Frage eines Lesenden

23. Juni 1995 Moritz Nestor

Während der zweiten, der roten Diktatur auf deutschem Boden sass Xing-Hu Kuo siebeneinhalb Jahre als Opfer der berüchtigten SED-Justiz im unmenschlichen Zuchthaus Bautzen II. Nach der Wiedervereinigung verlor er aus formalen Gründen einen Prozess um die Zahlung einer Haftentschädigung durch die SED/PDS, worauf die Anwälte der PDS von Xing-Hu Kuo die Zahlung ihrer Honorare in Höhe von 12 500,- DM via Pfändung erzwangen. Der arbeitslose Xing-Hu Kuo verlor dadurch eine grössere Summe Geldes, die er von der „Stiftung für ehemalige politische Häftlinge“ als Unterstützung für seine erlittene Haft erhalten hatte. Heute, 1995, will die SED-Nachfolgeorganisation PDS immer noch 68,69 DM als „Restforderung“ und droht mit Zwangsvollstreckung.

Könnte man sich vorstellen, dass im heutigen Deutschland eine NSDAP-Nachfolgeorganisation unter Vorsitz von Eichmann gegen einen Juden, der sieben Jahre in Auschwitz war, einen Prozess um Haftentschädigung wegen erlittenen Unrechts gewinnen könnte und der Jude zur Zahlung der Honorare der Eichmann-Anwälte gepfändet würde?

Autor

Moritz Nestor, Psychologe

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