Hitlers «Gesetz über die Sterbehilfe bei unheilbar Kranken» von 1940
Zitatauswahl ∙ Moritz Nestor
Die Erhaltung des Lebens von Menschen, die wegen einer unheilbaren Krankheit ein Ende ihrer Qualen herbeisehnen oder infolge unheilbar chronischen Leidens zum schaffenden Leben unfähig sind … [Weiterer Wortlauf unbekannt, sinngemäss: … ist mit den sittlichen Normen der Volksgemeinschaft nicht zu vereinbaren.]
§ 1 Wer an einer unheilbaren, sich oder andere stark belästigenden oder sicher zum Tode führenden Krankheit leidet, kann auf sein ausdrückliches Verlangen mit Genehmigung eines besonderen Arztes Sterbehilfe durch einen Arzt erhalten.
§ 2 Das Leben eines Kranken, der infolge unheilbarer Geisteskrankheit sonst lebenslänglicher Verwahrung bedürfen würde, kann durch ärztliche Massnahmen, unmerklich für ihn, beendet werden.
Quelle: K. H. Roth, K. H. Erfassung zur Vernichtung. Berlin 1984, S. 101-179.