.» (Portmann)
Im Vergleich zu den anderen Säugern ist nicht nur unsere Kindheits- und Jugend-periode einzigartig stark verlängert, sondern auch unsere Altersperiode. Während der Kindheits- und Jugendperiode erlebt ein Heranwachsender im vertrauten Sozialleben zwei bis drei Generationen, was den Erfahrungsaustausch zwischen den Generationen, die Weitergabe der Kultur und die gegenseitige Hilfe ungemein fördert. Es entsteht so etwas wie ein unsichtbarer Generationenvertrag, dessen Solidarität alle trägt, gerade in den schwächeren Phasen am Anfang und am Ende des Lebens.
Wir sind nie fertige Menschen, sondern werden mit allen Möglichkeiten geboren, in und durch liebende Beziehungen volles Menschsein entwickeln zu können. Aufgabe der Familie und der Kultur ist es, diese Entwicklung zu fördern und zu bilden. Wir sind die Wächter über die offenen bildbaren Anlagen des Kindes und sein von Anbeginn gegebenes Vermögen, sich innig mit Menschen zu verbinden, um daraus Eigenständigkeit und Solidarität als Pfeiler einer starken erwachsenen Identität ausbilden zu können, sodass es dann die Menschenwürde als innere Qualität leben kann.
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Hier konnten nur einige zentrale Punkte der Frage nach dem Menschen angeschnitten werden. Die Schäden, die der ideologische Umbau im Schweizer Staat verursacht hat, vor allem im Bildungswesen, sind verheerend. Doch hat in den letzten Jahrzehnten eine bedeutende Zahl renommierter Autoren dazu beeindruckend klar Stellung genommen: Ein Schatz an Menschheits-Wissen für eine Rückbesinnung auf Verlorenes. Viele Fragen drängen: Wie sind jene sozialen Fähigkeiten des Volkes entstanden, in freier Vereinbarung zusammenzuleben und den Staat als Mittel der Gemeinschaft zu verstehen, in dem der Schutz der Menschenwürde und der Rechte des Menschen Staatszweck ist – gegen innen und aussen? Und die andere Seite: Warum ist dieser Staat darauf angewiesen, dass die Nachwachsenden in Familie und Schule in ihrem Menschsein gebildet werden? Warum gelingt ohne Bildung und Erziehung Freiheit im Staat nicht? Wie kann also ein Erziehungs- und Bildungssystem gestaltet werden, wo jedem Heranwachsenden Bildung und Wissen mitgeben wird, damit er sein Leben frei und eigenverantwortlich gestalten kann, ohne dabei die Interessen der anderen aus dem Auge zu verlieren? Wie kann die Schule ihren volkserzieherischen Auftrag wieder neu entwickeln, den Geist der direkten Demokratie als Kooperation von gleich zu gleich, und zwar als erlebte innere Qualität zu vermitteln? Oder woher soll Bildung als Schwester der Freiheit kommen, wo sie doch der unverzichtbare Kern der direkten Demokratie ist?
Die Aufgabe ist gross, ja übergross. Doch nie in der Menschheitsgeschichte ging es anders, als in eine Zukunft hineinzuwirken, jene «gelehrte Hoffnung» Ernst Blochs im Gepäck, die aus dem sicheren Wissen strömt: Es ist möglich, anders zu leben als heute. Die reichen Erfahrungen der Geschichte, der Kulturen, der Religionen, der unzähligen historischen Versuche, in freien Gemeinden zu leben, und nicht zuletzt die personalen Humanwissenschaften geben uns die menschlichen Fixpunkte dazu.
Anmerkungen
1 Tomasello, Michael. Warum wir kooperieren. Frankfurt 2010
2 Thatcher, Margaret, «Interview for ‘Woman’s Own’ (‘No Such Thing as Society’)», in: Margaret Thatcher Foundation, Speeches, Interviews and Other Statements, London 1987. URL: https://newlearningonline.com/new-learning/chapter-4/margaret-thatcher-theres-no-such-thing-as-society (eingesehen am 17. August 2021)
3 Pufendorf, Samuel. Über die Pflicht des Menschen und des Bürgers nach dem Gesetz der Natur (1673). Frankfurt/Main u. Leipzig 1994, S. 45–97
4 Fuchs, Thomas. Verteidigung des Menschen. Frankfurt/Main 2020