EXIT-Geschäftsführer Holenstein für Suizid«hilfe» bei Minderjährigen

29. Oktober 2024

Moritz Nestor

Im März 1997 wurde – drei Jahre nachdem in der Schweiz damit begonnen worden war – auch in Österreich die heisse Phase der «Euthanasie»-Kampagne eingeläutet. Einer der Opinionleader war ORF 2 mit einer «kontradiktorischen» Diskussion. Zu Gast war unter anderem auch Kuhn von EXIT (Schweiz). Der mit den Schweizer Verhältnissen vertraute Zuschauer fragte sich allerdings, warum der sonst eher polterfreudige Kuhn in unserem Nachbarland plötzlich säuselte und eine mediengerecht frisierte Geschichtsschreibung von EXIT auftischte: Das Ziel, weshalb EXIT gegründet worden sei, sagte er, sei die Patientenverfügung gewesen und die Unterstützung der «Selbstbestimmung» der Menschen gegenüber den Ärzten. Erst «viel später» sei die «Freitodhilfe» dazugekommen. Das klang ruhig, sachlich, freiheitsliebend und fortschrittlich für die Ohren der österreichischen Zuschauer, die erst noch an die schrilleren Töne der «Euthanasie»-Bewegung gewöhnt werden müssen.

In Wirklichkeit stand im Programm von EXIT von Anfang an, 1982, die Forderung nach Freigabe der «Tötung auf Verlangen» (§114 StGB, «aktive Euthanasie», «Sterbehilfe»). Erst vor ein paar Jahren wurde diese Forderung aus den Statuten gestrichen – aus taktischen Gründen, wie es auch der katholische Sozialethiker Alberto Bondolfi beurteilt. Auch Bondolfi, Mitglied der Nationalen Ethikkommission NEK, der in der parlamentarischen Arbeitsgruppe «Sterbehilfe» mitarbeitet, fordert nach dem Vorbild der niederländischen «Euthanasie»-Gesetzgebung eine «Liberalisierung» der Tötung auf Verlangen. Bereits zur Gründungsversammlung von EXIT 1982 war Piet Admiraal, der wohl schärfste niederländische «Euthanasie»-Propagandist, als Ehrengast eingeladen. Admiraal forderte schon immer Legalisierung der Patiententötung  o h n e  Verlangen («Vernichtung lebensunwerten Lebens»).

In der Schweiz reden Funktionäre von EXIT heute offener als in Österreich: Am 26. April 1997 sendet DRS 2 um 18.10 Uhr in der «Samstag Rundschau» ein Interview mit Peter Holenstein, Geschäftsführer von EXIT. Holenstein sagt darin wörtlich:

«Auch wenn die Eltern es wollen, da können wir von unseren Statuten her nicht helfen. Ich würde es [die Beihilfe zum Suizid bei Kindern!] jetzt aber in einem bestimmten Fall nicht einfach tel quel ausschliessen. Wenn die Eltern es möchten, wenn die ärztliche Diagnose da ist, wenn das Kind es möchte, also, ich selber würde es in Kauf nehmen, dafür ins Gefängnis zu gehen

Über die Tötung auf Verlangen sagt Holenstein im gleichen Interview:

«Aktive Sterbehilfe ist ein Straftatbestand. Das können wir nicht tun. Wenn Sie mich persönlich fragen. Es gibt aus meiner Sicht sehr ehrenwerte Motive für die aktive Sterbehilfe. Ich bin da eigentlich ganz auf der Linie von Professor Cavalli, der sagt: Aktive Sterbehilfe kann ein Akt der Liebe sein

 

 

 

 

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